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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Potentielle Frage: Eltern tot >> Finanzen??


Gast
2006-09-09, 01:42:57
Mag vielleicht nicht richtig sein, sich über solche potentiellen Ereignisse Gedanken zu machen, aber interessieren würde mich an einer solchen Situation vorallem das Finanzielle! Man hört ja so oft in den Nachrichten, dass die Kinder ihre Eltern verloren hätten..aber was mit den Kindern ist, darüber liest man nur sehr selten was (speziell die, die über 18 sind und sich im Studium oder Ausbildung befinden)

Folgendes Ereignis: Ihr seid Student (Ersti) und wohnt bei euren Eltern. Studium wird euch auch von euren Eltern bezahlt! Durch einen schlimmen Unfall kommen eure Eltern ums Leben! Es gibt/gab seitens der Eltern keine finanzellen Rücklagen (Lebensversicherungen, Sparbücher, Immobilien etc). von denen ihr Gebrauch machen könntet! Was heißt das jetzt für euch? Ihr wollt euer Studium beenden, braucht aber Geld für Wohung, Nahrung und Studiengebühren! Wird sowas vom Staat übernommen oder hat man dann einfach Pech gehab???

gruß

Gast

Gast
2006-09-09, 02:10:49
Hallo Gast,

erstmal gibt es bis zum Ende der "Erstausbildung" zumindest Waisenrente und BAFÖG sowieso. Mit leeren Händen stehst du also nicht da. Jedoch kann es sein , dass wenn du dein Erbe antrittst auch entsprechende Schulden deiner Eltern übernimmst. Insbesondere klassische Beerdigungen mit Grabstein & Co können ziemlich teuer sein. Daher ist es für mich unverständlich, wenn Eltern nicht zumindest eine kleine Versicherungsumme für den Fall der Fälle hinterlegen. Das kostet wirklich keine Unsummen und erleichtert den Kindern viel Arbeit.

An deiner Stelle würde ich keine Gedanken an ein solches Ereignis verschwenden.


Viele Grüße,

Spasstiger
2006-09-09, 02:18:50
Daher ist es für mich unverständlich, wenn Eltern nicht zumindest eine kleine Versicherungsumme für den Fall der Fälle hinterlegen. Das kostet wirklich keine Unsummen und erleichtert den Kindern viel Arbeit.
Jopp, meine Mutter zahlt auch monatlich in eine Lebensversicherung ein. Natürlich in erster Linie als private Altersvorsorge, aber für den Fall der Fälle wäre es eine finanzielle Absicherung.

Die Ausbildung wie z.B. das erste Studium wird vom Staat teilweise bezahlt, Stichwort Bafög. Allerdings können 4 Monate und mehr vergehen bis die erste Zahlung nach Antragsstellung eingeht. Zwar bekommt man das Geld auch rückwirkend bis zum Tag der Antragstellung, dennoch kann es Probkeme geben, diese Zeit finanziell zu überbrücken. Beim Bafögantrag muss man übrigens einen Lohnsteuernachweis der Eltern erbringen und zwar den vom vorletzten Jahr. Ob das auch so bei einem Todesfall der Eltern gehandhabt wird, weiß ich nicht.

AlSvartr
2006-09-09, 14:57:23
Ob das auch so bei einem Todesfall der Eltern gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Für solche Fälle und bei Situationen, in denen Eltern plötzlich arbeitslos geworden sind o.ä. gibt es dann Aktualisierungsanträge. Allerdings muss man wohl tatsächlich erstmal mit dem Beleg von vor 2 Jahren beantragen und DANN die Aktualisierung machen. Es lebe die Bürokratie ;)

Hardwarefresser
2006-09-09, 17:24:13
Jedoch kann es sein , dass wenn du dein Erbe antrittst auch entsprechende Schulden deiner Eltern übernimmst. Insbesondere klassische Beerdigungen mit Grabstein & Co können ziemlich teuer sein. Daher ist es für mich unverständlich, wenn Eltern nicht zumindest eine kleine Versicherungsumme für den Fall der Fälle hinterlegen. Das kostet wirklich keine Unsummen und erleichtert den Kindern viel Arbeit.

Selbst wenn man im Testament steht, kann man das Erbe immer noch ablehnen. Man sollte vor einer Erbschaft immer prüfen, ob man wirklich mehr Vermögen, als Schulden erbt. Wenn nicht, dann lehnt man ab und hat wenigstens nichts verloren.

Schlupp
2006-09-10, 21:47:39
Selbst wenn man im Testament steht, kann man das Erbe immer noch ablehnen. Man sollte vor einer Erbschaft immer prüfen, ob man wirklich mehr Vermögen, als Schulden erbt. Wenn nicht, dann lehnt man ab und hat wenigstens nichts verloren.

Was passiert mit Schulden bei Banken, etc..?
Oder mit ausstehenden Zahlungen bei Ämtern (KFZ-Steuer, etc..)?
Verfallen diese dann einfach so, wenn man das "Erbe" nicht antritt?
Wenn es gar kein Testament gibt, wie funktioniert es dann?


Und wie würde es in dem Fall ausehen, dass die Eltern in einem Alten-/Pflegeheim landen?
Wer hat die Kosten zu tragen? Die Kinder?
Würde dies unter den Kindern aufgeteilt (unterschiedliche Situation, bzg. eigener Familie)?

Gast
2006-09-10, 22:24:58
Hallo Schlupp,

Man soll seine Zeit nicht für solche Gedanken verschwenden.

>Was passiert mit Schulden bei Banken, etc..?
>Oder mit ausstehenden Zahlungen bei Ämtern (KFZ-Steuer, etc..)?
>Verfallen diese dann einfach so, wenn man das "Erbe" nicht antritt?
>Wenn es gar kein Testament gibt, wie funktioniert es dann?

