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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahngebühren - eine Frechheit!


Zaffi
2006-09-08, 22:26:47
habe hier gerade einen Brief von der Stadt bekommen, weil ich ne Rechnung von 8,55 Euro nicht bezahlt habe, also gibts ne Mahnung, natürlich mit Mahngebühr und die lautet, bitte festhalten, 6 Euro !

Die reine Mahngebühr entspricht also mehr als 70% des Rechnungsbetrages, das ist doch schlichtweg lächerlich und überzogen

Das beste daran ist ja noch das die eigentliche Rechnung, die ich angeblich nicht bezahlt habe, so ein seltsames Formular ist, wo die zukünftigen Beträge auf Monate voraus berechnet werden, dazu noch alles winzig klein geschrieben und so gehalten das es aussieht als ob es nur Teile einer größeren Rechnung wären (die ich übrigens schon vor Monaten bezahlt hatte)
Schätze mal ohne solche Methoden wäre manche Stadt schon pleite, die sind doch garantiert auf diese Mahngebühren angewiesen...

Auch schon schlechte Erfahrungen mit Mahngebühren gemacht ?

mbee
2006-09-08, 22:31:06
Eine Mahngebühr, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Rechnungsbetrag zu tun, sondern ist eine Bearbeitungsgebühr. IMO ist das Vorgehen, was die Mahngebühr angeht, völlig korrekt bzw. sind solche Beträge durchaus üblich.
Die Geschichte mit der Rechnung ist natürlich wieder etwas anderes...darüber würde ich mich auch aufregen.

Craig
2006-09-08, 22:32:59
Aus meiner letzen Rechnung von Arcor wurden innerhalb zwei Monaten aus 3 Euro 91 Euro.

Zaffi
2006-09-08, 22:34:14
Aus meiner letzen Rechnung von Arcor wurden innerhalb zwei Monaten aus 3 Euro 91 Euro.

wie bitte ? :confused:

Craig
2006-09-08, 22:37:19
wie bitte ? :confused:

Ja! Ich hatte zweimal Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde jedes Mal abgewiesen, stattdessen Mahngebuehren etc. draufgeschlagen.

Als ich dann Post von einer Rechtskanzlei bekam, habe ich gezahlt, da ich mir den Aerger nicht antun wollte.

Crop Circle
2006-09-08, 23:30:45
Ja! Ich hatte zweimal Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde jedes Mal abgewiesen, stattdessen Mahngebuehren etc. draufgeschlagen.

Als ich dann Post von einer Rechtskanzlei bekam, habe ich gezahlt, da ich mir den Aerger nicht antun wollte.

Du kannst zwar Einspruch einlegen, musst aber trotzdem erstmal zahlen. Wenn der Einspruch gerechtfertigt ist, bekommst du dein Geld wieder.

Craig
2006-09-08, 23:51:19
Du kannst zwar Einspruch einlegen, musst aber trotzdem erstmal zahlen. Wenn der Einspruch gerechtfertigt ist, bekommst du dein Geld wieder.

Alles versucht....

thiron
2006-09-09, 00:22:02
Hatte mal ne Mahnung über 14ct von einem Inkassobüro bekommen. Plus 47 Euro Mahngebühren. :)

Berni
2006-09-09, 01:30:33
6€ Mahngebühren sind imho mehr als gerechtfertigt für den Aufwand (Brief schreiben inkl. Porto; Geldeingang nochmals überprüfen) und ich glaube nicht, dass der Stadt da wirklich viel übrigbleibt (bedenke mal was Arbeit heute kostet und wenn da einer nur 5 Minuten beschäftigt ist, kommen schon paar € zusammen). Ob der Betrag berechtigt ist und das Schreiben vielleicht zu klein war kann ich allerdings nicht beurteilen...
Was allerdings manche Firmen mit ihren Inkassobüros so betreiben ist sicherlich ne Frechheit und deutlich übertrieben von den Gebühren her.

PHuV
2006-09-09, 02:55:33
Mahngebühren bei der 1.Mahnung sind unzulässig und müssen nicht bezahlt werden. Erst ab der 2.Mahnung können Mahngebühren erhoben werden.

Zudem, was ärgert Ihr Euch um 6 € Gebühren? Wenn Ihr meint, das sei bitter: Ich habe momentan eine Zwangsvollstreckung mit Titel (30 Jahre Gültigkeit) meiner Mutter vom 1977 vorliegen, über 2100 €, von den ich gar nichts wußte, und ich muß zahlen (schon mit Anwalt abgeklärt)! Meine Mutter ist seit 2 Jahren tot, und die haben diese Rechnung einfach 29 Jahre rumliegen lassen und wollen jetzt einkassieren (natürlich Inkassobüro). :mad:

Stormtrooper
2006-09-09, 08:14:58
Auch wenns jetzt hart klingt..
Wo ist das Problem?
Ist doch ganz normal, sollte ein Angehöriger sterben und man erbt, erbt man nicht nur das Guthaben sondern eben auch die Schulden, sofern du nicht das Erbe ablehnst.

