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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schönheits OP oder Medizinisch wichtiger Eingriff?


Com.Chakotey
2006-09-27, 20:22:30
Mahlzeit!

Habe hier ein kleines Prob...
Ne freundin von mir hat eine zu große Oberweite...hat deshalb auch mächtig probleme...da sie auch noch einen Herzschrittmacher besitzt (mit 22!)
Nach einiger Zeit wurde von der Krankenkasse genehmigt daß sie die "verkleinerung" bezahlen da es aus medizinischer sicht notwendig ist...
Die OP mit aufenthalt dauerte 1 Woche und anschließend bis alles verheilt und soweit ok ist kann es sich auch noch 2-3 wochen hinziehen.
Mein PROBLEM...
Ihre Firma hat sie diesen Sommer befristet für ein jahr übernommen (nach der ausbildung) und WUSSTE von der ganzen sache und daß sie kommen wird (die OP)
Heute also 1 1/2 wochen nach der ganzen OP rief die Firma an und hat ihr die hölle heißgemacht sie solle am Montag wieder erscheinen.
Der Chef und die Abteilungsleiterin haben im Arbeitsrechtsbuch (wie auch immer das heißt) nachgeschlagen und bei einer SchönheitsOP stehen einem nach der OP maximal eine woche krankheitsbedingter Ausfall zu nicht länger...
Im Klartext wenn sie am Montag nicht erscheint OBOWHL sie laut Arzt eine bescheinigung vorlegen kann daß sie eben noch nicht arbeitsfähig ist wollen sie sie kündigen.
Das ganze war aber keine Schönheitsop sondern notwendig und wurde auch von der krankenkasse übernommen...
Ist alles etwas viel würde mich aber freuen wenn sich da mal jemand durchackern kann und mir sagen kann wo ich die ganzen rechte und bedingungen in bezug auf diese sache finden kann...

MfG

[dzp]Viper
2006-09-27, 20:26:59
Sie soll sich nochmal Handschriftlich von ihrem Arzt und vielleicht sogar von dort, wo sie die OP machen lassen hat, einen schriftl. Bestätigung für die Notwendigkeit der Operation geben lassen!

Es war schliesslich keine Schönheits-OP sondern eine Gesundheitlich Notwendige Operation!

Butter
2006-09-27, 20:30:37
Ganz ehrlich, ich würde mich kündigen lassen, wer möchte dort schon unter solchen Bedingungen arbeiten.

Wir sind ja nicht im Mittelalter.

[dzp]Viper
2006-09-27, 20:32:32
Ganz ehrlich, ich würde mich kündigen lassen, wer möchte dort schon unter solchen Bedingungen arbeiten.

Wir sind ja nicht im Mittelalter.

Naja vielleicht sieht die Firma nicht ganz den Zusammenhang und denkt wirklich, dass es eine Schönheits-OP war..

Butter
2006-09-27, 20:40:15
Hätte ich aber im Vorfeld erklärt.

Kai
2006-09-27, 20:41:25
Ganz ehrlich, ich würde mich kündigen lassen, wer möchte dort schon unter solchen Bedingungen arbeiten.

Wir sind ja nicht im Mittelalter.

Hab ich als allererstes gedacht.

raschomon
2006-09-27, 20:59:52
Leider spricht die Lebenswirklichkeit hier eine bittere Sprache, wie von butter schon vermutet. Sehr wahrscheinlich sucht das Unternehmen einen Grund um kündigen zu können - sie haben ja im wahrsten Sinne des Wortes in den Arbeitsgesetzen nach Krümeln gesucht, vielleicht sogar die entsprechenden Kommentare durchforstet. Ich bin sehr pessimistisch für die Weiterbeschäftigung Deiner Freundin in diesem Laden.

[dzp]Viper
2006-09-27, 21:03:34
Wie gesagt, ich würde nochmal eine Handschriftl. Bestätigung bzgl. der Notwendigkeit der OP zum Arbeitgeber schaffen!

Wenn der Arbeitgeber das dann immernoch nicht einsieht, dann kann man immernoch Kündigen!
Erstmal das Missverständniss (wenn es eines gibt) beseitigen. Wenn es das nicht gibt und die das mit Absicht machen, dann kannst sie immernoch danach sich kündigen lassen oder selber kündigen!

Maki
2006-09-27, 21:04:31
Och, ganz so einfach ist es aber nicht für die Arbeitgeber. Mit 'ner ärztlichen Bestätigung, kann er da nichts machen. Und bei einem befristeten Vertrag müsste sie schon klauen, oder so, um das vorher zu lösen. Ansonsten kann es ganz schön teuer werden für ihn.

Denkt der die Kasse bezahlt aus Spaß??

Com.Chakotey
2006-09-27, 21:11:14
Das lustige an der Sache...
Eigene mietwohnung...freund ist noch in der lehre...UND Autoneuanschaffung 15000€ ;) toll oder?
Also kündigen wäre die schlechteste Variante...
Die unmittelbare vorgesetzte geht anscheinend soweit daß sie diversen kunden verspricht am Montag sei die fr. XXX wieder im Hause...

Maki
2006-09-27, 21:13:19
Wendet euch mal ans örtliche Arbeitsgericht. Ich weiß nicht, was das als Arbeitnehmer kostet, viel (wenn überhaupt) dürfte das nicht kosten.

sun-man
2006-09-27, 21:45:25
Versteh ich jetzt nicht. Eine nachgewiesen medizinischer Eingriff kann nicht zur Kündigung führen, wieso auch. Wenn die das in dem Laden nicht verstanden haben soll Sie dort vorsprechen und sich einen Termin beim Chef holen...oder das Arbeitsgericht wird diese Klappsmühle samt Kündigungsschreiben sowas von hops nehmen das denen auch in 50 Jahren noch der Unterschied zwischen "SchönheitsOP" und "medizinischer Notwendigkeit" klar ist.

MFG

lemonsoda
2006-09-28, 15:41:56
Die Rechtslage ist mehr als einfach:

1. es geht den Arbeitgeber nichts an, warum ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
2. die Arbeitsunfähigkeit ist wie vom Arzt bestätigt verbindlich.
3. hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er veranlassen, dass die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst überprüfen lässt. Das Ergebnis ist wiederum verbindlich.
4. falls sich der Arbeitgeber auf die Formulierung in § 3 Absatz 1 EFZG beruft (Zitat: "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.") so müsste er seine Weigerung begründen. Im Übrigen wäre eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit lediglich ein Grund, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Von Kündigung ist da noch lange nicht die Rede...

Monger
2006-09-28, 17:11:31
Alleine dass die Firma nach drei Tagen (!!!) über der absoluten Minimalfrist schon so ein Gezeter macht, spricht dafür dass man einen Vorwand sucht um sie loszuwerden.

Wenn sie sich jetzt einen Monat lang nicht in der Firma gemeldet hätte könnte ich das noch nachvollziehen, so finde ich das völlig lächerlich.

Ich stimme da den Vorrednern zu: rechtlich kann man ihr da gar nix. Aber wahrscheinlich wird danach die Firma fristgerecht kündigen. Über kurz oder lang wird sie sich wohl einen neuen Job suchen müssen.