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Guckes
2006-11-07, 13:05:19
Voraus:
ich hoffe es gibt dazu noch keinen Thread
habe durch die Sufu nix gefunden

und jetzt der Fall:
ein Kumpel wurde letztens zusammen geschlagen und hat sich jetzt Registriert das er im Besitz einer Gaswaffe is
Sprich hat er nen kleinen Waffenschein( so wird die Registrierung ja auch genannt)

und die Frage is jetzt:
Darf er wenn er diesen Waffenschein hat
einfach so durch die Stadt laufen mit der Waffe in der Tasche?

Filp
2006-11-07, 13:31:27
Mitfuehren von Gaswaffen ist erlaubt, allerdings nicht auf Veranstalltungen, Versammlungen usw.
Das Benutzen oder Drohen stellt aber schon ne Straftat dar, wenn keine Notwehrsituation gegeben ist und Notwehrsituation ist es nur dann, wenn es notwendig ist diese Waffe zur Abwehr eines Angriffes einzusetzen. Das ist schon etwas schwieriger, denn nicht jede 'bedrohliche' Situation ist eine Notwehrsituation und dann kanns echte Probleme geben, ganz besonders dann wenn jemand verletzt wird.

EureDudeheit
2006-11-07, 14:26:02
Mitfuehren von Gaswaffen ist erlaubt, allerdings nicht auf Veranstalltungen, Versammlungen usw.
Das Benutzen oder Drohen stellt aber schon ne Straftat dar, wenn keine Notwehrsituation gegeben ist und Notwehrsituation ist es nur dann, wenn es notwendig ist diese Waffe zur Abwehr eines Angriffes einzusetzen. Das ist schon etwas schwieriger, denn nicht jede 'bedrohliche' Situation ist eine Notwehrsituation und dann kanns echte Probleme geben, ganz besonders dann wenn jemand verletzt wird.

Richtig
Kurz gesagt, kannst du auf die schießen, wenn ein Angriff kurz bevor steht oder schon begonnen hat. Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

Sylver_Paladin
2006-11-07, 14:35:39
in einer spielbank wurde doch erst vor kurzem der kassierer bedroht(normaler überfall wie in nem kiosk halt), der hat aber kurzer Hand dem Typ ins Gesicht geschossen mit ner Gaspistole.
Die polizei hat dann gemeint dass er froh sein soll wenn sich der Täter nicht meldet und ihn wegen Körperverletzung anzeigt.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, armes Deutschland. Da sollst dich laut Gesetz ausrauben oder zusammenschalgen lassen, weil wenn du dich wehrst, könntest du ja den armen Täter verletzen...

Guckes
2006-11-07, 14:38:24
also darf ich wenn ich z.B. durch die stadt gehe mit Freunden die Waffen mit mir führen und das ist keine Straftat ja?

das wann und wie benutzten und die folgen darüber hatte ich mich schon informiert
aber in nem anderem Forum gab es gespaltene Meinungen zum Mitführen.
aber schonmal danke

EureDudeheit
2006-11-07, 14:39:55
also darf ich wenn ich z.B. durch die stadt gehe mit Freunden die Waffen mit mir führen und das ist keine Straftat ja?

das wann und wie benutzten und die folgen darüber hatte ich mich schon informiert
aber in nem anderem Forum gab es gespaltene Meinungen zum Mitführen.
aber schonmal danke

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen. Früher konnte man auch ohne den mit der Pistole rumlaufen.

EureDudeheit
2006-11-07, 14:42:04
in einer spielbank wurde doch erst vor kurzem der kassierer bedroht(normaler überfall wie in nem kiosk halt), der hat aber kurzer Hand dem Typ ins Gesicht geschossen mit ner Gaspistole.
Die polizei hat dann gemeint dass er froh sein soll wenn sich der Täter nicht meldet und ihn wegen Körperverletzung anzeigt.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, armes Deutschland. Da sollst dich laut Gesetz ausrauben oder zusammenschalgen lassen, weil wenn du dich wehrst, könntest du ja den armen Täter verletzen...

Sollte mich mal wer angreifen und ich trete den dann zusammen, werde ich den Teufel tun und die Polizei holen. Der wird da schön in seinem eigenen Blut liegen gelassen, sonst ist man hinterher noch selber der Täter. Gerade wenn es mal wieder ein Ausländer war, der dann noch 20 Zeugen herzaubert.