Gunslinger
2006-09-09, 08:15:17
6 Euro Mahngebühr sind nicht viel dafür, dass eine Person den ganzen Mahnlauf schreiben und überwachen muss. Bei weiteren Mahnungen werden die Mahnspesen sicher noch um das vielfache höher sein. Eine dritte Mahnung kostet bei uns 30 Euro. Ein gewisser erzieherischer Effekt ist natürlich dabei nicht unbeabsichtigt.

Zaffi
2006-09-09, 09:35:44
als ob heutzutage noch irgendein Mensch die Zahlungseingänge checken würde und Mahnungen schreibt, dafür gibt es Computer, der rattert einmal und die Mahnungen sind versandfertig ausgedruckt

Zumindest läuft es bei uns so ab...

@wdragon: hast ne Qullenangabe für deine Bemerkung über die 1 Mahnung ? Wäre nett...

Mumins
2006-09-09, 09:48:54
Erst wenn man in Verzug ist muß man Verzugskosten zahlen. Das ist man mit der ersten Mahnung oder automatisch nach 4 Wochen ab Zahlungstermin.

JaDz
2006-09-09, 10:00:19
6,- € sind zuviel, erst ab der 2. Mahnung sind Gebühren zulässig:

http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html

Stormtrooper
2006-09-09, 10:02:01
als ob heutzutage noch irgendein Mensch die Zahlungseingänge checken würde und Mahnungen schreibt, dafür gibt es Computer, der rattert einmal und die Mahnungen sind versandfertig ausgedruckt

Zumindest läuft es bei uns so ab...

@wdragon: hast ne Qullenangabe für deine Bemerkung über die 1 Mahnung ? Wäre nett...

Hab leider nur das AZ gefunden
BGH ZR 57/87.
Hier hat der BGH festgelegt, daß die erste Mahnung ohne Gebühr zu sein hat und die zweite mit max 5 DM sprich heutzutage 2,50 €.

Das Flugzeug
2006-09-09, 10:12:14
habe hier gerade einen Brief von der Stadt bekommen, weil ich ne Rechnung von 8,55 Euro nicht bezahlt habe, also gibts ne Mahnung, natürlich mit Mahngebühr und die lautet, bitte festhalten, 6 Euro !

Die reine Mahngebühr entspricht also mehr als 70% des Rechnungsbetrages, das ist doch schlichtweg lächerlich und überzogen

Das beste daran ist ja noch das die eigentliche Rechnung, die ich angeblich nicht bezahlt habe, so ein seltsames Formular ist, wo die zukünftigen Beträge auf Monate voraus berechnet werden, dazu noch alles winzig klein geschrieben und so gehalten das es aussieht als ob es nur Teile einer größeren Rechnung wären (die ich übrigens schon vor Monaten bezahlt hatte)
Schätze mal ohne solche Methoden wäre manche Stadt schon pleite, die sind doch garantiert auf diese Mahngebühren angewiesen...

Auch schon schlechte Erfahrungen mit Mahngebühren gemacht ?
Entschuldigung, aber in der Zeit, wo Du diesen Thread eröffnet hast, hätte ich 3 mal die popeligen Euros überwiesen, um mir das Zeug vom Hals zu schaffen.

Die Mahngebühren werden schon ihre Gründe haben, bei pünktlicher Zahlung wäre Dir das garantiert nicht passiert. Dennoch bleibt es mir völlig unverständlich, wie man wegen ein paar Taler so einen Aufriss machen kann.

Zaffi
2006-09-09, 10:14:39
Die Mahngebühren werden schon ihre Gründe haben, bei pünktlicher Zahlung wäre Dir das garantiert nicht passiert. Dennoch bleibt es mir völlig unverständlich, wie man wegen ein paar Taler so einen Aufriss machen kann.

und mir ist es unverständlich wie man sich jeder Art von staatlicher/kommunaler Willkür ohne nachzudenken beugen kann :rolleyes:

hyperterminal
2006-09-09, 10:21:11
und mir ist es unverständlich wie man sich jeder Art von staatlicher/kommunaler Willkür ohne nachzudenken beugen kann :rolleyes:
Es ist zwar aergerlich fuer dich aber als Willkuer wuerde ich das nicht bezeichnen, zumal es da ja gesetzliche Regelungen gibt. Ausserdem macht das ja nicht nur unser poeser Staat ;)

Was willst du denn jetzt machen? 6 EUR sind doch wirklich nicht die Welt. Wenn du weiterhin nicht zahlst dann wird es sicher unangenehmer.

