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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Letzte Mahnung, erste nie bekommen.


MISTAX84
2006-09-22, 19:36:50
Habe bei Firma *** 5 gleiche Mousepads bestellt, und den Betrag per Vorkasse zügig überwiesen.
Danach hat man mir mitgeteilt, dass nur noch 2 auf Lager wären und auch keine neuen mehr reinkommen.
Ok, Bestellung geändert, 3 andere Mousepads - dann hat man mir mitgeteilt, dass von den 3 anderen auch wieder nur eins lieferbar ist - ok, nochmal geändert... Die neuen Mousepads waren leicht teurer, als die urprünglich bestellten.

Man hat mich in der Mail der Versandbestätigung darauf hingewiesen: "Bitte überweisen sie den Differenzbetrag, wie ausgewiesen"

Paket kam an, darin nur eine Rechnung, mehr nicht - kein ausgewiesener Differenzbetrag - also dachte ich, werden sie mir die paar Euro wegen der Unannehmlichkeiten wohl geschenkt haben; falls nicht, bekomm ich ja in zwei Wochen eine Zahlungsaufforderung...

Nichts geschah...

Heute, 2 Monate später bekomme ich eine "letzte Mahnung" über 64,01 Euro (ursprünglich 11,72 Euro), von einem Anwalt...

Betreff: Ihre Bestellung vom 13.07.206 (Schreibfehler von denen!)

Ich habe weder eine Zahlungserinnerung, noch einen Differenzbetrag noch eine 1. Mahnung bekommen...

Mag sein, dass sie eventuell in meinen SPAM-Mails untergegangen ist (Warsch. bei 10%, also eher gering - wobei ich ja sogar 2 Mails übersehen haben müsste), aber muss man sowas nicht sowieso per Brief schicken?

Jetzt die Frage - was für Chancen habe ich? Müssen die mir nachweisen, dass ich eine 1. Mahnung bekommen habe? Ich hätte ja sofort überweisen, wenn...

Die schreiben nur:

Sie befinden sich mit dem vorbezeichneten Restbetrag nun seit 27.08.06 in Zahlungsverzug, da Sie trotz Rechnungsstellung und Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung keine weitere Zahlung geleistet haben. Als Folge aus dem Verzug sind sie verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus der Hauptforderung zu zahlen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch meine Inanspruchnahme entstandenen und weiter entstehenden Kosten gemäß der beigefügten Kostenrechnung zu tragen. Insgesamt ergibt sich damit ein Zahlungsbetrag in Höhe von 65,01 Euro

Würde ja gern anrufen und das Klären, jedoch:

Ich weise sie weiterhin daraufhin, dass auf Grund des erteilten Klageauftrages durch persönliche oder telefonische Verhandlungen zusätzliche Kosten im Rahmen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes entstehen

Hoffe auf euren Rat!

Zahlen muss ich bis zum 5. Oktober, also noch ein bisschen Bedenkzeit...

Thowe
2006-09-22, 19:48:39
Schreib zurück (den Anwalt) das du die Pads erworben hast, da 60 Euro dingens für bezahlt hast, es nicht dein Verschulden war wegen dem Mehrbetrag und bereit warst die Differenz zu überweisen, aber niemals eine Rechnung noch eine Erinnerung erhalten hättest.

Dazu einen Satz wie: "Sobald ich eine ordentliche Rechnung über den ursprünglichen Mehrbetrag erhalten habe, werde ich diese unverzüglich begleichen."

Eine Rechnung per Email ist ohne Signatur im übrigen keine ordentliche Rechnung. Vgl.: http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/635021/index.html


EDIT: Man könnte auch erweitern, das du ohne die Rechnung davon ausgegangen warst, das sie dir den Mehrbetrag aus Kulanzgründen schenken, da du derart viele Probleme mit der Bestellung hattest.

Butter
2006-09-22, 20:58:25
Zahl nur den Differenzbetrag. Es wirde kaum jemand wegen diesem kleinen Betrag ein Verfahreneröffnen

Bandit666
2006-09-22, 21:22:07
Schreib zurück (den Anwalt) das du die Pads erworben hast, da 60 Euro dingens für bezahlt hast, es nicht dein Verschulden war wegen dem Mehrbetrag und bereit warst die Differenz zu überweisen, aber niemals eine Rechnung noch eine Erinnerung erhalten hättest.

Dazu einen Satz wie: "Sobald ich eine ordentliche Rechnung über den ursprünglichen Mehrbetrag erhalten habe, werde ich diese unverzüglich begleichen."

