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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt vom Kauf eines TV Gerätes. Wie gehe ich genau vor?


Fadl
2006-09-21, 16:23:48
Hi, ich habe mir vor einigen Monaten(ca3) einen Plasma TV zugelegt. Das Gerät zeigt jedeoch verschiedene Bildfehler und so habe ich mich an den Service des Geräteherstellers gewendet. Die Repatarur blieb aber erfolglos und auch eine 2. Reparatur brachte nichts.
Nun möchte ich das Gerät zurückgeben und vom Kauf zurücktreten.
Wie gehe ich da genau vor? Muss ich dem Verkäufer Fristen setzen? Wenn ja, welche genau?
Der Händler wusste vom Problem(ich hatte ihn unterrichtet) und sagte nach der 1. Reparatur bereits das ich es nochmal mit dem Service versuchen solle.
Nun hat dieser ja wie gesagt auch nichts eingebracht.
Wie muss ich also genau vorgehen um vom Kauf zurückzutreten und mein Geld zurückzuverlangen? Danke für eure Hilfe!

MungoKang
2006-09-21, 16:38:16
Also meistens sind auf der Rückseite der Rechnung Rücksendeformulare, da kannste den Grund ankreuzen und es wegschicken, am besten ist aber du sagst das dem Verkäufer bevor du es losschickst.Da lässt sich mehr abschätzen ob ers tun wird oder nicht.

Fadl
2006-09-21, 16:40:53
Es geht mir mehr um die rechtlichen Grundlagen und Fristen die man einhalten muss. Gekauft habe ich das Gerät auch beim Händler in meiner Stadt. Versenden muss ich es also nicht.

Das gute A
2006-09-21, 16:45:19
Eine zweimalige erfolglose Nachbesserung gilt als gescheitert, daher ist Rücktritt möglich und auch anzuraten (§ 440 BGB).

So bestimmt das Gesetz, dass dem Käufer regelmäßig nicht mehr als zwei Nachbesserungsversuche zumutbar sind (ebenfalls § 440, Absatz 2, BGB). Zeigt sich danach wieder ein Mangel, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer erneut Gelegenheit zur Nacherfüllung geben zu müssen.

Gruß

Fadl
2006-09-21, 16:51:33
Eine zweimalige erfolglose Nachbesserung gilt als gescheitert, daher ist Rücktritt möglich und auch anzuraten (§ 440 BGB).

So bestimmt das Gesetz, dass dem Käufer regelmäßig nicht mehr als zwei Nachbesserungsversuche zumutbar sind (ebenfalls § 440, Absatz 2, BGB). Zeigt sich danach wieder ein Mangel, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer erneut Gelegenheit zur Nacherfüllung geben zu müssen.

Gruß

Danke. Genau das hatte ich gesucht.