Matrix316
2006-10-24, 19:47:40
Nehmen wir mal an jemand hat ALG2 beantragt und bekommt es auch. Dann bekommt er den Folgeantrag zugeschickt. Und es hat sich nichts geändert. Muss man sonst noch was außer dem Antrag an sich abgeben? Von Kontoauszügen steht z.B. nirgends was. Die musste man ja aber beim Antrag stellen mit abgeben. Oder eine dumme Frage: Ist ALG2 selbst ein Einkommen, was man unter "Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen" angeben muss? Ich weiß ist blöd gefragt, aber man weiß ja nie wie so Ämter/Agenturen ticken...