Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie nur 1 Jahr?
Hallo,
folgendes:
Schwester hat ein Samsung Handy von Saturn gekauft.
Nach 1 1/2 Jahr ist das Handy kaputtgegangen (Softwarefehler).
Saturn sagt nun, Garantie gibt es nur ein Jahr und weigert sich das Handy einzuschicken bzw. es zu reparieren/auszutauschen.
Ist es nicht so das in Deutschland mindestens 2 Jahre Garantie/Gewährleistung gegeben werden muss?
Jedenfalls war ich bis jetzt davon überzeugt.
Bei Saturn sagen die das das Gesetz dazu seit diesem Jahr besteht...
bin ich da auf dem Holzweg?
Danke schonmal und MfG
Alex
Hamster
2006-09-29, 23:35:18
was saturn meint, ist in diesem falle wohl die (freiwillige) garantie des herstellers.
gesetzlich ist nur der händler dazu verpflichtet 2 jahre gwährleistung zu geben. wobei nach den ersten 6 monaten die beweispflich sich umkeht, und der käufer nachweisen muß, daß der fehler von anfang an bestand.
vielleicht hilft dir das.
Durcairion
2006-09-29, 23:41:09
gesetzlich ist nur der händler dazu verpflichtet 2 jahre gwährleistung zu geben. wobei nach den ersten 6 monaten die beweispflich sich umkeht, und der käufer nachweisen muß, daß der fehler von anfang an bestand.
Würde aber dann heißen das Saturn seiner Schwester ein neues Handy geben muss, da die 2 Jahre Gewährleistung noch nicht um sind, das Handy aber aufgrund eines Softwarefehlers nicht mehr einwandfei funktioniert.
AtTheDriveIn
2006-09-29, 23:42:49
Also: Garantie != Gewährleistung
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, d.h. keine gesetzliche handhabe deinerseits.
Gewährleistung muß jeder Händler 2 Jahre geben, dabei kehrt sich -wie Hamster bereits erwähnt hat- die Beweislast nach 6 Monaten um. D.h. du/deine Schwester wird auf dem Schaden sitzen bleiben, es sei denn ihr könnt irgendwie beweisen das der Fehler seid anfang an bestanden hat.
das is auch das was ich weiss.
aber meine frau beharrt auf ihrer meinung das der händler da so verfahren kann wie er will.
hat jmd evtl. nen gesetzestext dazu der mir weiterhilft?
Heimatsuchender
2006-09-29, 23:46:08
Und das zeigt wieder mal, dass die gesetzliche Gewährleistung für den Popo ist.
@Threadstarter:
Da ist nichts zu machen. Auch Samsung stellt sich in so einem Fall stur.
tobife
AtTheDriveIn
2006-09-29, 23:47:42
aber meine frau beharrt auf ihrer meinung das der händler da so verfahren kann wie er will.
hat jmd evtl. nen gesetzestext dazu der mir weiterhilft?
Der Händler kann auf Kulanz handeln, das ist ihm überlassen.
§433 BGB und Folgenden.
najo, es geht hier primär um saturn, da die sich schon quer stellen.
AtTheDriveIn
2006-09-29, 23:48:36
Und das zeigt wieder mal, dass die gesetzliche Gewährleistung für den Popo ist.
Und wieso bitte?
Hamster
2006-09-29, 23:48:49
Würde aber dann heißen das Saturn seiner Schwester ein neues Handy geben muss, da die 2 Jahre Gewährleistung noch nicht um sind, das Handy aber aufgrund eines Softwarefehlers nicht mehr einwandfei funktioniert.
1. neues handy? nein, wenn dann reparieren nach möglichkeit. oder ein refurbished.
2. es dürfte schwer fallen nachzuweisen, daß der fehler von anfang an bestand, wenn nicht gar unmöglich.
Der Händler kann auf Kulanz handeln, das ist ihm überlassen.
§433 BGB und Folgenden.
ja, was über den 2 jahren ist das schon. aber er kann nicht einfach die gesetzliche zeit runtersetzen oder?
1. neues handy? nein, wenn dann reparieren nach möglichkeit. oder ein refurbished.
2. es dürfte schwer fallen nachzuweisen, daß der fehler von anfang an bestand, wenn nicht gar unmöglich.
ok, das mit dem nachweis is ne andere sache, es geht darum das saturn von vornherein sagt " da is nur ein jahr gewährleistung drauf"
und das kanns imo nicht sein
Heimatsuchender
2006-09-29, 23:53:56
Und wieso bitte?
