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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiße "Querstriche" auf Autobahnen vor Überführungen


Benedikt
2006-09-11, 23:18:43
Hallo,

manchmal sieht man vor Autobahnüberführungen, ein paar Meter vorher manchmal, angedeutete kurze weiße Quermarkierungen auf der Fahrbahn. Welchen Sinn haben die?

MFG,
Benedikt

UliBär
2006-09-11, 23:20:26
Für Videoüberwachung/Abstandsmessung von der Brücke aus...

mii
2006-09-12, 00:31:53
u.a. auch Geschwindigkeitsmessung.

Aber nur vor ner Brücke so streifen sind, bedeutet das nicht, das die da immer ne Überwachung machen. Das machen die nur stichprobenartig.

Ich wurde schon einmal erwischt :( .. zu geringer abstand.

KinGGoliAth
2006-09-12, 00:34:09
Für Videoüberwachung/Abstandsmessung von der Brücke aus...

ganz genau.
also immer schön auf geschwindigkeit und abstand achten.
nicht nur vor brücken, wo man erwischt werden könnte sondern immer!

spinoza
2006-09-12, 07:46:51
genau, ich bin mal auf ner 3-spurigen autobahn (limit 120) aus dem heckfenster eines vor mir, mit 120 auf der mittelspur fahrenden 5er touring geblitzt worden, als ich mich über diesen "penner" innerlich wegen "schleicherei" (rechte spur war frei) geärgert hatte und meinen 220 PS die sporen gab - freifoto mit 135 und ein paar euro vergnügungssteuer.

Skorpion
2006-09-12, 16:05:51
genau, ich bin mal auf ner 3-spurigen autobahn (limit 120) aus dem heckfenster eines vor mir, mit 120 auf der mittelspur fahrenden 5er touring geblitzt worden, als ich mich über diesen "penner" innerlich wegen "schleicherei" (rechte spur war frei) geärgert hatte und meinen 220 PS die sporen gab - freifoto mit 135 und ein paar euro vergnügungssteuer.
Fuhr der die ganze Zeit mittig? Müsste man den doch drankriegen können wegen missachten des Rechtsfahrgebotes...

Cyphermaster
2006-09-12, 16:08:29
Ja klar, versuch mal einer Polizeistreife nen Strafzettel aufbrummen zu lassen... :rolleyes:
Theorie und Praxis klaffen oft weit auseinander. Theoretisch ist sowas sicher gut möglich. Theoretisch.

_Gast
2006-09-12, 16:09:58
genau, ich bin mal auf ner 3-spurigen autobahn (limit 120) aus dem heckfenster eines vor mir, mit 120 auf der mittelspur fahrenden 5er touring geblitzt worden, als ich mich über diesen "penner" innerlich wegen "schleicherei" (rechte spur war frei) geärgert hatte und meinen 220 PS die sporen gab - freifoto mit 135 und ein paar euro vergnügungssteuer.Warum hast du nicht rechts überholt, wenn doch da alles frei war?

Skorpion
2006-09-12, 16:25:38
Warum hast du nicht rechts überholt, wenn doch da alles frei war?
Weil er dann nicht bloß ca. 35€, sondern 2 Punkte und 50€ gezahlt hätte....

spinoza
2006-09-12, 20:30:20
Weil er dann nicht bloß ca. 35€, sondern 2 Punkte und 50€ gezahlt hätte....

wegen son schice hatte ich mal ein "ermittlungsverfahren wegen verkehrsgefährdung"

möchte ich nie wieder haben, und das nur, weil mich ne junior-großmutter (so um die 50) angezeigt hatte.
realer tatbestand war:
2 spurige autobahn, kolonnenverkehr, tempo ca. 80 - 100. vor mir auf der linken spur die großmutter, tempo 80 (golf), rechts öfter mal größere lücken - dame 1 - 2 mal mit blinker ansignalisiert, wenn rechts ne größere lücke war. die oma - null reaktion. ich dann auf die rechte spur, mehrmal kurz bis auf augenhöhe beschleunigt und wieder zurückfallen lassen, um platz nach rechts zu machen, reaktion der oma - winken mit dem handy, ich dann gewartet nach dem motto, wird schon einer kommen, der drängelt. dann musste die linke spur bremsen, ich natürlich weitergefahren (ca. 90) und 4-5 autos vor der tante dann nach links und gaaaaas.

