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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ trotz Arbeitslosigkeit?


Rayman
2006-09-13, 13:18:57
Tach
Ich bin nach meiner Ausbildung nun ersteinmal arbeitslos was schon hart als alter Fachinformatiker ist ;)
Ne nun zu meiner Frage.
Muss I GEZ weiter bezahlen obwohl I arbeitslos bin denn I bekomm ja nun an meinem Lehrlingsgeld berechnet Arbeitslosengeld.
Was< eigentlich hinten und vorne net reicht und nun wollen die von der GEZ auch noch Money haben.
Kann man das irgendwie aussetzen?
MFG Rayman

Zaffi
2006-09-13, 13:23:44
ja, Fernseher und Radio abschaffen und GEZ abmelden...

Glaube es gibt nur Ausnahmen für H4ler und da auch nicht vollständig..

Unfug
2006-09-13, 13:24:02
Tach
Ich bin nach meiner Ausbildung nun ersteinmal arbeitslos was schon hart als alter Fachinformatiker ist ;)
Ne nun zu meiner Frage.
Muss I GEZ weiter bezahlen obwohl I arbeitslos bin denn I bekomm ja nun an meinem Lehrlingsgeld berechnet Arbeitslosengeld.
Was< eigentlich hinten und vorne net reicht und nun wollen die von der GEZ auch noch Money haben.
Kann man das irgendwie aussetzen?
MFG Rayman

ich machs kurz:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

Rayman
2006-09-13, 13:54:47
Kann doch aber net sein.
I krieg 192€ AG kann doch net sein das i dafür noch GEZ abdrücken muss?
Was wäre wenn i den Spaß abmelde kommt dann keiner kontrollieren?
Schreibt mir mal Lösungsmöglichkeiten bitte.
I Zahl "gern GEZ wenn I Arbeit aber net von dem bissle Geld.
P.S. weiß eienr von euch zufällig wo man also Ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration anfangen kann?
Auch als Systemadministrator, Systembetreuer oder Anwenderbetreuer?
THX

Heimatsuchender
2006-09-13, 14:33:20
Der Link von Unfug erklaert, wer von der Gebuehr befreit werden kann. Du musst den Antrag auf GEZ-Befreiung ausfuellen und warten, was dann kommt. Sollte es nicht anerkannt werden:
Fernseher + Radio abschaffen
Bezahlen
Schwarzsehen


tobife

Crossfade
2006-09-13, 15:33:12
einfach aufhören zu zahlen .....

http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm

derMeister
2006-09-13, 15:49:17
einfach aufhören zu zahlen .....

http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm
Das wäre keine gute Idee; Mahnverfahren>Gerichtsvollzieher>Schufa.

Hucke
2006-09-13, 16:03:45
Das wäre keine gute Idee; Mahnverfahren>Gerichtsvollzieher>Schufa.

Jo. Besser abmelden und dann nix mehr zahlen. Egal ob vorhanden oder nicht.

derpinguin
2006-09-13, 18:54:32
wie wollen die denn nachweisen, dass man schwarzsieht?

rotkäppchen
2006-09-13, 19:11:26
wie wollen die denn nachweisen, dass man schwarzsieht?
da kommt dann unangemeldet einer vorbei,... und wenn diese ganz dreist sind gucken die vorher, je nach möglcihkeit durch die fenster oder fragen nachbarn und so ob du nen tv/radio hast.

soweit ich weiß, dürfen die nicht durch das fenster schnüffeln und reinlassen muss man solche leute auch nicht,....

KinGGoliAth
2006-09-13, 19:19:20
entweder kannst du dir die latschen abrennen bis du schwarz wirst, damit du eine befreiung bekommst und am ende darfst du das alle paar monate erneut machen, weil es immer aktuell sein muß oder die reagieren nicht und stellen sich stur.

die kurzfassung:
alles bei der gez abmelden (bis auf ggf autoradio) und nie wieder anmelden. nie wieder zahlen.

antenne oder satellitenschüssel auf dem dach, abo von tv zeitschriften, fernseher durchs fenster* gesehen.