Eine Rechnung per Email ist ohne Signatur im übrigen keine ordentliche Rechnung. Vgl.: http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/635021/index.html


EDIT: Man könnte auch erweitern, das du ohne die Rechnung davon ausgegangen warst, das sie dir den Mehrbetrag aus Kulanzgründen schenken, da du derart viele Probleme mit der Bestellung hattest.

Jepp......würde ich auch so machen. Am besten mit dem Shop vorher telefonieren. Wenn man den anderen hört, ist alles viel einfacher! :wink:

mfg

MISTAX84
2006-09-23, 04:21:58
Ich werde am Montag in jedem Fall nochmal bei dem Shop anrufen, da ich das Richtigstellen will - möchte nicht, dass ich für Sachen beschuldigt werde, die ich garnicht beabsichtigt habe...

Naja, Rechnung - ich habe schon eine Rechnung über den Gesamtbetrag bekommen, die lag den PADs bei, jedoch habe ich nie eine explizite Nennung des oben erwähnten Differenzbetrages bekommen...

Naja, habe mittlerweile rausbekommen, dass Zahlungserinnerung, sowie 1., 2. Mahnung freiwillig sind - d.h. ein Unternehmen, was etwas auf sich hält macht sowas, es ist aber - leider - niemand dazu gezwungen...

Thowe
2006-09-23, 07:27:49
Ich werde am Montag in jedem Fall nochmal bei dem Shop anrufen, da ich das Richtigstellen will - möchte nicht, dass ich für Sachen beschuldigt werde, die ich garnicht beabsichtigt habe...

Naja, Rechnung - ich habe schon eine Rechnung über den Gesamtbetrag bekommen, die lag den PADs bei, jedoch habe ich nie eine explizite Nennung des oben erwähnten Differenzbetrages bekommen...

Naja, habe mittlerweile rausbekommen, dass Zahlungserinnerung, sowie 1., 2. Mahnung freiwillig sind - d.h. ein Unternehmen, was etwas auf sich hält macht sowas, es ist aber - leider - niemand dazu gezwungen...

Das ist ein wenig doof, auf der Rechnung hätte eigentlich soetwas wie:

"2x Mousepad xxx = 21,12 Euro
2x Mousepad xyz = 19,15 Euro
1x Mousepad bla = 12,33 Euro

bereits erhaltene Zahlung(en) = x Euro

Restbetrag = y Euro

Bitte überweisen sie bis zum xx.xx.xx den fälligen Betrag auf das Konto xxx"

stehen sollen, oder halt ähnlich, somit wäre es unmissverständlich gewesen. Ein Richter könnte jedoch in diesem Fall davon ausgehen, daß du ja im Vorfeld wusstest das die Differenz gezahlt werden muss und ausrechnen konntest, wie hoch die Restsumme ist.

In diesem, deinen Fall wäre telefonieren mit dem Lieferanten schon mal eine gute Sache.

Ansonsten, ich würde im schlimmsten Fall einfach in den sauren Apfel beißen und zahlen, den Lieferanten aus deinem Kopf streichen und wenn dich jemand fragt wo er Pads kaufen kann, nennst du halt einen anderen. Spart am Ende Zeit, Ärger und vielleicht noch eine höhere Summe.

EDIT: Noch 2 Dinge, zu einem, man kann den Erhalt der Rechnung notfalls auch beneinen, in diesem Fall wärst du eigentlich nicht im Verzug. Wenn kein fester Zahlungstermin auf der Rechnung stand (sowas wie sofort, in 8 Tagen, bis zum), dann muss vorher gemahnt (in Zahlungsverzug gesetzt) werden.

jxt666
2006-09-26, 14:54:19
Seit 2004 muss eine Firma keine Mahnungen mehr ausgeben. Und der Spruch "wer sowas macht hält nichts auf sich" ist dermassen blödsinnig. ;)

Die Firmen heutzutage rennen teils ewig ihrem Geld hinterher weil die Leute es rauszögern ohne Ende - ich weiss nciht warum den Leuten nicht klar ist, dass das Existenzen ruinieren kann. In der Firma in der ich hier sitze haben wir mit solchen Pennern genug zu tun.

Wenn man ne Rechnung bekommt sollte man sie auch gleich zahlen - fertig.

Stirling
2006-09-26, 14:59:02
Seit 2004 muss eine Firma keine Mahnungen mehr ausgeben. Und der Spruch "wer sowas macht hält nichts auf sich" ist dermassen blödsinnig. ;)

Die Firmen heutzutage rennen teils ewig ihrem Geld hinterher weil die Leute es rauszögern ohne Ende - ich weiss nciht warum den Leuten nicht klar ist, dass das Existenzen ruinieren kann. In der Firma in der ich hier sitze haben wir mit solchen Pennern genug zu tun.

