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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwaltsschreiben erhalten - Bitte helfen


Adam D.
2006-08-27, 20:34:32
Ich hab grad 'n Brief von einer Anwaltschaft erhalten, die Gainward Europe vertritt. Ich hatte vor etwa 2 Jahren ein 5950 Ultra von Gainward über eBay gekauft - sie war günstig, aber nicht so günstig, dass ich damals richtig mistrauisch wurde. Naja, und wie sich jetzt herausgestellt hat, wurden diese Karten von einem Mitarbeiter geklaut und über eBay verkauft. Und die Anwaltschaft möchte jetzt, dass ich ihnen die Karte zurückschicke oder sie bezahle. Dumm ist nur, dass ich sie nach kurzer Zeit damals direkt wieder verkauft hab, weil die Karte Ärger gemacht hat (zu hoher Stromverbrauch).
Jetzt ist für mich die Frage: bin ich gearscht, weil ich Diebesgut gekauft hab oder hab ich die rechtliche Bindung mit meinem Verkauf weitergegeben? Und ist die Sache nicht schon verjährt? 2 Jahre sind 'ne lange Zeit.
Danke für die Hilfe!

klumy
2006-08-27, 20:37:59
setz dich am besten sofort mit einem Anwalt in Verbindung. Ich denke das ist die sicherste Lösung

Lionel Hutz
2006-08-27, 20:45:44
Da hast Du nochmal Glück gehabt, dass Du die Karte weiterverkauft hast. Du hättest die gestohlene Karte an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben müssen.
Teile dem Anwalt mit, dass Du die Karte weiterverkauft hast und an wen Du sie verkauft hast. Ansprüche gegen Dich bestehen nicht. Du hast Dich auch nicht strafbar gemacht, da Du ja gutgläubig warst.

Black-Scorpion
2006-08-27, 20:58:22
Sofort zum Anwalt ist wohl das beste.

Afaik kannst du an gestohlener Ware kein Eigentum erlangen.
Damit hat der Käufer von dir das recht sein Geld zurück zu fordern.
Du kannst vom Verkäufer dein Geld zurück fordern.
Dafür wirst du wohl vor Gericht gehen müssen.

Hawky
2006-08-27, 20:59:52
lol....nach 2Jahren....wegen ner 500€ Karte, das klingt mir nicht glaubhaft, der Streitwert is ja net wirklich hoch?!

Lord Wotan
2006-08-27, 21:11:54
Da hast Du nochmal Glück gehabt, dass Du die Karte weiterverkauft hast. Du hättest die gestohlene Karte an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben müssen.
Teile dem Anwalt mit, dass Du die Karte weiterverkauft hast und an wen Du sie verkauft hast. Ansprüche gegen Dich bestehen nicht. Du hast Dich auch nicht strafbar gemacht, da Du ja gutgläubig warst.Er muss den Käufer sein Geld wieder geben. Das ist doch wohl ganz Klar.Er kann sich dann seins von seinen Verkäufer zurück holen!

Lord Wotan
2006-08-27, 21:13:17
lol....nach 2Jahren....wegen ner 500€ Karte, das klingt mir nicht glaubhaft, der Streitwert is ja net wirklich hoch?!Du soltest dir schnell selber einen Anwalt suchen. Hast du Vertragsrechtschutzversicherung. Dann kostet dich das überhobt nichts.

Adam D.
2006-08-27, 21:13:46
Ja, so seh ich das auch. Ich werde mich auch morgen direkt mit der Kanzlei in Verbindung setzen, ich wollt halt nur meine rechtliche Lage vorher abchecken. Und ich wusste ja nicht, dass die Ware gestohlen war, sonst hätte ich die Karte nicht gekauft. Nur war der Preis halt nicht so niedrig, dass man zwangsweise davon ausgehen musste, dass sie gestohlen war.
Danke schon mal für die Hilfe, ich berichte euch dann, wie das Gespräch mit der Kanzlei verlaufen ist ;)

Hawky
2006-08-27, 21:42:45
Du soltest dir schnell selber einen Anwalt suchen. Hast du Vertragsrechtschutzversicherung. Dann kostet dich das überhobt nichts.

Nein ich meinte eigentlich, das der Streitwert der Sache nicht hoch genug ist?!

dogmeat
2006-08-27, 22:05:38
Warum holt sich Gainward nicht einfach den entstandenen Schaden von dem Dieb zurück? Oder haben sie das schon und wollen nochmal doppelt abkassieren von den Leuten die diese Karten gekauft haben über ebay?

Stormtrooper
2006-08-27, 22:10:03
Da hast Du nochmal Glück gehabt, dass Du die Karte weiterverkauft hast.

Wie bei den Simpson hat der Lionel Hutz hier auch keine Ahnung.
Dadurch, daß er die Karte wieder verkauft hat wurde er selbst zum Hehler und das is noch schlimmer als wenn er sie behalten oder weggeworfen hätte.
Ich würde an deiner Stelle zahlen.

Adam D.
2006-08-27, 22:16:27
Wie bei den Simpson hat der Lionel Hutz hier auch keine Ahnung.
Dadurch, daß er die Karte wieder verkauft hat wurde er selbst zum Hehler und das is noch schlimmer als wenn er sie behalten oder weggeworfen hätte.
Ich würde an deiner Stelle zahlen.
Wieso, ich wusste es doch nicht und konnte von Preis nicht darauf schließen, dass es Hehlerware war. Ich habe meine Karte auch nicht aus diesem Grund verkauft, sondern weil sie einfach Ärger gemacht hat. Und ich werde ganz sicher nicht zahlen, nicht für etwas, das 2 Jahre zurück liegt. Hätte die Karte 100€ gekostet, könnte man mir vorwerfen, dass ich's bereit willig in Kauf genommen hätte, dass es Diebesgut war. Aber sie hat halt 400 und paar Zerquetschte gekostet anstatt vielleicht 500€. Ich dachte damals, ein richtiges Schnäppchen gefunden zu haben.

Atlant
2006-08-27, 22:16:53
Mann Mann Mann - halbwissencity here...

Im guten Glauben erworben ... im guten Glauben verkauft!

Wo ist das Problem?

Mumins
2006-08-27, 22:22:18
Mann Mann Mann - halbwissencity here...

Im guten Glauben erworben ... im guten Glauben verkauft!

Wo ist das Problem?

Das Problem ist, das gutgläubiger Erwerb nicht auf gestohlene Sachen anwendbar ist. Hier ist man lediglich strafrechtlich aus dem Schneider, zivilrechtlich siehts anders aus.
Die Sache hier liegt kompliziert, ich hab jetzt aber keinen Bock mich damit auseinanderzusetzen. Ein bFachanwalt kann da helfen.

CaraCara
2006-08-27, 22:51:33
Mann Mann Mann - halbwissencity here...

Im guten Glauben erworben ... im guten Glauben verkauft!

Wo ist das Problem?

Das Problem ist: Gainward wird das nicht so sehen.

Ich würde zahlen oder mir einen Anwalt nehmen.

Lord_ofThe_Shit
2006-08-27, 22:54:09
Mumins hat Recht. Deshalb: Ab zum Anwalt.

Adam D.
2006-08-27, 22:58:45
Das sagt sich so leicht. Ich bin Schüler, woher soll ich das Geld für 'nen Anwalt nehmen? Aber gut, wenn kein anderer Weg dran vorbeiführt, bleibt mir ja wohl nix anderes übrig ;(

Berni
2006-08-27, 23:00:28
Notfalls würde ich mir die Karte gebraucht kaufen (dürfte ja nimmer viel kosten bei ebay oder in den Foren-Marktplätzen! vielleicht 50€ maximal) und denen dann schicken. Anwalt ist aber sicherlich die bessere Lösung sofern du Rechtsschutz hast.

