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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Kaufvertrag und Nachbesserung


Banshee
2006-10-17, 21:25:56
Hi,
ich habe mir vor 3 Monaten ein Asus Notebook bei einem Händler vor Ort gekauft. Leider stürzte es bei starker 3d Beanspruchung nach einiger Zeit ab, das kann mal länger dauern, mal schnell passieren.
Ich fragte bei Asus an, ob das Problem bekannt sei und ob ich es selbst (per Software) beheben könnte. Asus antwortete mir ich solle das Gerät zum Pick Up Service anmelden. Da der Händler einige Km entfernt lag und ich wenig Zeit hatte meldete ich es an.
Als das Notebook zurück kam war der Fehler nicht behoben und trat weiterhin auf, deshalb schickte ich es nach zwei Wochen in denen ich dringend auf das Notebook angewiesen war wiederum ein.
Vor einigen Tagen erhielt ich das Notebook zurück. Angeblich wurden diverse Teile ausgetauscht. Dennoch traten weiterhin Abstürze auf.
Da mir die Sache nun zu blöd wurde schrieb ich den ortsansäßigen Händler per Mail an ob er mit Rückerstattung des Kaufpreises einverstanden sei. Er teilte mir mit er könne dies erst nach dreimaliger Nachbesserung.
Ich habe allerdings im Netz Angaben entdeckt die von zweimaliger erfolgloser Nachbesserung sprechen, außerdem würde mich interessieren, ob die zwei bzw dreimal für den Hersteller oder Händler gelten. Ich kann mir kaum vorstellen das beide drei Versuche hätten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich schnelle Hilfe bekommen würde :-)

EureDudeheit
2006-10-17, 21:37:14
§ 440 BGB

Butter
2006-10-17, 22:27:43
Ich kenne auch nur 2x Nachbesserung.

jxt666
2006-10-18, 10:44:27
2 x Nachbesserung dann Recht auf Wandlung.

Banshee
2006-10-18, 13:00:36
Und wie ist das mit Händler <=> Hersteller? Kann da jeder zweimal Nachbessern?

Gunaldo
2006-10-18, 13:23:27
antworten auf diese fragen dürften rechtsberatung sein und das ist in dieser form nicht erlaubt.

siehe zB auch hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602

Banshee
2006-10-18, 14:35:44
Meine Frage ist dermaßen allgemein, dass ich mir das kaum vorstellen kann.
Ich möchte lediglich wissen, ob die Nachbesserung auch nochmal vom Händler in Anspruch genommen werden darf, wenn der Hersteller diese bereits ausgeschöpft hat.
Das ist nicht wirklich individuell :rolleyes:

jxt666
2006-10-18, 14:47:56
Normalerweise nicht, weil ja schon in Anspruch genommen wurde.