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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ Auskunftpflicht, obwohl keine angemeldete Rundfunkgeräte?


Deckel
2006-09-28, 16:16:10
Tag Leuts,

vor einem Jahr habe ich meine Rundfunkgeräte abgemeldet und habe seither auch keine mehr. Nun frägt die GEZ schriftlich bei mir nach, ob ich den mittlerweile wieder welche hätte.

Bin ich denn tatsächlich zur Auskunft verflichtet oder kann ich die Briefe in den Mülleimer schmeißen?

Crop Circle
2006-09-28, 16:17:49
Mülleimer. Wenn du keine Geräte hast, sind die Angaben freiwillig.

[dzp]Viper
2006-09-28, 16:17:59
Tag Leuts,

vor einem Jahr habe ich meine Rundfunkgeräte abgemeldet und habe seither auch keine mehr. Nun frägt die GEZ schriftlich bei mir nach, ob ich den mittlerweile wieder welche hätte.

Bin ich denn tatsächlich zur Auskunft verflichtet oder kann ich die Briefe in den Mülleimer schmeißen?

Du bist nicht verpflichtet eine Auskunft zu erteilen. Wäre mir neu :|

Aber sie wollen sicher wissen, ob du nen PC mit Internetanschluss oder ein Internetfähiges Handy hast ;)

trollkopf
2006-09-28, 16:20:17
letzteres, einmal abgemeldet gilt für immer und die sache ist auf lebzeiten erledigt...

Crop Circle
2006-09-28, 16:23:04
Viper']Du bist nicht verpflichtet eine Auskunft zu erteilen. Wäre mir neu :|

Aber sie wollen sicher wissen, ob du nen PC mit Internetanschluss oder ein Internetfähiges Handy hast ;)

Doch. Wenn du Geräte hast, bist du verpflichtet Auskunft zu erteilen.

nemesiz
2006-09-28, 16:27:09
das is noch harmlos...


bei mir war einer und wollte mich anmelden. ich sagte ich hab mich vor 3 jahre abgemeldet und hab a nix.

er meinte oki und ging.

ne woche später lag GEZ rechnung im kasten.. da neuangemeldet blah blah nachzahlung von einem monat.


angerufe... hmm keine einsicht da GEZ konto gesperrt da abgemeldet.


sprich.... der hoschi hat mich einfach angemeldet ohne unterschirft usw.. machen die gerne, is rechtswidrig aber juckt kei sau.

Crop Circle
2006-09-28, 16:28:43
das is noch harmlos...


bei mir war einer und wollte mich anmelden. ich sagte ich hab mich vor 3 jahre abgemeldet und hab a nix.

er meinte oki und ging.

ne woche später lag GEZ rechnung im kasten.. da neuangemeldet blah blah nachzahlung von einem monat.


angerufe... hmm keine einsicht da GEZ konto gesperrt da abgemeldet.


sprich.... der hoschi hat mich einfach angemeldet ohne unterschirft usw.. machen die gerne, is rechtswidrig aber juckt kei sau.

Kamen dann noch Rechnungen oder haben die sich nicht mehr gemeldet?

Black-Scorpion
2006-09-28, 17:13:15
Doch. Wenn du Geräte hast, bist du verpflichtet Auskunft zu erteilen.
Seit wann das denn?
Das ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen und hat keinerlei Befugnisse.
Was die alles wollen und was sie dürfen sie zweierlei Sachen.

Tesseract
2006-09-28, 17:19:59
Das ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen und hat keinerlei Befugnisse.
Was die alles wollen und was sie dürfen sie zweierlei Sachen.

ich kenn mich in der materie zwar nicht sehr gut aus, aber nur weil du es angeben musst wenn du geräte hast gibt ihnen das noch keine befugnisse.
sprich: wenn du sie anlügst haben sie im regelfall pech gehabt wenn du das teil nicht gerade im vorgarten betreibst oder so.

Crop Circle
2006-09-28, 17:25:37
Seit wann das denn?
Das ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen und hat keinerlei Befugnisse.
Was die alles wollen und was sie dürfen sie zweierlei Sachen.

Da hast du wahrscheinlich recht, dass die GEZ das nicht darf. Aber die Landesrundfunkanstalten haben das Recht auf diese Infomationen.

