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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400€ Job neben Ausbildung erlaubt?


arun
2006-08-27, 20:13:39
Hallo, hoffe mal das richtige Unterforum erwischt zu haben ;)

Also,ich beginne am 04.09.06 eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerwirtschaft.
Derzeit arbeite ich für ein Zeitarbeitsunternehmen bei einem großen Logistiker.
Nun hat man mir, da zwischen Ausbildungsbetrieb und Logistiker nur 500 Meter Fußweg sind, angeboten dort auf 400€ Basis täglich 2,5 Stunden zu arbeiten.

Nun ist der Fall so, das ich die Ausbildung zu 100% vom Arbeitsamt gefördert bekomme, aber an reiner Ausbildungsvergütung schon das meiste für den teuren Benzin wieder ausgeben darf.
Es würde halt so ablaufen, das ich ganz normal bis nachmittags in meinem Ausbildungsbetrieb arbeite, u danach nach 30 Minuten Pause beim Logistiker bis Punkt 8 arbeite.
Mich würde jetzt gerne interessieren ob ich rein rechtlich gesehen neben der Ausbildungsstelle einen 400€ job annehmen darf (kann auch samstags sein) , und ob das Arbeitsamt berechtigt ist, mir diesen auf meine Ausbildungsvergütung anzurechnen.

Im Voraus danke für die Antworten.

dragonmaster
2006-08-27, 20:35:01
Muß du dein Arbeitgeber fragen, der kann dir sagen ob du den Zusatzjob machen darfst!

Grundsatz ist dass wenn deine Arbeitskraft durch diesen Zusatzjob nicht eigeschränkt ist, muß er es dir erlauben.

arun
2006-08-27, 20:46:52
Ja also man kann es so sagen das durch den Ausbildungsbetrieb zu 90% die Beine gefordert werden, während man beim Logistiker etwas für die Arme tut :)
Mmmh gibt es hierfür Richtlinien oder wird das von Fall zu Fall entschieden ob die Arbeitskraft eingeschränkt wird? Ich mache die Arbeit beim Logistiker im September dann schon 2 Jahre und bin Schichten von 8-10 Stunden gewohnt.

Mylene
2006-08-28, 09:33:30
Klär die Angelegenheit zuerst einmal mit dem Arbeitsamt ab. Ich bin mir sicher, dass die 400 € angerechnet werden. Die Frage ist nur, wo sie die Grenze ziehen. Also, frag nach, was denn wäre, wenn... Geben die vom Arbeitsamt ihr OKAY, sag deinem zukünftigen Arbeitgeber Bescheid - allein schon aus Höflichkeit.
Im Normalfall darf er dir nicht dazwischen reden, wann und wie du dein Geld verdienst. Es würde im Regelfall nur dann Probleme geben, wenn du dadurch deine Ausbildung, bzw. Hauptbeschäftigung vernachlässigen würdest.

radi
2006-08-28, 09:34:52
Man darf noch einen 400€-Job haben neben normaler Arbeit soweit ich weiß, 2 aber nicht. aber so sicher bin ich mir da nicht...

jxt666
2006-08-29, 14:18:02
Wenns der Arbeitgeber nicht erlaubt gibts nix - er MUSS garnichts erlauben ;)

Gunaldo
2006-08-29, 15:11:37
auf jeden fall nachfragen.
in nicht wenigen arbeitsverträgen verpflichtet man sich zur 100%igen leistung für die firma.
da wirds schwer mit nem nebenjob.

Eco
2006-08-29, 15:40:06
Sofern Deine normale Arbeit nicht in irgendeinem Konkurrenzverhältnis zum Nebenjob steht, ist ein(!) 400€-Nebenjob erlaubt. Die 400 € werden nicht aufs normale Gehalt angerechnet, und soviel ich weiß muss es der Chef nur wissen, aber man braucht keine explizite Erlaubnis.

Monk
2006-08-29, 16:06:51
mein vater macht das auchso mit job + 400€job und es klappt.
die bisherigen empfehlungen haben alle meinen segen.

Schlupp
2006-08-29, 17:25:50
Melden muss man es nicht, jedoch gibt es ein paar Einschränkungen:

Du darfst nicht mehr als 8, bzw. 10 Stunden insg. pro Tag arbeiten (Arbeitszeitgesetz).
Gibt zwar ein paar Ausnahmen in bestimmten Berufsgruppen, jedoch will da dann auch keiner mehr nen Nebenjob :D

In einer Konkurrenzfirma arbeiten sollte klar sein, dass dies nicht zulässig ist.

