PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Luftpistole von meinem Vater, Legal ?


Lilebror
2006-08-27, 19:11:16
Also ich habe mal vor Jahren von meinem Vater eine Luftpistole bekommen, die wahr auch zu der Zeit noch legal, aver auf Grund der Geschichte mit Erfurt sollte diese Leaglität mal in Frage gestellt werden, ich habe die Waffe jetzt wieder gefunden und weiß nicht ob ich sie überhaupt noch legal verwenden darf oder nicht, kann mir da wer was zu sagen ?

Also ich habe keinen Schein für Sportschützen oder ähnliches . ..
Ich danke viel mals im Voraus, gruß Lilebror

Stone2001
2006-08-27, 19:16:42
Bist du Volljährig?
Hat die Waffe ein F in einem Fünfeck? (Also eine Mündungsenergie unterhalb von 7.5 Joule) Das Zeichen muß in der Nähe der Seriennummer sein.

Falls du beide Frage mit "Ja" beantworten kannst, darfst du die Waffe ohne irgendwelche Genehmigungen besitzen.

Falls du unter 18 Jahre alt sein solltest, überlasse die Waffe einem Volljährigen bis du 18 wirst.
Falls die Waffe kein F im Fünfeck hat, dann mußt du weiter schauen, was du brauchst (WBK wohl kaum, eher kleiner Waffenschein), die Waffe ist dann normalerweise Genehmigungspflichtig.

lilgefo~
2006-08-27, 19:20:52
Wie alt bist du?
Hat die Waffe ein F in einem Fünfeck?...

Falls du beide Frage mit "Ja" beantworten kannst, darfst du die Waffe ohne irgendwelche Genehmigungen besitzen.


"Wie alt bist du?" "Ja"

aha.. ;D

Stone2001
2006-08-27, 19:21:42
"Wie alt bist du?" "Ja"

aha.. ;D
Ups, ... werds gleich ändern.

Lilebror
2006-08-27, 19:34:38
Ich bin 20.
Ich hab mal nach einer serien Nummer geguckt aber sowas finde ich da nicht drauf, genausowenig wie ein F in einem 5 Eck.
Das Problem ist, die Waffe ist schon über 20 Jahre alt, wie gesagt als ich sie bekommen hatte (so vor etwa 5 Jahren) war es so das die Waffe legal war für Personen über 18, dann müsste sie das doch auch noch heute sein oder ?

Stone2001
2006-08-27, 19:43:01
Ich bin 20.
Ich hab mal nach einer serien Nummer geguckt aber sowas finde ich da nicht drauf, genausowenig wie ein F in einem 5 Eck.
Das Problem ist, die Waffe ist schon über 20 Jahre alt, wie gesagt als ich sie bekommen hatte (so vor etwa 5 Jahren) war es so das die Waffe legal war für Personen über 18, dann müsste sie das doch auch noch heute sein oder ?
Im Prinzip schon, aber andersrum wenn sie vor 5 Jahren schon genehmigungspflichtig war, wird sie es heute auch noch sein!
Das sie kein F im Fünkeck hat, ist nicht gerade gut! Im Prinzip machst du dich wegen illegalem Waffenbesitz strafbar.
Du kannst jetzt versuchen beim Amt einen Genehmigung dafür zu bekommen oder das Teil entsorgen (z.B. in Teilen zersägt im Hausmüll).

Heeragon
2006-08-27, 20:04:54
Stell deine Frage nomma hier : http://www.co2air.de

Lilebror
2006-08-27, 20:23:37
Ha, man muss nur lang genug suchen, hab das F gefunden :)

Stone2001
2006-08-27, 21:27:04
Ha, man muss nur lang genug suchen, hab das F gefunden :)
Na also! Jetzt mußt du dir nur noch über die korrekte Lagerung gedanken machen... ;)

Lilebror
2006-08-28, 06:50:31
Stimmt, darüber habe ich noch garnicht nachgedacht. . . Muss mal gucken ob ich nen kleinen scrank finde den man abschließen kann.

DonVitoCorleone
2006-08-28, 09:06:17
Ha, man muss nur lang genug suchen, hab das F gefunden :)


Selber geprägt :biggrin: ?