* gilt nur, wenn der gez-nigger auf dem weg zur tür klingel an dem fenster vorbei kommt und den tv sehen kann ohne sich großartig davor zu stellen und reinzuspähen. um die wohnung schleichen und in alle fenster gucken ist nicht drin. und wenn man so einen erwischt sollte man sowieso entweder die bullen rufen oder ihn gleich kräftig vermöbeln.

rotkäppchen
2006-09-13, 19:50:56
und wenn du dich abmelde,st schicke es per einschreiben ab, sonst sagen die nämlich ,dass nichts angekommen ist und so...

Tommes
2006-09-13, 20:10:00
...gez-nigger...

Bitte was? :|

alpha-centauri
2006-09-13, 21:46:17
aufhören zu weinen. zahlen musste oder klemm das zeug ab. ist halt so.

ansonsten musst halt zu den zuständigen ämtern gehen und dich von gez befreien lassen.

MarcWessels
2006-09-14, 20:47:14
antenne oder satellitenschüssel auf dem dach, abo von tv zeitschriften, fernseher durchs fenster* gesehen.Das Abo einer Fernsehzeitschrift ist kein Beweis, eine Schüssel kann für Sky-DSL sein, ein durch's Fenster erspähter Fernseher ist ein PC-Monitor u.v.m.

Fazit-> Die können überhaupt nichts beweisen.


ansonsten musst halt zu den zuständigen ämtern gehen und dich von gez befreien lassen.Ähm, das macht nicht mehr das Amt sondern die GEZ selber. (bzw. SOLLTE es tun)

Berni
2006-09-14, 20:49:41
Jo und ab nächstem Jahr gibst darum GEZ auf internetfähige PCs um diese Lücke zu schließen :D

MarcWessels
2006-09-14, 20:52:56
Ich weiß nicht, was Du meinst - ich poste immer vom nahegelegenen I-Net-Cafe aus. :D

Monkey
2006-09-14, 20:57:50
Bitte was? :|

nigger...von niggeln, gucken, spannen....

Spasstiger
2006-09-14, 21:02:14
Sogar Studenten sind zahlungs"pflichtig", wenn sie monatlich mehr als glaub 270 Euro an regelmäßigen Einnahmen haben, z.B. Bafög oder Hiwi-Gehalt.
Die GEZ-Gebühren können sogar rückwirkend anfallen. Das heißt, wenn man nach absolviertem Studium bereitwillig GEZ-Gebühren zahlt und sich rausstellt, dass man als Student ein Jahr lang über der Einkommensgrenze lag, können die einem auch Gebühren für diesen Zeitraum in Rechnung stellen. Ziemlich dreist.
Das gilt auch für Studenten, die noch bei den Eltern wohnen. Entscheidend ist alleine das regelmäßige Einkommen und natürlich das Vorhandensein von zahlungspflichtigen Geräten im eigenen Besitz.

Ich frage mich, wie das eigentlich ist, wenn jemand rein hobbymäßig sich einen Radiouner zusammenlötet, sonst aber weder Fernseher, noch Radio daheim hat. Muss der dann auf einmal trotzdem zahlen, auch wenn der Radiotuner nur als Bastelübung gedacht war? Und wenn der Empfang dazu noch so schlecht ist, dass man keinen Sender in brauchbarer Qualität reinbekommt (wie es bei mir letztes Semester bei einem Grundlagenpraktikumsversuch der Fall war ;)).

Grequaid
2006-09-14, 21:04:33
Müssen die aber erstmal beweisen, dass man ein Radio oder Fernsehr hatte.

