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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo müssen Reiter laufen (Straße/Fußweg)?


BlackArchon
2006-09-13, 12:48:42
Ich sehe hier vermehrt Reiter vom Bauernhof ein paar Ecken weiter. Wo müssen/dürfen sich Reiter laut StVO eigentlich aufhalten? Auf der Straße oder auf dem Fußweg?

Zaffi
2006-09-13, 12:55:48
AFAIK auf der Straße

radi
2006-09-13, 12:57:04
AFAIK auf der Straße

Bräuchten sie nicht dann ein Nummernschild? :D

#44
2006-09-13, 13:01:52
Guuhgl + "Reiten im Straßenverkehr" = Treffer 1 (http://home.arcor.de/natschack/stvo.html) Hier ist alles Wissenswerte aufgeführt. Interessant wirds ab dem 6. "Kapitel"

Skorpion
2006-09-13, 13:06:26
Stand letztens ein bericht im ADAC Heft drinne.
Die Reiter müssen rechts auf der Straße reiten und man sollte beim Überholen genug abstand beim Aus- und Einscheren lassen und nicht zu dicht ranfahren.

Mylene
2006-09-13, 13:12:42
Das kommt ganz darauf an, ob der Reiter mit oder ohne Pferd unterwegs ist... X-D

Okay, Scherz beiseite. Als Reiter darf man am Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen.

GanjaBob
2006-09-13, 13:24:48
...Als Reiter darf man am Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen.

nein, man muss mit pferd auf der straße sein. fußweg ist verboten. (hmmm, habe das letztens erst irgendwo gelesen, weiß nur nicht mehr wo :|... edit: achja, in der letzten "PM F&A" glaub ich)

Mylene
2006-09-13, 13:43:01
...wenn dein Pferd scheut, du als Reiter nicht alle sonstigen Voraussetzungen erfüllst, den Verkehr dadurch stark behindern würdest etc., ist die Teilnahme am Straßenverkehr aber verboten. Deswegen schrieb ich "Reiter darf". :wink:

GanjaBob
2006-09-13, 13:48:43
ja klar, trunkenheit am riemen z.bsp. ist auch nicht gestattet :D

Banshee
2006-09-13, 13:54:09
Jo is auf dem Fahrrad aber auch so.

Gibts nicht auch diese "Reiten verboten" Schilder... glaube die mal auf nem Rad/Fußweg (außerorts) gesehen zu haben. Und "Reitweg" Schilder gibts glaub ich auch...

#44
2006-09-13, 14:06:08
Habt ihr meinen Link komplett übersehen? Da gabs alles zum Thema :(

Reiter dürfen auch nicht auf Rad/Fußgängerwegen, in Fußgängerzonen, auf für Reiter gesperrten Verkehrswegen (Schilder...) und Kraftfahrstraßen (=Autobahn/Schnellstraße etc.) reiten.

Wo müssen/dürfen sich Reiter laut StVO eigentlich aufhalten? Auf der Straße oder auf dem Fußweg?

Na auf ihrem Pferd...

Supa
2006-09-13, 15:56:22
Bräuchten sie nicht dann ein Nummernschild? :D

nein, nur auf reitwegen... :rolleyes:

Kurgan
2006-09-13, 15:59:43
nein, nur auf reitwegen... :rolleyes:
:| ich hab zwar null ahnung von pferden, aber afaik müssen die diese identifikationsnummer tragen (und zwar sobald sie öffentliche verkehrswege nutzen), so ein gelbes schild meist am zaumzeug vorne auf beiden seiten des kopfes ... das ist quasi das pääd-nummernschild ... oder?

Das gute A
2006-09-13, 16:06:54
:| ich hab zwar null ahnung von pferden, aber afaik müssen die diese identifikationsnummer tragen (und zwar sobald sie öffentliche verkehrswege nutzen), so ein gelbes schild meist am zaumzeug vorne auf beiden seiten des kopfes ... das ist quasi das pääd-nummernschild ... oder?

Prinzipiell richtig, genau das ist das "Nummernschild" des Pferdes wenn man so will. Ist eigtl. Pflicht, machen aber die Wenigsten dran wie ich immer wieder feststelle.