CMK
2006-08-27, 23:08:44
Ich raff hier gar nicht warum Gainward eine 5950 Ultra wiederhaben möchte. War die aus Gold mit Edelsteinen besetzt? Steht was passiert wenn nicht oder eine Fristsetzung? Das kommt mir nur sehr komisch vor so ein Schreiben. Man bekommt ja heutzutage alles Mögliche per Post. :|

onkel2003
2006-08-27, 23:57:18
Und ist die Sache nicht schon verjährt? 2 Jahre sind 'ne lange Zeit.
Danke für die Hilfe!

verjährt nach 3 jahren.
spielt aber denke ich keine rolle da der eigentum bei gainward bleibt.
er könnte nach der zeit nur nicht mehr strafrechtlich dran kommen.

ich denke mal den gang zum anwalt kannste dir sparen, auf die kosten wirst du hängen bleiben, lediglich den verkäufer kannst du an der karre gehn.

an deiner stelle würd ich den anwalt anrufen, oder schreiben, den sagen du hast sie schon lange weiter verkauft, und das du ja nicht ahnen konntest das sie geklaut ist.
und dann abwarten wollen sie die adresse von käufer bzw schadenersatz würd ich die adresse nicht raus geben auf grund von datenschutz, und eine art vergleichsangebot machen.

auf jedenfall würd ich bei gainward erst mal anrufen und schauen ob du da infos bekommst, den es müssen ja schon ne menge karten geklaut worden sein, den für eine karte schickt gainward garantiert kein anwalt raus.

suchmaschienen geben keine hinweise raus auf geklaute gainward karten.
und ruf den sack mal an der sie dir verkauft hat, wenn du ihn zuhause nicht erreichst schau mal in der nächstgelegenen JVA ob er da einsitzt.

entweder verarscht die da grade einer tierisch, oder gainward wurden wirklich ne menge karten geklaut.

onkel2003
2006-08-27, 23:59:27
Notfalls würde ich mir die Karte gebraucht kaufen (dürfte ja nimmer viel kosten bei ebay oder in den Foren-Marktplätzen! vielleicht 50€ maximal) und denen dann schicken. Anwalt ist aber sicherlich die bessere Lösung sofern du Rechtsschutz hast.

könnte nen schuss nach hinten werden, eventuell wenn wirklich was dran ist, haben die seriennr. und wenn er jetzt einfach eine kauft die mit den datum garnicht passen würde, bekommt er ne klage wegen betrug auch noch dran.

Faster
2006-08-28, 00:04:58
könnte nen schuss nach hinten werden, eventuell wenn wirklich was dran ist, haben die seriennr. und wenn er jetzt einfach eine kauft die mit den datum garnicht passen würde, bekommt er ne klage wegen betrug auch noch dran.
ich würd mich auch erstmal an gainward wenden, ob die sache nicht ein fake/abzocke ist, denn ich kann auch kaum glauben das gainward zwei jahre später nach ner 5950 fahndet...

onkel2003
2006-08-28, 00:24:23
ich würd mich auch erstmal an gainward wenden, ob die sache nicht ein fake/abzocke ist, denn ich kann auch kaum glauben das gainward zwei jahre später nach ner 5950 fahndet...

kann ich mir auch nicht vorstellen, ausser es wurde wirklich ne grosse stückzahl geklaut.

Berni
2006-08-28, 02:03:32
könnte nen schuss nach hinten werden, eventuell wenn wirklich was dran ist, haben die seriennr. und wenn er jetzt einfach eine kauft die mit den datum garnicht passen würde, bekommt er ne klage wegen betrug auch noch dran.
Wieso Betrug (bitte mal die Definition davon lesen!)? Wenn die Karte absolut gleichwertig ist (gleiches Modell => Gattungsschuld laut BGB), wurde der Schaden bzw. die Schuld gegenüber Gainward wiedergutgemacht und man ist somit seiner Pflicht nachgekommen. Oder meinst du, durch die spezielle Seriennummer ist die Karte mehr wert? Das würde wohl der Unmöglichkeit unterliegen dann wenn genau diese verlangt wird. In jedem Fall ist es weitaus billiger als ein Anwalt und sollte zum Ziel führen! Betrug ist es sicher nicht!

KinGGoliAth
2006-08-28, 03:38:11
ich würde auch dringend einen anwalt empfehlen. der wird sicher wissen was zu tun ist, was zu befürchten ist und was die leute dir antun können.

dass gaynward die sache nach 2 jahren auspackt ist aber auch ziemlich dreist.
die sollte ich auch nochmal verklagen dafür, dass ich mich in der familie mit einer 6800LE mit blackscreen abplagen darf. :mad:

aber so wie ich das erinner hat gaynward in letzter zeit eh arg nachgelassen. da braucht wohl jemand geld oder will einfach nur die zeit totschlagen und ein paar leuten die eier langziehen. typisch. :rolleyes:

hmx
2006-08-28, 03:59:22
Typisch gainward. Naja man sollte bei diesem Drecksladen nichts mehr kaufen. Die karte ist jetzt noch 50 Euro wert und die wollen mal eben 500 Euro abzocken. Wie doof sind die eigendlich? Wissen die nicht, dass das schlechte Publicity macht?

drmaniac
2006-08-28, 08:43:27
also ohne Einkommen u.ä. bekommt man doch Anwaltsbeihilfe...

frag da mal bei deinem Örtlichen Amt nach...

Adam D.
2006-08-28, 09:00:54
Ok, dann werde ich das mal tun. Aber eine Frage hab ich noch: welche Rolle spielt eBay jetzt bei der Sache? Sind die nicht dazu verpflichtet, Hehlerware aus ihrem Angebot zu entfernen? Das haben sie damals nicht getan, was ja nochmal ein weiteres Indiz dafür ist, dass man zu der Zeit nicht annehmen konnte, dass sie geklaut war. Ich kann mich noch erinnern, dass er ein paar andere Karten verkauft hat (5900 / Ultra), aber nicht in großen Mengen.
Man, das ganze geht mir ziemlich auf die Nerven, besonders weil der Zeitpunkt nun wirklich ungünstig ist. Hab schon genug anderen Stress :mad:

Mumins
2006-08-28, 09:11:36
Ok, dann werde ich das mal tun. Aber eine Frage hab ich noch: welche Rolle spielt eBay jetzt bei der Sache? Sind die nicht dazu verpflichtet, Hehlerware aus ihrem Angebot zu entfernen? Das haben sie damals nicht getan, was ja nochmal ein weiteres Indiz dafür ist, dass man zu der Zeit nicht annehmen konnte, dass sie geklaut war. Ich kann mich noch erinnern, dass er ein paar andere Karten verkauft hat (5900 / Ultra), aber nicht in großen Mengen.
Man, das ganze geht mir ziemlich auf die Nerven, besonders weil der Zeitpunkt nun wirklich ungünstig ist. Hab schon genug anderen Stress :mad:

Zivilrechtlich kommt es hier nicht darauf an, dass du gutgläubig gehandelt hast. Du hast eine gestohlene Sache erworben, müßtest sie an den Hersteller herausgeben oder ersetzen. Du könntest dich dann wiederum an den damaligen Verkäufer wenden.

Adam D.
2006-08-28, 09:22:14
Ich muss erstmal an die Daten kommen, meinste ich weiß noch, an wen ich das Ding vor mehr als 2 Jahren verkauft hab? ;) Gut, das wird das erste sein, was ich tun werde. Bleibt mir ja nichts anderes übrig ;(

Tomi
2006-08-28, 09:35:06
Also...erstmal keine Panik, nur weil ein seriös erscheinendes Schreiben ankommt. Es ist doch gerade Mode, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sich von irgendwelchen Leuten Geld zu holen und amtliche Schreiben lassen wenig Misstrauen, ja gar Angst, aufkommen und die Überweisungen sind schnell getätigt. Daher...gerade wenn irgendwas mit Ebay kommt, würde ich erstmal in dem Fall bei Gainward rückfragen, ob die das wirklich sind. Wenn die nix davon wissen...tja...dann sieht die Sache gleich anders aus.

Hawky
2006-08-28, 09:36:18
Ich würde, bevor ich einen Finger krum mach mal bei Gainward oder dem Anwalt anfragen ob das ernst ist, weil also mir würde das spanisch vorkommen...nach 2Jahren...

mii
2006-08-28, 09:48:42
!!!Wenn mir das passieren würde!!!

Also ich würde mich auch erst mal an Gainward wenden und Fragen ob diese Anwaltskanzlei, welche mir das schreiben gesendet hat, dazu authorisiert ist i.A. von Gainward sowas zu machen.

Ansonsten würde ich der Anwaltskanzlei zurück schreiben, das man beim kauf der karte ohne kenntnis war, das es sich dabei um gestohlene ware handelt und das man diese außerdem weiterverkauft hätte, und daher nicht mehr im besitz der karte ist.