[dzp]Viper
2006-09-28, 17:28:21
Da hast du wahrscheinlich recht, dass die GEZ das nicht darf. Aber die Landesrundfunkanstalten haben das Recht auf diese Infomationen.

Nö haben sie nicht. Sie werden schliesslich alle am ende Privat finanziert und solange sie nicht mit einem Richterlichen Entschluss vor deiner Tür stehen wo sie deine Wohnung betreten können, können sie dich so viel fragen wie du willst und du kannst antworten was du willst.
Ohne Richterlichen Beschluss, hat das alles keine rechtliche Grundlage ;)

Crop Circle
2006-09-28, 17:32:02
Viper']Nö haben sie nicht. Sie werden schliesslich alle am ende Privat finanziert und solange sie nicht mit einem Richterlichen Entschluss vor deiner Tür stehen wo sie deine Wohnung betreten können, können sie dich so viel fragen wie du willst und du kannst antworten was du willst.
Ohne Richterlichen Beschluss, hat das alles keine rechtliche Grundlage ;)

Lies bitte dort §4 Abs. 5

http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm

[dzp]Viper
2006-09-28, 17:35:58
Lies bitte dort §4 Abs. 5

http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm


Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Absatz 1 und 2 angezeigt haben

Ich hab das wichtige mal dick gedruckt ;)
Genau da ist nämlich der Hase begraben. Als tatsächlicher Anhaltspunkt gilt nur dich "Sichtung" durch einen GEZ Mitarbeiter wenn er in der Wohnung war.

Genau aus diesem Grund wollen die von der GEZ auch immer in die Wohnung...

Crop Circle
2006-09-28, 17:38:28
Viper']Ich hab das wichtige mal dick gedruckt ;)
Genau da ist nämlich der Hase begraben. Als tatsächlicher Anhaltspunkt gilt nur dich "Sichtung" durch einen GEZ Mitarbeiter wenn er in der Wohnung war.

Genau aus diesem Grund wollen die von der GEZ auch immer in die Wohnung...

"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer [...] Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen."

Rundfunkteilnehmer sind Personen die ein empfangsfähiges Gerät besitzen.

[dzp]Viper
2006-09-28, 18:17:04
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer [...] Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen."

Rundfunkteilnehmer sind Personen die ein empfangsfähiges Gerät besitzen.

Aber genau dafür müssen sie es ja erstmal wissen - erst dann können da ansetzen :) Und damit sie das wissen können, muss erstmal ein GEZ Mitarbeiter in deine Wohnung und die Geräte sichten

Deckel
2006-09-29, 19:33:33
Viper']Du bist nicht verpflichtet eine Auskunft zu erteilen. Wäre mir neu :|

Aber sie wollen sicher wissen, ob du nen PC mit Internetanschluss oder ein Internetfähiges Handy hast ;)

nabend, davon steht nichts im Brief.

Alexander
2006-09-29, 19:37:43
Die Fragen bei mir alle paar Monate nach, ob ich mittlerweile wieder Geräte habe. die Briefe schmeiße ich einfach weg.

AtTheDriveIn
2006-09-29, 19:54:45
nabend, davon steht nichts im Brief.

Weg damit. Die Briefe werden automatisch versendet. Nach 3-maligen ignorieren deinerseits, fällst du aus dem Verteilersystem raus und wirst erst wieder belästigt, wenn ein GEZ-Staubsaugervertreter sein Gebiet abgrast. (was aber nicht von der GEZ in Auftrag gegeben wird)

ed1k
2006-11-01, 14:41:15
Nur schlecht wenn man ne Sat-Schüssel aufm Dach hat :biggrin:
Meint ihr ich brauch trotzdem nich bezahlen oder wie is die Rechtslage ?

greetz
eD

Filp
2006-11-01, 15:05:52
Ignorieren, ignorieren, ignorieren und wenn wer kommt nicht rein lassen und gleich die Tuer wieder zu. Irgendwann wirst du weder per Post noch an der Tuer belaestigt und den quatsch mit "Wir koennen auch mit der Polizei kommen" erzaehlen sie dir nur, weil die armen 'Aussendienstmitarbeiter' ne Provision bekommen fuer Neuanmeldungen und sonst kaum was verdienen.
Die ganze Auskunftspflichtsache ist voellig bloedsinnig, aber es soll ruhig zahlen wer zahlen will ;)

Shaitaana
2006-11-01, 15:44:25
Die Fragen bei mir alle paar Monate nach, ob ich mittlerweile wieder Geräte habe. die Briefe schmeiße ich einfach weg.