KinGGoliAth
2006-09-14, 21:08:26
Müssen die aber erstmal beweisen, dass man ein Radio oder Fernsehr hatte.

was sie aber nicht können, es sei denn man hilft denen in eigener unwissenheit.

egal was es ist, im zweifelsfall habe ich es gerade letzte woche auf dem flohmarkt gekauft. ohne quittung und dergleichen natürlich. ;)

die sache mit den internet pcs seh ich auch gelassen. die können einen nur ernsthaft erwischen, wenn der provider einen verpetzt und dann werden dem aber die eier langgezogen wegen datenschutz und co.

an dieser stelle möchte ich nochmal alle lesenden dazu auffordern zumindest die gez gebühren auf pcs zu boykottieren.

MarcWessels
2006-09-14, 21:14:55
die sache mit den internet pcs seh ich auch gelassen. die können einen nur ernsthaft erwischen, wenn der provider einen verpetzt und dann werden dem aber die eier langgezogen wegen datenschutz und co.Wobei selbst das kein Beweis ist. Nur weil ich Kunde bei einem ISP bin, heisst das noch lange nicht, dass ich einen internetfäghigen PC betreibe.

Berni
2006-09-14, 21:17:41
Sogar Studenten sind zahlungs"pflichtig", wenn sie monatlich mehr als glaub 270 Euro an regelmäßigen Einnahmen haben, z.B. Bafög oder Hiwi-Gehalt.
Studenten sind doch auch dann zahlungspflichtig, wenn sie in ner eigenen Wohnung leben und kein Bafög beziehenen. Oder hab ich das jetzt falsch in Erinnerung?

KinGGoliAth
2006-09-14, 22:19:18
Wobei selbst das kein Beweis ist. Nur weil ich Kunde bei einem ISP bin, heisst das noch lange nicht, dass ich einen internetfäghigen PC betreibe.

das stimmt natürlich auch wieder.

Studenten sind doch auch dann zahlungspflichtig, wenn sie in ner eigenen Wohnung leben und kein Bafög beziehenen. Oder hab ich das jetzt falsch in Erinnerung?

kurz: die ganze befreiungskacke ist schwieriger und bringt mehr stress als....einfach nicht anmelden. :biggrin:

Spasstiger
2006-09-14, 23:59:42
Studenten sind doch auch dann zahlungspflichtig, wenn sie in ner eigenen Wohnung leben und kein Bafög beziehenen. Oder hab ich das jetzt falsch in Erinnerung?
Es hängt nur von der Einkommensgrenze ab. Wenn man allerdings in einer eigene Wohnung lebt, kommt es leicht unglaubwürdig, wenn man behauptet, unter dieser Einkommensgrenze zu liegen. ;)

Berni
2006-09-15, 02:44:52
Also laut http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html ist bei fehlendem Einkommen keine Befreiung möglich sondern nur dann wenn man entspr. Sozialleistungen bezieht. Gibt auch nen extra FAQ-Punkt bzgl. Studenten:
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich mein Radio und mein Fernsehgerät anmelden?

In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Wenn man also etwas weiter weg studiert und daher dort zumindest nen Nebenwohnsitz hat, allerdings kein Bafög erhält, muss man trotz fehlendem Einkommen GEZ zahlen (bzw. dann wohl die Eltern).

Kinehs
2006-09-15, 07:12:43
Kann doch aber net sein.
I krieg 192€ AG kann doch net sein das i dafür noch GEZ abdrücken muss?


Wie setzen sich denn diese 192 Euro zusammen?

Marbleearth
2006-09-15, 12:18:38
Sogar Studenten sind zahlungs"pflichtig", wenn sie monatlich mehr als glaub 270 Euro an regelmäßigen Einnahmen haben, z.B. Bafög oder Hiwi-Gehalt.

Und wenn man kein Bafög erhält und von den Eltern Unterhalt bezieht, weil diese zuviel verdienen muss man GEZ bezahlen?! :mad:

rotkäppchen
2006-09-15, 22:56:17
Wie setzen sich denn diese 192 Euro zusammen?

das sind 60 % des brutto einkommens,... doer waren es netto,.... nein ich glaube doch netto,...