Das die einen dann wegen Hehlerei beschuldigen ist unwahrscheinlich, meiner meinung nach.

und ansonsten kann einem ja nichts mehr passieren, wenn die die daten des käufers haben möchten, so würde ich dies blocken und sagen das ich nur an behördliche stelle (Staatsanwaltschaft, Richter, Polizei) irgendwelche daten rausgebe - man will ja nicht gegen das Datenschutz gesetz verstoßen. Dann würden die sich das vieleicht nochmal überlegen ob die weiter machen. :)

Wenn dann doch eine Anforderung der Daten kommt, so könnte man denen entweder die Daten geben oder versichern, das man die daten nicht mehr hat.

Ansonsten ist Anwalt immer gut, kostet jedoch Geld.

!!! Das ist meine persönliche Meinung, was ich vielleicht machen würde, wenn ich betroffen wäre. !!!

Ash-Zayr
2006-08-28, 10:00:40
Gainward muss dir erstmal beweisen, daß die Karten geklaut wurden und daß sie bis heute rechtmäßiger Eigentümer sind....lasse Dir also alle Papiere zukommen; damalige Anzeige von Gainward bei der Polizei, Verzeichnis der Serien-Nummern, Protokolle, usw.
Wenn sie die Karte bis zu Dir verfoglt haben, dann müssten sie ja zwangsweise über Deinen Ebay-Verkäufer gekommen sein, der die Daten herausgegeben hat und sich damit wohl freigekauft hat von der Schuld. Zudem dürften sicher nicht 500,- zugeunde liegen, sondern nur noch der Zeitwert der Karte! Wenn ich nah 13 Jahren den Dieb meines Neuwagens fasse, muss der mir sicher auch nicht mehr die vollen 25.000 Euro Neupreis erstatten, sondern vielleicht noch 5.000,-

Ash-Zayr

onkel2003
2006-08-28, 10:20:34
Typisch gainward. Naja man sollte bei diesem Drecksladen nichts mehr kaufen. Die karte ist jetzt noch 50 Euro wert und die wollen mal eben 500 Euro abzocken. Wie doof sind die eigendlich? Wissen die nicht, dass das schlechte Publicity macht?

wer sagt das der anwalt kein fake ist.
wer sagt das es hier um 500 euro geht ?

möglich das der anwalt echt in auftrag für gainward handelt
möglich das 5000 geklaute karten von ganward verkauft wurden

möchtest du in den fall den schaden für die 5000 karten nicht auch wieder haben.

gainward hat hier die wenigsten schuld, die wollen zurück haben was denen gehört
geht es hier natürlich nur um ein paar karten sagen wir 5 dann find ich es natürlich auch ein wenig krass gegenüber gainward.
aber ich denke dafür muss mal erst mal genau wiessen was da hintersteckt.

@LordFiZz kannst ja mal gainward fragen um wieviel karten es geht, vieleicht sagen sie es ja.

Adam D.
2006-08-28, 10:25:51
Ok, ich hab ihnen jetzt grad geschrieben, wollt erstmal wissen, ob die Kanzlei überhaupt Gainward vertritt. Sollte es so sein, werd ich mich mal genauer darüber erkundigen, um wieviele Karten es sich handelt bzw. wie hoch der Schaden ist.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! :)

paul.muad.dib
2006-08-28, 11:35:02
Du hast im guten Glauben gehandelt, da können sie dir eigentlich nichts.

Migrator
2006-08-28, 11:55:09
http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

demnach bedeutet es das du das Eigentum erworben hast da du in guten Glauben gehandelt hast...aber ich bin kein Rechtsanwalt; habe nur eine Privatrechtsvorlesung gehabt ;)
aber demnach können die dir gar nichts und es ist ein fake ;)

Adam D.
2006-08-28, 12:31:34
Das nun wiederum ist sehr interessant:

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Das trifft bei mir ja ganz offensichtlich nicht zu. Er hatte die Karte mit Rechnung verschickt und hat einen seriösen Eindruck hinterlassen, man konnte nicht zwingend davon ausgehen, dass die Karte gestohlen war.

WhiteVelvet
2006-08-28, 12:40:25
Ist denn geklärt, dass diese Geschichte authentisch ist? Ich meine es gehen zur Zeit so viele Betrugs-Schreiben rum, die selbst nur Betrug sind. Scheint jetzt Mode zu werden, dass ständig Leute abgemahnt werden und bezahlen sollen. Hatte ich auch schon... da ist dann aber nie etwas dran, so dass man diese Schreiben ignorieren kann. Hast Du mal mit Gainward selbst telefoniert? Irgendwie muss der Absender des Schreibens ja seine Authentizität beweisen können. Im Moment würde ich solcher Post überhaupt nicht trauen.

Adam D.
2006-08-28, 12:41:44
Ich habe Gainward geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. So lange das nicht geschehen ist, werde ich auch absolut nix tun ;)

Mumins
2006-08-28, 12:48:40
Das nun wiederum ist sehr interessant:



Das trifft bei mir ja ganz offensichtlich nicht zu. Er hatte die Karte mit Rechnung verschickt und hat einen seriösen Eindruck hinterlassen, man konnte nicht zwingend davon ausgehen, dass die Karte gestohlen war.

Jetzt schauen wir in § 935 BGB

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__935.html

Tomi
2006-08-28, 12:49:21
Das nun wiederum ist sehr interessant:

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Das trifft bei mir ja ganz offensichtlich nicht zu. Er hatte die Karte mit Rechnung verschickt und hat einen seriösen Eindruck hinterlassen, man konnte nicht zwingend davon ausgehen, dass die Karte gestohlen war.

Daran scheiden sich immer die Geister. Einiges wird vom Preis der Karte abhängen. Da geht es schon los. Wenn er eine 500 Euro Karte für 250 Euro neu mit Rechnung verkauft, ist auch nix mit "guten Glauben" ;). Wenn das mit dem Anwalt echt ist, kannste nur hoffen, dass der Preis keinen Anlaß gab, misstrauisch zu werden.

Mumins
2006-08-28, 12:53:55
Daran scheiden sich immer die Geister. Einiges wird vom Preis der Karte abhängen. Da geht es schon los. Wenn er eine 500 Euro Karte für 250 Euro neu mit Rechnung verkauft, ist auch nix mit "guten Glauben" ;). Wenn das mit dem Anwalt echt ist, kannste nur hoffen, dass der Preis keinen Anlaß gab, misstrauisch zu werden.

Leute, nochmal hier im Zivilrecht kommt es nicht auf den gutgläubigen Erwerb an, da die Sache gestohlen wurde. Ausnahme wäre Geld, Inhaberpapiere oder Sachen die bei einer öffentlich Versteigerung erworben wurden.
Gainward möchte einfach das Geld für die Karte haben, das steht ihnen auch zu.

Adam D.
2006-08-28, 12:54:13
Es war ein Schnäppchen, keine Frage. Aber eBay ist dafür bekannt, ein Schnäppchenmarkt zu sein.

Das gute A
2006-08-28, 13:44:16
Nur mal als Denkanstoss, die Sache war bei mir ähnlich und es ist alles gutgegangen (außer, dass es sich bei mir um eine Raubkopie einer Navigations-CD handelte):

http://www.forum-3dcenter.de/vbulletin/showthread.php?t=282871&highlight=Navi-CD

Vielleicht findest Du in dem Thread Nützliches für Dich.

Grüße und keine Sorge, so schnell ist man kein Verbrecher.

Lionel Hutz
2006-08-28, 14:00:49
Wie bei den Simpson hat der Lionel Hutz hier auch keine Ahnung.
Dadurch, daß er die Karte wieder verkauft hat wurde er selbst zum Hehler und das is noch schlimmer als wenn er sie behalten oder weggeworfen hätte.
Ich würde an deiner Stelle zahlen.

Vielen Dank für Deine Beleidigung, bevor Du jedoch hier groß rumtrollst solltest Du vielleicht erst einmal wissen wovon Du redest. Dazu gehst Du am besten in die nächste Fachbuchhandlung und nimmst Dir einen Tröndle/Fischer. Darin schlägst Du § 259 Rn 20 auf und liest Dir mal die Vorraussetzungen zum Subjektiven Tatbestand durch. Anschließend kannst Du ja Deine Aussage nochmal überdenken.