Das Flugzeug
2006-09-09, 10:25:25
und mir ist es unverständlich wie man sich jeder Art von staatlicher/kommunaler Willkür ohne nachzudenken beugen kann :rolleyes:
Und ich finde es doof, dass es Leute gibt, die Ihre Rechnungen an uns nicht zahlen und dann von "Willkür" sprechen, weil man 6 Euro Gebühren draufschlägt. Sowas bearbeitet sich auf der Behörde nicht von selbst, auch dort sitzen Menschen und arbeiten und für Dich sogar doppelt, weil Du Dein doofes Knöllchen nicht zahlen willst. Und jetzt sprichst Du von Willkür?! WTF!

PS: Ich würde es übrigens nicht übertreiben mit dem nicht-zahlen von den paar Piepen. Je nach Bundesland und Komune etc. kann man nach der 2 Mahnung von der Polizei zwecks Ersatzhaft festgenommen werden.

Stormtrooper
2006-09-09, 10:26:03
Zahl den Betrag ohne Mahngebühren, mit dem Hinweis, daß Mahngebühren bei der 1. Mahnung unzulässig sind und fertig.

Stormtrooper
2006-09-09, 10:27:03
Und ich finde es doof, dass es Leute gibt, die Ihre Rechnungen an uns nicht zahlen und dann von "Willkür" sprechen, weil man 6 Euro Gebühren draufschlägt. Sowas bearbeitet sich auf der Behörde nicht von selbst, auch dort sitzen Menschen und arbeiten und für Dich sogar doppelt, weil Du Dein doofes Knöllchen nicht zahlen willst. Und jetzt sprichst Du von Willkür?! WTF!

Irgendwie ist das schon Willkür.
Denn unser höchstes Gericht hat das untersagt ...
Basda.

Mumins
2006-09-09, 10:58:16
Hab leider nur das AZ gefunden
BGH ZR 57/87.
Hier hat der BGH festgelegt, daß die erste Mahnung ohne Gebühr zu sein hat und die zweite mit max 5 DM sprich heutzutage 2,50 €.

Inzwischen wurde das Schuldrecht aber geändert. Man muß gar keine Mahnung mehr schicken, nach 4 Wochen ist man automatisch in Verzug und hat den Schaden zu ersetzen. Wenn die Mahnung also nach 4 Wochen kam kann er noch froh sein nicht gleich Post vom Anwalt mit zusätzlichen Kosten über 30 € bekommen zu haben.

mbee
2006-09-09, 11:40:15
Inzwischen wurde das Schuldrecht aber geändert. Man muß gar keine Mahnung mehr schicken, nach 4 Wochen ist man automatisch in Verzug und hat den Schaden zu ersetzen. Wenn die Mahnung also nach 4 Wochen kam kann er noch froh sein nicht gleich Post vom Anwalt mit zusätzlichen Kosten über 30 € bekommen zu haben.

Korrekt. Man muss das ganze (würde mir an Zaffis Stelle natürlich in diesem Fall ausch schwer fallen) auch mal von der anderen Seite sehen:
Das alte Schuldrecht mit den Mahnstufen bot für "zahlungsunwilligen" Zeitgenossen einfach zu viele Schlupflöcher bzw. hat es erleichtert mal eben eine Anschaffung über einen fast "zinslosen Kredit" zu finanzieren.

AHF
2006-09-09, 18:09:34
mahngebühren und verzugszinsen sind aber zwei verschiedene dinge. erstere zahle ich nie und zu zweiteren wird es nicht kommen. man kommt als privatperson erst 30 tage nach fälligkeit in verzug.

Gunslinger
2006-09-10, 08:05:32
als ob heutzutage noch irgendein Mensch die Zahlungseingänge checken würde und Mahnungen schreibt, dafür gibt es Computer, der rattert einmal und die Mahnungen sind versandfertig ausgedruckt


Ich mache das. Und noch 40 weitere Kollegen von mir.

Erste Mahnung ist nichts besonderes, da geht nur ein EDV Ausdruck raus. Es muss aber vorher auch noch anhand von EDV Auswertungen überprüft werden, wo gemahnt wird, bzw. ob mit Spesen gemahnt wird. Folge --> Personalkosten.
Zweite Mahnung, dito.

Dritte Mahnung wird ein manuelles Begleitschreiben von uns mitgeschickt. Letzte Frist, Forderung wird fällig, Inkassobüro, bla bla. Folge --> Personalkosten

Jemand muss Eingang bei der letzten Frist überprüfen. Danach Übergabe an Verwertungsabteilung. Folge --> Personalkosten

Wer übernimmt die Telefonanrufe derjeniger, die noch um eine Fristverlängerung betteln. Folge --> Personalkosten

Die ganzen Arbeiten sind zwar nur ein geringer Teil unserer Arbeit, aber doch alle zwei Wochen zu machen.

Dass alles automatisch abläuft ist wohl irgendein Wunschtraum von frischen BWL Abgängern. EDV unterstützt ja, automatisch nein.