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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hamburger Schulgesetz - Eine 'Gruppe'?


Marscel
2006-08-30, 23:39:16
Ich kau gerade mit einem Mitschüler das Schulgesetz Hamburgs durch, weil demnächst Schulsprecherwahlen anstehen.

Das gibt es hier als PDF: http://www.skh.de/gesetze-und-co/schulgesetz.pdf

Mich interessiert daraus jetzt Paragraph 65 Absatz 1 (Seite 44). Da wird gesagt, dass es die Möglichkeit gibt zwischen:

1.) EINEM Schulsprecher mit ZWEI Vertretern.
2.) Einer Schulsprechergruppe von MAXIMAL SIEBEN Personen.

Ich weiß, da steht 'Schulsprechergruppe', aber es steht explizit nur dran, dass maximal sieben Leute in dieser Gruppe sein müssen. Oder ein Schulsprecher und seine zwei Vertreter.

1.) Juristisch gesehen, drückt 'Gruppe' explizit eine Mindestanzahl aus?
1.1) Wenn ja, wie viele?
1.2) Falls nicht, wenn sich EINER als 'Team' ausgibt, wäre das in Ordnung, oder?
2.) Ist der Text etwas wackelig formuliert oder liegt das an mir?

Ich wollte nun nicht extra einen Anwalt dafür rufen, so wichtig ist mir das auch nicht, aber vielleicht hilft jemand mir beim "Interpretieren". ;)

Sephiroth
2006-08-31, 00:04:49
Ich meine es sind im Falle der Gruppe mindestens 3 Personen.

Kryp7on
2006-08-31, 15:20:17
1.) Juristisch gesehen, drückt 'Gruppe' explizit eine Mindestanzahl aus?
1.1) Wenn ja, wie viele?
1.2) Falls nicht, wenn sich EINER als 'Team' ausgibt, wäre das in Ordnung, oder?


ich denke ma 2 oder 3
einer allein ist sicher keine Gruppe...

Was hast du denn vor? ^^
Willste Schulsprecher werden, aber deine MAcht nicht mit zwei vertretern teilen?! :P

DonVitoCorleone
2006-08-31, 16:09:56
Also für Alleinherrschaft bist du mit der erten Variante sicher besser bedient. :smile:

Ich denke Gruppe = mindestens 2 Personen

MooN
2006-08-31, 18:25:56
2 = Paar
oder nicht?

derpinguin
2006-08-31, 22:42:56
2 sind ne gruppe. ab drei kannste nen verein aufmachen

Marscel
2006-08-31, 22:50:44
Hehe, ihr seid mir auf die Schliche gekommen. (Kryp7on ;) )

Also drei Personen scheinen wohl nicht nötig zu sein, sonst wäre das letzte Ensemble gesetzeswidrig gewesen, das waren nur zwei.

Aber wenn das mindestens zwei sind, eine Gruppe, dann hat sich meine Frage und meine Überlegung erledigt. ;D

zappenduster
2006-09-01, 00:07:30
Hehe, ihr seid mir auf die Schliche gekommen. (Kryp7on ;) )

Also drei Personen scheinen wohl nicht nötig zu sein, sonst wäre das letzte Ensemble gesetzeswidrig gewesen, das waren nur zwei.

Aber wenn das mindestens zwei sind, eine Gruppe, dann hat sich meine Frage und meine Überlegung erledigt. ;D

vielleicht hatten die letzten noch nen stillen partner :cool:

_Gast
2006-09-01, 10:46:06
Das kann man aber auch so lesen:

Maximal darf es eine Schulsprechergruppe mit 7 Personen sein. Minimal ist es ein Schulsprecher mit seinen 2 Vertretern.

Vermutlich ist es auch so gemeint.

Kryp7on
2006-09-01, 10:56:06
2 sind ne gruppe. ab drei kannste nen verein aufmachen
falsch, es reichen 2 Personen für einen Verein, ich bin mir ziemlich sicher, das dies so im Vereinsgesetz steht, hab nur im Moment keine Lust nachzugucken^^

_Gast
2006-09-01, 11:05:33
falsch, es reichen 2 Personen für einen Verein, ich bin mir ziemlich sicher, das dies so im Vereinsgesetz steht, hab nur im Moment keine Lust nachzugucken^^Nö, 7! Für einen eingetragenen Verein braucht man sieben Mitglieder. BGB §59.

Marscel
2006-09-01, 11:11:34
Ja, ein Verein braucht sieben Leute.

Aber das ist ja keiner.