Ich bin umgezogen und wurde wieder angeschrieben.

Es gibt eine zeile im schreiben, womit du bestätigt das du NIX hast.

Wieder ausgefüllt, abgeschickt und solange ruhe bis ich wieder umziehe :)

Alexander
2006-11-01, 17:46:06
Ich bin umgezogen und wurde wieder angeschrieben.

Es gibt eine zeile im schreiben, womit du bestätigt das du NIX hast.

Wieder ausgefüllt, abgeschickt und solange ruhe bis ich wieder umziehe :)
Womöglich. Oder du bekommst in ein paar Monaten Besuch. Mit Logik hat deren Verhalten nichts zu tun. Ich schmeiße weiterhin die Briefe weg. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. ;)

ed1k
2006-11-01, 22:10:22
Ignorieren, ignorieren, ignorieren und wenn wer kommt nicht rein lassen und gleich die Tuer wieder zu. Irgendwann wirst du weder per Post noch an der Tuer belaestigt und den quatsch mit "Wir koennen auch mit der Polizei kommen" erzaehlen sie dir nur, weil die armen 'Aussendienstmitarbeiter' ne Provision bekommen fuer Neuanmeldungen und sonst kaum was verdienen.
Die ganze Auskunftspflichtsache ist voellig bloedsinnig, aber es soll ruhig zahlen wer zahlen will ;)


Aber ich hab ne FETTE SAT-Schüssel aufm Dach...das is ja wohl offensichtlich...ich kann ja net sagen..das is nur´n fake oder so Oo

Filp
2006-11-02, 01:24:20
Aber ich hab ne FETTE SAT-Schüssel aufm Dach...das is ja wohl offensichtlich...ich kann ja net sagen..das is nur´n fake oder so Oo
Ich hatte 6 Jahre Kabelanschluss und das war egal. Kann ja auch vom Vormieter ueber sein ;)

Shaitaana
2006-11-02, 08:34:09
Womöglich. Oder du bekommst in ein paar Monaten Besuch. Mit Logik hat deren Verhalten nichts zu tun. Ich schmeiße weiterhin die Briefe weg. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. ;)

Tagsüber bin ich eh auf Arbeit.....:ucoffee: :uhammer2:

zappenduster
2006-11-02, 12:50:54
Aber ich hab ne FETTE SAT-Schüssel aufm Dach...das is ja wohl offensichtlich...ich kann ja net sagen..das is nur´n fake oder so Oo

sag einfach das is ne abhoeranlage vom bnd und keine satschuessel rechnung sollens nach pullach schicken (oder sitzen die schon in berlin?) :cool:

Shaitaana
2006-11-02, 12:55:13
sag einfach das is ne abhoeranlage vom bnd und keine satschuessel rechnung sollens nach pullach schicken (oder sitzen die schon in berlin?) :cool:

ne du empfängst damit Signale vom Mars und Ufos ^^

Bandit666
2006-11-02, 12:57:37
Viper']Du bist nicht verpflichtet eine Auskunft zu erteilen. Wäre mir neu :|

Aber sie wollen sicher wissen, ob du nen PC mit Internetanschluss oder ein Internetfähiges Handy hast ;)

Und wieder einer der Unwissenheit verbreitet. :biggrin: :biggrin:
Jeder Bundesbürger ist der GEZ über zur Auskunft verpflichtet. NUR ZUR AUSKUNFT!!!! Sei es per Brief oder an der Haustür!!

"Ich habe empfangsfähige Geräte!" oder "Ich habe keine empfangsfähigen Geräte!"

mfg

Mr.Postman
2006-11-02, 13:51:32
Jeder Bundesbürger ist der GEZ über zur Auskunft verpflichtet. NUR ZUR AUSKUNFT!!!! Sei es per Brief oder an der Haustür!!