Wenn man ne Rechnung bekommt sollte man sie auch gleich zahlen - fertig.

ACK. Wieviele Leute denken man muss eine Rechnung erst zum letztmöglichen Termin bezahlen, das ist eine richtig beschissene Plage geworden...
Gut, die Leute haben alle immer weniger Geld in der Tasche, aber das rechtfertigt so ein Verhalten ja nicht...

revold
2006-09-26, 15:26:21
Er hat das bezahlt, was auf der Rechnung stand.

jxt666
2006-09-26, 15:45:01
Sorry, ich bezog mich nicht auf den Threadsteller sondern auf Post No. 5. Die Situation war ja klar in seinem Fall - aber eben der Satz "ein Unternehmen was etwas auf sich hält macht sowas weiterhin..." - das ist schlicht und einfach nicht mehr tragbar und hat uns schon ein paarmal fast das Genick gebrochen - und ich bin nicht gewillt wegen einer solchen Scheissegal-Mentalität arbeitslos zu werden ;)

Ash-Zayr
2006-09-26, 15:45:14
Seit 2004 muss eine Firma keine Mahnungen mehr ausgeben. Und der Spruch "wer sowas macht hält nichts auf sich" ist dermassen blödsinnig. ;)

Die Firmen heutzutage rennen teils ewig ihrem Geld hinterher weil die Leute es rauszögern ohne Ende - ich weiss nciht warum den Leuten nicht klar ist, dass das Existenzen ruinieren kann. In der Firma in der ich hier sitze haben wir mit solchen Pennern genug zu tun.

Wenn man ne Rechnung bekommt sollte man sie auch gleich zahlen - fertig.

Das gebe ich mal aus leidvoller, frischer Erfahrung zurück, und zwar in dem Sinn: jeder IT-Penner und Arbeitslose ohne jegliche kaufmännische Ausbildung darf einen Online-Shop eröffnen. DAß da dann nicht kudenfreundlich und im Grunde gemäß der HGB-Auflage der "ordentlichen Buchführung" gearbeitet wird , ist doch klar. Und oh Wunder, die ganzen kleinen Klitschen nennen sich dann auch GbR oder gar nichts....also keine Gesellschaftsform gemäß HGB, damit sie eben nicht unter selbiges Fallen und ihre Kunden abzocken können nach Belieben, ohne rechtliche Folgen.
Ich bestellte angeblich verfügbaren RAM bei HWSL, Leipzig...(hatte mal einen eigenen Thread dazu). 5 Wochen nach der Vorkasse von Euro 230,- sagte ich, wenn der RAM nicht langsam verfügbar wäre, müsste ich meine Bestellung leider stornieren. Und so kam es; weil die den RAM nun gar nicht mehr im Sortiment hatten.
Es vergingen 4 Wochen nach Storno-Bestätigung, in denen ich auf Rücküberweisung wartete.....keine Reaktion, Telefon tot...ich eröffnete das Mahnverfahren; auf welches der Shop gerissener Weise Widerspruch einlegte....dann aber tags darauf zahlte, und zwar nur die ursprüngliche Fordung; auf den ings. Euro 28,- Auslagen, die aber nun offizieller Bestandteil meiner Gesamtforderung waren, bin ich sitzengeblieben - denn die wussten ja, dass ich deswegen nicht noch das streitige Verfahren eröffnen würde.

Hinter dieser Art Shops stelle ich mir entweder eine Bande von Profi-Verbrechern vor, die es immer mal wieder versuchen, bei stornierten Bestellungen aufgrund erlogener Verfügbarkeit, einfach nicht zurückzuzahlen...die meisten Kunden ergeben sich da ihrem Schicksal.....und wenn jemand wie ich den Rechtsweg geht, dann zahlen sie eben.
Oder aber das sind Shops, wo ein oder zwei Nichtsnutze sitzen und meinen, einen auf Alternate machen zu müssen....nur ohne Service, und daß sie mit der Arbeit nicht nachkommen. In beiden Fällen sclhimm und nicht akzeptabel.

Im Falle des Posters hier hätten Mahnungen kommen sollen, bzw. mit dem Paket gleich eine korrekte Rest-Rechnung. Bekommen die das nicht hin, gibt es jetzt nur die Rest-Differenz....wenn die meinen, noch Geld für einen Anwalt zu haben, sollen die den selbst zahlen!