TheGamer
2006-08-28, 09:22:36
Im Prinzip schon, aber andersrum wenn sie vor 5 Jahren schon genehmigungspflichtig war, wird sie es heute auch noch sein!
Das sie kein F im Fünkeck hat, ist nicht gerade gut! Im Prinzip machst du dich wegen illegalem Waffenbesitz strafbar.
Du kannst jetzt versuchen beim Amt einen Genehmigung dafür zu bekommen oder das Teil entsorgen (z.B. in Teilen zersägt im Hausmüll).

Er darf sie laut Wikipedia schon haben. Allerdings nur in der Wohung oder seinem befriedigten Besitz :S :D. Er darf sie nur nicht geladen oder nicht geladen in die Öffentlichkeit tragen. Wobei das wieder im Widerspruch mit dem Text

"Zum Transport (http://de.wikipedia.org/wiki/Transport) der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand (http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fstand) ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist."

ist

Keine Ahnung ob ich das falsch interpertiere :D

DonVitoCorleone
2006-08-28, 09:51:44
Er darf sie laut Wikipedia schon haben. Allerdings nur in der Wohung oder seinem befriedigten Besitz :S :D. Er darf sie nur nicht geladen oder nicht geladen in die Öffentlichkeit tragen. Wobei das wieder im Widerspruch mit dem Text

"Zum Transport (http://de.wikipedia.org/wiki/Transport) der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand (http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fstand) ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist."

ist

Keine Ahnung ob ich das falsch interpertiere :D

Nein, kein Widerspruch:
Er darf die Waffe nicht offen, schußbereit etc. rumtragen.
Aber im Koffer, ungeladen ist ok (aufm weg zum Schießstand z.b)

TheGamer
2006-08-28, 10:00:41
Ich meine hier einen Widerspruch zu sehen zwischen

Man braucht den Schein für
sie [die Waffe] außerhalb der Wohnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung) oder des befriedeten Besitztums (http://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung) sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist).

und

Zum Transport (http://de.wikipedia.org/wiki/Transport) der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand (http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fstand) ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist.



Nun Punkte 2 sagt ich darf die Waffe sofern nicht geladen und nicht griffbereit zum Schiessstand tragen

Punkt 1 sagt aber ich darf OHNE Schein die Waffe nicht sichtbar und unsichtbar (z.B im Koffer) ausserhalb der eigenen 4 Wände (wozu der Weg zum Schiessstand zählt) tragen sei es geladen oder nicht.

Das ist für mich ein Widerspruch
Punkt 2 sagt ich darf ohne Waffenschein aber Punkt 1 revediert dies wieder

Aber ist ja auch nur Wikipedia, evt liegt da ein Schreibfehler vor

Stone2001
2006-08-28, 10:11:49
Stimmt, darüber habe ich noch garnicht nachgedacht. . . Muss mal gucken ob ich nen kleinen scrank finde den man abschließen kann.
Wenn du einen Tresor, Sicherheitsstufe B, klein nennst ... Naja, Auslegungssache.

Stone2001
2006-08-28, 10:22:17
Nun Punkte 2 sagt ich darf die Waffe sofern nicht geladen und nicht griffbereit zum Schiessstand tragen
D.h. am besten in einem verschlossenen Koffer, im abgeschlossenen Kofferraum des Autos.

Punkt 1 sagt aber ich darf OHNE Schein die Waffe nicht sichtbar und unsichtbar (z.B im Koffer) ausserhalb der eigenen 4 Wände (wozu der Weg zum Schiessstand zählt) tragen sei es geladen oder nicht.

Tragen bzw. Führen einer Waffe != Transportieren einer Waffe!

Um eine genehmigungspflichtige Waffe zu besitzen benötigt man eine Waffenbesitzkarte (mindestens). Die WBK erlaubt weiterhin den Transport der Waffe von der Wohnung zum Schießstand und zurück, unter der Voraussetzung, das die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit transportiert wird.

Ein Waffenschein dagegen, erlaubt dir das Führen einer Waffe. Dabei kann man z.B. die Waffe geladen am Mann haben.