NameLessLameNess
2006-11-07, 15:35:08
Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen. Früher konnte man auch ohne den mit der Pistole rumlaufen.
Was ist wenn man vor diesem Waffengesetz (das ja irgendwann vor 5-6 Jahren erst kam) sich eine Gaspistole ohne Waffenschein im Laden kaufte und sie noch hat?

Plutos
2006-11-07, 16:19:07
Hat jemand nähere Infos zu diesen "Gaswaffen" und einem "kleinen Waffenschein"?

mobius
2006-11-07, 16:20:33
Was ist wenn man vor diesem Waffengesetz (das ja irgendwann vor 5-6 Jahren erst kam) sich eine Gaspistole ohne Waffenschein im Laden kaufte und sie noch hat?

Besitzen darfst du sie heute wie damals ab 18, nur zum führen brauchst du den kleinen Waffenschein, von daher ist egal wann du eine Gas gekauft hast.

_Gast
2006-11-07, 16:30:35
Ich glaube, wenn du in eine Schlägerei verwickelt bist und eine Waffe ziehst, dann ist es egal, ob es eine Gaspistole oder ein Messer ist, und ob du einen kleinen Waffenschein hast oder nicht. Wenn du nicht beweisen kannst, dass es keine Möglichkeit gab wegzulaufen oder eine andere Art der Verteidigung anzuwenden, bist du dran.

Urion
2006-11-07, 16:48:56
Als erstmal ist so ne Gas nicht unbedingt empfehlenswert, meistens verletzen sich die Leute damit selbst oder provozieren nur mehr Gewalt. Viel besser ist da Reizgas.
Zur Rechtslage Notwehr. Der Deutsche Notwehr Paragraph is sehr scharfkantig, es ist viel mehr möglich als man denkt. Die Leute deuten Notwehrsituationen instinktiv als nicht gerechtfertigte oder maßlose Notwehr wo Richter noch sagen "Nö is okay"
Beispiel:
Ein Mann ging nächstens durch die Straßen als im randalierende Jugendliche auffallen, (weiss es nicht mehr so genau) auf jeden Fall kommt es zum Streit und die Jugendlichen folgen dem Mann bis zu dessen Haus. Hier werfen sie mit Steinen nach dem Mann, dieser zieht eine Pistole und schießt einem der Jugendlichen die Wirbelsäule kaputt -> Rollstuhl.
Staatsanwalt: Der Mann wäre in seinem Haus vor den Steinen sicher gewesen, schießen war nicht notwendig um die Gefahr zu beseitigen.
Richter: Nö, war Notwehr.
Das genaue Urteil und weitere Interesannte Fakten zur Notwehr liefert Google.
Aber es gilt immer der Grundsatz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen"

EureDudeheit
2006-11-07, 16:49:13
Ich glaube, wenn du in eine Schlägerei verwickelt bist und eine Waffe ziehst, dann ist es egal, ob es eine Gaspistole oder ein Messer ist, und ob du einen kleinen Waffenschein hast oder nicht. Wenn du nicht beweisen kannst, dass es keine Möglichkeit gab wegzulaufen oder eine andere Art der Verteidigung anzuwenden, bist du dran.

Du mußt nicht weglaufen. Und wenn halt das mildeste Mittel zur Abwehr das Angriffs ein Schuß ins Gesicht war, dann bleibt es trotzdem bei Notwehr.

Ich würde aber eher Pfefferspray empfehlen, größere Reichweite und viel effektiver.

patermatrix
2006-11-07, 16:54:40
Hat jemand nähere Infos zu diesen "Gaswaffen" und einem "kleinen Waffenschein"?
Wikipedia hats:biggrin:
Pistole (http://de.wikipedia.org/wiki/Schreckschusspistole)
Kleiner Waffenschein (http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein#Kleiner_Waffenschein)

Ich würde aber eher Pfefferspray empfehlen, größere Reichweite und viel effektiver.
Der Einsatz will aber gelernt sein, bei falschem Gebrauch hat man das Zeug ziemlich schnell selbst in den Augen. :D

EureDudeheit
2006-11-07, 17:03:44
Wikipedia hats:biggrin:
Pistole (http://de.wikipedia.org/wiki/Schreckschusspistole)
Kleiner Waffenschein (http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein#Kleiner_Waffenschein)


Der Einsatz will aber gelernt sein, bei falschem Gebrauch hat man das Zeug ziemlich schnell selbst in den Augen. :D

Ja lol, ist mir auch schonmal passiert...Scheiß Wind.

