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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fitnessstudiobeiträge werden nicht abgebucht!


HansPeter
2006-11-04, 17:58:34
Hi, ich bin seit Anfang August in einem neuen Fitnessstudio angemeldet. Das merkwürdige ist, dass bis heute kein Geld abgehoben wurde von meinem Konto, also sollte schon per Bankeinzug laufen.

Ich hatte vor nem Monat den Besitzer drauf angesprochen, der meinte "müsste bald soweit sein, hab diesen Monat ne Menge neuer Kunden bekommen und wollte die in einem Rutsch machen."

Wie gesagt bis heute nichts passiert. Außerdem sollte eigtl im 14 Tage takt abgebucht werden. Außerdem wäre ein pauschaler Jahresbeitrag, und Kaution für nen Chip fällig.

Nehmen wir mal an, ich sprech den nochmal drauf an, und es passiert wieder nichts. Muss ich dann irgendwann 500 Euro nachzahlen? Ist das rechtlich korrekt? Vor allem rechnet man ja nicht mehr mit dem Geld und gibt es anderweitig aus. Ich versuche da zwar immer dran zu denken, aber den genauen Betrag hab cih jetzt auch nicht im Kopf und außerdem finde ich es lästig!

P2oldi
2006-11-05, 00:49:07
ka wie das rechtlich ist, aber ich würde zumindeswt damit rechne, daß irgendwann ein größerer Betrag abgebucht wird, also immer schön bereit halten wenn möglich. Net das Du deswegen dann ins Minus rutscht o.ä.

Heimatsuchender
2006-11-05, 21:19:28
Sprech den Betreiber noch mal an. Und: Halte vor allem das Geld bereit. Du mußt damit rechnen, daß der gesamte Betrag auf einmal abgebucht wird.

tobife

HansPeter
2007-01-29, 23:45:48
So inzwischen hatte ich ihn nochmal drauf angesprochen, er hatte sich sogar Namen und Telefonnumer notiert.

Wie gesagt kein Bock irgendwann riesen Beträge zahlen zu müssen und wie siehts aus, wenn er mein Anmeldeformular verschlappt hat?!

HansPeter
2007-05-17, 11:56:29
So nun ist es über neun Monate her.

Irgendwelche Jura Studenten/ Anwälte hier?

Kann ich dem Betreiber irgendeine Frist setzen? Ist gesetzlich (laut BGB o.ä.) irgendwas geregelt in welchem Zeitraum nach Vertragsabschluss Geld eingefordert werden kann? Kann er in 5 Jahren ankommen und immernoch Geld verlangen?

Laut Vertrag soll 14-Tägig abgebucht werden, kann ich ihm eine Frist setzen und den Vertrag ggf. kündigen? Da er seine Pflichten ja nicht einhält. Denn andererseit, wenn ich nicht zahle dann muss Gebühren drauf zahlen, notfalls wird mir gekündigt.

Ich möchte nämlich endlich reinen Tisch machen. Und nicht andauernd meinen Kontoauszug betrachten und da ständig einen sich ändernden Betrag von abziehen müssen. Zinsen bekomm ich aufm Girokonto dafür ja auch nicht.


Irgendwelche Ideen/ Vorschläge? Würde ihm sonst notfalls einen Brief als Einschreiben schicken, idem ich ihm eine Frist setze, oder er mir eine Rechnung schreiben soll und ich ihm meine Einzugsermächtigung entziehe...

EureDudeheit
2007-05-17, 12:11:19
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, §§ 195, 199, 214 bgb.

Ich würde Vertrag einfach kündigen, das Geld das noch aussteht zurückhalten für den Fall, daß er es merkt. Ansonsten nach 3 Jahren über das gesparte Geld freuen.

HansPeter
2007-05-19, 16:15:59
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, §§ 195, 199, 214 bgb.

Ich würde Vertrag einfach kündigen, das Geld das noch aussteht zurückhalten für den Fall, daß er es merkt. Ansonsten nach 3 Jahren über das gesparte Geld freuen.

Aber Sonderkündigungsrecht hab ich nicht, oder? (Er hält seinen Teil des Vertrages ja irgendwie nicht ein.) Denn der Vertrag läuft noch übern jahr.
Ist es meine Pflicht ihn (schriftl.) drauf aufmerksam zu machen?

EureDudeheit
2007-05-19, 18:26:17
Aber Sonderkündigungsrecht hab ich nicht, oder? (Er hält seinen Teil des Vertrages ja irgendwie nicht ein.) Denn der Vertrag läuft noch übern jahr.
Ist es meine Pflicht ihn (schriftl.) drauf aufmerksam zu machen?

Extra Regelung für Kündigung sollte im Vertrag drin stehen. Rücktritt vom Vertrag sehe ich jetzt nicht, er hält ja seinen Vertrag ein,du kannst das Studio nutzen. Du mußt ihn nicht drauf aufmerksam machen, daß das Geld nicht eingezogen wird.

HansPeter
2007-05-20, 14:44:44
Okay, dankeschön!