Er muss den Käufer sein Geld wieder geben.
Das ist richtig, meine Aussage mit dem den Ansprüchen bezog sich auf den Eigentümer der Karte und nicht auf die Person, welche die Karte von LordFiZz gekauft hat. Die Sache läuft so, dass der Eigentümer die Karte vom jetzigen Besitzer herausverlangen kann und der Besitzer sich seinen Kaufpreis vom jeweiligen Verkäufer wiederholt. Die Verkäuferkette wird praktisch rückwärts aufgelöst bis man wieder bei dem Dieb angelangt ist.

onkel2003
2006-08-28, 14:29:58
wenns ichs mir recht überlege kann LordFiZz garnichts passieren.

gainward muss das geld von dieb besorgen, der hat sie aber nicht mehr, also bekommt der nur strafrechtlich ein rüber.

LordFiZz ist der käufer bekommt strafrechtlich nichts, muss aber die karte raus geben ( bezahlen ), er hat sie weiterverkauft, also ist er in den moment raus, der neue käufer kommt ins spiel.
der wird sie mit sicherheit auch schon vertickt haben, also geht das spiel weiter, bis zu den der die karte jetzt und heute hat.

also wen ich das so sehe kann das ein ganz langes spiel werden für den anwalt von gainward, den wer sagt das die karte nicht schon 10 * weiter vertickt wurde.

stelt sich doch eigentlich nur die frage, darf LordFiZz den neuen besitzer den anwalt nennen ohne datenschutzverletzung, wenn er es nicht darf wird das ein sehr langes spiel für den anwalt sich jedesmal nen gerichtsbeschluss zu besorgen. den er weis ja auch nicht wie oft das teil jetzt schon vertickt wurde.

und selbst wenn der letzte gefunden wird, geht die ganze sache wieder rückwertz los, jeder zahlt den käufer das geld zurück, und der vorletzte also LordFiZz bleibt auf den ganzen scheiss sitzen da der verkäufer in knast sitzt ;D

das gute für LordFiZz ist aber die möglichkeit das einer in der kette schon tot ist und somit hat das spiel ein ende, ausser der hat ein erbe.


LordFiZz halt uns auf jedenfall auf den laufenden.

u.a würd ich mal bei www.recht.de fragen ob es gehn würde wie es Berni schon sagt, was ich nicht glaube, ne karte bei ebay zu kaufen und die zum anwalt schicken.

Mumins
2006-08-28, 14:35:02
gainward muss das geld von dieb besorgen, der hat sie aber nicht mehr, also bekommt der nur strafrechtlich ein rüber.

Eben nicht, Gainward kann das Geld vom Käufer verlangen, der wiederum vom Dieb(Verkäufer). Wenn da nun weiterverkauft wurde kann man den zur Kasse bitten, der wiederum den vorigen Käufer. Was keinen Sinn für den TS macht, da kann er gleich selbst zahlen.

onkel2003
2006-08-28, 15:52:38
Eben nicht, Gainward kann das Geld vom Käufer verlangen, der wiederum vom Dieb(Verkäufer). Wenn da nun weiterverkauft wurde kann man den zur Kasse bitten, der wiederum den vorigen Käufer. Was keinen Sinn für den TS macht, da kann er gleich selbst zahlen.

gainward kann das geld wenn überhaupt nur von verkäufer bekommen der die straftat gemacht hat oder von den letzten in glied der die karte hat.
der eigentum der karte ist ja bein 3 käufer gleich geblieben, daher ist der einzige weg jetzt das der anwalt von gainward an den nächsten geht.
das ist in den fall zumindest nicht LordFiZz
ob jetzt der käufer von LordFiZz , LordFiZz dazu auffordert ihn das geld zurück zu zahlen ist erst mal ne andere sache.

was gainward angeht dürfte LordFiZz ganz aus der sache raus sein.
lediglich muss er die datenschutz sache klären.
wenn er schlau ist, und es darf macht er keine angaben zum käufer, und sagt nur er will nen gerichtsbeschluss dafür, gainward weis in den moment das dies ein langer weg wird, und sie halten still.

und sobald LordFiZz die daten von käufer raus gibt, ist der dafür zuständig die karte raus zu rücken, wenn er sie den noch hat, gut dann geht das spiel rückwärts los.

aber gainward kann bei LordFiZz in moment nur eins machen, die daten von käufer raus zu rücken, mehr auch nicht
wenn LordFiZz allerdings keine daten mehr hat dann sieht es in der tat schlecht aus den dann ist er das letzte glied in der kette.

radi
2006-08-28, 16:00:44
die können aber doch nicht den neuwert verlangen oder?

Mumins
2006-08-28, 16:33:49
gainward kann das geld wenn überhaupt nur von verkäufer bekommen der die straftat gemacht hat

Nein, es wird nicht richtiger. Das Geld kann Gainward von LordF schon fordern, dieser müßte wiederum das Geld vom Verkäufer zurückfordern. Den 3. Mann würde ich rauslassen, da der sonst noch Anzeige erstattet.

die können aber doch nicht den neuwert verlangen oder?

Warum nicht, er nutzte die Karte zu der Zeit als sie den Wert hatte. Am einfachsten ist meist die Sache herauszugeben.

Habe gegooglet:
http://www.frageeinenanwalt.de/Erwerb-von-Hehlerware__f8297.html

Die Sache wird über ungerechtfertigte Bereicherung rückabgewickelt.

onkel2003
2006-08-28, 16:44:43
Nein, es wird nicht richtiger. Das Geld kann Gainward von LordF schon fordern, dieser müßte wiederum das Geld vom Verkäufer zurückfordern. Den 3. Mann würde ich rauslassen, da der sonst noch Anzeige erstattet.



Warum nicht, er nutzte die Karte zu der Zeit als sie den Wert hatte. Am einfachsten ist meist die Sache herauszugeben.


sehe ich anders LordFiZz ist ne zwischen person, er war ihn weder bekannt noch hat er sie mit den glauben verkauft.
wenn blöd läuft können da 20 personen noch kommen, warum solte ausgerechnet LordFiZz sie zahlen müssen.
der 3 kann anzeige machen bringt ihn aber nichts, man sagt zwar unwiessenheit schützt nicht vor strafe, sieht in den fall aber anders aus.

gehn wir mal von aus LordFiZz nennt den namen gegenüber gainward, ich sehe kein grund warum gainward jetzt noch an LordFiZz gehn solte, der besitz der karte ist in eine anderen person übergangangen, gainward hat das recht auf die karte aber nicht aufs geld, nur wenn die karte nicht wiederaufindbar ist, hat gainward das recht auf ersatz.

also ist der besitz von gainwards karte in anderen händen, und hierdrauf haben sie in erste linie erst mal ein recht.

wenn mir einer nen auto klaut kann ich auch nicht sagen ich will das auto nicht ich will das geld :wink: , nur wenn das auto schrott ist hab ich ein anrecht aufs geld, wieviel das letzentlich dann sein wird können sich die gerichte drum kloppen, aber ein anrecht auf kohle hat gainward erst mal garnicht.

und ob er die karte genutzt hat spielt keine rolle was den wert angeht, gainward wurde eine neue graka geklaut daher haben sie auch das recht den betrag zu bekommen der entstanden ist, und das sind 500 euro, die sache herraus geben klar ist das beste aber was wenn man es nicht mehr hat, ich weis auch nicht ob er jetzt wirklich einfach bei ebay eine kaufen kann und gut.
weil eigentlich hat gainward das recht auf eine neue ungebrauchte graka, und ich denke das dürfte ein prob werden.

onkel2003
2006-08-28, 16:53:58
Habe gegooglet:
http://www.frageeinenanwalt.de/Erwerb-von-Hehlerware__f8297.html

Die Sache wird über ungerechtfertigte Bereicherung rückabgewickelt.

ist zu vergleichen wenn er jetzt das Küchenteil noch weiterverkauft hätte, so ist es aber ne klare Sache er hat das teil er muss zahlen, an den geschädigten.
wenn in den fall jetzt noch ne 3 Person gewesen währe das währe gut gewesen, dann hätte man es schön sehn können.

