Danbaradur
2006-09-22, 14:08:53
Hallo
Falls ich im falschen Forum bin, bitte verschieben.
Aber nun zu meiner "Teppich"-Story:
Ich habe mir einen Teppich bei einem Onlinehändler wie z.B. Amazon gekauft. Der Teppich hatte aber nach einiger Zeit irgendetwas komisches an sich. Im WWW nachgeforscht, stellt sich heraus, auch andere Käufer dieses Teppichs haben ein Problem. In den Ecken scheint ein Webfehler zu sein. Daraufhin bin ich auf die Seite des Herstellers gegangen und siehe da, der Hersteller kennt den Fehler und bietet ein Ersatzteppich bzw. die Rückerstattung des Kaufpreises an. Meine Wahl fiel auf die Rückerstattung aus. Ich habe die Telefonhotline angerufen und Alles für die Rückerstattung in die Wege geleitet.
Also so ein Fragebogen beantwortet, mit Produktionsnummer des Teppichs, Kontoverbindung und Anschrift sowie eine Kopie der orig. Rechnung.
Die Entscheidung, ob ich das Geld zurück bekomme, fällt allerdings der Hauptsitz der Firma, der nicht in der EU liegt. Somit hatte ich auf zwei Wegen Kontakt mit der Firma, einmal der Telefonsupport in Deutschland und mit dem Hauptsitz.
Der Hauptsitz genehmigt die Rückerstattung. Der Teppich wird allerdings erst 2 Wochen nach Erhalt des Kaufpreises abgeholt. Gut, denke ich mir, alles super gelaufen.
2 Tage später, nachdem ich mein Geld zurück bekommen habe, erkundigt sich der deutsche Telefonsupport bei mir ob ich das Geld bekommen habe. Ich bestätige dem Telefonsupport nochmals, ja alles sauber gelaufen und frage, wann sie denn den Teppich abholen? Der TelefonMensch sagt mir, darüber bekommen sie nochmals gesondert Bescheid.
Mittlerweise sind 8 Wochen rum und ich habe kein Abholtermin bekommen. Da kommt natürlich der Gedanke "Bankirrtum zu deinen Gunsten" auf. Inzwischen habe ich den Teppich wieder im Betrieb und für Lau finde ich den Teppich natürlich OK.
Ich frage mich jetzt, ob ich sowas wie eine Aufbewarungspflicht habe und wenn ja, wann diese verjährt?
Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen ?
PS: Es handelt sich natürlich nicht um einen Teppich, sondern um ein Produkt aus der Unterhaltungselektronik.
Falls ich im falschen Forum bin, bitte verschieben.
Aber nun zu meiner "Teppich"-Story:
Ich habe mir einen Teppich bei einem Onlinehändler wie z.B. Amazon gekauft. Der Teppich hatte aber nach einiger Zeit irgendetwas komisches an sich. Im WWW nachgeforscht, stellt sich heraus, auch andere Käufer dieses Teppichs haben ein Problem. In den Ecken scheint ein Webfehler zu sein. Daraufhin bin ich auf die Seite des Herstellers gegangen und siehe da, der Hersteller kennt den Fehler und bietet ein Ersatzteppich bzw. die Rückerstattung des Kaufpreises an. Meine Wahl fiel auf die Rückerstattung aus. Ich habe die Telefonhotline angerufen und Alles für die Rückerstattung in die Wege geleitet.
Also so ein Fragebogen beantwortet, mit Produktionsnummer des Teppichs, Kontoverbindung und Anschrift sowie eine Kopie der orig. Rechnung.
Die Entscheidung, ob ich das Geld zurück bekomme, fällt allerdings der Hauptsitz der Firma, der nicht in der EU liegt. Somit hatte ich auf zwei Wegen Kontakt mit der Firma, einmal der Telefonsupport in Deutschland und mit dem Hauptsitz.
Der Hauptsitz genehmigt die Rückerstattung. Der Teppich wird allerdings erst 2 Wochen nach Erhalt des Kaufpreises abgeholt. Gut, denke ich mir, alles super gelaufen.
2 Tage später, nachdem ich mein Geld zurück bekommen habe, erkundigt sich der deutsche Telefonsupport bei mir ob ich das Geld bekommen habe. Ich bestätige dem Telefonsupport nochmals, ja alles sauber gelaufen und frage, wann sie denn den Teppich abholen? Der TelefonMensch sagt mir, darüber bekommen sie nochmals gesondert Bescheid.
Mittlerweise sind 8 Wochen rum und ich habe kein Abholtermin bekommen. Da kommt natürlich der Gedanke "Bankirrtum zu deinen Gunsten" auf. Inzwischen habe ich den Teppich wieder im Betrieb und für Lau finde ich den Teppich natürlich OK.
Ich frage mich jetzt, ob ich sowas wie eine Aufbewarungspflicht habe und wenn ja, wann diese verjährt?
Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen ?
PS: Es handelt sich natürlich nicht um einen Teppich, sondern um ein Produkt aus der Unterhaltungselektronik.