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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händlergewährleistung an Kunden gebunden?


Das Flugzeug
2006-08-31, 18:03:05
Ist die Händlergewährleistung an den Kunden oder an den Artikel gebunden?! Gibt's da was offizielles? Sprich: wird die Händlergewährleistung "vererbt", wenn der Kunde einen Artikel innerhalb der ersten 6 Monate privat weiter verkauft?!

Kurgan
2006-08-31, 18:13:48
Ist die Händlergewährleistung an den Kunden oder an den Artikel gebunden?! Gibt's da was offizielles? Sprich: wird die Händlergewährleistung "vererbt", wenn der Kunde einen Artikel innerhalb der ersten 6 Monate privat weiter verkauft?!
steht in den agb des händlers. bei manchen gehts, andere machen probleme ..
wenn es kein 10€-artikel ist kann man ja immer noch für den käufer das ganze abwickeln. der muss dann halt als absendeadresse die des ersten käufers eintragen und der erstge käufer die wie auch immer geartete regulierung an den secnond-hand-käufer weiterleiten.

Das Flugzeug
2006-08-31, 18:53:25
In den AGBs steht nichts davon. Mich interessiert wie es rein rechtlich aussieht, nicht wie einige Läden es meinen hinbiegen zu dürfern...

Kurgan
2006-08-31, 18:56:12
In den AGBs steht nichts davon. Mich interessiert wie es rein rechtlich aussieht, nicht wie einige Läden es meinen hinbiegen zu dürfern...
wenn die das nicht ausdrücklich auf den erstkäufer beschränken gilt das auch für second-hand. nur wenn in den agb eine derartie klasuel ist fällt das flach (mindfactory hat sowas zum beispiel)

Mumins
2006-08-31, 18:56:43
Wenn in den AGBs nichts von einem Ausschluß steht benötigst du eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstbesitzer an dich. Dann kannst du die Ansprüche dem Händler gegenüber geltend machen. Also laß ein Schreiben vom Erstbesitzer aufsetzen.

PatkIllA
2006-08-31, 18:57:16
rein rechtlich nur an den Kunden. Schließlich hat der Händler keinen Vertrag mit dem Zweitbesitzer gemacht.
Hat mir jedenfalls eine Dame vom Verbraucherschutz erklärt, als ich gefragt hatte was man denn machen könne, wenn man 5 Monate auf ein Ersatzgerät wartet.

@Mumins
sicher? Schließlich hat der Vertrag ja zwei Seiten. Meinen Erfahrungen nach, ist es den meisten Händler aber eh egal, solange man die Rechnung hat.

Vertigo
2006-08-31, 19:01:54
rein rechtlich nur an den Kunden. Schließlich hat der Händler keinen Vertrag mit dem Zweitbesitzer gemacht.
Hat mir jedenfalls eine Dame vom Verbraucherschutz erklärt, als ich gefragt hatte was man denn machen könne, wenn man 5 Monate auf ein Ersatzgerät wartet.

@Mumins
sicher? Schließlich hat der Vertrag ja zwei Seiten. Meinen Erfahrungen nach, ist es den meisten Händler aber eh egal, solange man die Rechnung hat.
Der Vertrag wird ja nur zwischen Händler und Erstkunden abgeschlossen. Da dem Händler per se kein Schaden durch eine Abtretung der Rechte an einen anderen entstehen ist dies rechtlich okay. Eine schriftliche Abtretungserklärung ist aber in jedem Fall empfehlenswert.

Mumins
2006-08-31, 19:15:59
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen einschließlich produktbezogener Garantien ist zulässig (vgl. BGHZ 95, S. 252 noch zur Wandlung und Minderung nach altem Recht), der wie jeder andere Anspruch grundsätzlich abtretbar ist. Man kann die Abtretbarkeit jedoch gem. § 399 2. Alt. BGB vertraglich ausschließen, indem man z.B. die Klausel "... Abtretung wird nicht anerkannt" (so BGH WM 1968, 195) in den Vertragstext einfügt. Man kann beispielsweise auch die Klausel so ausgestalten, dass man die Abtretung von bestimmten Erfordernissen abhängig macht, wie etwa eine vorherige Zustimmung oder eine Abtretungsanzeige (vgl. BGHZ 112, S. 389). Die Nichteinhaltung durch den Käufer wirkte dann wie ein Ausschluss. Allerdings darf etwa die Einwilligung "nicht unbillig verweigert werden" (so BGH NJW-RR 2000, 1220).

Das Flugzeug
2006-08-31, 19:42:10
Danke, hat mir geholfen. Mal gucken wie die Vögel reagieren.