Mumins
2006-08-28, 16:58:02
Du mußt das praktisch sehen, sagt LordF nun er hat die Karte weiter veräußert geht Gainward den Käufer an und will die Karte haben. Der wird aber wiederum keinen Gefallen daran haben und LordF kann mehr Streß bekommen.
Richtig ist die Rückabwicklung muß in umgekehrter Reihenfolge zu den Käufen stattfinden. Zahlen muß LordF so oder so. Denn gibt er den Käufer an, will der sein Geld von ihm.

onkel2003
2006-08-28, 17:04:28
Du mußt das praktisch sehen, sagt LordF nun er hat die Karte weiter veräußert geht Gainward den Käufer an und will die Karte haben. Der wird aber wiederum keinen Gefallen daran haben und LordF kann mehr Streß bekommen.
Richtig ist die Rückabwicklung muß in umgekehrter Reihenfolge zu den Käufen stattfinden.

also ich bin der meinung und würde das auch machen, wenn ich es darf aus datenschutz gründen die 3 person zu nennen.

1. ist der besitz jetzt bei person 3 er muss die karte raus rücken, wenn er sie nicht hat ist sein prob.
2. ist die 3 person sauer macht anzeige gegen LordF.

natürlich kann person 3 jetzt das geld von LordF zurück verlangen, wenn er die karte noch hat, weil ansosten geht es weiter person 4,5 usw.

ich denke mal selbst wenn person 3 ne anzeige gegen LordF macht, wird da nichts von kommen, wenn doch dann dürfte keine privat person mehr was kaufen, weil man nie sagen kann ob geklaut oder nicht.


daher ist es das beste den anwalt klar zu machen, das dies ein sinnloser weg ist und gainward genug mücken auf konto hat, eventuell vergleichsangebot und gut.
klein beigeben und die vollen 500 euro würd ich nicht, da lass ich es besser auf nen gerichtsurteil ankommen.

Black-Scorpion
2006-08-28, 17:33:01
daher ist es das beste den anwalt klar zu machen, das dies ein sinnloser weg ist und gainward genug mücken auf konto hat, eventuell vergleichsangebot und gut.
klein beigeben und die vollen 500 euro würd ich nicht, da lass ich es besser auf nen gerichtsurteil ankommen.
Das ist aber nicht dein ernst?
In was für einer Welt lebst du eigentlich?
Der erste Teil kann nur ein Witz sein und der zweite kann richtig teuer werden.
Nämlich dann wen er verliert und die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommt.

Adam D.
2006-08-28, 17:35:44
Puh ok, danke. Fällt mir grad schwer zu folgen, aber ich glaube, ich hab den Knackpunkt verstanden. Ich hab auch mal mit meinem Vater geredet, sollte sich herausstellen, dass es kein Fake ist, wird er mit mir einen Anwalt kontaktieren. Ich denke, der wird die Folgen für mich gut abschätzen können. Ist ja nicht so, dass es völlig unbezahlbare Summen sind, aber trotzdem ärgerlich. Und sollte ich nun die Daten meines Käufers - wenn verlangt - rausgeben oder denkt ihr, dass es dann noch mehr Ärger gibt? Sicher seid ihr euch ja auch nicht, aber weiterhin danke für die Unterstützung, hab sie wirklich bitter nötig :(

KinGGoliAth
2006-08-28, 17:46:33
Und sollte ich nun die Daten meines Käufers - wenn verlangt - rausgeben

ich weiß ja nicht wie das bei dir ist aber spätestens, wenn die artikelnummer der auktion nicht mehr zum angebot verlinkt ist (nach 90 tagen) weiß ich kaum mehr, wer was gekauft und verkauft hat.
wenn das ganze dann auch schon zwei jahre her ist und man vielleicht auch etwas aktiver bei ebay ist wird es praktisch unmöglich rauszufinden wem du die karte verkauft hast.
höchstens alle einzeln anschreiben und nachfragen aber selbst so wird man nicht alle erreichen und selbst wenn können sie auch lügen. kannst du höchstens evtl auf dem kontoauszug nachgucken von wem das geld für die karte überwiesen wurde. wenn du die denn überhaupt solange aufhebst.


ich würde auch erstmal abwarten was gaynward dazu sagt und ggf telefonisch nachfragen, ob das wirklich von denen kommt und was der scheiß soll. und dann einen eigenen anwalt einschalten.

ich versteh auch überhaupt nicht, was die überhaupt von dir wollen. wenn sie geld haben wollen, sollen sie den dieb verknacken. und wenn sie die karte wollen sind sie bei dir auch falsch angemeldet (aber das wissen sie natürlich nicht).

und das alles wegen einer 2 jahre alten grafikkarte. wenn man sonst keine sorgen hat macht man sich halt welche...:rolleyes:

onkel2003
2006-08-28, 18:20:42
Das ist aber nicht dein ernst?
In was für einer Welt lebst du eigentlich?
Der erste Teil kann nur ein Witz sein und der zweite kann richtig teuer werden.
Nämlich dann wen er verliert und die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommt.

der erste teil war kein witz natürlich soll er nicht meine worte nehmen, aber mit den reden, den es ist nun mal so das dies ein langer weg werden kann wer kann den sagen das da nicht wirklich noch 20 leute hinter sintzen.

das zweite für ihn kann es garnicht teuer werden, solange er die finger von anwalt lässt.
glaubst du in ernst das ihn ein gericht strafrechtlich verurteilt weil er in guten glauben ne graka gekauft hat.

man dann dürfte man sich ja nicht mal mehr auf ebay einklicken, es kann ja alles geklaut sein.


sorry auch wenn du so einfach 500 euro zurück zahlen würdest ich würd es nicht, da entweder person 1 schuld hat oder der neue besitzer der karte, bekomme ich natürlich ne zahlungsauforderung von person 3 dann muss ich zahlen, aber sowiet ist es nun mal noch nicht.
und LordFiZz muss auf keinen fall an gainward zahlen, den gainward eigentum ist nicht in sein besitz :wink:

CrazyHorse
2006-08-28, 19:35:19
glaubst du in ernst das ihn ein gericht strafrechtlich verurteilt weil er in guten glauben ne graka gekauft hat.

man dann dürfte man sich ja nicht mal mehr auf ebay einklicken, es kann ja alles geklaut sein.

Da die Möglichkeit besteht, sollte man es nicht darauf hinauslaufen lassen. Mit "gesundem" Menschenverstand (eher zu einfaches Weltbild) ist dem Betroffenen nicht geholfen.

Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Diebesgut verkauft wird, dann sollte man die Finger davon lassen. "Blöd" stellen gilt nicht. Wenn es keinen Anhaltspunkt gibt, dann kann man nach wie vor kaufen. Wo ist das Problem? Die Wahrscheinlichkeit bei Waren und Preisen die keinen Verdacht erregen ist äußerst gering. Und selbst wenn, man wird strafrechtlich nicht belangt und finanziell wird alles rückabgewickelt. Was bleibt ist Ärger und Papierkram. Aber das ist ein generelles Problem und kein E-Bay spezifisches.

Lord Wotan
2006-08-29, 23:07:31
FRage was ist eigentlich wenn jemand eine Sache weiterverkauft hat. Und nicht mehr weiß wie dieser heißt. Z.B. über die Zweite Hand. Denn niemand macht ja schriftlich einen Kaufvertrag bei einer Privaten Sache. Was ist dann?

Xmas
2006-08-30, 01:36:29
Du mußt das praktisch sehen, sagt LordF nun er hat die Karte weiter veräußert geht Gainward den Käufer an und will die Karte haben. Der wird aber wiederum keinen Gefallen daran haben und LordF kann mehr Streß bekommen.
Richtig ist die Rückabwicklung muß in umgekehrter Reihenfolge zu den Käufen stattfinden. Zahlen muß LordF so oder so. Denn gibt er den Käufer an, will der sein Geld von ihm.
Da stellt sich doch wohl die Frage für welchen Preis er die Karte weiterverkauft hat, denn nur diesen Betrag muss er ja dem Käufer zurückgeben. Ich würde jedenfalls in dieser Situation nicht im Traum daran denken, dem Eigentümer Geld zu zahlen. Dieser hat Anspruch auf Herausgabe der Sache vom aktuellen Besitzer, aber nicht auf Zahlung des Neupreises vom Erst-"Käufer".