Grüße

Vega2002
2006-09-13, 16:13:26
...wenn dein Pferd scheut, du als Reiter nicht alle sonstigen Voraussetzungen erfüllst, den Verkehr dadurch stark behindern würdest etc., ist die Teilnahme am Straßenverkehr aber verboten. Deswegen schrieb ich "Reiter darf". :wink:

hehe der war gut ... Niemand kann wissen ob ein Pferd, in einer bestimmten Situation, scheut oder nicht. Pferde sind Fluchttiere, heisst wenn sie sich erschrecken, Angst haben rennen sie los, da kann selbst der beste Reiter kaum was gegen machen. Also immer, wenn ihr an Pferden als Kraftfahrzeugführer vorbei fahrt. Langsam und in möglichst leisen Gangarten vorbeituckern. Habs schon häfig erlebt das kleine Ghostrider auf ihren 600ccm Maschinen hochschalten, damit sie schnell vorbeikommen.
Man sollte natürlich schon ein wenig Reiten koennen um z.B. auf Straßen zu Reiten. (macht aber kein Spaß ;))

@Kurgan

Das nennt man Geländemarke, muss jeder Reiter sichtbar am Sattel/Zaumzeug anheften(beide Seiten). Dies Berechtig einen auf öffentlichen Wegen zu Reiten. (natürlich nur da wo es erlaubt ist)
Reitwege muessen im übrigen nicht ausgewiesen sein. Man darf überall dort Reiten, wo min. ein Sandweg mit 2 Sandstreifen ist. Und natürlich wo es ausgewiesen ist.

_Gast
2006-09-13, 16:33:40
Ist eigtl. Pflicht, machen aber die Wenigsten dran wie ich immer wieder feststelle.Warum sollten sich ausgerechnet Reiter mehr an Verkehrsregeln halten als Autofahrer?

Supa
2006-09-13, 16:41:56
Prinzipiell richtig, genau das ist das "Nummernschild" des Pferdes wenn man so will. Ist eigtl. Pflicht, machen aber die Wenigsten dran wie ich immer wieder feststelle.

Grüße

sind die nicht nur pflicht auf offiziellen reitwegen? weil du quasi maut mit den besitzer deser dinger zahlst, so um 170€/Jahr, und sonst bist du nicht berechtigt auf diesen reitwegen zu reiten? Haben zwar 2 Pferde, aber mir gehen die reltiv am A vorbei, deswegen bin ich mir da nicht absolut sicher. Könnt zwar bei meinen eltern nachfragen, aber wer bin ich denn? :cool:

BlackArchon
2006-09-13, 16:49:20
Das ich so eine lange Diskussion lostrete, hätte ich nicht gedacht. :biggrin:

Ich habe nur gefragt, weil die Reiter hier fast immer auf dem Fußweg reiten, und mir das irgendwie etwas komisch vorkam.

Das gute A
2006-09-13, 16:50:23
sind die nicht nur pflicht auf offiziellen reitwegen? weil du quasi maut mit den besitzer deser dinger zahlst, so um 170€/Jahr, und sonst bist du nicht berechtigt auf diesen reitwegen zu reiten? Haben zwar 2 Pferde, aber mir gehen die reltiv am A vorbei, deswegen bin ich mir da nicht absolut sicher. Könnt zwar bei meinen eltern nachfragen, aber wer bin ich denn? :cool:

Wusste es auch nicht genau, aber wohl auch in der freien Landschaft, wenn man halt "einfach so" ausreitet:



Wer in der freien Landschaft oder auf Reitwegen im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen (Reitplakette). Dieses Nummernschild für Pferde trägt die Buchstabenkombination BN und eine Nummer.

Das Kennzeichen muss mit jährlich zu erneuernden Aufklebern versehen werden, die gegen Entrichtung der Reitabgabe von der Unteren Landschaftsbehörde ausgegeben werden.

http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/umweltschutz/reitangelegenheiten/index.html?lang=de




Grüße

Kurgan
2006-09-13, 18:00:19
@Kurgan

Das nennt man Geländemarke, muss jeder Reiter sichtbar am Sattel/Zaumzeug anheften(beide Seiten). Dies Berechtig einen auf öffentlichen Wegen zu Reiten. (natürlich nur da wo es erlaubt ist)
Reitwege muessen im übrigen nicht ausgewiesen sein. Man darf überall dort Reiten, wo min. ein Sandweg mit 2 Sandstreifen ist. Und natürlich wo es ausgewiesen ist.
siehste, sogar wenn ich null ahnung habe und es mich auch überhaupt nicht interessiert weiss ich mehr als manch anderer :ulol:

Mylene
2006-09-13, 18:17:26
hehe der war gut ... Niemand kann wissen ob ein Pferd, in einer bestimmten Situation, scheut oder nicht.[...]
Immer diese Erbsenzählerei... -argh- Dir war doch hoffentlich klar, dass ich von dem Fall rede, wenn bereits bekannt ist, dass ein Pferd regelmäßig vor bspw. LKW's scheut.

Ich nehme doch auch nicht am Straßenverkehr teil, wenn ich vorher weiß, dass die Bremsen am Auto nicht mehr funktionieren.