Von daher gesehen ist es kein Widerspruch nur eine weitere unklare Formulierung von Wikipedia (btw: der Gesetzestext ist auch nicht besser).

TheGamer
2006-08-28, 10:25:09
Von daher gesehen ist es kein Widerspruch nur eine weitere unklare Formulierung von Wikipedia (btw: der Gesetzestext ist auch nicht besser).


Dacht ich mir.

Da du anscheinend Insider bist :D

Wenn ich Waffenschein habe darf ich ja legal geladen am Mann rumrennen in der Stadt sichtbar oder nciht sichtbar.

Heisst das ich hab eine geladene Waffe in meiner Hand und maschiere durch eine Fussgängerzone voller Menschen und es ist legal?

Stone2001
2006-08-28, 10:32:04
Dacht ich mir.

Da du anscheinend Insider bist :D

Wenn ich Waffenschein habe darf ich ja legal geladen am Mann rumrennen in der Stadt sichtbar oder nciht sichtbar.

Heisst das ich hab eine geladene Waffe in meiner Hand und maschiere durch eine Fussgängerzone voller Menschen und es ist legal?
Ich gehe mal davon aus. Genaueres kann ich nicht sagen, ich habe keinen Waffenschein und auch keinen Beruf der mir es ermöglichen würde einen zu bekommen. Es kann natürlich sein, dass jemand die Polizei ruft, weil jemand mit einer Waffe in der Hand durch die Fußgängerzone läuft und ich möchte der Polizei dann nichr erklären müssen, warum ich gerade jetzt die Waffe in der Hand habe. Das Ganze wird wahrscheinlich auch dazu führen, dass man die Eignung zur Führung einer Waffe verliert und damit auch den Waffenschein.
AFAIK werden die meisten Waffenscheine eh beschränkt ausgegeben, d.h. man darf die Waffe nur während der Dienstzeit führen (z.B. bei Sicherheitsdiensten, Geldtransporten oder Personenschützern) und ob du da dann so einfach durch die Fußgängerzone laufen kannst...

Urion
2006-08-28, 13:10:41
Klar wenn du nen Waffenschein hast kannst deine Waffe geladen und zugriffsbereit führen (ausser auf der Kirmes in der Disco etc).
Die WBK erlaubt dir erstmal nur überhaupt die Waffen zu besitzen.
Waffenschein zu bekommen ist aber fast unmöglich ausser du schaffst es deinem Amt weiss zu machen das du ständig in Gefahr bist und einen Waffe dir helfen kann diese Gefahr abzuwenden.

Das Auge
2006-08-28, 13:52:57
Waffenschein zu bekommen ist aber fast unmöglich ausser du schaffst es deinem Amt weiss zu machen das du ständig in Gefahr bist und einen Waffe dir helfen kann diese Gefahr abzuwenden.

Früher war das gar nicht soooo schwer, man mußte nur in einem Schützenverein sein. Das ist aber ziemlich verschärft worden, heute ist die einfachste Möglichkeit einen auf Jäger zu machen um an einen Waffenschein zu kommen.
Das wiederum ist so leicht aber auch nicht, da man ja erstmal einen Jagdschein braucht, der wird einem auch nicht hinterhergeworfen.
Ist aber durchaus gut, daß man nicht so leicht an Waffen(scheine) kommt, eine Situation wie in den USA, wo sich jeder Vollhonk ein vollautomatisches Sturmgewehr o.ä. kaufen kann, wäre der reinste Alptraum...

Urion
2006-08-28, 14:21:30
Du hast immernoch net den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte verstanden.
WBK= Waffen besitzen
Waffenschein= Waffen in der öffentlichkeit geladen führen!
Als Jagdscheininhaber bekommt man auch nur eine WBK, darf aber natürlich in seinem Jagdbezirk die Waffen geladen führen und auf dem Weg zur Jagd ungeladen führen. Wenn ich also zur Jagd fahre kann ich mit Gewehr über der Schulter S-Bahn fahren(ungeladen). Aber wenn ich als Jäger zum Schiesstand fahren muss das Teil in ein Futteral verpackt sein, oder ähnlichem das es nicht mit wenigen Handgriffen zu erreichen ist.