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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigens Produziertes Comic bei eBay verkaufen. Privat oder Gewerblich?


FortniteGambler30
2006-09-27, 15:37:40
Grüß Gott,

ich wollte fragen wie das denn bei eBay mit sowas aussieht?? Bis jetzt hab ich eigentlich nur Sachen gekauft, überleg aber ob ich n eigens Produziertes Comic bei eBay verkaufen soll....also vl. mal eins, schaun wie die so ankommen und dann eventuell mehrere, oder auch einzelne zeichnungen.....

Da wollt ich mal fragen wie das da jetzt aussieht, ob man da noch immer Privatverkäufer ist, oder sich schon als gewerbe anmelden muss, bzw. was muss man da beachten??

mfg Pru

darph
2006-09-27, 15:55:48
Du machst das, um Geld zu verdienen. -> Gewerblich. ;(

deekey777
2006-09-27, 16:33:04
Du machst das, um Geld zu verdienen. -> Gewerblich. ;(
Auch wenn er dabei Verluste macht bzw. davon nicht leben kann? Auch wenn es eine einmalige Aktion ist bzw. unregelmäßig ist? Auch wenn er ein Künstler/Freiberufler ist?
Du hast ein Auto, dessen Wert ist 3.000 Euro. Du hast zwei Interessenten: Einer bietet dir 3.000, der andere 3.500. Welcher von den beiden ist dir sypamtischer?
Vorsicht mit dem Wort "gewerblich".

Prudiz:
Schwer zu sagen, denn du kannst schnell als Künstler bezeichnet werden, und Freiberufler unterliegen zwar nicht der Gewerbeordnung, aber dem Unternehmer-Begriff des BGB, was bedeutet, dass, wenn du deine Comics verkaufst (die Anmeldung als "Privatverkäufer" oder "gewerblicher Händler" irrelevant), du verpflichtet bist:
- deinen Namen, deine Adresse (Impressum) zu jedem Verkauf anzugeben (bzw. mich-Seite)
- den Käufer bzw. den Verbraucher über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen zu belehren
- kein Haftungsausschluss möglich, sondern die volle gesetzliche Haftung für Mängel ("Gewährleistung")
- Beweislastumkehr
- erweiterte Haftung beim Versandkauf
...
An deiner Stelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen. Wenn du dir das finanziell nicht leisten kannst, kannst du zu irgendeinem Amtsgericht gehen und dort nachfragen, ob du einen Beratungsschein bekommen kannst, damit du von einem Anwalt auf Kosten des Staates beraten werden kannst.

Das Problem: Du verkaufst deine Comics und denkst dabei nichts. Da kommt irgendein Minderbemittelter und sieht deine Auktionen mit deinen Comics und denkt sich: "Hm, der Typ ist ein Künstler, also ein Unternehmer. Aber es fehlen die nötigen Belehrungen. Ich gehe zu meinem Kumpel, der RA ist, und er mahnt ihn ab, und wir teilen die Abmahngebühr zw. uns. Leicht verdientes Geld."*


*eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F77927)
ua:
Dem Landgericht zufolge ist die Frau wegen des umfangreichen Angebots als "Unternehmerin" einzustufen und hätte deshalb in ihrem Angebot auf das Widerrufsrecht der Käufer hinweisen sowie ihren Namen und ihre Adresse angeben müssen.

_Gast
2006-09-27, 16:48:26
Auch wenn er dabei Verluste macht ...Dann wären aber viele Großkonzerne in Deutschland nicht gewerblich! ;)

deekey777
2006-09-27, 17:03:27
Dann wären aber viele Großkonzerne in Deutschland nicht gewerblich! ;)
Darum gibt es auch mehrere Merkmale, wann eine Person ein Unternehmer ist. Gewinnerzielung ist kein alleinstehendes Merkmal.;)

Gunaldo
2006-09-27, 17:19:15
dk bringt auf den punkt, die einteilungen sind eher schwammig.

