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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzieherei von Geboten im Marktplatz = negative Bewertung?


Die gelbe Eule
2006-11-02, 12:02:03
Wäre das zu gewagt, wenn das Gebot vorher bereits verbindlich abgegeben und es auch im Eingangspost so vermerkt worden ist, daß jedes Gebot verbindlich ist?

Lese so nebenbei mit, das Gebote sehr oft zum Spaß abgegeben werden und es werden leider immer mehr ...

Im Volksmund auch Spaßbieter genannt.

Bandit666
2006-11-02, 12:09:22
Ist nunmal so.

Man sollte ein Forum nicht mit Ebay vergleichen. Hier basiert es mehr auf Vertrauen!

mfg

Hardwaretoaster
2006-11-02, 13:07:29
Ja, kommt leider vor, nur viel ist dir auch als Verkäufer nicht passiert.
Von daher weiß ich nicht, ob da eine schlechet Bewertung da schon angebracht wäre.
Du verlierst ja auch keine Gebühren wie bei ebay.

Aber klar, ich kann sehr gut verstehen, dass es ärgerlich ist udn sehe sowas auch nicht gern.

Die gelbe Eule
2006-11-02, 13:10:41
Einer bietet, sagt zu, andere verlieren das Interesse, weil sie überboten worden sind und Ihr Limit erreicht ist. Dann vergehen Tage, es dauert allen zu lange, inklusive dem Verkäufer und man bleibt auf der Ware sitzen. Nachher musst dann noch weiter runter gehen, weil dann jeder sagt zum alten Preis kontest eh nicht verkaufen. Ist halt nicht die feine Art und potentielle Käufer schließt man irgendwie aus. Sagst dann aber einmal jemand anderem zu, wird gleich die Keule ausgepackt, weil sich der Spaßbieter übergangen fühlt.

Hardwaretoaster
2006-11-02, 13:27:46
Wenn du geiwsse Leute im Verdacht hast, zwingt dich doch keiner an die zu verkaufen, oder? Ich ahbe die Regeln nicht im Kopf, aber steht da drin, dass man an den Höchstbietenden verkaufen muss (wenn man beim zwieten weiß, woran man ist)?

Mellops
2006-11-02, 13:28:38
Wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, halte ich eine negative Bewertung für angebracht.


Es wurde der SK Preis geboten.
Das Angebot enthält einen verbindlichen Endtermin.

Gast
2006-11-02, 15:48:12
Ja, imho ist eine negative Bewertung bei einem "Spaßgebot" durchaus angebracht. Wer eine Zusage macht, hat diese auch einzuhalten.

Kann man im 3DC bei den Bewertungen eigentlich einen Kommentar abgeben?

Hardwaretoaster
2006-11-02, 15:52:17
Wärst du angemeldet wüsstest du's ;)
Ja, kann man, um die dann aber wiederzufinden, müsste man die Monatsthread durchgucken...

StefanV
2006-11-02, 16:49:35
Halt dich hier am besten an die Regelung von HWLuXX:

Negativ ist erst dann gerechtfertigt, wenn ihr eure Daten (Konto/Adresse) ausgetauscht habt...

Also in etwa wie bei mir und Doomi, dems 2 Tage später einfiel, das er das A8V-VM ja doch nicht bräuchte, Adresse hatte ich schon, er meine Kontodaten...

GBWolf
2006-11-02, 17:03:41
ich gebe jedem, der bei mir ein gebot abgibt und das unbegründet zurückzieht obwohl er den zuschlag hatte eine negative bewertung, wurde hier auch immer berücksichtigt! (ist aber glaubeich erst einmal vorgekommen.)

Bevor man ein Gebot abgibt sollte man sich im klaren sein, dass man 1. sie sache haben will und 2. diese auch bezahlen kann.
Genauso wie derjenige der hier etwas anbietet, sich klar sein muss, dass er es verkaufen will und dass er mit dem angegebenem mp zufrieden sein muss, wenns da nicht drüber hinaus geht!


so und nicht anders ;)

lG

patermatrix
2006-11-02, 22:51:10
Wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, halte ich eine negative Bewertung für angebracht.


Es wurde der SK Preis geboten.
Das Angebot enthält einen verbindlichen Endtermin.

Dem Punkt mit dem SK würde ich sofort zustimmen. In allen anderen Fällen denke ich eher:
Man sollte ein Forum nicht mit Ebay vergleichen. Hier basiert es mehr auf Vertrauen!

Doch sobald einer den SK bietet, ist die Sache für alle anderen Interessierten eigentlich erledigt. Und wer schaut schon nochmals in einen schon abgeschlossen geglaubten Thread?

Thowe
2006-11-02, 23:30:42
Wäre das zu gewagt, wenn das Gebot vorher bereits verbindlich abgegeben und es auch im Eingangspost so vermerkt worden ist, daß jedes Gebot verbindlich ist?

Lese so nebenbei mit, das Gebote sehr oft zum Spaß abgegeben werden und es werden leider immer mehr ...

Im Volksmund auch Spaßbieter genannt.

Wenn das Gebot über dem oder dem Mindestpreis entspricht, so würde eine Willenserklärung vorliegen und man kann dieses als bindend ansehen. Liegt es unterhalb des Mindestpreises ist es kein Gebot in engeren Sinn, sondern wird erst zu einem, wenn in einer angemessenen Zeit dieses vom Anbieter angenommen wird.

EDIT:

Was nun bedeutet, das ich eine negative Bewertung akzeptieren würde, wenn der Zuschlag bereits für die Person die das Gebot abgab erfolgte. Was hier aber nur sein kann, wenn der Sofort-Kaufen-Preis geboten wurde oder eben eine festgesetzte Zeit abgelaufen ist.

GBWolf
2006-11-02, 23:47:26
EDIT:

Was nun bedeutet, das ich eine negative Bewertung akzeptieren würde, wenn der Zuschlag bereits für die Person die das Gebot abgab erfolgte. Was hier aber nur sein kann, wenn der Sofort-Kaufen-Preis geboten wurde oder eben eine festgesetzte Zeit abgelaufen ist.

:up:

Die gelbe Eule
2006-11-04, 10:44:04
Beim setzen eines MP und einem erfolgten Gebot der dem MP entspricht, ist der Zuschlag doch bereits gegeben, sonst müsste man erst gar keinen MP setzen, um die Ware zu dem Preis mindestens zu veräußern. Ein SK dient eher dazu, die Sache zu beschleunigen.

Thowe
2006-11-04, 11:10:39
Beim setzen eines MP und einem erfolgten Gebot der dem MP entspricht, ist der Zuschlag doch bereits gegeben, sonst müsste man erst gar keinen MP setzen, um die Ware zu dem Preis mindestens zu veräußern. Ein SK dient eher dazu, die Sache zu beschleunigen.

Nein, der MP ist nur ein Angebot, keine Willenserklärung wie der SK. Erst wenn das Angebot bestätigt wird ist er bindend. Bis dahin aber erst einmal nicht, es sei denn, es gibt ein Zeitfenster z.B. Sonntag 13:00 Uhr und dieses ist erreicht worden.

HH2k
2006-11-04, 13:28:26
dann stelle ich hier mal die gegenfrage:
was ist, wenn der SK geboten wurde ... der verkäufer dies allerdings ignoriert und noch fleißig andere leute animiert den artikel zu kaufen?

hab ich vor einigen tagen erst erlebt :( in meinem fall habe ich eindeutig geschrieben "biete den SK", hab das nach einigen beiträgen wiederholt und nochmals per PN bekräftigt. als ich dann nach 3 versuchen die schnauze voll hatte, wurde ich als "freak" und "kind" bezeichnet weil ich keine lust mehr hatte :|

Bandit666
2006-11-04, 14:17:38
dann stelle ich hier mal die gegenfrage:
was ist, wenn der SK geboten wurde ... der verkäufer dies allerdings ignoriert und noch fleißig andere leute animiert den artikel zu kaufen?

hab ich vor einigen tagen erst erlebt :( in meinem fall habe ich eindeutig geschrieben "biete den SK", hab das nach einigen beiträgen wiederholt und nochmals per PN bekräftigt. als ich dann nach 3 versuchen die schnauze voll hatte, wurde ich als "freak" und "kind" bezeichnet weil ich keine lust mehr hatte :|
Boooaahhh....wat ne Heulsuse. WIE OFT NOCH????????????????

Es waren Leute VOR DIR im Fred die eine für mich schwammige Aussage zum Kauf getroffen haben. Das hätte ja ein SK sein können. Oder ein Gebot.
Ich wollte das nur abklären damit diese Leute sich nicht auf den Schlips getreten fühlen. Ich achte nunmal sehr darauf in meinen Verkaufsthreads das keiner übergangen wird.
Aber du hattest dann ja den Zuschlag...........und hast dich wie ein kleines Kind stur gestellt. Hast auch mit den Füßen auf den Boden gestampft? ;)




mfg

GBWolf
2006-11-04, 14:20:15
dann stelle ich hier mal die gegenfrage:
was ist, wenn der SK geboten wurde ... der verkäufer dies allerdings ignoriert und noch fleißig andere leute animiert den artikel zu kaufen?

hab ich vor einigen tagen erst erlebt :( in meinem fall habe ich eindeutig geschrieben "biete den SK", hab das nach einigen beiträgen wiederholt und nochmals per PN bekräftigt. als ich dann nach 3 versuchen die schnauze voll hatte, wurde ich als "freak" und "kind" bezeichnet weil ich keine lust mehr hatte :|

dafür würde ich eine negative bewertung geben.

also wenn jemand es dann an einen anderen für mehr als den sk verkauft.

der konkrete fall ist mir nicht bekannt.

Thowe
2006-11-04, 15:31:49
dann stelle ich hier mal die gegenfrage:
was ist, wenn der SK geboten wurde ... der verkäufer dies allerdings ignoriert und noch fleißig andere leute animiert den artikel zu kaufen?

hab ich vor einigen tagen erst erlebt :( in meinem fall habe ich eindeutig geschrieben "biete den SK", hab das nach einigen beiträgen wiederholt und nochmals per PN bekräftigt. als ich dann nach 3 versuchen die schnauze voll hatte, wurde ich als "freak" und "kind" bezeichnet weil ich keine lust mehr hatte :|

negativ bewerten ist dann ok

In dem Fall SK = 1. Willenserklärung und die Annahme des SK ist dann die 2. Willenserklärung. Es spielen zwar ein paar weitere Faktoren noch eine Rolle und ein Richter müsste im Zweifelsfall entscheiden, für uns als Platformanbieter bedeutet das aber, das derjenige der den Thread eröffnet uns nicht ernst nimmt und somit verwarnt und bei Wiederholung vom Marktplatz ausgeschlossen wird. Es sei denn, es ist deutlich er hat sich schlicht weg vertan oder ähliches.

HH2k
2006-11-04, 15:49:23
Boooaahhh....wat ne Heulsuse. WIE OFT NOCH????????????????

Es waren Leute VOR DIR im Fred die eine für mich schwammige Aussage zum Kauf getroffen haben. Das hätte ja ein SK sein können. Oder ein Gebot.
Ich wollte das nur abklären damit diese Leute sich nicht auf den Schlips getreten fühlen. Ich achte nunmal sehr darauf in meinen Verkaufsthreads das keiner übergangen wird.
Aber du hattest dann ja den Zuschlag...........und hast dich wie ein kleines Kind stur gestellt. Hast auch mit den Füßen auf den Boden gestampft? ;)

mfg

ich weiß wie du zu dem thema stehst. das war hier aber nicht die frage ... denn sonst hätte ich dich persönlich anschreiben können. da sich das forum hier aber nicht nur um dich dreht, möchte ich gerne die meinung anderer dazu hören. wie heißt es doch so schön: getroffene hunde bellen :D ich finde es interessant, wie du schon wieder durch diese unterschwelligen attacken versuchst mich zu beleidigen =) für deine akten: ja, ich habe gestampft :tongue:

Armaq
2006-11-04, 16:17:04
Wenn das Gebot über dem oder dem Mindestpreis entspricht, so würde eine Willenserklärung vorliegen und man kann dieses als bindend ansehen.

Falsch.

In der Willenserklärung auf Zahlung eines Kaufpreises sieht man rechtlich ein ANGEBOT. Dieses muss der Verkäufer annehmen. Fertig.

Bitte nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.

P.S.: Wenn ich in den Laden gehe und eine Packung Nudeln auf den Tisch lege ist das mein Angebot an den Händler diese Packung zu kaufen. Die Preisschilder sind eine "invitatio ad offerendum". Der Händler muss sie mir noch verkaufen.

Maorga
2006-11-04, 17:07:21
so hallo liebe Marktplatzgemeinde :)

Zu den Rückziehern:

Also ich kann da schon so einige verstehen. Man gibt nen Gebot ab das schleppt sich dann eine Woche durch und irgendwann hat der Käufer die Lust verloren. Viele Verkäufer setzen kein Enddatum was ich generell als Freigabe für jeden Käufer sehe sein Gebot zurückzuziehen.
Falls einer nen Tag vorher sein Angebot zurückzieht ist das doch nicht so schlimm, ich mein schreib' den an mit dem höchsten Preis und sag er ist wieder dabei. Klar darf dieser dann sagen nee du hat sich erledigt, sowas wird immer mal vorkommen. Und man schaut ja doch immer die erste Seite an und dort kann man alles aktuell halten. Klaro ist ein wenig Arbeit für den Verkäufer, aber ihr wollt ja schließlich verkaufen.

Zu den Verkäufen:

Naja, also ich finde persönlich nicht in Ordnung das so manch einer seine Hardware an mehreren Stellen verkauft. Also nicht nur in unseren Forum, sondern in diesem und jenem auch. Erstens hat der Käufer keine durchsicht durch die Auktion. Klar da steht dann dran verkauft SK an .... aus dem ...Forum. Ein anderer hat aber auch SK geboten, noch bevor der Verkäufer die Nachricht geschrieben hat oder die Hardware rausgenommen hat.
Noch schlimmer sind die Verkäufe wo weder MP noch n Datum gesetzt ist und zum Schluß wird dann in eBay vertickt obwohl da einer ein Gebot gesetzt hat. Selbst wenn ich VHB angebe mit 30 Euro und einer bietet die so hat er einfach den Zuschlag. Das ist nun mal das Risiko bei einer Auktion und dazu sollten die Verkäufer auch einfach mal stehen.



So daher ist es vielleicht sinnvoll immer ein MP zu setzen und immer das Enddatum zu setzen. Verkauf ein und der selben Hardware in mehrern Foren untersagen.
Dann kann man auch mal die Rückzieher-Fraktion belangen :)

Biba

Norbert

Bandit666
2006-11-04, 20:40:03
ich weiß wie du zu dem thema stehst. das war hier aber nicht die frage ... denn sonst hätte ich dich persönlich anschreiben können. da sich das forum hier aber nicht nur um dich dreht, möchte ich gerne die meinung anderer dazu hören. wie heißt es doch so schön: getroffene hunde bellen :D ich finde es interessant, wie du schon wieder durch diese unterschwelligen attacken versuchst mich zu beleidigen =) für deine akten: ja, ich habe gestampft :tongue:
Verstehe mich doch! Ich wollte dein Angebot annehmen ohne das die anderen mit etwas wie "aber ich habe zu erst gesagt ich nehme sie!" komme. Verstehst?
Dein SK war ja für alle sichtbar.
Mir ging es nur darum das ich eigentlich die anderen die vorher Kaufabsicht geäussert haben zu fragen ob das ein SK oder MP war!

dafür würde ich eine negative bewertung geben.

also wenn jemand es dann an einen anderen für mehr als den sk verkauft.

der konkrete fall ist mir nicht bekannt.
Ich habe in diesem konkreten Fall keinen höheren Preis anvisiert. Eher war meine Intention mit dem SK-Zuschlag zu warten....da ich Unstimmigkeiten bei den Vorgängern sah. Ihn Übergehen aber wollte ich nie.
Ich habe dann auch (ja auch aus Wut) den Verkauf gestoppt!

@HH2K

Wollen wir das vergessen?
Wenn du dich angegriffen gefühlt hast, möchte ich mich hiermit entschuldigen!!!


mfg

HH2k
2006-11-04, 22:01:32
mir ist das im grunde genommen vollkommen wurst ;) du solltest allerdings in zukunft ausschließlich einen mindestpreis setzen wenn du so handelst wie in dem besagten thread. denn: sofort heißt in der regel umgehend, auf der stelle ... egal was die anderen bieten oder nicht. und ob die anderen gebote nun angebote für einen sofortkaufpreis waren oder nicht, musst in erster linie du entscheiden! denn du musst das angebot als ein solches akzeptieren. bei ebay ist es doch genau so - wenn ich auf sofortkauf klicke gucken alle anderen die das angebot beobachten in die röhre. ok, hier ist es so das der sofortkauf nicht nach dem ersten gebot verschwindet ... aber die praxis hier ist ja das beim SK alle anderen gebote übertrumpft werden.

es geht mir nicht darum das ich dich schlecht machen will oder so! sonst hätte ich bestimmt schon eine negative bewertung abgegeben :D es geht einfach darum das der sofortkauf kein sofortkauf war :|

über sowas kann man doch sachlich diskutieren - ohne unterschwellige floskeln wie "freak, kind, heulsuse" usw ;) =)

Thowe
2006-11-04, 23:44:19
Falsch.

In der Willenserklärung auf Zahlung eines Kaufpreises sieht man rechtlich ein ANGEBOT. Dieses muss der Verkäufer annehmen. Fertig.

Bitte nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.

P.S.: Wenn ich in den Laden gehe und eine Packung Nudeln auf den Tisch lege ist das mein Angebot an den Händler diese Packung zu kaufen. Die Preisschilder sind eine "invitatio ad offerendum". Der Händler muss sie mir noch verkaufen.

Und wo bitte sage ich etwas anderes?

Ich sagte ja, dass das Angebot erst noch angenommen werden muss. Entweder, durch eine Zeitgrenze (die ich hier immer als gegeben sehe), was im rechtlichen Sinne dem Prinzip von ebay entspricht oder aber durch eine andere Form der Handlung.

Ich sagte nicht, dass das Geschäft, sondern das Gebot bindend ist.

Das einzige was ein wenig schwammig formuliert ist, das ist höchstens das, was ich danach schrieb.

deekey777
2006-11-04, 23:51:05
Falsch.

In der Willenserklärung auf Zahlung eines Kaufpreises sieht man rechtlich ein ANGEBOT. Dieses muss der Verkäufer annehmen. Fertig.

Bitte nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.

P.S.: Wenn ich in den Laden gehe und eine Packung Nudeln auf den Tisch lege ist das mein Angebot an den Händler diese Packung zu kaufen. Die Preisschilder sind eine "invitatio ad offerendum". Der Händler muss sie mir noch verkaufen.
Lies doch nochmal, was Thowe geschrieben hat und wie.
Jeder, der einen Verkaufsthread eröffnet, macht eine Aufforderung zum Kauf (iao/diese ist übrigens verbindlich, wenn man es drauf ankommen lässt). Jeder, der den MP (über-)bietet, macht das Angebot, das der Verkäufer dann annehmen muss, wenn es zum Kauf kommen soll. So wie die Annahme des Angebots bindend ist, so ist auch der Antrag (Angebot) bindend.

Und rechtlich spielt es nur in speziellen Fällen, wer den Antrag zuerst gemacht hat: Auch ein Verkäufer kann ein verbindliches Angebot abgeben ("Wolle Rose kaufen?"), das der Käufer annehmen muss, wenn er die Ware erwerben will.

Und wo bitte sage ich etwas anderes?

Ich sagte ja, dass das Angebot erst noch angenommen werden muss. Entweder, durch eine Zeitgrenze (die ich hier immer als gegeben sehe), was im rechtlichen Sinne dem Prinzip von ebay entspricht oder aber durch eine andere Form der Handlung.

Ich sagte nicht, dass das Geschäft, sondern das Gebot bindend ist.

Das einzige was ein wenig schwammig formuliert ist, das ist höchstens das, was ich danach schrieb.

Während ich parallel auf eine PM geantwortet habe, kommt der Thowe und drängt sich vor!

Thowe
2006-11-05, 00:02:14
so hallo liebe Marktplatzgemeinde :)

Zu den Rückziehern:

Also ich kann da schon so einige verstehen. Man gibt nen Gebot ab das schleppt sich dann eine Woche durch und irgendwann hat der Käufer die Lust verloren. Viele Verkäufer setzen kein Enddatum was ich generell als Freigabe für jeden Käufer sehe sein Gebot zurückzuziehen.

Ich würde, aus meiner Sicht, eine Bindung von etwa 3 Tagen als angemessen erachten und jeden danach durchaus erlauben, sein Gebot zurückzuziehen. Der Zeitraum sollte für den Verkäufer angemessen sein zu antworten. Wie die Lage rechtlich im Bezug auf ein möglichen Vertrag ist müsste ein Richter entscheiden, aber eine negative Bewertung würde ich in dem Fall nicht mehr akzeptieren.



... daher ist es vielleicht sinnvoll immer ein MP zu setzen und immer das Enddatum zu setzen. ...

Biba

Norbert

Enddatum sehe ich auch als sehr sinnig an, über das andere wurde bereits oftmals gestritten.

GBWolf
2006-11-05, 00:05:14
Für am sinnvollsten halte ich, wenn man einen MP setzt und dazu angibt, dass sobal jemand ein Gebot ab dem MP gibt, die Auktion noch z.b. 24 Stunden läuft. So hat der bieter die gewissheit, dass er in diesem Zeitraum den zuschlag kriegt, wenn niemand überbietet. :)

lG

Armaq
2006-11-05, 09:33:49
Thowe schrieb Willenserklärung. Es ist eine WE, aber im rechtl. Sinne ein Angebot gem. 145 BGB. Klingt kleinkariert, ist aber leider so. Eine WE ist ja so ziemlich alles.

Ein Angebot muss alle Vertragsbestandteile in sich tragen. D.h. Preis, Gegenstand und Vertragsparteien. Im Fall des Marktplatzes erfolgt das konkludent. Jeder wird sich auf das einzelne Stück beziehen, wobei ich des Öfteren schon Gebote in Mehrfachauktionen gesehen habe, die den Gegenstand nicht inne hatten.

Armaq
2006-11-05, 09:35:34
Lies doch nochmal, was Thowe geschrieben hat und wie.
Jeder, der einen Verkaufsthread eröffnet, macht eine Aufforderung zum Kauf (iao/diese ist übrigens verbindlich, wenn man es drauf ankommen lässt).

Invitatio ad offerendum. Die ist nicht bindend. Der Offerierende muss erstmal zustimmen, da die Vertragspartei nicht feststeht. Er kann auch sagen, dein Gesicht gefällt mir nicht. Dir verkaufe ich nichts.

Die gelbe Eule
2006-11-05, 10:58:39
Naja, wenn ich extra angebe, das jedes Gebot das getätigt als angenommen gilt und dem Bieter dies vor Abgabe des Gebotes kenntlich gemacht wird, dann sollte der Fall klar sein. Wenn man bietet, dann möchte man auch die Ware haben. Ich pack mir ja auch nicht im Supermarkt den Wagen voll und an der Kasse habe ich keine Lust mehr.

GBWolf
2006-11-05, 11:30:02
Naja, wenn ich extra angebe, das jedes Gebot das getätigt als angenommen gilt und dem Bieter dies vor Abgabe des Gebotes kenntlich gemacht wird, dann sollte der Fall klar sein. Wenn man bietet, dann möchte man auch die Ware haben. Ich pack mir ja auch nicht im Supermarkt den Wagen voll und an der Kasse habe ich keine Lust mehr.

oh, das kommt oft vor, was meinste wie die eigentlich kühl gelagerten hackfleisch packungen immer zwischen die Schnappsflaschen am Ausgang kommen ^^

Thowe
2006-11-05, 12:43:02
Invitatio ad offerendum. Die ist nicht bindend. Der Offerierende muss erstmal zustimmen, da die Vertragspartei nicht feststeht. Er kann auch sagen, dein Gesicht gefällt mir nicht. Dir verkaufe ich nichts.

Nun, das ist genau der Punkt den ich anders sehe. Gäste haben keinen Zutritt zum Marktplatz, Verkäufer als auch Käufer sind mit personenbezogene Daten unterwegs (wenn auch nicht für uns als Plattform), die Identität beider Parteien ist durch das hier nötige Kennwort bedingt gewährleistet (Vor Gericht sicher kaum Bestand). Der Artikel ist in der Regel als Einzelstück vorhanden, somit trifft für uns in etwa das zu, was auch für ebay zutrifft. Ich sehe Marktplatzgeschäfte sehr wohl als Versteigerungen an, mit Mindestpreisen und Sofort-Kaufen Preisen, genau wie auf ebay. Aus diesem Grund sehe ich Angebote auf dem Marktplatz entsprechend § 156 BGB. Weswegen ich ja sage, das im Einzelfall ein Richter entscheiden müsste, da man darüber trefflich streiten könnte. Das ist meine Sicht, aus dieser Perspektive betrachte ich halt den Marktplatz hier und innerhalb dessen, kann jeder seine Bewertung abgeben, um die es hier geht.

Die gelbe Eule
2006-11-05, 12:54:26
Wenn es so wie bei ebay siehst, dann ist auch das erste abgegebene Gebot eine Einwilligung zum Kauf der Ware. Bei ebay kann man nur unter besonderen Umständen sein Gebot zurückziehen, man sollte aber auch nicht vergessen, das einem vorher klar gemacht wird, das dieses bindend ist und extra bestätigt werden muss.

deekey777
2006-11-05, 14:07:29
Invitatio ad offerendum. Die ist nicht bindend. Der Offerierende muss erstmal zustimmen, da die Vertragspartei nicht feststeht. Er kann auch sagen, dein Gesicht gefällt mir nicht. Dir verkaufe ich nichts.
CIC zum Beispiel.
Wie gesagt: Wenn man es drauf ankommen lässt, kann man auch IAO als gesetzlich bindend erklären und diese als Anspruchsgrundlage zum Ersatz des Vertrauensschadens nutzen. Aber das ginge hier im Forum zu weit.

Wenn man auf die Idee kommt, das Zurückziehen eines Gebots mit einer negativen Bewertung zu bestrafen, so soll jeder Bieter den Threadstarter beim Zurückziehen der angebotenen Ware negativ bewerten dürfen können.
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Überhaupt: Das Ganze ist mir zu kompliziert - unnötig kompliziert. Meiner Meinung nach soll jedes Gebot weder als Antrag noch Annahme noch sonst irgendwas gewertet werden. Warum? Wenn ein Gebot wegfällt, rückt dann automatisch ein anderes Gebot nach, da bindend? Sorry, aber das ist kein Ebay.
Mein Vorschlag wäre: Der Verkäufer pickt sich eines der Gebote heraus, das ihm gefällt, und macht dem Bieter ein Angebot (einen Antrag) die Ware zu dem gebotenen Preis zu kaufen. Das wäre easy.
Und man fragt sich gleich: Was ist mit Spaßbietern? Meldet denjenigen irgendwie oder schickt ne PM dem Mod eures Vertrauens, und er wird das nie wieder tun. Wenn das einem nicht passt, soll er doch seine Ware bei eBay kaufen.

StefanV
2006-11-05, 14:51:11
Überhaupt: Das Ganze ist mir zu kompliziert - unnötig kompliziert. Meiner Meinung nach soll jedes Gebot weder als Antrag noch Annahme noch sonst irgendwas gewertet werden. Warum? Wenn ein Gebot wegfällt, rückt dann automatisch ein anderes Gebot nach, da bindend? Sorry, aber das ist kein Ebay.
Ignoriert mich nur :( :(

Das beste Beispiel sind doch die HWLuXX Regeln, ergo negativ Bewertung dann möglich wenn man die zum dealen nötigen Daten ausgetauscht hat, nicht früher.

Armaq
2006-11-05, 19:26:32
Nun, das ist genau der Punkt den ich anders sehe. Gäste haben keinen Zutritt zum Marktplatz, Verkäufer als auch Käufer sind mit personenbezogene Daten unterwegs (wenn auch nicht für uns als Plattform), die Identität beider Parteien ist durch das hier nötige Kennwort bedingt gewährleistet (Vor Gericht sicher kaum Bestand). Der Artikel ist in der Regel als Einzelstück vorhanden, somit trifft für uns in etwa das zu, was auch für ebay zutrifft. Ich sehe Marktplatzgeschäfte sehr wohl als Versteigerungen an, mit Mindestpreisen und Sofort-Kaufen Preisen, genau wie auf ebay. Aus diesem Grund sehe ich Angebote auf dem Marktplatz entsprechend § 156 BGB. Weswegen ich ja sage, das im Einzelfall ein Richter entscheiden müsste, da man darüber trefflich streiten könnte. Das ist meine Sicht, aus dieser Perspektive betrachte ich halt den Marktplatz hier und innerhalb dessen, kann jeder seine Bewertung abgeben, um die es hier geht.

Nö. :D

Es ist eine invitatio ad offerendum und damit muss der ANBIETENDE erstmal einem Gebot zustimmen.
Was DK777 vorschlägt ist die gültige Verfahrensweise. Der Verkäufer sucht sich aus den Käuferangeboten einen aus. Verkäufermarkt.
Nur das der Verkäufer dem Käufer nur sagen muss: Du bist der Käufer meiner Wahl. Da Gegenstand und Parteien bereits mit dem Angebot des Käufers feststehen. Es ist übrigens nicht wirklich wichtig, was die anderen Interessenten machen, da wir hier eben nicht auf Ebay sind.
Ich glaube kaum, das ein Richter hier ähnliche Rechtsprechung wie bei Ebay durchzieht. Wenn du mir allerdings Urteile zeigst, die deine Variante bestätigen, dann kannst du die gerne mir zukommen lassen und ich revidiere meine Meinung gerne.


Überhaupt: Das Ganze ist mir zu kompliziert - unnötig kompliziert. Meiner Meinung nach soll jedes Gebot weder als Antrag noch Annahme noch sonst irgendwas gewertet werden. Warum? Wenn ein Gebot wegfällt, rückt dann automatisch ein anderes Gebot nach, da bindend? Sorry, aber das ist kein Ebay.
Mein Vorschlag wäre: Der Verkäufer pickt sich eines der Gebote heraus, das ihm gefällt, und macht dem Bieter ein Angebot (einen Antrag) die Ware zu dem gebotenen Preis zu kaufen. Das wäre easy.

So ist es auch gedacht. Markt halt. Angebot und Annahme.

p.s.: Welchen Vertrauensschaden willst du ersetzen? Da bei einer IAO keine Annahme erfolgt bekommt man auch nichts ersetzt. Lediglich das komplette zurückziehen des gesamten Angebots ohne einen Verkauf kann man vll. rechtlich belangen.

Thowe
2006-11-05, 20:44:51
Nö. :D

Es ist eine invitatio ad offerendum und damit muss der ANBIETENDE erstmal einem Gebot zustimmen.
Was DK777 vorschlägt ist die gültige Verfahrensweise. Der Verkäufer sucht sich aus den Käuferangeboten einen aus. Verkäufermarkt.
Nur das der Verkäufer dem Käufer nur sagen muss: Du bist der Käufer meiner Wahl. Da Gegenstand und Parteien bereits mit dem Angebot des Käufers feststehen. Es ist übrigens nicht wirklich wichtig, was die anderen Interessenten machen, da wir hier eben nicht auf Ebay sind.
Ich glaube kaum, das ein Richter hier ähnliche Rechtsprechung wie bei Ebay durchzieht. Wenn du mir allerdings Urteile zeigst, die deine Variante bestätigen, dann kannst du die gerne mir zukommen lassen und ich revidiere meine Meinung gerne.


Eben das sehe ich wie ich sagte nicht so, da ich hier sehr wohl einen "Gebotsmarkt" sehe und keinen typischen "Verkaufsmarkt". Ich hätte auch aus meiner Sicht etwas dagegen, wenn hier 3 Leute den gleichen Preis bieten und der Verkäufer sich aussucht wer es bekommt. In dem Fall würde ich mich gar verleiten lassen ihn zu verwarnen und bei einer Wiederholung vom Marktplatz ausschliessen. Hier sehe ich wie eben bei ebay auch, nur aus guten Grund die Ablehnung des Erstgebots und somit bei verstreichen einer Frist eben, aus meiner Sicht, den Käufer.

Was ein Richter durchzieht ist so oder so umstritten, selbst bei ebay eben noch sehr (Stichpunkt: Sofort-Kauf Angebote von Händlern), solange gelten aber deren Regel, bis ein Richter widerspricht.

Armaq
2006-11-05, 21:45:47
Warum sollte sich der Verkäufer den Käufer nicht aussuchen können?
Ein Verkäufer sieht/trifft mehrere Käufer. Einer von Vielen möglichen Marktkonstellationen und imho ein Angebotsmonopol, was aber aufgrund von gebrauchten und vergleichbaren Artikeln kein Nachteil der Käufer nach sich zieht. Finde ich völlig ok.

Der Zugang der WE des Verkäufers ist hier sogar ein rechtlich legitimes Mittel. Denn dieser Zugang muss erstmal nach verkehrstechnisch üblichen Zeitmaßstäben geschehen. In einem Forum ist dieser Maßstab vielleicht zwei Tage, maximal drei.

Heimatsuchender
2006-11-05, 21:51:36
Wenn das Gebot im Thread zurückgezogen wird, halte ich eine negative Bewertung für übertrieben (es kann immer mal was dazwischenkommen). Gab es allerdings eine Kaufzusage und nach dem Datenaustausch per PN passiert nichts mehr, sollte man das negativ bewerten, da der Gegenstand eventuell schon an Wert verloren hat und der Verkäufer von vorn anfangen kann/muß.

tobife

Omega2
2006-11-05, 23:15:44
...........

Das beste Beispiel sind doch die HWLuXX Regeln, ergo negativ Bewertung dann möglich wenn man die zum dealen nötigen Daten ausgetauscht hat, nicht früher.

Diese Regelung hat Charme.
Gruß

Omega

darph
2006-11-05, 23:18:30
Wenn das Gebot im Thread zurückgezogen wird, halte ich eine negative Bewertung für übertrieben (es kann immer mal was dazwischenkommen). Gab es allerdings eine Kaufzusage und nach dem Datenaustausch per PN passiert nichts mehr, sollte man das negativ bewerten, da der Gegenstand eventuell schon an Wert verloren hat und der Verkäufer von vorn anfangen kann/muß.

tobife
Sehe ich ähnlich. In dem Moment, wo das Kaufgesuch vom Verkäufer angenommen wird, kommt ein Vertrag zu stande (ob jetzt im rechtlichen Sinne verbindlich, sei mal dahingestellt, weil ich weiß es nicht genau). Sollte danach zurückgezogen werden, ist eine negative Bewertung durchaus angebracht.

Davor kann die abgegebene Willenserklärung zurückgezogen werden - aber es ist verdammt unhöflich. Genauso diese Gebote "Ich biete 200 Euro, aber erst am Montag, wenn ich mein Geld vom Chef bekommen habe" oder so. Diese Praxis sieht man hier auch immer wieder und ist ziemlich unhöflich. Einfach unangebracht. Entweder man bietet (jetzt) und steht dazu - oder man läßt es ganz. Es ist schon vorgekommen, daß jemand schrub "Ich biete vielleicht soundsoviel Euro". Dann hat jemand anderes geboten (weniger), der Vielleicht-Typ reagierte einige Zeit nicht und dann beschwerte er sich, weil er's nicht bekommen hatte. Eine Unverschämtheit, eigentlich.

Thowe
2006-11-06, 01:07:17
Warum sollte sich der Verkäufer den Käufer nicht aussuchen können? ...

Um Streits zu vermeiden, ich habe nicht vor jeden Thread als Diskussion: "Warum bekommt er es und ich nicht", gewürzt mit Beleidigungen moderationswürdig zu sehen. Wobei die Frage durchaus berechtigt ist und die Antworten in der Regel für andere, die benachteiligt sind, wenig nachvollziehbar.


Wenn das Gebot im Thread zurückgezogen wird, halte ich eine negative Bewertung für übertrieben (es kann immer mal was dazwischenkommen). Gab es allerdings eine Kaufzusage und nach dem Datenaustausch per PN passiert nichts mehr, sollte man das negativ bewerten, da der Gegenstand eventuell schon an Wert verloren hat und der Verkäufer von vorn anfangen kann/muß.

tobife

Exakt darum geht es.



Diese Regelung hat Charme.
Gruß

Omega

Sehe ich anders. Diese Regelung kann jemand zu dem Gedanken verleiten: "Hey, biete ich erst mal und wenn ich doch nicht will, sage ich hinterher einfach, ach nö, habs mir anders überlegt."

Ich bin jemand der Zusagen, wozu ich ein Gebot ebenfalls zähle, da ich jemanden deutlich sage: "Ich will deine Ware zu diesem Preis", eben in einem gewissen Rahmen als bindend ansehe. Wer sich nicht sicher ist, der soll einfach sagen: "Ich biete den Mindestpreis unter Vorbehalt, fest zusagen kann ich es erst am ..." oder einfach erst an dem Tag bieten.

Wenn ich den Mindestpreis biete, dann werde ich auch immer einen Teil anderer, potentielle Interressenten davon abhalten ebenfall zu bieten. Vor allem, wenn der Preis in etwa auf markttypischen Preis liegt und den gönne ich jeden Verkäufer hier zu erzielen.