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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwalt für streitiges Verfahren?


Ash-Zayr
2006-08-28, 13:02:23
Hallo

Ich bestellte bei einem Shop (HWSL, Leipzig) RAM. Nach 6 wochen Schweigen bei geleisteter Vorkasse, stornierte ich, was mir bestätigt wurde. Seit 3 Monaten kein Geld zurück (220,-).

Mahnbescheid beantragt - diesem wurde widersprochen, wie ich soben vom Amtsgericht höre. Wie dumm sind die bitte? Mit welcher Begründung wollen die wohl dem Richter erzählen, daß sie mein Geld geklaut haben?
(Kann ich eigentlich Strafanzeige stellen wegen Betruges, so daß strafrechtlich gegen die vorgegangen wird?).

Ich werde nun diese Woche die Gebühren für das streitige Verfahren vorentrichten beim Amtsgericht und dann den weiteren Weg gehen gegen diese Verbrecher. Jedoch: bedarf es in diesem Stadium schon eines Anwaltes?? Soweit ich weiß, müssen beide Parteien nun erstmal jeweils Forderung wie Widerspruch begründen und belegen. Kann oder sollte dies jede Partei noch in Eigenarbeit machen, oder gibt es hier bereits juritische Form zu wahren, die man als Laie nicht einhalten kann?

Ash-Zayr

onkel2003
2006-08-28, 13:43:45
ich denke mal Strafanzeige kannste nicht machen, ausser du kannst ihn absicht beweisen.
er ist seit ca 2 monaten mit der zahlung überfällig, daher dürftest du auf der sicheren seite sein.
ich würd das spiel abwarten und auf die begründung warten.

schau mal hier
http://www.schottenland.de/bewertung/shop/deaid_486/HWSL.html

grade was lieferzeit,Kommunikation, und freundlichkeit angeht nicht grade gut.

Lionel Hutz
2006-08-28, 14:13:54
Soweit ich weiß, müssen beide Parteien nun erstmal jeweils Forderung wie Widerspruch begründen und belegen.

Nein, nicht beide Parteien, der Gegner des Mahnverfahrens muss nichts weiter machen als Widerspruch einlegen. Bevor jetzt Stormtrooper wieder behauptet, dass ich keine Ahnung habe, verweise ich einfach mal auf wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Streitiges Verfahren
Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kann die Abgabe an das Streitgericht beantragt werden. Hiernach sind die weiteren Gerichtskosten einzubezahlen.

Das Gericht des streitigen Verfahrens fordert nach Abgabe den Antragsteller, nunmehr Kläger, zu einer Anspruchsbegründung auf.
Ab diesem Zeitpunkt läuft das Verfahren wie das normale Klageverfahren. Wird Einspruch eingelegt, wird das Verfahren zwingend an das Streitgericht abgegeben, § 700 ZPO.

Kann oder sollte dies jede Partei noch in Eigenarbeit machen, oder gibt es hier bereits juritische Form zu wahren, die man als Laie nicht einhalten kann?
Theoretisch brauchst Du vor dem Amtsgericht keinen Anwalt. Ob Du jedoch in der Praxis auch in der Lage bist Deine Vorderungen ohne Anwalt durchzusetzen musst Du selber wissen.