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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterleitung privater e-mails


Schweden
2006-11-05, 14:10:40
Hallo,
weiß jemand, wo ich ein Gesetz finde in dem geregelt ist, ob ich private e-mails weiterleiten darf?
Fall:

Ich habe von Jemandem eine private e-mail erhalten in der er Dritte beleidigt hat, diese e-mail habe ich an die betreffenden Personen weitergeleitet.
Nun will mich der Verfasser der e-mails auf Unterlassung verklagen .... Ist das rechtens?

deekey777
2006-11-05, 14:39:19
Er will dich auf Unterlassung verklagen? Wie soll das gehen? Willst du die Email noch einmal weiterleiten? :| ;)
Eine Unterlassungsklage ist nur dann sinnvoll, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht (sprich wenn du weiter petzen musst :biggrin: ).

Ja, es gibt ein Gesetz, dass das Briefgeheimnis schützt und bei dessen Verletzung mit Strafe droht. Auch ist eine zivilrechtliche Schadenersatzklage möglich.

Und jetzt fragst du dich natürlich, wie das sein kann, dass jemand andere per Email beleidigt, aber unbestraft davon kommt, da die Email nicht ohne seine Erlaubnis weitergeleitet werden darf? Zunächst hättest du nicht die ganze Email weiterleiten sollen, sondern nur dem Beleidigten schreiben, dass du eine Email bekommen hast, in der A den B beleidigt. Der Beleidigte regelt dann alles selbst. Oder gehst zur Polizei, erstattest eine Anzeige gegen den Verfasser (Beleidigungen sind ein Antragsdelikt!): "A hat mit eine Email geschickt, in der er B übel beleidigt!" Die Staatsanwaltschaft, sollte die Angelegenheit vom öffentlichen Interesse sein, kann dann von dir die Weiterleitung der Email verlangen, um diese als Beweismittel zu nutzen; auch hier darfst du die Email nicht einfach so weitergeben, sondern nur wenn die StA das von dir verlangt (ich glaub, man bräuchte so gar einen richterlichen Beschluss).

Schweden
2006-11-06, 00:15:46
Tja, er verlangt, dass ich als "Störer" dafür sorge, dass der Beleidigte diese e-mail von seiner Homepage nimmt, wo er (der Beleidigte) diese mit einigen privaten Dingen veröffentlicht hat. Außerdem habe ich es in Zukunft zu unterlassen, private e-mails von ihm weiterzuleiten (soll er mir einfach keine mehr schreiben - oder?) Ich habe einen Wortlaut gefunden der folgendes aussagt: "Bei privaten e-mails wird eine Weiterleitung in der Regel nicht zulässig sein, außer der Inhalt des Mails betrifft auch andere und es ist im überwiegenden Interesse dieser Personen vom Mailinhalt zu erfahren. Dieser Weitergabe kann der Verfasser unter Berufung auf das Urheberrecht mangels Werkhöhe, nicht verhindern."
Wo kann ich die §§ zu diesem Gesetzestext finden?