Dann musst du deinen Urlaub gut plane und vorallem genehmigt bekommen.
Du darfst zwar jederzeit Urlaub in deinem Nebenjob haben, darfst jedoch nicht in deinem Nebenjob arbeiten, wenn du in deiner Ausbildung Urlaub hast.

Natürlich auch, wenn du krank bist.
Nur solltest du dann bei beiden nicht arbeiten :D

Solltest du deine Ausbildung (wie ich zB) als Arbeiter/Angestellter im öffentlichen Dienst absolvieren, dann muss dein Chef zustimmen.


Sonst hast du Berufsfreiheit.
Allerdings kann dir dein Chef es auch "untersagen" einen Nebenjob auszuführen, wenn deine Ausbildung darunter leidet.
Sowas geht dann, wenn keine ruhige Einigung erfolgt, oftmals übers Arbeitsgericht, was gerade in der Ausbildung nicht gut ist für dich ist.


Wie es steuerlich aussieht, kann ich nicht sagen, jedoch wird ein Nebenjob zur Berechnung des Kindergeldes herangezogen, worauf man vllt auch noch achten sollte.

onkel2003
2006-08-30, 11:07:25
kann es sein das du ne umschulung machst ?
wenn dem so ist bekommst du unterhaltsgeld, und somit würden die 400 euro angerechnet werden.
andere seite wenn ne umschulung ist, wieso bekommst du die benzin kosten nicht von AA ?

jxt666
2006-08-30, 15:14:34
Ich mach ne Weiterbildung zum kaufmännischen Fachwirt und der beinhaltet auch Arbeitsrecht - ob Ausbildung oder nicht, man MUSS den Chef fragen!

Wenn dieser es nicht erlaubt (wie bei meiner Freundin in der Firma auch) dann darf man es nicht machen! Ob man da in der Ausbildung ist oder nicht ist vollkommen egal!

onkel2003
2006-08-30, 17:36:18
Ich mach ne Weiterbildung zum kaufmännischen Fachwirt und der beinhaltet auch Arbeitsrecht - ob Ausbildung oder nicht, man MUSS den Chef fragen!

Wenn dieser es nicht erlaubt (wie bei meiner Freundin in der Firma auch) dann darf man es nicht machen! Ob man da in der Ausbildung ist oder nicht ist vollkommen egal!

Arbeitsrecht soltest du dann aber noch mal genau unter der lupe nehmen, den das ist falsch was du da sagst.


letztentlich kann der chef es aber nur in den seltesten fällen verweigern.
und den chef fragen muss ich auch nur wenn die arbeit mit den zu tun hat was ich beim chef mache.
anders sieht es aus wenn in arbeitsvertrag steht man muss fragen oder in kenntniss setzen ist aber sogut wie nie drin.
arbeite ich als tíschler, und arbeite abends paar stunden in einer kneipe, muss ich dies den chef nicht sagen.
beeinträchtigt das nebenbei arbeiten meine leistung kann der andere chef es mir aber untersagen.

letztentlich gewinner ist die erste firma wo man vollzeit arbeitet, den wer möchte sich schon mit chef anlegen wenn ihn der job lieb ist. ;-)

jxt666
2006-08-31, 11:48:06
@ onkel2003

Wenn ich so Unrecht habe dann gib doch mal Deine Quelle preis? Wenn meine Aussage Falsch ist, dann wäre meine Antwort bei der Rechts-Prüfung falsch gewesen (und bei allen anderen auch) und die wurde als richtig gewertet ;)

onkel2003
2006-08-31, 12:23:05
@ onkel2003

Wenn ich so Unrecht habe dann gib doch mal Deine Quelle preis? Wenn meine Aussage Falsch ist, dann wäre meine Antwort bei der Rechts-Prüfung falsch gewesen (und bei allen anderen auch) und die wurde als richtig gewertet ;)

da muss man eigentlich nicht viel suchen Artikel 12 Grundgesetz sagt hierzu eigentlich schon alles.
alledings kann ich wie ich sagte ich muss den chef nicht fragen, eventuell nicht ganz so stehn lassen, den hier unterscheiden gerichte wirklich anders.

in ganzen ist es aber so, der chef darf mir keine arbeit verweigern, wenn ich den erst job nicht vernachlässige, und ich nicht in einen Wettbewerb stehn.

deine ausage ist in soweit falsch weil du sagst
Wenn dieser es nicht erlaubt (wie bei meiner Freundin in der Firma auch) dann darf man es nicht machen!
und das ist so nicht ganz richtig.

schau einfach mal in google unter "nebenjob arbeitgeber artikel 12"

Wirksamkeit von Zustimmungsklauseln?