#44
2006-11-07, 17:32:09
Ich darf nicht posten ohne den Tab min. 5 Min vorher zu aktualisieren...
Ich darf nicht posten ohne den Tab min. 5 Min vorher zu aktualisieren...
Ich darf nicht posten ohne den Tab min. 5 Min vorher zu aktualisieren...
Ich darf nicht posten ohne den Tab min. 5 Min vorher zu aktualisieren...

Sry

alpha-centauri
2006-11-07, 17:43:56
hi!

ich hatte mich auch mal mit diesem thema beschäftigt. und kam zu dem schluss, dass gaswaffen zur selbstverteidigung absolut unbrauchbar sind und höchstens als "drohwerkzeug" dienen.

was ich dir empfehlen kann, ist eine selbstverteidigungssportat deinem freund zu empfehlen.

bei solchen dingen: ving tsun, oder... dieses andere, was die israelis machen. ich komm nicht mehr auf den namen..
auch gut ist jui-jitsu mit nem hohen selbstverteidgungsanteil.

das wirkt alle mal besser als mit der pistole rumzulaufen. und ich sag dir eins. wenn zwei vor dir stehen und die knarre gezückt wird, und nur einer aus der hand schlägt, wird die knarre gegen einen selbst gehalten.

besonders problematisch ist, dass du mit dieser knarre auch schon schäden herstellen kannst. und du dann von der anderne partei angezeigt werden kannst.

Der Einsatz will aber gelernt sein, bei falschem Gebrauch hat man das Zeug ziemlich schnell selbst in den Augen.

das würde mit den eigenen fäusten und füssen nciht passieren.

[](-__-)[]
2006-11-07, 18:51:45
Da die Pistolen so echt aussehen, zückt am Ende der Gegenüber auch eine Pistole, aber eine richtige.

Ich würds nicht machen. Pfefferspray und gut. Aber nichtmal das habe ich dabei.

Hatte auch nie ein Messer, wozu? Ich will niemanden verletzten, oder abstechen.

patermatrix
2006-11-07, 19:22:29
bei solchen dingen: ving tsun, oder... dieses andere, was die israelis machen. ich komm nicht mehr auf den namen..
Krav Maga meinst du.

Ansich keine schlechte Idee, aber das kann schnell zur Selbstüberschätzung führen à la "die hau ich runter, ich mach ja schliesslich Kampfsport". Schliesslich sind viele dieser rauen Gesellen selber auch nicht unerfahren was Kampfsport oder auch nur simple Strassenprügeleien angeht.

Kannst dazu auch die SuFu bemühen, gab hier schon lange Diskussionen über Selbstverteidigung.

Am besten ist aber immer noch: Beine in die Hand nehmen, falls es irgendwie geht.

darph
2006-11-07, 20:04:58
Krav Maga meinst du.

Ansich keine schlechte Idee, aber das kann schnell zur Selbstüberschätzung führen à la "die hau ich runter, ich mach ja schliesslich Kampfsport". Schliesslich sind viele dieser rauen Gesellen selber auch nicht unerfahren was Kampfsport oder auch nur simple Strassenprügeleien angeht.Abgesehen davon kann Kampfsport auch in rechtlicher Hinsicht schwer nach hinten losgehen. Bei der Selbstverteidigung ist nämlich auch immer auf die Angemessenheit der Mittel der Verteidigung zu achten. Gerade Kickboxer bekommen immer wieder massive Probleme, wenn sie jemanden zu Brei schlagen. Kampfsport ist ja oft eher offensiv, und wenn der Richter findet, es hätte gereicht, den Angriff abzuwehren, anstatt selbst zum Angriff vorzugehen... da kann es böse enden. Solange also keine Lebensgefahr herrscht, wäre ich mit dem Einsatz von Kampfkunst eher vorsichtig.

alpha-centauri
2006-11-07, 21:40:56
Krav Maga meinst du.

Ansich keine schlechte Idee, aber das kann schnell zur Selbstüberschätzung führen à la "die hau ich runter, ich mach ja schliesslich Kampfsport". Schliesslich sind viele dieser rauen Gesellen selber auch nicht unerfahren was Kampfsport oder auch nur simple Strassenprügeleien angeht.