dann die anzeige, wo weniger drinne steht, als im anhörungsbogen für bußgeld, sprich nur "gegen sie ist ein strafverfahren wegen verkehrsgefährdung eröffnet", nichts zum grund, wo und wann, sondern nur, sie können dann und dan bei der polizei vorbeischauen und dazu stellung nehmen.
da ich rechtsschutz habe sofort anwalt, der auf keinen fall hingehen, nichts sagen, nur über mich, die wollen nur wissen, ob sie an dem tag dort unterwegs waren. der sachverhalt selbst wird nicht geprüft, sie bekommen einen strafbefehl über einige tausend und der lappen ist für ein jahr weg.

nach späterer akteneinsicht hatte die tussi angegeben:

schwarzer bmw, männlicher fahrer, hätte sie mehrfach versucht aggressiv zu überholen und bedrängt, anschließend hätte er sie plötzlich rechts mit sehr hohem tempo überholt, sich vier autos vor ihr in die linke spur so gedrängt, dass die fahrzeuge heftig bremsen mussten und sie, um einen unfall zu vermeiden, eine vollbremsung bis zum stillstand machen musste.

als zusatz von der polizei: meldung erfolgte telefonisch, fahndung zum stoppen eingeleitet, aber vergeblich.

darauf ich zum anwalt - das sehen sie doch selbst, das das blödsinn ist, kolonnenverkehr aber hohes tempo, vier autos vor ihr einordnen, sie vollbremsung und weiß noch meine nummer (ich hätte da andere probleme, als auf nummernschild zu schauen).

der anwalt - spielt keine rolle, der richter geht davon aus, die kennt sie nicht, hat nichts gegen sie, deshalb sagt sie die wahrheit.

deshalb eisern schweigen, die müssen beweisen, dass sie gefahren sind und das können sie nicht.

hat dann 6 monate gedauert, bis verfahren eingestellt wurde - nie wieder (soviel zu unserem rechtssystem).

AHF
2006-09-12, 21:36:34
mach halt ne gegenanzeige wegen nötigung, blockieren des straßenverkehrs, etc.

allgemein würde mich mal interessieren, ob bei diesen abstandsmessungen eigentlich nur eine momentaufnahme oder an mehreren punkten gemessen wird. ich meine es kann ja durchaus mal passieren, dass man diesen sicherheitsabstand mal "aufbraucht" (auch ohne zwangsläufiges eigenverschulden).

rotkäppchen
2006-09-12, 22:13:48
mach halt ne gegenanzeige wegen nötigung, blockieren des straßenverkehrs, etc.

allgemein würde mich mal interessieren, ob bei diesen abstandsmessungen eigentlich nur eine momentaufnahme oder an mehreren punkten gemessen wird. ich meine es kann ja durchaus mal passieren, dass man diesen sicherheitsabstand mal "aufbraucht" (auch ohne zwangsläufiges eigenverschulden).

da sind ja mehrere striche vor den brücken und da denke ich mal dass die dann mehrere messungen machen und wohl auch videoüberwachung, denn auf fotos kann man glaube ich nicht sehen, falls der vordermann abbremst, so plötzlich...
denke mal das sind dann nur so kurze moment aufnahmen, die dann ablaufen.

spinoza
2006-09-12, 22:18:41
gegenanzeige ist gut - ich habe die benachrichtung über die einleitung eines strafverfahrens nach 4 oder 5 wochen nach dem ereignis bekommen. konnte mich an nichts relevantes erinnern. erst als ich (der anwalt) akteneinsicht hatte, und ich in den kalender guckte, dämmerte es. für mich war das ne "normale" fahrt gewesen, da ist nichts mit gegenanzeige (viel zu spät)

zur abstandsmessung - das wird mit video und speziellen computerprogrammen gemacht. das ist ziemlich objektiv und das in den sicherheitsabstand hereinfahren von anderen fahrzeugen wird berücksichtigt.