Viele Arbeitgeber vereinbaren in Arbeitsverträgen daher sog. Zustimmungsklauseln. In diesen ist geregelt, dass die Aufnahmer jeglicher Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Das ist natürlich problematisch, weil die grundgesetzlich gesicherte Berufsfreiheit dadurch beeinträchtigt werden kann. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes daher nur eingeschränkt zulässig:

„Die arbeitsvertragliche Klausel, eine Nebenbeschäftigung bedürfe der Zustimmung des Arbeitgebers, stellt die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit unter Erlaubnisvorbehalt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt“ (Urteil des BAG vom11.12.2001 – 9 AZR 464/00).

das prob ist Arbeitszeitgesetz.
den daran muss man sich weiter halten und das könnte bei vollzeit job und teilzeit ( nebenjob) ein prob werden.

jxt666
2006-08-31, 13:05:46
Danke, klingt plausibel - und ich werde mich mit meinem Rechtsdozenten unterhalten warum er uns verzapft es sei GRUNDSÄTZLICH nur mit Zusage des Chefs erlaubt :D ;)

Ob eine solche Klausel im Vertrag meiner Freundin ist weiss ich jetzt nicht. Sie hat es auch selber nie probiert - waren nur zwei Kolleginnen denen es untersagt wurde abends paar Stunden zu bedienen, daher weiss ich es.

onkel2003
2006-08-31, 13:43:26
Danke, klingt plausibel - und ich werde mich mit meinem Rechtsdozenten unterhalten warum er uns verzapft es sei GRUNDSÄTZLICH nur mit Zusage des Chefs erlaubt :D ;)

Ob eine solche Klausel im Vertrag meiner Freundin ist weiss ich jetzt nicht. Sie hat es auch selber nie probiert - waren nur zwei Kolleginnen denen es untersagt wurde abends paar Stunden zu bedienen, daher weiss ich es.

wenn du schon dabei bist frag ihn auch gleich wie es mit der Arbeitszeitgesetz aussieht.

beispiel ich arbeite job 1, 8 stunden, und hab nebejob mit 4 stunden.
macht zusammen 12 stunden

von Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt, was aber kann man mir wenn ich es doch mache.
frage aber er da drauf, kann mir da was rechtlich strafe oder so passieren, das mich einer der beiden chef´s kündigen kann auf den grund ist klar.
aber was ist wenn beide chef´s ok geben, kann ich anders rechtlich belangt werden.

oder anders gesagt ich arbeite in einer firma 12 stunden an tag, komme auch inerhalb von 6 monaten deutlich über 8 stunden, kann man mir was ?, oder nur den chef.

jxt666
2006-08-31, 15:25:57
Also DIR kann da normal keiner was wenns die Chefs erlauben - hat ja keiner einen Grund Dir ans Bein zu pissen deswegen. Du machst Deine Arbeit, bekommst Dein Geld und fällst wegen dem 400 Euro Job eh nicht unter die Steuer (wenn Du nur einen Hauptjob hast).

Wenn Du die 400 übersteigst fällt es unter die Steuer aber das weisst ja eh.

Also es gibt keine Stelle die Dir deswegen was kann normalerweise - aber ich frage nochmal nach wenns nötig ist ;) Weil wer sollte Dich rechtlich deswegen belangen? Hat ja keiner sonst ne Handhabe ausser den Chefs.

onkel2003
2006-08-31, 17:16:14
Also DIR kann da normal keiner was wenns die Chefs erlauben - hat ja keiner einen Grund Dir ans Bein zu pissen deswegen. Du machst Deine Arbeit, bekommst Dein Geld und fällst wegen dem 400 Euro Job eh nicht unter die Steuer (wenn Du nur einen Hauptjob hast).

Wenn Du die 400 übersteigst fällt es unter die Steuer aber das weisst ja eh.

Also es gibt keine Stelle die Dir deswegen was kann normalerweise - aber ich frage nochmal nach wenns nötig ist ;) Weil wer sollte Dich rechtlich deswegen belangen? Hat ja keiner sonst ne Handhabe ausser den Chefs.

berufsgenossenschaft
ich weis nicht in wie weit der arbeitsschutz mit der zeit der arbeit zu tun hat.
immerhin können die ja sagen sie haben 12 stunden gearbeitet den unfall hab ich selbst in schuld konzentrationsmangel oder so.

jxt666
2006-09-01, 11:21:59
Aaaah ja stimmt ;) ich frag mal nach wenn der Kurs weitergeht Mitte September.