Mumins
2006-08-30, 07:26:40
Da stellt sich doch wohl die Frage für welchen Preis er die Karte weiterverkauft hat, denn nur diesen Betrag muss er ja dem Käufer zurückgeben. Ich würde jedenfalls in dieser Situation nicht im Traum daran denken, dem Eigentümer Geld zu zahlen. Dieser hat Anspruch auf Herausgabe der Sache vom aktuellen Besitzer, aber nicht auf Zahlung des Neupreises vom Erst-"Käufer".

Wenn ich mir ne Anzeige sparen kann, dann juckt mich der Betrag erstmal wenig. Außerdem wird der Käufer von LordF sein Geld wieder haben. Deshalb würde ich mit dem Anwalt von Gainward einen Vergleich anstreben. Z.B. 200 €, von dem Betrüger von ebay wird er eh nix holen können.

darkcrawler
2006-08-30, 08:16:34
Da hast Du nochmal Glück gehabt, dass Du die Karte weiterverkauft hast. Du hättest die gestohlene Karte an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben müssen.
Teile dem Anwalt mit, dass Du die Karte weiterverkauft hast und an wen Du sie verkauft hast. Ansprüche gegen Dich bestehen nicht. Du hast Dich auch nicht strafbar gemacht, da Du ja gutgläubig warst.

genau so isses, ich hab mir mal ein auto gekauft, bei dem das genauso ablief, ich musste lediglich zur polizei und den verkäufer beschreiben.

hatte "ebenfalls glück" das ich die karre weiterverkauft hab, da ich zu der zeit 2 hatte

onkel2003
2006-08-30, 10:59:13
genau so isses, ich hab mir mal ein auto gekauft, bei dem das genauso ablief, ich musste lediglich zur polizei und den verkäufer beschreiben.

hatte "ebenfalls glück" das ich die karre weiterverkauft hab, da ich zu der zeit 2 hatte

weist du noch wie die sache weiter verlaufen ist ?
der käufer hat der sich mal bei dir gemeldet oder so, weil das ist ja jetzt genauso ein fall wie wir ihn hier haben.

Xmas
2006-08-30, 19:50:33
Wenn ich mir ne Anzeige sparen kann, dann juckt mich der Betrag erstmal wenig. Außerdem wird der Käufer von LordF sein Geld wieder haben. Deshalb würde ich mit dem Anwalt von Gainward einen Vergleich anstreben. Z.B. 200 €, von dem Betrüger von ebay wird er eh nix holen können.
Eine Anzeige wegen was?

Warum ist es so sicher dass er von dem Betrüger nichts holen können wird? LordFiZz soll sich am Besten gleich die Daten von diesem diebischen Ex-Mitarbeiter geben lassen, falls er sie nicht mehr hat.

Lord Wotan
2006-08-30, 20:02:16
Ich frage mich wie der Anwalt an die Daten von LordFiZz gekommen ist! Denn das geht ja wohl nur wenn er die Daten des Diebes hat. Also warum hält er sich dann nicht nur an den Dieb? Der muss doch sowie so alles Zahlen. Warum also das Anschreiben an ein Unschuldiges Opfer diese Betrübers und Diebes?

CMK
2006-08-30, 20:08:14
Und ich frage mich warum noch nicht das BKA da war mit dem Rollkomando. :biggrin:

FiZz hat doch noch gar nichts geschrieben. Ich halte das für einen Fake. Und selbst wenn nicht. Bei mir könnte sich Gainward auf den Kopf stellen, es würde ihnen nix bringen. :ucrazy:

Morbid Angel
2006-08-30, 20:11:56
Das gefällt mir überhaupt nicht. Da muss man wohl immer mit schlechtem Gewissen bei eBay einkaufen.

Eins würde ich persönlich aufjedenfall tun: Gainward klipp und klar sagen das sie mindestens einen Kunden verloren haben, denn das war das letzte Produkt. Und wahrscheinlich würde ich auch einen Erfahrungsbericht verbreiten.

blöde Sache...

Mumins
2006-08-30, 20:15:18
Eine Anzeige wegen was?

Wegen Hehlerei, auch wenn das im Sande verlaufen würde. Am wenigsten Ärger macht ein Vergleich.

Adam D.
2006-08-30, 20:22:02
Kleines Update: Hab bis heute nichts von Gainward gehört, aber die Frist läuft bald ab. Hab mich an meinen Vater gewendet und er hat mir seinen Anwalt zu Verfügung gestellt. Unsere erste Überlegung war, ihnen zu sagen, dass ich die Karte nach Defekt in den Müll geschmissen hab. Was sagt ihr dazu?

onkel2003
2006-08-30, 20:23:42
Kleines Update: Hab bis heute nichts von Gainward gehört, aber die Frist läuft bald ab. Hab mich an meinen Vater gewendet und er hat mir seinen Anwalt zu Verfügung gestellt. Unsere erste Überlegung war, ihnen zu sagen, dass ich die Karte nach Defekt in den Müll geschmissen hab. Was sagt ihr dazu?

dann bist du der letzte der das eigentum von gainward hat, und was du nicht hast darfste zahlen.

der anwalt wird dir schon sagen was du machen solst.

CMK
2006-08-30, 20:24:04
Kleines Update: Hab bis heute nichts von Gainward gehört, aber die Frist läuft bald ab. Hab mich an meinen Vater gewendet und er hat mir seinen Anwalt zu Verfügung gestellt. Unsere erste Überlegung war, ihnen zu sagen, dass ich die Karte nach Defekt in den Müll geschmissen hab. Was sagt ihr dazu?

Das lügen Sünde ist. Die Wahrheit ist stets im recht.

onkel2003
2006-08-30, 20:29:16
sehe ich das eigentlich richtig das du mit 16 jahren ne 400 euro graka bei ebay gekauft und verkauft hast ?

bei 400 euro meine ich doch das er dies hätte garnicht machen dürfen oder ? und jetzt erst recht die frage wie kommen die an deine daten den es ist garnicht möglich das du da was gekauft hast.

:wink:

Adam D.
2006-08-30, 20:32:42
Ja, ich war 16 zum Zeitpunkt, ich hab mir den Preis der Karte mit meinem Bruder geteilt (er war damals 15).
Mir ist noch was aufgefallen: die können nur über die Bankverbindung an mich gekommen sein. Der Account läuft über meinen Bruder, ich hatte damals das Geld überwiesen. Würden sie über eBay an mich/uns rangekommen sein, hätten sie meinen Bruder kontaktiert. Aber das ändert ja nix, nur gut zu wissen ;)

CrazyHorse
2006-08-30, 20:49:55
Normalerweise gibt einem seine Bank eine Info raus, wenn sie Infos zu ihrem Kunden rausgeben musste oder danach gefragt wurde. So kenn ich das von Inkasso-Geschichten...

Lord Wotan
2006-08-30, 21:43:29
dann bist du der letzte der das eigentum von gainward hat, und was du nicht hast darfste zahlen.

der anwalt wird dir schon sagen was du machen solst. Wieso darf er an Gainward Zahlen. Ich denke der Dieb muss am Gainward zahlen. Oder bekommen die, die Karte jetzt doppelt gezahlt?

Lord Wotan
2006-08-30, 21:48:39
Ja, ich war 16 zum Zeitpunkt, ich hab mir den Preis der Karte mit meinem Bruder geteilt (er war damals 15).
Mir ist noch was aufgefallen: die können nur über die Bankverbindung an mich gekommen sein. Der Account läuft über meinen Bruder, ich hatte damals das Geld überwiesen. Würden sie über eBay an mich/uns rangekommen sein, hätten sie meinen Bruder kontaktiert. Aber das ändert ja nix, nur gut zu wissen ;) Dann frage mal bei deinen Datenschutz Beauftragten für den Bundesland nach, ob das alles Rechtsstaatlich abgelaufen ist. Denn ohne Richterlichen Bescheid darf niemand Daten rausrücken. Egal ob deine Bank oder Ebay.
Ich frage mich ob du überhaut belamgt werden kammst, Denn du hast ja ein Geschäft ohne einwilligung deiner Ältern getan. Und das darfst du nicht. denn du bist unter 18 nicht Geschäftsfähig. Somit kannst du den Anwalt von Gainward mal freundlich den Mittelfinger zeigen.
Ausserden warum hält der sich nicht an den Dieb?