"Ich habe keine empfangsfähigen Geräte!"

mfg
Das ist nicht korrekt. Personen, welche keine Empfangsgeräte besitzen, sind nicht zur Auskunft verpflichtet.

Shaitaana
2006-11-02, 14:08:11
Das ist nicht korrekt. Personen, welche keine Empfangsgeräte besitzen, sind nicht zur Auskunft verpflichtet.

Doch SIND SIE!!!

Im Anschreiben ist extra eine Zeile wo man ein Häckchen machen muss wenn man KEINE derartigen Geräte besitzt!!!!!!!!!!!! und noch mehr !!!!!!!!!!!

Die gelbe Eule
2006-11-02, 14:40:52
Bei mir wurde Kabel vor 3 Jahren abgemeldet, trotzdem kam der Kabelbetreiber öfterspersönlich vorbei und hatte nach meinem Anschluß gefragt, ob ich den noch weiterverwende. GEZ kam persönlich vorbei, nettes Gespräch gehabt, trotzdem 2 Wochen später Post. Mein Nachbar hat zwar ne SAT aufm Dach, aber das waynt mich, weil ich habe net mal TV ;)

Einfach ignorieren, vorbeikommen lassen, darauf ansprechen warum sie es nicht kapieren, ehrlich sein, weitermachen. Sie wollten netmal rein, wo ich es denen erlaubt habe ...

ShadowXX
2006-11-02, 15:07:44
Und wieder einer der Unwissenheit verbreitet. :biggrin: :biggrin:
Jeder Bundesbürger ist der GEZ über zur Auskunft verpflichtet.

Kannst du mir mal kurz den Gesetzestext dazu zeigen?

MarcWessels
2006-11-02, 15:12:22
Und wieder einer der Unwissenheit verbreitet. :biggrin: :biggrin: Du sagst es. :tongue:

ed1k
2006-11-02, 15:15:38
Also könnt ich jetz GEZ schreiben, dass ich meine SAT-Anlage nicht mehr verwende sondern Kabel habe ?!?!..können die das nachprüfen ???

Filp
2006-11-02, 15:20:33
Also könnt ich jetz GEZ schreiben, dass ich meine SAT-Anlage nicht mehr verwende sondern Kabel habe ?!?!..können die das nachprüfen ???
Was soll das bringen?
Aber ihr dreht euch hier alle im Kreis.
Fakt ist wer nichts anmeldet, keinen rein laesst und alles ignoriert zahlt nicht und da kann einem auch keiner was.
Wer so einen rein laesst oder sogar freiwillig anmeldet muss zahlen.
/edit: bei mir ist nie einer zu Wort gekommen und ich hab auch nie die Auskunft gegeben, das ich nichts habe. Ich hab "Hallo" gesagt er "GEZ" ich "tschuess" und Tuer zu.

GBL
2006-11-02, 15:21:24
Also könnt ich jetz GEZ schreiben, dass ich meine SAT-Anlage nicht mehr verwende sondern Kabel habe ?!?!..können die das nachprüfen ???

Was soll das bringen? Es interessiert die GEZ nicht ob du ne Schüssel auf dem Dach oder nen Kabelanschluss hast. Es interessiert, ob du einen TV bereithältst, dann musst du zahlen.

@ Auskunftspflicht wenn man keine Geräte bereithält:

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5


Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.

Mr.Postman
2006-11-02, 15:30:25
Doch SIND SIE!!!
Zum wiederholten mal, nein!

GBL :up:

ed1k
2006-11-02, 15:30:57
Was das bringen soll ? :.nun dann bräuchten wir kein GEZ mehr zahlen..wie ich grad erfahren hab..zahlen meine Eltern GEZ :mad:

Und ich kann schlecht sagen dass wir jetz kein TV mehr haben....aber ne Schüssel aufm dach ;D

(Eigenheim) also nix mit nachbar o.ä.

Und Vorbesitzer gibts auch keinen...

Wie melde ich den TV wieder ab ?..telefonisch..oder schriftlich ?!??!?!

Shaitaana
2006-11-02, 15:32:58
Zum wiederholten mal, nein!

GBL :up:

DOCH!!!