Ja sie "verfallen". Bzw. die Gläubiger stürzen sich auf das Verbliebene. Einem Toten kann man nicht in die Taschen greifen. Es gibt gesetzliche Regelungen. Je nach "Verwandtschaftsgrad", stehen einem ein prozentualer Anteil eines Erbe zu. Jedoch kann hier dann die Erbschaftssteuer in voller Höhe greifen.
Ein Testament ist keine Vorbedingung für ein Erbe.


>Und wie würde es in dem Fall ausehen, dass die Eltern in einem >Alten-/Pflegeheim landen?
>Wer hat die Kosten zu tragen? Die Kinder?
>Würde dies unter den Kindern aufgeteilt (unterschiedliche Situation, bzg. >eigener Familie)?

Unter bestimmten Bedingungen sind die Kinder unterhaltspflichtig. Jedoch hängt das sehr vom Einzelfall ab.

Viele Grüße,

Schlupp
2006-09-10, 22:36:33
Hallo Schlupp,

Man soll seine Zeit nicht für solche Gedanken verschwenden.

Gedanken, was in der Zukunft noch alles für Scheisse auf einen zukommen könnte, nachdem man in der Vergangenheit schon genug durchgemacht hat und einfach nur noch seine Ruhe haben will?
Naja, ich mach mir da schon Gedanken.

Ja sie "verfallen". Bzw. die Gläubiger stürzen sich auf das Verbliebene. Einem Toten kann man nicht in die Taschen greifen. Es gibt gesetzliche Regelungen. Je nach "Verwandtschaftsgrad", stehen einem ein prozentualer Anteil eines Erbe zu. Jedoch kann hier dann die Erbschaftssteuer in voller Höhe greifen.
Ein Testament ist keine Vorbedingung für ein Erbe.

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Unter bestimmten Bedingungen sind die Kinder unterhaltspflichtig. Jedoch hängt das sehr vom Einzelfall ab.

Viele Grüße,

Kann ich nicht so ganz glauben, bzw. hab ich da schon viele andere Dinge gehört.
Wenn es vielleicht um ein paar hundert Euro Schulden geht sagt die Bank dumm gelaufen, aber wenn sie im fünfstelligen Tausenderbereich liegen, kann ich nicht glauben, dass die Bank da nix mehr will von den Angehörigen/Kindern.

WTC
2006-09-11, 13:12:11
Wenn man ablehnt übernimmt der staat imho die schulden, aber auch das eigentum. d.h. wenn deine eltern ein haus haben fällt das dann auch dem staat zu! Die Kinder haben damit dann nichts mehr zu tun wenn sie ablehnen!

Hardwarefresser
2006-09-12, 14:52:21
1.) Der Staat übernimmt mit Sicherheit keine Schulden. Wenn Schulden da sind, dann sitzt die Bank z.B. mit einer Hypothek im Haus. Wenn kein Erbe da ist, dann wird das Haus versteigert und wenn das Geld nicht reicht, dann hat die Bank Pech gehabt. Banken vergeben sowieso nur Kredite, wo je nach Risiko höchstens ein gewisser Teil unbesichert ist.

2.) Es gibt eine gewisse Standardverteilung, wer etwas erbt. Zuerst sind die Kinder dran mit deren Nachkommen, wenn da überhaupt keiner mehr da ist die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen etc.), dann geht es zu den Großeltern mit Nachkommen und dann zu den Urgroßeltern (ohne Nachkommen). Wenn dann immer noch keiner da ist, erbt es der Staat. Es gibt dann noch Sonderregelungen für die Frau, die gegenüber den Kindern 1/2 und gegenüber den Eltern 2/3 erbt. Wenn ein Testament gemacht wurde, so gilt dieses. Es gibt jedoch einen Pflichtanteil. Der ist bei Kindern und der Frau glaube ich 1/2 und bei den Eltern 1/3 von dem, was sie normal bekommen würden.

3.) Bei einem Pflegefall wird zuerst das Vermögen des Betroffenen aufgebraucht. Ist da nichts mehr vorhanden, müssen die Kindern einen gesetzlich geregelten Anteil zahlen (je nach Einkommen bis zu 500 Euro im Monat), was ich persönlich als eine große Ungerechtigkeit ansehe vor allem, wenn man solche Eltern hat, die selbst nichts hergeben an die Kinder. Das würde eingeführt, weil viele Eltern einfach ihr Haus etc. an die Kinder überschrieben haben.

GBWolf
2006-09-12, 14:54:35
Mag vielleicht nicht richtig sein, sich über solche potentiellen Ereignisse Gedanken zu machen, aber interessieren würde mich an einer solchen Situation vorallem das Finanzielle! Man hört ja so oft in den Nachrichten, dass die Kinder ihre Eltern verloren hätten..aber was mit den Kindern ist, darüber liest man nur sehr selten was (speziell die, die über 18 sind und sich im Studium oder Ausbildung befinden)

Folgendes Ereignis: Ihr seid Student (Ersti) und wohnt bei euren Eltern. Studium wird euch auch von euren Eltern bezahlt! Durch einen schlimmen Unfall kommen eure Eltern ums Leben! Es gibt/gab seitens der Eltern keine finanzellen Rücklagen (Lebensversicherungen, Sparbücher, Immobilien etc). von denen ihr Gebrauch machen könntet! Was heißt das jetzt für euch? Ihr wollt euer Studium beenden, braucht aber Geld für Wohung, Nahrung und Studiengebühren! Wird sowas vom Staat übernommen oder hat man dann einfach Pech gehab???

gruß

Gast

da wird wohl dasselbe gelten wie bei leuten wo die eltern sich das nicht leisten können, bafög+credit