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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie bei ATi Karten, immernoch 12 Monate?


Die gelbe Eule
2006-09-02, 17:31:46
Würde mich stark interessieren ob sich da was geändert hat, damals war das Geschrei ja groß.

Spasstiger
2006-09-02, 17:40:25
Sind immernoch 12 Monate für alle Karten, die nach dem 31.8.2005 gekauft wurden: https://support.ati.com/ics/support/KBAnswer.asp?questionID=1393.
Bei FireGL-Karten sinds 36 Monate Garantie.

Viele Hersteller bieten ja gar keine Garantie, da darf man sich dann auf die gesetzliche Gewährleistung verlassen.

derMeister
2006-09-02, 18:00:15
Würde mich stark interessieren ob sich da was geändert hat, damals war das Geschrei ja groß.

Bei Garantie kann's gar kein Geschrei geben, weil's eine freiwillige Herstellersache ist.
Bei Gewährleistung sind zwei Jahre, wobei sich nach einem halben Jahr die Beweislast zu ungunsten des Verbrauchers wendet, d.h. er muß beweisen, dass ein Mangel bereits bei Kauf bestand. Im ersten halben Jahr muß der Händler beweisen, dass die Ware ohne Mängel verkauft wurde.

Die gelbe Eule
2006-09-02, 20:11:27
Wenn Dir der Lüfter nach 1Jahr durchbrennt, ist das kein Mangel der ab Kaufdatum bestanden hat, sondern der einfach mal eben durch Materialermüdung aufgetreten ist, nicht durch forcierte Beschädigung. Somit wäre Dein Satz quatsch.

InsaneDruid
2006-09-02, 20:30:12
De Satz ist kein Quatsch, denn genauso ist es. Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht, wenn der Händler es drauf anlegt. Werden die guten Shops selten machen, aber sie wären durchaus im Recht.

deekey777
2006-09-02, 20:39:25
Wenn Dir der Lüfter nach 1Jahr durchbrennt, ist das kein Mangel der ab Kaufdatum bestanden hat, sondern der einfach mal eben durch Materialermüdung aufgetreten ist, nicht durch forcierte Beschädigung. Somit wäre Dein Satz quatsch.
Du musst zwischen der (Hersteller-)Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung (eigentlich Mangelhaftung) unterscheiden.
So oder so: Mit dem Kauf bzw. der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr auf den Käufer über, dass die Kaufsache untergehen kann. Hier heißt es: Shit happens. Wenn es beim Kauf um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, sprich einen Kaufvertrag zw. einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmer iSd. BGB als Verkäufer, dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass der Mangel schon vor dem Gefahrübergang bestanden hat und der Verkäufer zu beweisen hat, dass der Mangel nach dem Gefahrübergang entstanden ist. Neben diesen gesetzlichen Bestimmungen kann der Verkäufer oder ein Dritter (zB Hersteller) zugunsten des Käufers bestimmte Eigenschaften garantieren, für die er haftet, wenn doch ein Mangel auftritt (die Garantie an sich (Inhalt, Durchführung usw) ist gesetzlich nicht geregelt, was gereget ist, ist, dass derjenige, der etwas garantiert, dafür auch einzustehen hat).
Wenn der Lüfter nach einem Jahr durchbrennt, hast du Pech gehabt, wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist, dann wendest du dich an den Verkäufer, wenn du beweisen kannst, dass der Mangel schon vor dem Gefahrübergang gegeben war. Wenn der Lüfter dagegen nach 11 Monaten durchbrennt, dann kannst du dich an den Garantiegeber zur Behebung des Mangels wenden, und dieser hat den Mangel zu beheben, wie es in den Garantiebedingungen steht; gesetzliche Bestimmungen zur Mangelhaftung bleiben davon unberührt.

Die gelbe Eule
2006-09-02, 20:40:30
Wie soll der Käufer denn beweisen, das er den Lüfter nicht mit 24V gefahren hat bei 10k u/min? Ein technisches Gutachten wird er kaum erstellen können ..

Geht mir ja nur darum ob die Hersteller von sich aus kulanter geworden sind. Connect3D versendet sogar auch nach der Garantiezeit für lau einen Kühler, wenn man lieb anfragt ;)

derMeister
2006-09-02, 20:44:51
Geht mir ja nur darum ob die Hersteller von sich aus kulanter geworden sind. Connect3D versendet sogar auch nach der Garantiezeit für lau einen Kühler, wenn man lieb anfragt ;)
Du schreibst es doch selber, Kulanz. Hängt völlig vom Servisetechniker der Firma ab.