Will der etwar durch dich Gelddrucken lassen?

onkel2003
2006-08-30, 22:05:44
Wieso darf er an Gainward Zahlen. Ich denke der Dieb muss am Gainward zahlen. Oder bekommen die, die Karte jetzt doppelt gezahlt?

nein der dieb hat die karte ja nicht mehr, der der die karte hat muss sie raus geben, wenn sie irgend einer weg geworfen hat muss er sie zahlen, zahlen muss der letzte der die karte hatte.

Lord Wotan
2006-08-30, 22:12:07
nein der dieb hat die karte ja nicht mehr, der der die karte hat muss sie raus geben, wenn sie irgend einer weg geworfen hat muss er sie zahlen, zahlen muss der letzte der die karte hatte. Der Dieb hat aber Geld bekommen. Denn in Fall das die Karte beim Käufer als defekt entsorgt wurde. Dann Zahlt dieser ja doppelt einmal an den Dieb und dann jetzt noch mal an Gainward. Das kann ja nicht angehen. Warum hält sich Gainward denn nicht an den Dieb und gut ist! Ausserden muss ja wohl Gainward ganz eindeutig beweisssen. Das die Karte die er gekauft hatte, auch die ist die gestollen wurde. Wie soll das ohne die Karte gehen. Denn Gainward oder der Dieb kann ja viel sagen. Nur läßt sich das ohne diese Karte überhobt nicht einwandfrei in nachhinein mehr beweisen. Und ohne diese Karte wird das niemals beweisbar sein. Denn der Dieb könnte ja auch eine legalle Karte verkauft haben. Weder die Bank noch Ebay registiert die Serien Nummer eines Artikels. Somit ist das nicht beweisbar! Und ohne Karte ist er raus aus der Sache. Denn Gainward muss eindeutig beweissen, das er in besitz der gestollenden Karte war. Ohne diese Karte/Serien Nr. und Fingerabdrücke ist das niemals beweisbar. Denn jeder kann gegen jeden anderen immer alles Behaupten. Nur der beweis zählt aber vor Gericht. Und das währe die Karte in den Fall. Wenn er den besitz der gestollenden Karte aber zugibt. Dann sieht die Sache anders aus. Ich würde sagen. Soll Gainward erstmal beweisen das die Karte die er gekauft hatte, überhaubt die gesuchte gestollende ist. Denn bis jetzt ist die Gekaufte Karte nur eine gekaufte Karte. Und er muss Gainward nichts beweissen.

onkel2003
2006-08-30, 22:37:15
Der Dieb hat aber Geld bekommen. Denn in Fall das die Karte beim Käufer als defekt entsorgt wurde. Dann Zahlt dieser ja doppelt einmal an den Dieb und dann jetzt noch mal an Gainward. Das kann ja nicht angehen. Warum hält sich Gainward denn nicht an den Dieb und gut ist! Ausserden muss ja wohl Gainward ganz eindeutig beweisssen. Das die Karte die er gekauft hatte, auch die ist die gestollen wurde. Wie soll das ohne die Karte gehen. Denn Gainward oder der Dieb kann ja viel sagen. Nur läßt sich das ohne diese Karte überhobt nicht einwandfrei in nachhinein mehr beweisen. Und ohne diese Karte wird das niemals beweisbar sein. Denn der Dieb könnte ja auch eine legalle Karte verkauft haben. Weder die Bank noch Ebay registiert die Serien Nummer eines Artikels. Somit ist das nicht beweisbar! Und ohne Karte ist er raus aus der Sache. Denn Gainward muss eindeutig beweissen, das er in besitz der gestollenden Karte war. Ohne diese Karte/Serien Nr. und Fingerabdrücke ist das niemals beweisbar. Denn jeder kann gegen jeden anderen immer alles Behaupten. Nur der beweis zählt aber vor Gericht. Und das währe die Karte in den Fall. Wenn er den besitz der gestollenden Karte aber zugibt. Dann sieht die Sache anders aus. Ich würde sagen. Soll Gainward erstmal beweisen das die Karte die er gekauft hatte, überhaubt die gesuchte gestollende ist. Denn bis jetzt ist die Gekaufte Karte nur eine gekaufte Karte. Und er muss Gainward nichts beweissen.

natürlich muss gainward dies erst mal beweisen, können sie auch den der dieb wird dies gesagt haben.
der letzte der die karte hat, zahlt doppelt, ist aber nicht so den der letzte geht an die person von dem er sie gekauft hat und vordert die kohle zurück, der macht sogesehn das gleiche spiel, die ganze sache wird jetzt rückwärtz wieder zurück gespielt.
und genau hier ist der punkt, geht der anwalt es ein das eventuell da noch 10 leute hinter sitzen, kann eine teuere sache werden. und das wegen 500 euro ?


bei der ganzen sache läuft aber was faul
woweg kommen die daten
16 jähriger vertickt graka für 400 euro
bruder 15 gehört ebay Account

CaraCara
2006-08-30, 22:52:25
bruder 15 gehört ebay Account

Bei eBay darf man eigentlich erst ab 18 registriert sein, wegen der vollen Geschäftsfähigkeit.

Die Frage ist, ob das jetzt gut ist (der Kauf war gar nicht rechtmäßig) oder eher schlecht (Diebesgut kaufen und dann noch einen "illegalen" eBay-Account besitzen).

onkel2003
2006-08-30, 22:56:45
Bei eBay darf man eigentlich erst ab 18 registriert sein, wegen der vollen Geschäftsfähigkeit.

Die Frage ist, ob das jetzt gut ist (der Kauf war gar nicht rechtmäßig) oder eher schlecht (Diebesgut kaufen und dann noch einen "illegalen" eBay-Account besitzen).

da ist was dran, naja gut das es diebesgut ist wusste er ja nicht, aber das mit den alter. naja

Abraxaς
2006-08-30, 23:23:43
Damit kommt Gainward auf die Liste der Hersteller von denen ich keine Hardware mehr kaufe.

Soll man von nun an etwa vor jedem Privatkauf nachforschen,ob es sich um gestohlene Ware handelt?!

Die Firmen haben doch den Arsch offen,würde ein Gericht in so einem Fall wirklich pro Gainward entscheiden? Naja wundern würds mich in Deutschland nicht...

onkel2003
2006-08-30, 23:54:37
Damit kommt Gainward auf die Liste der Hersteller von denen ich keine Hardware mehr kaufe.

Soll man von nun an etwa vor jedem Privatkauf nachforschen,ob es sich um gestohlene Ware handelt?!

Die Firmen haben doch den Arsch offen,würde ein Gericht in so einem Fall wirklich pro Gainward entscheiden? Naja wundern würds mich in Deutschland nicht...

blick ich nicht durch.
wieso ist gainward der schuldige.

wenn dir einer dein auto klaut, gibste dir dann auch selber die schuld ?
gainward trifft hier doch die wenigste schuld.

die wirklich alles schwer machen sind doch die deutschen gesetze, den da müsste es einfach sein wer den schaden verursacht hat zahlt und somit müsste der der die karte geklaut hat gainward diese ersetzen.
die restlichen käufer können ja nicht wissen das sie ne geklaute karte kaufen.

Abraxaς
2006-08-31, 00:02:53
blick ich nicht durch.
wieso ist gainward der schuldige.

wenn dir einer dein auto klaut, gibste dir dann auch selber die schuld ?
gainward trifft hier doch die wenigste schuld.

die wirklich alles schwer machen sind doch die deutschen gesetze, den da müsste es einfach sein wer den schaden verursacht hat zahlt und somit müsste der der die karte geklaut hat gainward diese ersetzen.
die restlichen käufer können ja nicht wissen das sie ne geklaute karte kaufen.

Stimmt,nur dass man jetzt versucht einen Verbraucher,der im Endeffekt für den Diebstahl nicht das geringste kann,haftbar zu machen,so finde ich,ist eine Schweinerei.

Das ist doch eine Mentalität ala "ok den "Verbrecher" können wir nicht belangen,also belangen wir den,den wir kriegen."

