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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbrecht


AtTheDriveIn
2006-09-15, 17:39:18
Hallo

Ich hatte letztens eine Diskussion mit meinem Vater übers Erbrecht. Und zwar ging es um folgendes Beispiel.

Mann und Frau leben in einer Gütergemeinschaft und haben 3 Kinder. Die beiden besitzen ein Haus im Wert von 250000. Zudem erbte der Mann von seinen Eltern während der Ehe ein Haus im Wert von 100000.

Fragen, bitte nur beantworten wenn man wirklich weiß was man da sagt.

1. Das Haus welches der Mann von seinen Eltern geerbt hat . Wird das automatisch mit in die Gütergemeinschaft aufgenommen, gehört also beiden oder ist das außen vor?

2. Im Todesfall. Schulden die gemacht wurden insgesamt 200000 gehören ebenfalls beiden und können auch nicht mit einer Erbausschlagung abgelehnt werden?

3. Wie ist die gesetzliche Regelung über die Erbteile? 4 Hinterbliebene also jeder 1/4 des Vermögens/der Schulden?

4. Wer erbt das geerbte Haus des Vater, falls dieser stirbt?

5. Was für Vorteile hat überhaupt eine Gütergemeinschaft, außer dem ideologischen Gedanken das in einer Ehe beiden alles gehört?

6. Für Schulden die einer der Ehepartner macht (bsp. Kredit) muß auch der andere Teil unterschreiben, weil es ja gemeinsame Verpflichtungen sind?

Danke für die Mühen ;)

Stormtrooper
2006-09-15, 19:01:29
Hallo

Ich hatte letztens eine Diskussion mit meinem Vater übers Erbrecht. Und zwar ging es um folgendes Beispiel.

Mann und Frau leben in einer Gütergemeinschaft und haben 3 Kinder. Die beiden besitzen ein Haus im Wert von 250000. Zudem erbte der Mann von seinen Eltern während der Ehe ein Haus im Wert von 100000.

Fragen, bitte nur beantworten wenn man wirklich weiß was man da sagt.
[QUOTE=AtTheDriveIn]
1. Das Haus welches der Mann von seinen Eltern geerbt hat . Wird das automatisch mit in die Gütergemeinschaft aufgenommen, gehört also beiden oder ist das außen vor?

Keine Ahnung.


2. Im Todesfall. Schulden die gemacht wurden insgesamt 200000 gehören ebenfalls beiden und können auch nicht mit einer Erbausschlagung abgelehnt werden?
Wenn die Schulden ohne des Wissens des Ehepartners gemacht werden, können sie ausgeschlagen werden, aber man erbt dann auch erstmal nicht, zuerst werden die Schulden durch das Erbe beglichten


3. Wie ist die gesetzliche Regelung über die Erbteile? 4 Hinterbliebene also jeder 1/4 des Vermögens/der Schulden?

Nein, die Hälfte bekommt schonmal der Ehepartner, der Rest wird durch die Kinder geteilt


4. Wer erbt das geerbte Haus des Vater, falls dieser stirbt?

Keine Ahnung, auf jedenfall mal die Kinder zu gleichen Teilen, der Rest kommt drauf an ob das durch die Zugewinngemeinschaft die Ehefrau auch bekommt.


5. Was für Vorteile hat überhaupt eine Gütergemeinschaft, außer dem ideologischen Gedanken das in einer Ehe beiden alles gehört?

Kurz und Knapp,
keiner, außer das der Ehepartner im Falle einer Scheidung besser dasteht.


6. Für Schulden die einer der Ehepartner macht (bsp. Kredit) muß auch der andere Teil unterschreiben, weil es ja gemeinsame Verpflichtungen sind?

Müssen nicht, die Banken machen das aber oft zwecks der Bürgschaft.
Wenn der eine nicht mehr zahlen kann, muß der Eheparter eben einspringen, ob mittlerweile geschieden oder nich spielt keine Rolle.

AtTheDriveIn
2006-09-15, 19:15:00
Keine Ahnung, auf jedenfall mal die Kinder zu gleichen Teilen, der Rest kommt drauf an ob das durch die Zugewinngemeinschaft die Ehefrau auch bekommt.


Zugewinngemeinschaft? Ich dachte das wäre was anderes. Die Rede ist hier zumindest von einer Gütergemeinschaft. Und ich meine irgendwo gelesen zu haben, das Erbsachen automatisch mit in den großen Pott kommen.

Kenny1702
2006-09-15, 19:28:54
EDIT: s.u.

Kenny1702
2006-09-15, 19:35:55
Zugewinngemeinschaft? Ich dachte das wäre was anderes. Die Rede ist hier zumindest von einer Gütergemeinschaft. Und ich meine irgendwo gelesen zu haben, das Erbsachen automatisch mit in den großen Pott kommen.

EDIT: Die "Erbsachen" werden bei der Zugewinngemeinschaft nicht in einen Topf geworfen, außer sie wurden beiden vermacht. Was ein Ehegatte während der Ehe vererbt oder alleinig (von Dritten) geschenkt bekommt, wird ihm an sein Anfangsvermögen angerechnet.

Bei einer Gütergemeinschaft hingegen kommen sie in einen großen Pott.

AtTheDriveIn
2006-09-15, 20:23:21
EDIT: Die "Erbsachen" werden bei der Zugewinngemeinschaft nicht in einen Topf geworfen, außer sie wurden beiden vermacht. Was ein Ehegatte während der Ehe vererbt oder alleinig (von Dritten) geschenkt bekommt, wird ihm an sein Anfangsvermögen angerechnet.

Bei einer Gütergemeinschaft hingegen kommen sie in einen großen Pott.

Das meine ich ja. ;)

Vor der Ehe kann man wählen welchen Güterstand man will. Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung. Die in meinem Beispiel erwähnte Familie hat Gütergemeinschaft gewählt.

Aber wie ist das in einer Gütergemeinschaft mit Schulden? Es ist bekannt das man auch Schulden erben kann und wenn sie den Wert des Vermögens übersteigen lieber das Erbe ausschlagen sollte. In einer Gütergemeinschaft ist aber dann doch die Ausschlagung sinnlos, da man die Schulden eh schon hat. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

N!mrod
2006-09-15, 20:49:15
Sorry, ich kann nur Offtopic was beitragen.

Bei "Erbrecht" hab ich gedacht das ist ne Aufforderung zum Kotzen. :D

JLXP
2006-09-15, 22:44:02
Sorry, ich kann nur Offtopic was beitragen.

Bei "Erbrecht" hab ich gedacht das ist ne Aufforderung zum Kotzen. :D
Das wollt ich auch sagen, aber dachte das wäre doch dann Spam.
Edit: sry 4 spam :usad: