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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RtCW


Maki
2006-10-26, 16:23:16
Laßt ihr euch alles einreden? *g*
Das oben genannte Spiel ist in der DV ab 16 freigegeben. Es wurde also nicht über indizierte Spiele geschreiben.

l@mer
2006-10-26, 16:24:13
meinst du damit meinen thread?

Maki
2006-10-26, 16:25:11
Genau das meinte ich. Ab 16 heißt nicht indiziert.

l@mer
2006-10-26, 16:26:06
okay, aber die mods haben doch nichts gemacht. Bloß die netten user, die haben nur gespammt, nichts mit hilfe.

Edit: oh doch, sie haben es geschlossen, aber auch auf meinen wunsch.

deekey777
2006-10-26, 16:30:04
Die Schließung erfolgt nicht auf deinen Wunsch. Wenn du dir den Thread anschaust, siehst du, dass dort die Hälfte der Postings fehlt. Der Grund dafür ist in deinem Posteingang zu finden.

Maki
2006-10-26, 16:42:45
Sorry, wenn ich mit meiner Annahme falsch lag, dass es wegen der angeblichen Indizierung war.

l@mer
2006-10-26, 16:43:58
Ist sowieso alles schon zu spät, werde wieder gesperrt. Irgendwie habe ich das gefühl als hätten sie ALLE gegen mich verschwört...egal was ich sage, ich bekomme anschiss oder werde gesperrt. :(

deekey777
2006-10-26, 16:47:47
Sorry, wenn ich mit meiner Annahme falsch lag, dass es wegen der angeblichen Indizierung war.
Was man nicht darf, ist für indizierte Spiele zu werben oder diese öffentlich zu verkaufen (besser gesagt, wenn die Jugendschutz nicht gewährleistet ist).
Alles andere scheint erlaubt bzw. nicht verboten zu sein. Die angebliche Indizierung war nicht der Grund, der zur Schließung des Threads führte.

Gast
2006-10-26, 16:52:11
Genau das meinte ich. Ab 16 heißt nicht indiziert.
RtCW (dt.) wurde nachträglich noch indiziert, trotz "Wolfsclan" und "Heinrich Höller".


Q

Gast
2006-10-26, 17:06:35
Ist sowieso alles schon zu spät, werde wieder gesperrt. Irgendwie habe ich das gefühl als hätten sie ALLE gegen mich verschwört...egal was ich sage, ich bekomme anschiss oder werde gesperrt. :(Das hat nichts damit zu tun, dass man sich gegen dich verschworen hat. Dieses Forum ist einfach die falsche Anlaufstelle für Probleme, die du mit Raubkopien hast. Da musst du dir wohl ein Forum suchen, das sich auf sowas spezialisiert hat oder alternativ (was auch meine Empfehlung wäre) einfach Originale kaufen. Wenn du keinen findest, der dir RTCW verkaufen will, musst du eben abwarten bis du volljährig bist. So ist das Leben.

l@mer
2006-10-26, 17:13:55
Das hat nichts damit zu tun, dass man sich gegen dich verschworen hat. Dieses Forum ist einfach die falsche Anlaufstelle für Probleme, die du mit Raubkopien hast. Da musst du dir wohl ein Forum suchen, das sich auf sowas spezialisiert hat oder alternativ (was auch meine Empfehlung wäre) einfach Originale kaufen. Wenn du keinen findest, der dir RTCW verkaufen will, musst du eben abwarten bis du volljährig bist. So ist das Leben.

Ja, sorry, hätte ich das mit den Raubkopieren vorher gewusst, hätte ich das nie geschrieben.;(

Gast
2006-10-26, 17:18:30
Ja, sorry, hätte ich das mit den Raubkopieren vorher gewusst, hätte ich das nie geschrieben.;(Dann hätten wir dir bei deinem Problem aber genauso wenig helfen können. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, da die Mods den Thread geschlossen haben und ich mich nicht darüber hinwegsetzen will indem ich hier dein Problem behandele.