Weil man nach 6 Monaten kaum eine Chance hat, die gesetzl. Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Es ist relativ schwer zu beweisen, dass bestimmte Defekte schon von Anfang an da waren.
tobife
AtTheDriveIn
2006-09-29, 23:56:25
aber er kann nicht einfach die gesetzliche zeit runtersetzen oder?
Natürlich nicht. BGB ist BGB.
Die Beweislast kehr sich aber nach 6 Monaten um. Aber beweis du mal das der Fehler schon im ersten halben Jahr bestanden hat....
Durcairion
2006-09-30, 00:03:10
Weil man nach 6 Monaten kaum eine Chance hat, die gesetzl. Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Es ist relativ schwer zu beweisen, dass bestimmte Defekte schon von Anfang an da waren.
tobife
Natürlich nicht. BGB ist BGB.
Die Beweislast kehr sich aber nach 6 Monaten um. Aber beweis du mal das der Fehler schon im ersten halben Jahr bestanden hat....
Wobei sich mir die Frage stellt, wieso man dann nicht schon direkt nach dem Kauf den Mangel reklamiert hat?
Für was gibts die 2 Jahre Gewährleistung dann eigtl. überhaupt? Mängel die von Anfang an da sind, die melde ich doch direkt nach dem Kauf!
Wobei sich mir die Frage stellt, wieso man dann nicht schon direkt nach dem Kauf den Mangel reklamiert hat?
Für was gibts die 2 Jahre Gewährleistung dann eigtl. überhaupt? Mängel die von Anfang an da sind, die melde ich doch direkt nach dem Kauf!
das display ist jetzt nach ca. 1 Jahr und wenigen monaten, also knapp 1 1/2 jahren "bunt" geworden. Es sieht so aus als ob eine Farbe fehlen würde. dreh auf dem bildschirm die farbeinstellung von blau auf "0" und du weisst wie es aussieht.
das is keine einstellungssache, un dnach nem bisschen googlen zeigt sich das das ein softwarefehler ist.
ich suche atm in § 437 BGB und darin erwähnten abschnitten nach den 2 jahren, finde bis jetzt aber noch nichts. ich such mal weiter.
wenn jmd. den genauen § weiss wo das mit den 2 jahren steht immer her damit ;)
Heimatsuchender
2006-09-30, 00:08:49
Wobei sich mir die Frage stellt, wieso man dann nicht schon direkt nach dem Kauf den Mangel reklamiert hat?
Für was gibts die 2 Jahre Gewährleistung dann eigtl. überhaupt? Mängel die von Anfang an da sind, die melde ich doch direkt nach dem Kauf!
Die Frage ist doch, wann man den Fehler bemerkt hat. Manche Funktionen braucht man erstmal nicht und dann merkt man auch nicht, dass etwas nicht funktioniert.
tobife
Hamster
2006-09-30, 00:11:43
ok, das mit dem nachweis is ne andere sache, es geht darum das saturn von vornherein sagt " da is nur ein jahr gewährleistung drauf"
und das kanns imo nicht sein
nicht garantie mit gewährleistung verwechseln - vielleicht macht dies auch saturn, sind ja auch nur menschen dort.
also: gewährleistung in D immer zwei jahre, mit der schon angedeuteten beweislast.
AtTheDriveIn
2006-09-30, 00:13:10
Wobei sich mir die Frage stellt, wieso man dann nicht schon direkt nach dem Kauf den Mangel reklamiert hat?
Für was gibts die 2 Jahre Gewährleistung dann eigtl. überhaupt? Mängel die von Anfang an da sind, die melde ich doch direkt nach dem Kauf!
Von dem Mangel muß man erst mal wissen. ;)
Wenn man nachvollziehen kann, das der Mangel von Anfang an (bsp. Konstruktionsfehler) bestanden hat (nach 6 Monaten ist das Nachweisen eben ungleich komplizierter/aufwendiger, das dies der Käufer leisten muß), kann man auch noch nach 24 Monaten auf Nacherfüllung/Schadensersatz pochen.
ok, ich habe jetzt gefunde: http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/438/438_BGB_verj%E4hrung_der_m%E4ngelanspr%FCche.html
da steht kurz gesagt:
nacherfüllung endet 3. im Übrigen in zwei Jahren. (ausser bei gebäuden und so)
ich werd die tage nach saturn und denen da mal die hölle heiss machen, mal gucken was die sagen wenn ich denen mit gesetzestexten und paragraphen kommen :D
Durcairion
2006-09-30, 00:17:35
Von dem Mangel muß man erst mal wissen. ;)
Wenn man nachvollziehen kann, das der Mangel von Anfang an (bsp. Konstruktionsfehler) bestanden hat (nach 6 Monaten ist das Nachweisen eben ungleich komplizierter/aufwendiger, das dies der Käufer leisten muß), kann man auch noch nach 24 Monaten auf Nacherfüllung/Schadensersatz pochen.