Ash-Zayr

MISTAX84
2006-09-26, 16:52:17
Sorry, ich bezog mich nicht auf den Threadsteller sondern auf Post No. 5. Die Situation war ja klar in seinem Fall - aber eben der Satz "ein Unternehmen was etwas auf sich hält macht sowas weiterhin..." - das ist schlicht und einfach nicht mehr tragbar und hat uns schon ein paarmal fast das Genick gebrochen - und ich bin nicht gewillt wegen einer solchen Scheissegal-Mentalität arbeitslos zu werden ;)

Threadersteller und Post5 sind ein und Dieselbe Person...

Entschuldigung, aber da kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen...

Kundefreundlichkeit ist doch das A und O - ich bestelle nur wieder bei einem Shop, wenn ich mit diesem zufrieden war - ergo wenn er kundenfreundlich war.

D.h. ein Shop kann doch nur existieren, wenn er kundefreundlich bleibt und ist.

Dass es ein Unding ist, wenn Leistungsempfänger nach mehr als 20 Tagen ihre Rechnung noch nicht beglichen haben, ist klar - darüber brauchen wir nicht zu reden.... Aber eine Zahlungserinnerung nach 14 Tagen, welche komfortablerweise von einem einfachen automatisierten System versendet wird (kann ja nicht so schwer sein) - sollte doch im Hinblick auf die Zukunft der Firma eine lohnenswerte Investition sein... Oder nicht?

Es sind nicht immer Kunden die nicht zahlen wolllen, es sind auch oftmals Kunden, die der Bezahlung der Rechnung einfach - aus verschiedensten Gründen - nicht nachkommen können, ohne das Absicht dahinter steckt...

PHuV
2006-09-26, 17:30:45
Seit 2004 muss eine Firma keine Mahnungen mehr ausgeben. Und der Spruch "wer sowas macht hält nichts auf sich" ist dermassen blödsinnig. ;)


Nö, der Verzug ohne Mahnung gilt nur, nur wenn explizit darauf aufmerksam gemacht wurde, siehe Die Mahnung, das unbekannte Wesen (http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/kalkulation-recht-vertraege/die-mahnung-das-unbekannte-wesen.html):

"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."

Die "Verzugsautomatik" gilt bei Verbrauchern also nur dann, wenn der Gläubiger auf der Rechnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat. Auch ein früherer Verzugsbeginn kann vereinbart werden.



Wenn man ne Rechnung bekommt sollte man sie auch gleich zahlen - fertig.

Wenn man eine ordentliche Rechnung bekommt, sicherlich! Aber das war ja hier wohl nicht der Fall.

jxt666
2006-09-27, 10:35:02
@ wdragon
In 99 % der Fälle steht auf der Rechung ein Zahlungszeil drauf - somit auch die Verzugsautomatik - wer das heute nicht macht is selber Schuld ;) Und mein Statement, dass keine Mahnungen mehr nötig sind zählt somit weiter.

Ich wollte wie gesagt nicht explizit den Threadsteller in Misskredit bringen - er hat ja nichts falsch gemacht. Es geht mir nur um die Mahnung ansich - ich finde es sollte einfach keine nötig sein.

@ MISTAX84
Kunden die der Bezahlung nicht nachkommen können dürften nichts bestellen - ganz einfach. Was soll der Grund dafür sein? Vergessen? Kein Geld? .... sind für mich alles keine Gründe sorry ;) In DEINEM Fall war es ja so, dass Du bezahlt hattest von daher doch kein thema.

MISTAX84
2006-10-01, 23:50:19
Ich habe jetzt einfachheitshalber den Betrag überwiesen - würde dem Anwalt gerne noch diese Mail schreiben - da ich aber in den letzten Tagen viel erlebt habe, möchte ich auf keinen Fall, dass dadurch irgendwas ins Rollen kommt, oder weitere Kosten entstehen - wie oben erwähnt möchte ich einfach nicht, dass jemand von mir was Schlechtes denkt, was ich garnicht so beabsichtigt habe - also kann ich das ohne Konsequenzen schreiben?

Guten Tag,

ich habe die Restschuld zusammen mit den Anwaltskosten, insgesamt 64,01 Eur überwiesen; bitte bestätigen sie mir noch den Eingang des Geldes.

Ich muss jedoch richtigstellen, dass ich von der Firma *** zwar eine formlose Aufforderung erhalten habe, den "ausgewiesenen Differenzbetrag" zu überweisen, jedoch niemals einen ausdrücklich bezifferten "Differenzbetrag" erhalten habe (nur die Rechnung komplett).
Wegen größerer Komplikationen bei der Bestellung, ging ich davon aus, die Firma verzichte auf den Betrag; dies soll keine Rechtfertigung sein, sondern nur eine Richtigstellung, ich hatte nie im Sinne gehabt, die "Rechnung zu prellen" - es tut mir leid, dass es durch Missverständnisse soweit kam.

Für mich ist die Sache damit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

*****