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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkostenerstattung als Azubi


cereal
2006-09-06, 22:18:41
Hallo Leude,

ich hatte hier bereits einen Thread eröffnet zu diesem Thema.

Problem: Ich fahre zur Arbeit jeden Tag 112 km mit meinem privaten Fahrzeug.

Seitens des Arbeitsamtes gibt es keine Fahrtkosten (verdammter Sauladen!!!)

--> bin Azubi.

Nun habe ich heute zu Ohren bekommen, dass seitens des Finanzamtes was

zu holen wäre. Als Azubi jedoch, zahlt man keine Einkommenssteuer,

wie soll man dann was geltend machen können? Gibt es irgendeine

Möglichkeit sich etwas vom Staat erstatten zu lassen?


Danke

Mfg

cereal

Mr.Fency Pants
2006-09-06, 22:20:49
Mein ehemaliger Ausbilder hat mal was davon erzählt, dass man sich das Geld noch ein paar Jahre bei der nächsten Steuererklärung zurückholen kann. Wies genau funktioniert muss ich selbst nochmal in Erfahrung bringen.

alpha-centauri
2006-09-06, 23:50:32
Problem: Ich fahre zur Arbeit jeden Tag 112 km mit meinem privaten Fahrzeug.

ach wie schlimm. hast ja soviel garkein mitleid von mir. es gibt azubis wie mich, die wegen der ausbildung umgezogen sind. und es gibt azubis, die auch das am tag fahren.

Seitens des Arbeitsamtes gibt es keine Fahrtkosten (verdammter Sauladen!!!)


seit wann ist dafür der staat da? zudem hättest dich arbeitssuchend melden können, dann hätte dir das amt womöglch geholfen.


Nun habe ich heute zu Ohren bekommen, dass seitens des Finanzamtes was

klar. wenn du mehr nebenkosten als 920 euro pauschbetrag hast, kannst du diverses absetzen. da du keine lohnsteuer zahlst, bekommt halt auch nix zurück. was ein scheiss, gell?


wie soll man dann was geltend machen können? Gibt es irgendeine

Möglichkeit sich etwas vom Staat erstatten zu lassen?


hol dir noch nen nebenjob. dann zahlste lohnsteuer, wenn du über dem satz für kindergeld kommst. womöglich kannst das absetzen.

ansonsten: keine chance. und dumm gelaufen.

alpha-centauri
2006-09-06, 23:51:07
Mein ehemaliger Ausbilder hat mal was davon erzählt, dass man sich das Geld noch ein paar Jahre bei der nächsten Steuererklärung zurückholen kann. Wies genau funktioniert muss ich selbst nochmal in Erfahrung bringen.

ja, das ist möglich. IIRC ein oder zwei jahre danach.

Cubitus
2006-09-07, 00:01:06
Wie du zur Arbeit kommst, ist leider deine Sache.
Immerhin: In manchen Unternehmen gibt es schon Betriebsvereinbarungen,
in deinem Laden allerdings nicht?, wenn ihr ein Betreibsrat hättet könnte er mit der GL darüber verhandeln!

Ansosnten den Weg der Steuererklärung!

alpha-centauri
2006-09-07, 00:16:01
Genau. Freundlicher Tipp wäre beim Betrieb Tankgutscheine nachfragen. Sag, dass du mit deinem Azubilohn nicht hinkommst. Bei jedoch 600 EUro Netto lohn glaubt dir das jedoch keiner mehr.

cereal
2006-09-07, 07:21:23
ich habe auch nicht nach deinem/euren mitleid gefragt, sondern nach einer möglichkeit der kostenerstattung... bitte genau lesen, bevor man einem gleich ans bein pinkeln will.

netto sind es bei mir im ersten LJ 480€

fahrtkosten !nur! diesel ca. 160-200€ + die km, die man aus auto bügelt...


also geht das def. nur, wenn man auch eine einkommenssteuer zahlt?

danke

mfg

cereal

misterh
2006-09-07, 07:52:23
ich kriege jedenfall von Arbeitsamt Fahrkosten. Auch ich mache Ausbildung.

sollte eigentlich für alle leute gleich sein.

Zur Arbeit fahr ich ca 30km jeden tag.

cereal
2006-09-07, 08:46:55
wohnst du noch zu hause oder hast du eine eigene wohnung?


mfg

misterh
2006-09-07, 08:55:05
wohnst du noch zu hause oder hast du eine eigene wohnung?


mfg

noch bei mein Bruder jo. Nach der Ausbildung werde ich dann umziehen.

DonVitoCorleone
2006-09-07, 09:36:32
Steuerlich geltend machen kannst du deine Fahrkosten entweder, wenn du Einkommenssteuer bezahlst, oder wenn du Werbungskosten zum erhalt deines Kindergeldes abschreiben willst.
der Kindergeldfreibetrag liegt bei ~7xxx€ Netto. Fehlen also noch 1300€. Solltest du also 15 Monatsgehälter bekommen :hammer: wäre das interesant für dich.

Ansonsten würd ich mitm AG verhandeln. Je nach Betrieb ist vielleicht was drin, aber naja...

mad_marc
2006-09-07, 17:17:21
Mein ehemaliger Ausbilder hat mal was davon erzählt, dass man sich das Geld noch ein paar Jahre bei der nächsten Steuererklärung zurückholen kann. Wies genau funktioniert muss ich selbst nochmal in Erfahrung bringen.

Bei einem extremen Fall, wo die Werbungskosten höher sind als der Jahresbruttolohn lässt sich ein Verlust beim Finanzamt feststellen. Dieser wird dann mit dem künftigen Einkommen verrechnen, wo Du dann Einkommensteuer zahlen musst. Dann muss Du letztlich weniger zahlen.

Macht in diesem Fall aber keinen Sinn, da grob überschlagen kein negatives Einkommen entsteht.

littlejam
2006-09-07, 18:19:44
Nein, du bekommst nichts (Kindergeld mal Außen vor gelassen) erstattet.
Jeder Azubi darf seinen Arbeitsweg selbst bestreiten, dass das bei dir nun recht hohe 112km sind ist persönliches Pech.

Wohnst du in der Pampa oder warum legst du die Strecke (oder zumindest einen Teil davon) nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück?

Gruß

cereal
2006-09-07, 21:59:32
leider ist da mit öffentlichen verkehrsmitteln sehr sehr sehr schlecht hinzukommen. da würde sich eine fahrt vermutlich auf 2,5 stunden belaufen...

Hansea7
2006-09-07, 22:32:28
Ich bin wegen meiner Ausbildung weggezogen und darf schön fleißig Miete und Nebenkosten selber tragen und das ohne Hilfe. Ich zahle mindestens das doppelte deiner Fahrtkosten. Wie du siehst bist du gar nicht so arm dran wie du denkst. Also nimm es wie ein Mann und lebe damit! Ist ja auch nicht gerade wenig Geld was übrig bleibt. Wie sagt man doch so schön: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre".

misterh
2006-09-07, 22:42:21
Eben nachgeguckt

Fahrkosten von Arbeitsamt kriegen nur die Behinderten Leute. Wie ich zb.

Ich finde das auch gemein gegenüber euch.

Ich kann nicht dafür :(