Lord Wotan
2006-08-31, 00:06:07
blick ich nicht durch.
wieso ist gainward der schuldige.

wenn dir einer dein auto klaut, gibste dir dann auch selber die schuld ?
gainward trifft hier doch die wenigste schuld.

die wirklich alles schwer machen sind doch die deutschen gesetze, den da müsste es einfach sein wer den schaden verursacht hat zahlt und somit müsste der der die karte geklaut hat gainward diese ersetzen.
die restlichen käufer können ja nicht wissen das sie ne geklaute karte kaufen. Ack

Das Problem ist doch. Hat der Dieb kein einkommen. Ist der Käufer der doppelt gearschte. Denn er bekommt ja das Geld nicht von dieb zurück! Also stinckt das doch alles zum Himmel.
Und ich frage nochmal es recht also aus der der Dieb einfach so behauptet das er am X verkauft hat. Dann muss die Karte auch die sein die gestollen wurde. Ich frage mich ob das vor Gericht ausreicht. Wo ist der beweis? Hat er bei der Post die Serien-Nr der Karte für den Versand prüfen lassen. Ich denke es steht nur die Behauptung des Diebes in raum. Ein beweis ist das aber für mich erst mal nicht. Folgener Fall. Er hatte mehrende Karten. Ein Teil geklaut und den anderen eben real selber gekauft. Wenn er nun alles verkauft! an unterschiedlichen Personen. Wo ist der beweis wer eine Geklaute hatte bekommen hat und wer eben eine nicht geklaute Karte bekommen hat. Ich denke nur die Aussage von dieb reicht dazu nicht aus. Und wie gesagt. Warum wenn gainward den Dieb kennt, holt sich sich nicht von diesen das Geld zurück? Da ist doch was faul dran.

Mumins
2006-08-31, 00:08:10
Und wie gesagt. Warum wenn gainward den Dieb kennt, holt sich sich nicht von diesen das Geld zu rück?

Weil sie gegen ihn keinen Anspruch mehr haben. Würde man ihn verklagen verliert man.

Lord Wotan
2006-08-31, 00:09:57
Weil sie gegen ihn keinen Anspruch mehr haben. Würde man ihn verklagen verliert man.Was? er ist der Dieb! Also ist er der ansprech Partner.

Mumins
2006-08-31, 00:13:59
Was? er ist der Dieb! Also ist er der ansprech Partner.

Nein, da er die Sache verkauft hat. Strafrechtlich ist er der Dieb, zivilrechtlich ist er der Verkäufer.

onkel2003
2006-08-31, 00:25:42
Folgener Fall. Er hatte mehrende Karten. Ein Teil geklaut und den anderen eben real selber gekauft. Wenn er nun alles verkauft! an unterschiedlichen Personen. Wo ist der beweis wer eine Geklaute hatte bekommen hat und wer eben eine nicht geklaute Karte bekommen hat. .

spätestens dann wenn es so ist würden die seriennr in spiel kommen.

momentan muss man halt davon ausgehn das es hier nur um eine karte geht.
und da ist der beweis einfach

gainward zeigt den dieb an, der dieb sagt ich hab karte verkauft, beweist dies durch den ebay verkauf.
man weis ja jetzt nicht mal wie lange ist das her wurde der dieb überhaupt schon strafrechtlich dran genommen.

daher meine erste frage an den anwalt, wie ist er an die daten gekommen.
daten von der bank kann er nur bekommen übers gericht, oder die bank hat auskunft einfach gegeben.

Lord Wotan
2006-08-31, 00:34:03
spätestens dann wenn es so ist würden die seriennr in spiel kommen.

momentan muss man halt davon ausgehn das es hier nur um eine karte geht.
und da ist der beweis einfach

gainward zeigt den dieb an, der dieb sagt ich hab karte verkauft, beweist dies durch den ebay verkauf.
man weis ja jetzt nicht mal wie lange ist das her wurde der dieb überhaupt schon strafrechtlich dran genommen.

daher meine erste frage an den anwalt, wie ist er an die daten gekommen.
daten von der bank kann er nur bekommen übers gericht, oder die bank hat auskunft einfach gegeben.
Dann ist aber die Bank dran. Denn sie darf ja laut Datenschutz nicht einfach so ohne Richterliche Anordnung daten raus geben.

Und das mit der Serien Nummer. Weist du von jeden Teil in PC die Serien-Nummer?

onkel2003
2006-08-31, 01:26:33
Dann ist aber die Bank dran. Denn sie darf ja laut Datenschutz nicht einfach so ohne Richterliche Anordnung daten raus geben.

Und das mit der Serien Nummer. Weist du von jeden Teil in PC die Serien-Nummer?

sie dürfen es nicht richtig, nur es ist ja auch bekannt das sie nicht grade fein mit daten umgehn. ich hab letzte woche nen girokonto bei sparkasse aufgemacht, die wolten nicht mal ausweis haben, und ich blödman habe extra nen übergangsausweis machen lassen weil meiner abgelaufen ist, tja sparkasse fragte mich nur nach meiin geburtsdatum und zack habe ich das konto gehappt, incl meiner adresse, von der schufa haben sie diese nicht also wo weg ?, meine rede es ist nur noch ne frage der zeit bis du bei geburt nen gps emfänger in arsch geschoben bekommst.


die serienr muss ich nicht wissen, die weis gainward, und die können 100 % sicher sagen welche serienr geklaut sind und welche nicht.

in moment heist es abwarten und trinken kaffee.

Lord Wotan
2006-08-31, 01:52:28
sie dürfen es nicht richtig, nur es ist ja auch bekannt das sie nicht grade fein mit daten umgehn. ich hab letzte woche nen girokonto bei sparkasse aufgemacht, die wolten nicht mal ausweis haben, und ich blödman habe extra nen übergangsausweis machen lassen weil meiner abgelaufen ist, tja sparkasse fragte mich nur nach meiin geburtsdatum und zack habe ich das konto gehappt, incl meiner adresse, von der schufa haben sie diese nicht also wo weg
?, meine rede es ist nur noch ne frage der zeit bis du bei geburt nen gps emfänger in arsch geschoben bekommst. Dann ist ja betrug Tür und Tör geöffnet. Ich brauche also nur umgefähr so alt Auszusehen. Wie Person X und muss dessen Geburtsdatum wissen. Und schon kann ich auf dessen Kosten ein Konto aufmachen. Und das für Straftaten mutzen. In den ich das Konto dann einfach so mal Übersiehe. Also echt das haut mich um, das die Sparkasse sowas tut.

die serienr muss ich nicht wissen, die weis gainward, und die können 100 % sicher sagen welche serienr geklaut sind und welche nicht.

in moment heist es abwarten und trinken kaffee. Ack

Slipknot79
2006-12-21, 21:21:17
Wie ist diese GEschichte ausgegangen? Oo

gasmeister
2006-12-21, 21:30:38
2 Tote, 4 Schwerverletzte

atlantic
2006-12-21, 21:53:03
2 Tote, 4 Schwerverletzte

im Thread verlaufen? :nono:

gasmeister
2006-12-22, 01:39:47
entschuldigung

WhiteVelvet
2006-12-22, 08:52:14
Wie ist diese GEschichte ausgegangen? Oo

Welche Threads gräbst Du noch aus? :D Aber Recht hast Du ja, ich bin ebenfalls neugierig ;)

Slipknot79
2006-12-22, 14:43:36
Welche Threads gräbst Du noch aus? :D Aber Recht hast Du ja, ich bin ebenfalls neugierig ;)


Naja, man findet ja immer wieder solche Threads, aber es gibt keine Threads wo man das Ende auch noch mitbekommt. Ausserdem hatte ich gestern meine Krimiphase :)

ernesto.che
2006-12-29, 00:46:03
Wie ist es denn ausgegangen? Oder gibts im Knast kein Internet? ;)

LOD
2006-12-29, 01:53:48
Es ist wahrscheinlich so ausgegangen, daß sich Lord Fizz kringelig gelacht hat daß ihm alle seine Story abnehmen :D

Sonst wäre doch sicherlich von unserem Forumsbruder noch eine Mitteilung gekommen ...

Ihr meint doch nicht ehrlich, daß sich GAINWARD um eine alte verstaubte 5950
noch großen Aufstand macht... Die haben wahrscheinlich noch 100 Stück von dem alten Schätzchen auf Lager .....