KinGGoliAth
2006-09-12, 22:25:21
die kameras laufen afaik. also keine fotos. selbstverständlich muß dabei auch ausgewertet werden, ob man im stau steht und darum der abstand minimal ist, ob man stark bremsen muß bei staubildung oder ob man dem vordermann bei 180 im kofferraum hängt.

AHF
2006-09-12, 22:28:39
kannst ja von glück reden, dass sie keine "zeugen" hatte. manche leute sollten sich besser von der autobahn fernhalten oder zumindest auf der rechten spur bleiben.

spinoza
2006-09-12, 22:44:53
kannst ja von glück reden, dass sie keine "zeugen" hatte. manche leute sollten sich besser von der autobahn fernhalten oder zumindest auf der rechten spur bleiben.
zeugen, die hätten mich schon eindeutig identifizieren müssen, das ist das einzig gute am rechtssytem. schlecht wäre es nur gewesen, wenn die mich danach gestoppt hätten.
ansonsten haben die zu viel zeit (und fahren zu selten). ich schruppe jeden tag 150 km, davon 2/3 autobahn.
da hätte ich schon ganz andere gründe gehabt, wen anzuzuzeigen - fast 3 frontalzusammenstöße auf landstraßen in einem halben jahr, weil leute im gegenverkehr 2 x in einer kurve und 1x zu langsam überholt haben, und obwohl sie mich da gesehen haben (fahre immer mit licht), den überholvorgang nicht abbrachen - und da habe ich wirklich vollbremsungen bis zum stillstand und ganz rechts hingelegt, so dass die in der mitte durch sind, davon 1 x mit spiegel umklappen, und da habe ich aber keine zeit gehabt, mir die nr zu merken.
nach ner schocksekunde bin ich weiter gefahren und fertig.

_Gast
2006-09-13, 08:41:16
Weil er dann nicht bloß ca. 35€, sondern 2 Punkte und 50€ gezahlt hätte....Aha, also hängt sein Mut von seinen finanziellen Fähigkeiten ab.

Skorpion
2006-09-13, 10:47:26
Aha, also hängt sein Mut von seinen finanziellen Fähigkeiten ab.
Was hat das bitte mit Mut zu tun?

_Gast
2006-09-13, 11:37:47
Was hat das bitte mit Mut zu tun?Gehört nicht ein gewisser Mut dazu, gegen Gesetze zu verstoßen? Also ich bin zu feige und halte mich immer an Verkehrsregeln. Gebe ich offen zu.

UliBär
2006-09-13, 11:46:07
Gehört nicht ein gewisser Mut dazu, gegen Gesetze zu verstoßen? Also ich bin zu feige und halte mich immer an Verkehrsregeln. Gebe ich offen zu.Die Grenze zwischen Mut (nur in Notsituationen) und Dummheit (Tennis: unforced error) ist gerade im Straßenverkehr fliessend... :rolleyes:

spinoza
2006-09-13, 13:09:26
Gehört nicht ein gewisser Mut dazu, gegen Gesetze zu verstoßen? Also ich bin zu feige und halte mich immer an Verkehrsregeln. Gebe ich offen zu.

wie unten gesagt, das ist fließend:

ich fahre eigentlich nach der "regel" - 20 mehr sind möglich, 10 pflicht.

die anderen verkehrsregeln halte ich (fast) immer ein, einschließlich parkverbote.