Black-Scorpion
2006-09-02, 20:45:29
Extra wegen dir werden die das Gesetz nicht ändern.
Wenn der Händler sich an die Buchstaben des Gesetzes hällt hast du ein Problem und nicht er.

'edit'
Du bist dir aber auch ganz sicher das du eine BBA Karte hast?
Off. gibt es hier nur FireGL und AIW Karten von ATI.
Andere Karten werden nur in den USA und Canada von ATI verkauft.

deekey777
2006-09-02, 20:47:38
Wie soll der Käufer denn beweisen, das er den Lüfter nicht mit 24V gefahren hat bei 10k u/min? Ein technisches Gutachten wird er kaum erstellen können ..
Wozu ein Gutachten? Es wird zu viel in die Beweispflicht Käufers interpretiert. Es reicht, dass der Käufer sachlich darlegt, dass ein mangelhafter Lüfter, der schon nach nur 11 Monaten kaputtgeht, außerhalb des gewöhnlichen Rahmens liegt.
Auch ist der Käufer nicht verpflichtet, auszusagen, dass er die Grafikkarte übertaktet hat, schließlich ist es sein Eigentum.

Die gelbe Eule
2006-09-02, 20:59:21
Extra wegen dir werden die das Gesetz nicht ändern.
Wenn der Händler sich an die Buchstaben des Gesetzes hällt hast du ein Problem und nicht er.

'edit'
Du bist dir aber auch ganz sicher das du eine BBA Karte hast?
Off. gibt es hier nur FireGL und AIW Karten von ATI.
Andere Karten werden nur in den USA und Canada von ATI verkauft.

Ich moment habe ich gar keine, ab Montag wieder eine X1900XT von C3D. Meine letzten 4 ATi Karten waren alle von C3D und waren immer klasse verarbeitet. Geht mir ja generell um ATi und da sie ja nun bei AMD sind kann es vielleicht etwas anders laufen.

Black-Scorpion
2006-09-02, 21:06:41
Wenn deine Karte von C3D ist, was willst du dann von ATI?
Du schickst ja auch keine Karte zu nVidia sondern zum Hersteller.

Die gelbe Eule
2006-09-02, 21:13:26
Wollen will ich gar nichts, da meine Eingangsfrage nichts mir C3D zu tun hat ...

Lord_ofThe_Shit
2006-09-02, 23:05:23
Wozu ein Gutachten? Es wird zu viel in die Beweispflicht Käufers interpretiert. Es reicht, dass der Käufer sachlich darlegt, dass ein mangelhafter Lüfter, der schon nach nur 11 Monaten kaputtgeht, außerhalb des gewöhnlichen Rahmens liegt.
Auch ist der Käufer nicht verpflichtet, auszusagen, dass er die Grafikkarte übertaktet hat, schließlich ist es sein Eigentum.De facto werden sich aber nach Ablauf der 6 Monate viele Händler quer stellen, wenn es um die Gewährleistung geht. Denn ein Beweis ist eine Darlegung dieser oder jener Fakten ja leider nicht.
Habe gerade ein 11 Monate alte Logitech G5 zurückgegeben. Auch, wenn es unüblich ist, dass nach 11 Monaten eine Maus defekt ist, lässt der Händler das Einschicken der Maus zu Logitech nicht über die Gewährleistung, sondern über die Logitech Garantie laufen, sodass er mir 10€ für den Versand berechnen kann.

bleipumpe
2006-09-02, 23:48:38
[..]
Auch ist der Käufer nicht verpflichtet, auszusagen, dass er die Grafikkarte übertaktet hat, schließlich ist es sein Eigentum.

Mit der Übertaktung läuft die Karte aber außerhalb der Spezifikation des Herstellers. Damit erlischt meiner Meinung nach automatisch jeder Anspruch.

mfg b.

BlueI
2006-09-03, 10:37:26
Ist es eigentlich richtig, dass die freiwillige Hersteller-Garantie in Deutschland auf maximal 30 Jahre begrenzt ist? Hab das gestern bei Transcend gelesen.

deekey777
2006-09-03, 11:48:55
Mit der Übertaktung läuft die Karte aber außerhalb der Spezifikation des Herstellers. Damit erlischt meiner Meinung nach automatisch jeder Anspruch.

mfg b.
Wenn die Übertaktung für das Auftreten des Mangels ursächlich war, ja, sonst nicht.

gammelsess
2006-09-03, 20:17:41
wusste gar nicht dass es nur 12 monate sund!als ich meine 9600 pro damals gekauft habe waesn 2 jahre!das find ich aber doogf! ^^