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-26, 17:19:26
Das oben genannte Spiel ist in der DV ab 16 freigegeben. Es wurde also nicht über indizierte Spiele geschreiben.

Diese Freigabe hatte damals schon keinerlei Wert, sondern war lediglich eine Empfehlung, da bis April 2003 (RTCW erschien 2001) die USK-Freigaben nicht verbindlich waren und deswegen konnte es trotz dieser USK16 indiziert werden, was heute nicht mehr möglich wäre. Beschlagnahmungen sind natürlich weiterhin möglich, egal welche Freigabe.

Saw
2006-10-26, 17:35:07
Kleiner Tip, L@mer: Schreibe das nächste Mal als Gast. Dann entgehst du dieser Willkür an Bevormundung. Schön, dass man hier jetzt neuerdings besorgt um den Jugendschutz ist.

Ich bin 12. :ucrazy:

Gast
2006-10-26, 17:39:06
Kleiner Tip, L@mer: Schreibe das nächste Mal als Gast. Dann entgehst du dieser Willkür an Bevormundung. Schön, dass man hier jetzt neuerdings besorgt um den Jugendschutz ist.

Ich bin 12. :ucrazy:Lieber Saw, hättest du den Thread komplett gelesen, wäre dir aufgefallen, dass DK777 mehrmals betont hat, dass die Indizierung des Spiels nicht der Grund für die Schließung des Threads war. Vielmehr war das Problem von Lamer darauf zurückzuführen, dass er eine Raubkopie eingesetzt hat. Die entsprechenden Postings sind aber im Trash, von daher konntest du sie nicht sehen.

Gruß,
dein Gast ;)

deekey777
2006-10-26, 17:52:30
Kleiner Tip, L@mer: Schreibe das nächste Mal als Gast. Dann entgehst du dieser Willkür an Bevormundung. Schön, dass man hier jetzt neuerdings besorgt um den Jugendschutz ist.

Ich bin 12. :ucrazy:
Großer Tip: Warum verzichtest du nicht einfach darauf, in diesem Bereich des Forums zu posten, wenn du weder betroffen bist noch etwas Sinnvolles beiträgst? Irgendwann wird es Konsequenzen geben, die dazu führen werden, dass du hier mal ein sinnvolles Posting verfasst, in dem du fragst, warum du gesperrt bist.

Saw
2006-10-26, 17:54:52
Großer Tip: Warum verzichtest du nicht einfach darauf, in diesem Bereich des Forums zu posten, wenn du weder betroffen bist noch etwas Sinnvolles beiträgst? Irgendwann wird es Konsequenzen geben, die dazu führen werden, dass du hier mal ein sinnvolles Posting verfasst, in dem du fragst, warum du gesperrt bist.Sorry, ich darf ja wohl noch meine Meinung niederschreiben.

Gast
2006-10-26, 18:10:40
Sorry, ich darf ja wohl noch meine Meinung niederschreiben.Aber bitte erst nachdem du den Thread gelesen hast. Du unterstellst den Mods, dass die User hier unter dem Deckmantel des Jugendschutz bevormundet werden, was aber gar nicht der Fall ist. Der Thread wurde aus ganz anderen Gründen geschlossen. Threads über indizierte und gar beschlagnahmte Spiele findest du hier zu hauf und dort wird in keinster Weise zensiert bzw. die User bevormundet.

Gast
2006-10-26, 18:13:23
Diese Freigabe hatte damals schon keinerlei Wert, sondern war lediglich eine Empfehlung, da bis April 2003 (RTCW erschien 2001) die USK-Freigaben nicht verbindlich waren und deswegen konnte es trotz dieser USK16 indiziert werden, was heute nicht mehr möglich wäre. Beschlagnahmungen sind natürlich weiterhin möglich, egal welche Freigabe.

Halbrichtig: Du kannst jederzeit einen Antrag auf Neuüberprüfung durch die USK stellen.

Gast
2006-10-26, 18:20:16
Halbrichtig: Du kannst jederzeit einen Antrag auf Neuüberprüfung durch die USK stellen.

Falsch, weder USK noch FSK prüfen neu, solange die Indizierung durch die BPS nicht aufgehoben wird - wozu auch.

Gast
2006-10-26, 18:23:49
Falsch, weder USK noch FSK prüfen neu, solange die Indizierung durch die BPS nicht aufgehoben wird - wozu auch.
Ich rede nicht von Indizierung - sondern von Altersfreigaben

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-26, 18:24:16
Falsch, weder USK noch FSK prüfen neu, solange die Indizierung durch die BPS nicht aufgehoben wird - wozu auch.

Das war ich. :smile:

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-26, 18:28:27
Ich rede nicht von Indizierung - sondern von Altersfreigaben

Ach ?
Und was tut die USK ?
Damit die neu prüfen, muss die Indizierung aufgehoben werden, oder das Spiel so abgeändert werden, dass keinerlei Dinge mehr enthalten sind, die zur Indizierung geführt haben.

Gast
2006-10-26, 18:32:35
Ach ?
Und was tut die USK ?
Damit die neu prüfen, muss die Indizierung aufgehoben werden, oder das Spiel so abgeändert werden, dass keinerlei Dinge mehr enthalten sind, die zur Indizierung geführt haben.

Nein, aber wenn ich jetzt ein Spiel ab 16 habe und sich dort Dinge finden lassen, die zur Indizierung oder Beschlagnahmung führen, kann das nachträglich passieren.

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-26, 18:37:21
Nein, aber wenn ich jetzt ein Spiel ab 16 habe und sich dort Dinge finden lassen, die zur Indizierung oder Beschlagnahmung führen, kann das nachträglich passieren.

Ich verstehe jetzt nicht was Du hier redest. RTCW wird die USK solange nicht neu prüfen und prüfen können, solange die Indizierung gilt. Deswegen gilt für dieses Spiel ungeprüft (da die damalige Empfehlung nicht gilt) und indiziert.

Black-Scorpion
2006-10-26, 18:50:34
Ja, sorry, hätte ich das mit den Raubkopieren vorher gewusst, hätte ich das nie geschrieben.;(
Hättest du die Regeln gelesen und ein wenig nachgedacht hättest du dir das denken können.

Weiterhin ist aber die Diskussion über Raubkopien gleich welcher Art in diesem Forum ausdrücklichst unerwünscht
Quelle: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=880230&postcount=3

Gast
2006-10-27, 19:14:07
Ich verstehe jetzt nicht was Du hier redest. RTCW wird die USK solange nicht neu prüfen und prüfen können, solange die Indizierung gilt. Deswegen gilt für dieses Spiel ungeprüft (da die damalige Empfehlung nicht gilt) und indiziert.

Es geht konkret um RtCW. Das Spiel wurde anfänglich in Deutschland in der englischen Version gar nicht erst veröffentlicht, daher auch nicht indiziert oder beschlagnahmt wegen Verwendung nationalsozialistischer Symbole. Soweit ok?

Es wurde eine angepasste, deutsche Version herausgebracht, die die Nazi-Symbolik gegen das RtCW-Logo austauschte und auch den Inhalt verändert. Man kämpft als US-Agent gegen den Wolfsclan unter Heinrich Höller. Diese Version war als USK 16 eingestuft, wurde später aber nachträglich aufgrund der Gewaltdarstellung noch indiziert - also der Jugendfreigabe beraubt (ab 18, "ohne Jugendfreigabe").

Darauf bezog sich mein Posting - nachträgliche Änderungen an USK-Einstufungen sind auf Antrag möglich. Auch wenn die USK sicherlich nicht bei jeder zufälligen Email von "Rul0rizZzor@aol.com" die Indizierung eines Spiels aufheben wird.

