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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stargate und der Urheberrechtsschutz


TheCounter
2006-10-02, 23:44:27
Kurze Vorgeschichte:

Ich war mal großer Fan vom Computerspiel Operation Flashpoint und hatte damals (dürfte jetzt 4 oder 5 Jahre her sein) eine Fansite zu dem Spiel mit dem namen OFP-Center.de. Die Seite hab ich allerdings dann (vor ca. 3-4 Jahren) übergeben und lies nur noch die Domain auf meinem Namen laufen.

Am Samstag, den 30. September 2006 hab ich nun einen Brief per Einschreiben mit folgendem Inhalt erhalten:

Sehr geehrter Herr Loehlein,

Wir schreiben Ihnen names und im Auftrag unserer Mandantin, der Firmen Metro-Goldwyn-Mayer Inc., 2500 Broadway Street, MGM Plaza, Santa Monica, CA 90404 - 3061, USA, die wir in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ständig beraten und vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Zugleich teilen wir mit, daß in dieser Angelgenheit Herr Patentanwalt Dr. Markus Engelhard aus unserer Müncher Kanzlei auf Seiten unserer Mandantin mitwirkt.

Unsere Mandatin ist Inhaberin der weltweit ausschließlichen Urheberrechte an den Filmwerken und Charakteren der berühmten STARGATE-Filme und STARGATE-TV-Serien. Sie ist Inahberin verschiedener Gemeinschaftsmarkenregistrierungen als auch deutscher Markenregistierungen für die Bezeichnung "STARGATE", unter anderem der Europäischen Gemeinschaftsmarke STARGATE ATLANTIS, die unter anderem auch für "Computerspiele" geschützt ist. Einen Datenbankauszug fürgen wir in der Anlage zu Ihrer Information bei. Schliech besitzt sie Titelrechte gemäß §5 III MarkenG an der Bezeichnung STARGATE.

Unsere Mandantin hat vor kurzem davon erfahren, daß auf der für Sie registrierten Website www.ofp-center.de, die weitergeleitet wird auf die Website www.ofpc.de, ein Videospiel unter der Bezeichnung STARGATE WORLDS V2.0 zum Download angeboten wird. Urheber dieses Spiels ist offenbar ein Luke Max, wobei wir jedoch davon ausgehen, daß es sich hierbei um ein Pseudonym handelt.

Durch das Angebot zum Download des Spiels auf Ihrer Website mit dem Titel STARGATE WORLDS V2.0 werden die Urheber- und Markenrechte unserer Mandatin verletzt. So fügen wir in der Anlage Screenshots bei, die eindeutig wesentliche Elemente des Films und der Serie, wie z. B. das Sternentor, übernehmen. Weiterhin werden durch den Titel des Computerspiels unter der Bezeichnung STARGATE WORLDS V2.0 die Marken- und Titelrechte unserer Mandantin verletzt. Außerdem ist das FVerhalten auch wettbewerbswidrig, weil sich die Website zur Förderung eigener kommerzieller Interessen an den guten Ruf und wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanting ahängt und zudem die Lizenzierungsaktivitäten unserer Mandatin behindert. So sind Nutzungsrechte an der STARGATE FRANCHISE an einen Computerhersteller lizenziert worden. An dem gewerblichen Charakter der Website kann gesichts der vielfach auf der Website geschalteten Werbung nicht gezweifelt werden. Als Inahber der Domain sind Sie zumindest als Störer verantwortlich.

Gemäß der insoweit einschlägigen Vorschriften der §§ 97, 98, 101 a UrhG, §§ 5, 14, 18, 19 MargenG sowie §§ 3, 4 Nr. 9 a, b UWG sind Sie unserer Mandatin zur Unterlassung, Auskunftserteiltung sowie zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung verpflichtet. Wir fordern Sie auf, die in der Anlage im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 5. Oktober 2006 zu unseren Händen in rechtsgültig unterzeichneter Form zurückzusenden. Sollte die geforderte Erklärung bei Ablauf der gesetzten Frist hier nicht eingegangen sein, werden wir unserer Mandatin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung derartiger Weiterungen bitten wir um sorgfältige Beachtung der Frist. Weitere Abmahnungen haben wir an die Herren ... und ... gerichtet.

