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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeit-Mietvertrag kündigen


b0wle`
2006-08-28, 00:13:52
Hallo hallo,

Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, der Zeit-Mietvertrag ist jedoch bis September 2007 befristet. Danach besteht eigentlich keine Chance auf eine vorfristige Kündigung, jedoch hab ich mich belesen und herausgefunden, dass so ein Zeit-Mietvertrag nur dann einer ist, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Wohnung hat. Daher muss im Mietvertrag angegeben sein, warum der Vertrag befristet ist zB wegen Eigenbedarf od.ähnl. . Bei mir steht aber diesbezüglich nix, diese Punkte sind durchgestrichen.

Ich poste mal den konkreten Auszug des Mietvertrags.

Frage: Hab ich ne Chance da eher rauszukommen (3 Monate Kündigungsfrist)?

Zool
2006-08-28, 07:32:23
Ich denke mal man hat keine Chance aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Es steht ja ein Grund da: Mitglied am entsprechenden Stichtag in Wohnungsgeschossenschaft zu sein oder nicht.
Mal bei einem Mieterbund oder Verbrauchschutzverein nachfragen. Oder einen befreundeten (preiswerten) Anwalt zu Rate ziehen.

Aber so eine Wohungsgenossenschaft hat ihre Verträge sicherlich sattelfest gemacht.

Modulor
2006-08-28, 09:38:15
Da kommst Du nur raus wenn Du einen Nachmieter stellst den die Genossenschaft akzeptiert und sie ansonsten nichts gegen den Vorgang hat.

b0wle`
2006-08-28, 13:16:44
Hmm... Das Mietrecht hat sich 2001 aber verschärft und ich glaube nicht, dass eine Mitgliedschaft ja/nein in der Genossenschaft ein Grund für eine Befristung darstellt.

Mal ein Auszug aus dem Netz:

Voraussetzung für eine zulässig Befristung ist:

a) Der Vermieter muss nach Ablauf der Mietzeit

aa) die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Hausstandes (Definition wie beim Eigenbedarf) nutzen wollen, oder

bb) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen wollen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

cc) Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen

und

b) der Vermieter muss dem Mieter den zutreffenden Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt haben; die Verwendungsabsicht muss konkret und nicht nur schlagwortartig benannt werden.

Wichtig:
Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_mietdauer.htm

Laut dieser Auffassung, so denk ich, bin ich aus dem Schneider, oder?

(Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung möglich ist, ich wollt vorab nur wissen ob ich nicht völlig auf dem Holzweg bin)

b0wle`
2006-08-28, 13:53:18
Hat sich erledigt. X-D

Hab bei der Genossenschaft grad angerufen, und man sagte mir eine Kündigung mit ner Frist von 3 Monaten ist ohne Probleme möglich. Steht angeblich im Mietvertrag, hab aber nix dazu gefunden.

Soviel zum Zeit-Mietvertrag ;)