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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kleine frage zum kaufvertrag


Gunaldo
2006-09-02, 20:57:17
angenommen v verkauf einen artikel. wert rund 250 euro.
nun fehlt eine schutzhülle.
k beschwert sich und möchte das geschäft rückgängig machen.

wird der kaufvertrag wegen so einer kleinigkeit ungültig?
(ich meine im kopf zu haben, dass es da gewisse regelungen gibt was "kleine abweichungen" betrifft)
wo kann ich das im gesetz nachlesen?

(ebay, vertrag zwischen 2 privatleuten)

mad_marc
2006-09-02, 22:27:53
Entscheide mal selber, ob hier ein Sachmangel, der Ansprüche begründen würde, vorliegt:

§ 434 BGB
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Arma
2006-09-02, 23:24:58
Wichtig scheint mir da eher § 323 V (http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html) BGB. Danach kann er wohl nicht zurücktreten.

Gunaldo
2006-09-03, 11:40:55
scheint beides dafür zu sprechen, dass keine möglichkeit des rücktritts besteht.
danke euch beiden.