Andre2779
2006-09-27, 17:20:24
Hätte normal folgende strafe wegen 1kmh zu schnell bekommen
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Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
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Hab ich nen lieben Brief geschrieben und heute folgende Antwort bekommen
*freu*
http://img291.imageshack.us/img291/299/0001ek2rf9.th.jpg (http://img291.imageshack.us/my.php?image=0001ek2rf9.jpg)
Fazit: Statt 75€ gebühren, 1 Punkt, 2 Jahre Längere Probezeit und 250€ Aufbauseminar <-- NUR 35€ Strafe
Danke Deutschland1!111111111111111111111
P.S.: Ich hoffe ich lerne wenigstens bissl was daraus^^
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Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
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Hab ich nen lieben Brief geschrieben und heute folgende Antwort bekommen
*freu*
http://img291.imageshack.us/img291/299/0001ek2rf9.th.jpg (http://img291.imageshack.us/my.php?image=0001ek2rf9.jpg)
Fazit: Statt 75€ gebühren, 1 Punkt, 2 Jahre Längere Probezeit und 250€ Aufbauseminar <-- NUR 35€ Strafe
Danke Deutschland1!111111111111111111111
P.S.: Ich hoffe ich lerne wenigstens bissl was daraus^^