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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kauf bei Ebay (Misstrauen!!)


haferflocken
2006-09-24, 20:34:54
Frage

Habe gerade etwas bei Ebay verkauft. Der Käufer kommt aus Luxemburg.

Hmm es ist vielleicht möglich dass ich ZU misstraurisch bin, aber ich wollte fragen ob es TECHNISCH MÖGLICH ist, dass man blz, kto, iban, bic code (hat er angefordert, ka was das ist) usw. MISSBRAUCHT, um Geld vom Konto eines Fremden illegal abzubuchen, so wie bei einer Kreditkarte (jaja ich bin sehr misstraurisch. hab aber auch momentan viel Geld auf dem Konto, bin STudent) ?? Oder ist das unmöglich?

Zweite Frage wäre:

Was muss ich einem Ausländer geben damit er Geld auf mein Konto überweisen kann? Bank, Name, BLZ, KTO ist klar. Ansonsten nut iban und bic code (muss noch rausfinden wo ich das rausfinde)?

MfG

LovesuckZ
2006-09-24, 21:04:25
Hmm es ist vielleicht möglich dass ich ZU misstraurisch bin, aber ich wollte fragen ob es TECHNISCH MÖGLICH ist, dass man blz, kto, iban, bic code (hat er angefordert, ka was das ist) usw. MISSBRAUCHT, um Geld vom Konto eines Fremden illegal abzubuchen, so wie bei einer Kreditkarte (jaja ich bin sehr misstraurisch. hab aber auch momentan viel Geld auf dem Konto, bin STudent) ?? Oder ist das unmöglich?


Ja, nennt sich Lastschriftverfahren (Bankeinzug).

haferflocken
2006-09-24, 21:06:57
Ja, nennt sich Lastschriftverfahren (Bankeinzug).

das ist mir schon klar :)

aber illegale lastschriften kann man sicher rückgängig machen oder? das wollt ich wissen. dacht das wäre klar^^

Mylene
2006-09-24, 21:09:11
Wie wär's, wenn du bei deiner Bank nachfrägst? Oder einfach mal nachforscht, was es mit den Begriffen auf sich hat? Witzbold! -g-

IBAN=International Bank Account Number
BIC=Bank Identifier Code

LovesuckZ
2006-09-24, 21:12:10
aber illegale lastschriften kann man sicher rückgängig machen oder? das wollt ich wissen. dacht das wäre klar^^

Innerhalb der ersten sechs Wochen.

Gunaldo
2006-09-24, 21:38:03
(muss noch rausfinden wo ich das rausfinde)?



homepage der bank, kontoauszug oder einfach mal nen mitarbeiter fragen :)

Marbleearth
2006-09-25, 00:45:29
iban und bic brauchst du bei Überweisungen ins Ausland.

Das gute A
2006-09-25, 14:14:17
iban und bic brauchst du bei Überweisungen ins Ausland.

Jup - ohne die kriegste gar kein Geld vom Käufer, also lass das Mißtrauen - das Geld, wenn da jemand unberechtigt was per Lastschrift abbucht - kannst Du jederzeit innerhalb der Frist (4-6 Wochen, variiert glaube ich von Bank zu Bank) rückbuchen lassen.

Gruß

Black-Scorpion
2006-09-25, 14:49:56
Für den Kunden gibt es keine 6 Wochen Frist.
Das gillt nur für Banken untereinander.

Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt).
Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html#frist

Das gute A
2006-09-26, 08:49:21
Für den Kunden gibt es keine 6 Wochen Frist.
Das gillt nur für Banken untereinander.


Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html#frist

Kenne nur das:

"Zum Ausgleich für dieses Risiko gewähren die Kreditinstitute ihren Kunden eine Frist von sechs Wochen, um eventuelle unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren und eine Rücklastschrift zu veranlassen. Der Kunde ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen also gezwungen, seine Kontoauszüge regelmäßig auf mögliche unberechtigte Lastschriften hin zu überprüfen.

Der Bundesgerichtshof hat im übrigen inzwischen entschieden, dass diese Sechs-Wochen-Frist zur Beanstandung von Abbuchungen im Lastschriftverfahren keine zwingende Ausschlussfrist darstellt (BGH, Urteil vom 6.6.2000 - XI ZR 258/99). Wer also erst nach diesem Zeitraum bei seinem Kreditinstitut vorstellig wird, hat daher unter Umständen dennoch gute Chancen, eine Rückbuchung durchzusetzen. Dieses Urteil ist jedoch kein Freibrief für Bankkunden, die Kontoauszüge nur sporadisch zu überprüfen. Denn der BGH hält diese Sechs-Wochen-Frist nicht generell für unwirksam, verlangt von den Kreditinstituten jedoch, dass sie die Kunden künftig deutlicher als bisher auf die Folgen einer Fristversäumung hinweisen. Derartige geänderte AGB-Bestimmungen sind in Vorbereitung und teilweise bereits in Kraft getreten. "



Aber egal wie, seine Kontoauszüge sollte man eh regelmäßig checken ;)

Grüße