Blackland
2006-11-02, 15:34:05
Sehr schön! Ich habe echt langsam den Eindruck, dass hier Leute wirklich die GEZ verteidigen und selbst unbedingt Gebühren zahlen wollen! So ein Partei ergreifen FÜR die GEZ ist ja schon krankhaft... :ugly2:

Zum 1000.ten Male und weil bestimmt noch weitere unsinnige "GEZ"-Threads im Forum eröffnet werden:

Die GEZ ist ein rein privates Unternehmen (als Inkassounternehmen von den Landesrundfunkanstalten beauftragt), welches exakt die gleichen Rechte besitzt, wie Euer Aldi-Lidl-REWE-Buchhandel......Heizungsmonteur, usw. usw - Laden. Nicht mehr und nicht weniger (und denen gebt Ihr doch auch nicht heulend Auskunft und lasst die einfach so in die Bude :devil:). Da dies die gleichen Rechte sind, wie sie jeder Bundesbürger - also ALLE hier im Forum - besitzt, verstehe ich die Panikmache nicht.

Und nur weil ich SAT-Schüssel-Fetischist bin und 10 Schüsseln auf dem Hausdach habe, heißt das eben noch lange nicht, dass ich Rundfunkempfangsgeräte (oder zukünftig internetfähige Geräte) besitze. ;)

Mr.Postman
2006-11-02, 15:34:10
@Shaitaana

Hast du überhaupt gelesen was GBL gequotet hat?

Shaitaana
2006-11-02, 15:41:14
@Shaitaana

Hast du überhaupt gelesen was GBL gequotet hat?

hmmmmm, ich weiss nur was LMA sagt und meint!

Mr.Postman
2006-11-02, 15:54:19
LMA = LandesMedienAnstalt?

Die LMAs haben nicht die Befugnisse eine Auskunft von Personen ohne Empfangsgeräte zu verlangen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. ;)

GBL
2006-11-02, 16:02:48
Was das bringen soll ? :.nun dann bräuchten wir kein GEZ mehr zahlen..wie ich grad erfahren hab..zahlen meine Eltern GEZ :mad:

Und ich kann schlecht sagen dass wir jetz kein TV mehr haben....aber ne Schüssel aufm dach ;D

(Eigenheim) also nix mit nachbar o.ä.

Und Vorbesitzer gibts auch keinen...

Wie melde ich den TV wieder ab ?..telefonisch..oder schriftlich ?!??!?!

Schriftlich, gibts auf gez.de

Wieso kannst du nicht ne Schüssel auf dem Dach aber keinen TV haben? Meinste jeder, dessen TV kaputt geht, klettert sofort aufs Dach und montiert die Schüssel ab? Die kann man übrigens auch fürs Internet nutzen, und das wiederum für VoIP :)

Shaitaana
2006-11-02, 16:07:37
LMA = LandesMedienAnstalt?

Die LMAs haben nicht die Befugnisse eine Auskunft von Personen ohne Empfangsgeräte zu verlangen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. ;)

Nö :D . Ich steh halt zu LMA :D

ed1k
2006-11-02, 17:06:05
Was sagt ihr dazu ?
http://www.gez.de/pics/content/337x210/hinweis_abmeldung.jpg

MarcWessels
2006-11-02, 17:07:37
Man darph sich halt nicht erwischen lassen. ;)

GBL
2006-11-02, 17:58:10
Was sagt ihr dazu ?
http://www.gez.de/pics/content/337x210/hinweis_abmeldung.jpg



1.000 Euro Bußgeld?

Auf dieser Infoseite fällt zunächst links ein großes schwarzes Gebilde ins Auge. Dessen inverse Weißschrift will mit einer falschen Behauptung potenzielle Schwarzseher verscheuchen. Sie lautet:

"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet wird."

Nun besteht nach Art. 4, § 9 RGebStV zwar rein theoretisch die Möglichkeit einer Geldbuße. Die Chance, dass ein solches Bußgeld tatsächlich verhängt wird, sind aber kaum größer als die, von einem Meteoriten getroffen zu werden. In den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!

