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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrechtliche Frage...


aCiD
2006-09-27, 22:01:21
Servus!

Und zwar hab ich eine Frage...

Ich gehe Anfang November auf einen Lehrgang nach Berlin von meiner Firma aus, habe aber von der Firma die Auflage dass ich wenn ich den Lehrgang mache, noch 1 Jahr bleiben MUSS oder die Kosten des Lehrgangs selbst tragen muss. Problem: ich hab keinen Bock mehr und will eigentlich wo anders hin, habe vor mich Anfang nächsten Jahres dort zu bewerben....

Ist so ne Klausel rechtens? Ist ja schließlich so, dass ich den Lehrgang quasi für die Arbeit zwar nicht zwingend benötige, aber damit erhöht sich quasi mein Nutzwert für die Firma. Ist ja jetzt nicht so n unnötiger Office-Lehrgang, den in meinem Beruf niemand wirklich gebrauchen kann...
Will nun wissen ob so ne Klausel rechtens ist bzw ob ich vor dem Arbeitsgericht ne Chance damit hätte...^^

Also, hat jemand Ahnung?

Greetz
aCiD

Deathcrush
2006-09-27, 22:19:27
Ja ist rechtens. Muss aber schriftlich festgelegt werden, sonnst ist er der dumme ;). Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du halt auf den Lehrgang verzichten. Sprich wenn der Lehrgang 1000€ kostet und du nach 6 Monaten gehst, musst du ihm 500€ zurück geben. Stell dir mal vor jeder würde so denken wie du, dann wprde kein Arbeitgeber mehr seine Leute auf Lehrgang schicken. Mein Chef hat das damals gemacht, Meister etc bezahlt. Nach kurzer Zeit habn die sich verpisst und er hatte nix schriftliches in der Hand und wa so der gearschte. Wenn er dich Rausschmeisst, hat er keinen Anspruch darauf.

EDIT:

Zitat"m Rahmen einer Rückzahlungsvereinbarung sind auch die Rückzahlungsmodalitäten zu regeln. Nach der Rechtsprechung ist der Rückzahlungsbetrag zeitanteilig im Verhältnis zur Bindungsdauer zu staffeln. Würde mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers (innerhalb der Bindungsdauer) der volle Rückzahlungsbetrag fällig, käme die Klausel einer Vertragsstrafenregelung gleich und wäre unwirksam. In der Praxis empfiehlt sich somit, bei einer einjährigen Bindungsdauer den Rückzahlungsbetrag pro Monat der Bindungsdauer um 1/12 zu reduzieren (bei einer zweijährigen"

http://www.wba.iww.de/beitraege/pe01_0105.html

littlejam
2006-09-27, 22:24:08
So eine Klausel ist AFAIK rechtens und in der IT eigentlich ganz normal.

Genauso normal ist es allerdings auch sich nicht daran zu halten und bei nem Wechsel die Kosten von dem neuen AG tragen zu lassen ;)

Gruß

aCiD
2006-09-27, 23:09:30
Stell dir mal vor jeder würde so denken wie du, dann würde kein Arbeitgeber mehr seine Leute auf Lehrgang schicken.

Das stimmt ja schon, aber ich bin jetzt nicht grundsätzlich so. Wenn ich den Lehrgang nicht kriegen würde, würd ich genauso nächstes Jahr gehen...
Job ist auch eigentlich ok, aber gibt noch andere Sachen im Leben...

Greetz
aCiD