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-27, 19:52:19
Es geht konkret um RtCW. Das Spiel wurde anfänglich in Deutschland in der englischen Version gar nicht erst veröffentlicht, daher auch nicht indiziert oder beschlagnahmt wegen Verwendung nationalsozialistischer Symbole. Soweit ok?

Ja, die englische Version ist allerdings sehr wohl ebenfalls indiziert.


Darauf bezog sich mein Posting - nachträgliche Änderungen an USK-Einstufungen sind auf Antrag möglich. Auch wenn die USK sicherlich nicht bei jeder zufälligen Email von "Rul0rizZzor@aol.com" die Indizierung eines Spiels aufheben wird.

Die Änderung der USK-Einstufung (die in diesem Fall garnicht existiert), wäre nicht möglich, solange die BPS die Indizierung nicht aufhebt. Oder man müsste der USK ein völlig anderes Spiel vorlegen. Die USK hat hier überhaupt nichts zu melden, solange das (Indizierung) der Fall ist.

Gast
2006-10-27, 20:31:11
Ja, die englische Version ist allerdings sehr wohl ebenfalls indiziert.



Die Änderung der USK-Einstufung (die in diesem Fall garnicht existiert), wäre nicht möglich, solange die BPS die Indizierung nicht aufhebt. Oder man müsste der USK ein völlig anderes Spiel vorlegen. Die USK hat hier überhaupt nichts zu melden, solange das (Indizierung) der Fall ist.

Welchen Teil von " Diese Version war als USK 16 eingestuft, wurde später aber nachträglich aufgrund der Gewaltdarstellung noch indiziert - also der Jugendfreigabe beraubt (ab 18, "ohne Jugendfreigabe")." hast du nicht verstanden?

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-27, 21:11:09
Welchen Teil von " Diese Version war als USK 16 eingestuft, wurde später aber nachträglich aufgrund der Gewaltdarstellung noch indiziert - also der Jugendfreigabe beraubt (ab 18, "ohne Jugendfreigabe")." hast du nicht verstanden?

Diese damalige USK16 ist uninteressant, da sie lediglich eine Empfehlung war und nicht wie heute verbindlich, dass wurden USK-Einstufungen erst ab April 2003. Sie zählt also nicht, dass Spiel gilt somit als ungeprüft und nicht "ab 18" oder "ohne Jugendfreigabe".

Gast
2006-10-27, 22:24:56
Diese damalige USK16 ist uninteressant, da sie lediglich eine Empfehlung war und nicht wie heute verbindlich, dass wurden USK-Einstufungen erst ab April 2003. Sie zählt also nicht, dass Spiel gilt somit als ungeprüft und nicht "ab 18" oder "ohne Jugendfreigabe".

Was hat das damit zu tun, dass Spiele nachträglich noch anders eingestuft werden können? Richtig: Gar nichts.

Müller-Lüdenscheidt
2006-10-27, 22:32:53
Was hat das damit zu tun, dass Spiele nachträglich noch anders eingestuft werden können? Richtig: Gar nichts.

Weist Du eigentlich was Du willst ? :rolleyes:
Aber gut, klar können Einstufungen geändert werden. Bei RTCW allerdings nicht, zumindest nicht solange die Indizierung gilt und die wird die BPS nie im Leben für dieses Spiel aufheben.

Gast
2006-10-28, 09:12:13
Weist Du eigentlich was Du willst ?
Ja.


Aber gut, klar können Einstufungen geändert werden.
Genau. Das wollte ich dir klar machen.

Bei RTCW allerdings nicht, zumindest nicht solange die Indizierung gilt und die wird die BPS nie im Leben für dieses Spiel aufheben.
Das bestritt ich auch gar nicht, du aber hast es in einen zwingenden Zusammenhang gesetzt. Schau dir nochmal das erste Posting an, woran sich unsere Diskussion entzündet hat.

deekey777
2006-10-28, 12:30:36
Das eigentliche Thema ist längst geklärt, darum zu.