Dazu der Anhang:

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Ich, ...., ..., ..., Deutschland, Inahber der Domain www.ofp-center.de, verpflichte mich hiermit gegenüber der Firma Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc., 2500 Broadway Street, MGM Plaza, Santa Monica, CA 90404-3061, USA (nachfolgend "MGM" genannt):

1. es zukünftig zu unterlassen, Computervideospiele unter der Bezeichnung STARGATE WORLDS V2.0 auf meiner Website zum Download anzubieten;

2. Computervideospiele, die um die Geschichte und Charaktere der STARGATE-Filme und -TV-Serien, kreisen, zu vervielfältigen und/oder auf meiner Website zum Download anzubieten;

3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend unter Ziffer 1.) und 2.) übernommenen Unterlassungspflichten zur Zahlung einer MGM angemessen festzusetzenden Vertragsstrafe, über deren Höhe im Streitfall das Landgericht München I zur Entschiedung berufen ist;

4. unverzüglich nach Abgabe dieser Erklärung MGM zu Händen der Anwaltssozietät Boehmert&Boehmert Auskunft zu erteilen über Namen und Anschrift des Urhebers des Computerspiels STARGATE WORLDS V2.0 sowie über die Anzahl der Nutzer, die das SPiel zum Download heruntergeladen haben.

Ich war natürlich erstmal ganz Baff, weil nach 4 Jahren rechnet man doch nicht mehr mit sowas.

Die Frist bis 5. Oktober ist sowieso nicht zulässig, da viel zu kurz. Ich hätte nur 3 Werktage zur Verfügung um einen Termin bei meinem Anwalt zu bekommen und außerdem muss ich ja noch Arbeiten (Azubi). Werd das ganze diese Woche mal meinem Anwalt geben das sich der das kurz anguckt.

Aber ein Hammer ist das schon, vor allem Punkt 4. des Anhangs. Woher soll ich bitteschön Name und Anschrift des Urhebers der Modifikation wissen?

Was denkt ihr darüber?

darph
2006-10-02, 23:52:58
Was denkt ihr darüber?Übergeben an wen? Den schwarzen Peter an ebendiesen weiterreichen und beteuern, daß du von der illegalen Handlung anderer (denn im Recht sind sie, die Anwälte) nichts gewußt hast.

TheCounter
2006-10-02, 23:55:11
Übergeben an wen?

An die Herren die auch eine Abmahnung bekommen haben. Die haben sich aber auch nix weiter dabei gedacht weil es halt nur eine Mod für OFP war, niemand hatte da irgendwelche Hintergedanken.

Heimatsuchender
2006-10-02, 23:56:48
Von welcher Kanzlei ist dieses Schreiben? Momentan machen solche Schreiben wieder die Runde, was nicht heißen soll, daß es ein Fake ist. Allerdings ist die Frist für die Antwort wirklich zu kurz. Diesen Anwalt Namens Engelhard gibt es übrigens.
http://www.boehmert.de/index.php?id=897


tobife

Laz-Y
2006-10-02, 23:57:10
Übergeben an wen? Den schwarzen Peter an ebendiesen weiterreichen und beteuern, daß du von der illegalen Handlung anderer (denn im Recht sind sie, die Anwälte) nichts gewußt hast.

weis nicht ob das so einfach ist. immerhin läuft die seite ja auf seinen namen und damit ist er der gelackmeierte (soweit ich das von vergleichbaren situationen noch in erinnerung hab).

am besten zum anwalt, der sich damit auskennt. alles andere ist doch nur halbwissen.