Das Bußgeldverfahren ist kompliziert und darf weder von der GEZ noch von den Rundfunkanstalten, sondern nur von bestimmten Landesbehörden verhängt werden. Dazu muss die jeweilige Rundfunkanstalt die zu verhängende Geldbuße beantragen, der belastete Bürger kann dagegen Widerspruch einlegen und bei Abweisung seines Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben usw. Kurz und gut: Der gesamte Verwaltungsaufwand für das Eintreiben eines Bußgelds lohnt sich offenbar nicht - es passiert in dieser Hinsicht rein gar nichts.

Entgegen der Formulierung der GEZ stellen die angeblichen 1.000 Euro Bußgeld übrigens auch keineswegs eine Art "Festbetrag", sondern nur den theoretisch möglichen Höchstbetrag dar. Eine an der Wahrheit orientierte Version des oben zitierten Satzes müsste eher so lauten:

"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch maximal 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden könnten. Trotz jährlich massenhaft festgesteller Ordnungswidrigkeiten hat jedoch noch kein Mensch ein solches Bußgeld bezahlen müssen, der ordnungswidrig Rundfunkgeräte unangemeldet zum Empfang bereit gehalten hat."

Mit dieser Erläuterung wollen wir keineswegs zum Schwarzsehen motivieren. Hier finden wir aber das erste Beispiel dafür, dass beim derzeitigen System des Gebühreneinzugs, auch und besonders bei der Abmeldeprozedur, getrickst wird, was das Zeug hält.

;) ist genauso ernst zu nehmen wie der Spruch "Raubkopieren wird mit 5 Jahren Haft bestraft." Naja, vielleicht wenn man 2-3 Presswerke in Thailand betreibt und wöchentlich 2mio Kopien auf den Markt wirft. Wer seinen Kumpels auf dem Schulhof Filme brennt, leistet vielleicht 20 Sozialstunden ab, das wars.

Filp
2006-11-02, 18:10:01
;) ist genauso ernst zu nehmen wie der Spruch "Raubkopieren wird mit 5 Jahren Haft bestraft." Naja, vielleicht wenn man 2-3 Presswerke in Thailand betreibt und wöchentlich 2mio Kopien auf den Markt wirft. Wer seinen Kumpels auf dem Schulhof Filme brennt, leistet vielleicht 20 Sozialstunden ab, das wars.
Ich glaub in Thailand passiert dir da nichts, denn hier gibt es Orte in denen man gar nichts anderes kaufen kann als Kopien und das weiss auch jeder. Sogar viele Abspielgeraete sind nachbauten und wer kann sich bei nem Monatsgehalt von 100 Euro schon CDs fuer 10 Euro leisten? Wenn sie haerter gegen die Kopien vorgehen wuerden wuerde trotzdem keiner nen Original kaufen (ausser Thaimucke, denn da kostet nen Original 2-3 euro;))

GBL
2006-11-02, 18:21:07
Ich meinte damit, in Asien Kopierwerke zu betreiben und die Kopien dann auf den Deutschen / Europäischen Markt zu werfen. Das ist gewerbsmäßiger Handel und wird zu Recht streng verfolgt. Natürlich schert es kaum jemanden wenn diese Kopien in Asien selbst verkauft und erworben werden, denn wie du schon sagtest findest man kaum Originale, das ist sogar schon in Russland üblich. In Westeuropa / USA läuft der Hase aber anders.

pajofego
2006-11-08, 00:21:03
Wollte nochmal hier meinen Dank an alle Beteiligten aussprechen. Habe soeben das 2. Schreiben nach Lesen dieses Threads direkt in die Tonne gekloppt. Vor ca. einem Jahr hatte ich noch geantwortet, dass ich kein Radio und oder TV Gerät besitze. Aufwand ca. 15 min. + 55Cent für die Briefmarke. Danach hatte ich ca. 1 Jahr Ruhe. Jetzt wurde ich damit wieder genervt...jetzt hatte ich nun wirklich kein Bock mehr denen eine Auskunft zu erteilen. Ich denke einmal reicht und ich habe verstanden, dass es meine Pflicht ist anmeldungsplichtige Geräte anzumelden :wink: ...wozu dann diese Belästigung mit den Briefen :| Diese Umweltverschmutzer...wie wär's mit Ökopapier, das wäre schon mal ein Schritt in die richtig Richtung, wenn man schon Papier verschwendet.

Gruß

pajofego