FortniteGambler30
2006-09-27, 17:19:38
Argl.....da zahlt sich das gar nicht aus...da is der aufwand ja viel höher als der "Gewinn"...wobei ich nicht glaub das ich mit dem comic mehr einnehmen würde, als das Papier, Druckertinte, binden usw kosten verursacht....

ich denk ich lass das mal lieber ;(

Craig
2006-09-27, 17:24:00
Kannst deine Comics doch auf einer Homepage anbieten.

deekey777
2006-09-27, 18:11:56
Kannst deine Comics doch auf einer Homepage anbieten.
Das ändert nicht an der Pflicht, dass ein Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht belehren muss. ;(

Gunaldo
2006-09-27, 18:43:07
oder halt böse sein und es einfach erstmal ausprobieren.
kann im zweifelsfall halt ne menge ärger geben...

govou
2006-09-27, 18:45:49
Biete sie doch erstmal kostenlos als ebook an...Feedback wird schon von selber kommen ;).

darph
2006-09-27, 20:57:13
Du hast ein Auto, dessen Wert ist 3.000 Euro. Du hast zwei Interessenten: Einer bietet dir 3.000, der andere 3.500. Welcher von den beiden ist dir sypamtischer?
Vorsicht mit dem Wort "gewerblich". Naja, er malt Comics, um sie zu verkaufen. Klare Gewinnerzielungsabsicht, würde ich meinen.

FortniteGambler30
2006-09-27, 21:12:15
Naja, er malt Comics, um sie zu verkaufen. Klare Gewinnerzielungsabsicht, würde ich meinen.

ooch, ich könnte doch mal früher für mich zum spaß 100 Exemplare ausgedruckt haben. Damit ich immer welche zu hause hab....

ABER plötzlich brauch ich die nicht mehr und hab keine lust auf die und verkauf sie als gebraucht bei ebay???

Würde sowas gehn???

100 is sowieso ein wenig übertrieben ^^ Oder wenn ich imemr nur 1 pro monat verkauf, mekkts vl. niemand ;D

deekey777
2006-09-27, 23:11:45
Naja, er malt Comics, um sie zu verkaufen. Klare Gewinnerzielungsabsicht, würde ich meinen.
Die Gewinnerzielungsabsicht allein macht keinen zum Unternehmer, siehe mein Beispiel mit dem Auto. Es sind mehrere zu erfüllende Faktoren nötig, bis ein 0815-Mensch zu einem Unternehmer iSd BGB oder Gewerbetreibenden iSd Gewerbeordnung oder Gewerbetreibenden iSd Steuerrechts wird.

http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/Allgemein/Existenzgruendung_Gewerbe.htm
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Begriff des Gewerbes folgende Elemente voraus:

Gewinnerzielungsabsicht

Selbständigkeit

Auf Dauer angelegte Tätigkeit
Aber: Wenn er als Künstler deklariert wird, ist er kein Gewerbetreibender (bzw. gehört nicht zu dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung), aber er kann als Unternehmer iSd § 14 BGB gelten.
Die nächste Frage: Wann ist man Künstler? Sind Comics gut genug, um Kunst zu sein? Fragen über Fragen...
(Comics sind Kunst.)

GBWolf
2006-09-27, 23:17:19
ooch, ich könnte doch mal früher für mich zum spaß 100 Exemplare ausgedruckt haben. Damit ich immer welche zu hause hab....

ABER plötzlich brauch ich die nicht mehr und hab keine lust auf die und verkauf sie als gebraucht bei ebay???

Würde sowas gehn???

100 is sowieso ein wenig übertrieben ^^ Oder wenn ich imemr nur 1 pro monat verkauf, mekkts vl. niemand ;D

merkt keiner , aber du wirst daran nix verdienen....die werden für 1 oder 2 € das stück weggehen, glaube kaum dass sich das für dich gewerbemäßg rechnen könnte ^^

lG

drmaniac
2006-09-29, 16:07:05
Trotzdem kannst du doch erstmal EINES auf ebay verkaufen.

Da kann dir keiner was...

wenn es nur 10 Cent bringt weisst du was du tun must... bei 500euro aber auch :D