Na wenn es wirklich wie er gesagt hat an einem Softwarefehler liegt und dieser schon häufiger aufgetreten ist, da er ja gesagt hat er hat im Internet gleiche Fälle gefunden.
Dann sollte doch der Beweis gegeben sein, das es ein Softwarefehler ist und somit von Anfang an bestand. (Auser ein Firmwareupdate wurde durchgeführt)
AtTheDriveIn
2006-09-30, 00:21:45
wenn jmd. den genauen § weiss wo das mit den 2 jahren steht immer her damit ;)
§438
In §476 steht das mit Beweislastumkehr
§438
In §476 steht das mit Beweislastumkehr
danke :)
Na wenn es wirklich wie er gesagt hat an einem Softwarefehler liegt und dieser schon häufiger aufgetreten ist, da er ja gesagt hat er hat im Internet gleiche Fälle gefunden.
Dann sollte doch der Beweis gegeben sein, das es ein Softwarefehler ist und somit von Anfang an bestand. (Auser ein Firmwareupdate wurde durchgeführt)
es geht mir erstmal nur darum das sich saturn nach mehrmaligem nachfragen weigert das handy überhaupt anzunehmen und den fall weiter zu bearbeiten. Aussage des mitarbeitrs ist: "Das Handy hat nur ein Jahr garantie, und damit ende. Du bekommst gar nix von uns. Auf wiedersehen."
und das nehme ich (der ne bwl-ausbildung hinter sich hat) nicht einfach so hin.
die haben sich auf irgendein gesetzt bezgen welches seit anfang dieses jahres raus sein soll.
aber sie hat das handy letztes jahr gekauft wonach (selbst wenn nen gesetz geändert wurde ja noch das alte gelten würde) 2 jahre gewährleistung bestehen würden.
AtTheDriveIn
2006-09-30, 00:27:00
Na wenn es wirklich wie er gesagt hat an einem Softwarefehler liegt und dieser schon häufiger aufgetreten ist, da er ja gesagt hat er hat im Internet gleiche Fälle gefunden.
Dann sollte doch der Beweis gegeben sein, das es ein Softwarefehler ist und somit von Anfang an bestand. (Auser ein Firmwareupdate wurde durchgeführt)
Klar könnte das sein und wahrscheinlich wird es auch so kommen.
Aber wenn es hart auf hart kommt ist Saturn eben nicht automatisch an die Gewährleistung gebunden, nur weil der Fehler schon öfters im Internet beschrieben wurde.
AtTheDriveIn
2006-09-30, 00:40:26
es geht mir erstmal nur darum das sich saturn nach mehrmaligem nachfragen weigert das handy überhaupt anzunehmen und den fall weiter zu bearbeiten. Aussage des mitarbeitrs ist: "Das Handy hat nur ein Jahr garantie, und damit ende. Du bekommst gar nix von uns. Auf wiedersehen."
Also: In den ersten 24 Monaten ist der Verkäufer verpflichtet das Produkt anzunehmen und wenigstens zu überprüfen/zu lassen was los ist.
Wenn der Verkäufer, wie hier, nach 12 Monaten die Worte "Garantie abgelaufen" in den Mund nimmt, lach ihn bitte aus. Garantie ist -wie gesagt- eine freiwillige Leistung des Herstellers. 24 Monate Gewährleistung sind dir gegenüber dem Verkäufer -nach BGB- zugesichert, das mit der Beweislastumkehr ist im Moment ja noch völlig egal, es muß erstmal geklärt werden was überhaupt los ist.
Oft sind Firmen eben so kulant und ersparen sich allen ärger, dazu sind sie aber nicht verpflichtet.
ok, danke euch allen.
ich werde morgen oder montag mal beim saturn vorbeischauen und denen erzählen wie der hase läuft :D
danke euch allen, ich melde mich wieder wenn ich da war
ok, danke euch allen.
ich werde morgen oder montag mal beim saturn vorbeischauen und denen erzählen wie der hase läuft :D
danke euch allen, ich melde mich wieder wenn ich da war
Ich würde es an deiner Stelle aber mal in nem anderen Saturn versuchen. Normaler Weise stellen die sich da nicht so an.
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