Kannst dazu auch die SuFu bemühen, gab hier schon lange Diskussionen über Selbstverteidigung.

Am besten ist aber immer noch: Beine in die Hand nehmen, falls es irgendwie geht.

jepp. krav maga. oder ws. damit gibts auf die fresse, wenns sein muss.

aber ansonsten, das was du mir erzaehlst, deutet fuer mich auf zwei dinge: du hast selbst nie selbstverteidigung gemacht oder du hattest nen schlechten sensei.

ansonstne, mein damaliger bei jiu jitsu: erst flüchten, wenn das nicht geht, nochmal flüchten, und wenn das auch nicht geht, dann FESTE draufhauen, dass der andere nicht mehr aufsteht. die techniken die du lernen sollst, gehören zum selbstschutz. jeder gescheite lehrer wird drauf achten, dass selbstüberschätzung nicht dazu gehört!

also, konfrontation vermeiden. Top1 jeder Kampfkunst. und wenn konfrontation, dann heil rauskommen.

darph. bitte. das eine ist kampfsport, das andere selbstverteidigung. ich hab in meinen jüngeren jahren alles mögliche gemacht. karate, judo, jiu, kendo (MTBike und Tischtennis :) ), bei den Kampfkünsten waren keine Idioten und Spackos dabei.

Ich hatte in meiner damaligen Berufsschulzeit nen Muai THai Kickboxer in der Klasse, der an nem Wochenende in nen Zwist kam, als paar mit Stahllatten auf ihn los wollten (warum auch immer). Der Kickboxer kam die Woche drauf in die Schule mit nem blauen Auge - wie die anderen paar Kerle aussahen, will ich nicht wissen :eek:

patermatrix
2006-11-07, 22:01:57
aber ansonsten, das was du mir erzaehlst, deutet fuer mich auf zwei dinge: du hast selbst nie selbstverteidigung gemacht oder du hattest nen schlechten sensei.
Ersteres. :biggrin:

Ich habe aber miterlebt, wie zwei flüchtig bekannte Kollegen sich einer Gruppe von 3 Schlägern stellen wollten, mit dem Argument, sie miechen ja das angesprochene Krav Maga. Beide landeten im Krankenhaus, waren zum "Tatzeitpunkt" aber auch angetrunken.

Ich glaube deiner Aussage also uneingeschränkt.

eightyfive
2006-11-08, 12:12:26
Mein Senf dazu, kurz und knapp:

Gaswaffen: Spielzeug für kleine Jungs die auf dicke Hose machen wollen. Zur Selbstverteidigung absolut ungeeiget. Es sei denn du bist ein geschickter Werfer und kannst deinem Kontrahenten die Plempe gezielt zwischen die Augen schmeissen. :rolleyes:

Kampfsport: Schön und gut - wenn man es RICHTIG kann. Und das lernt man nicht mal eben in paar Kursen oder do it yourself. Da gehören schon ein paar Jährchen intensives Training dazu. Für jemanden der "nur mal eben so" eine effizente Methode zur Selbstverteidigung sucht vielleicht vergebene Lebensmüh.

Aber auch für den erfahrenen Kampfsportler gilt: Kampf gegen mehrere oder wenn Waffen im Spiel sind - Beine in die Hand nehmen und laufen. Man weiss nie wann einem von hinten die nächste Flasche über den Kopf gezogen wird.


Reizgas: Schon interessanter. Darauf achten das man nicht den billigsten Plunder von der Tankstelle kauft. Lieber in den nächsten Waffenladen und sich beim Kauf eines guten Markensprays beraten lassen. Bei der Wahl zwischen CS und Pfeffer würde ich Pfeffer nehmen. Ist zwar offiziell nur zur Tierabwehr zugelassen, im Falle von Notwehr wird dir aber kein Richter einen Strick daraus drehen. Außerdem wirkt es besser gegen Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Pfeffersprays gibt es in verschiedenen Größen und Sprühformen (Nebel, Strahl, neuerdings auch Schaum). Ich würde zum Strahl greifen. Ist windunempfindlicher und besitzt eine höhere Reichweite, sollte aber vorher mal mit geübt werden um ein Gefühl dafür zu bekommen. Auch nicht zur allerkleinsten Größe greifen, die sind nämlich recht schnell leergeschossen (geht schneller als man denkt).

Sollte es dann mal zu dem Fall sich damit verteidigen zu müssen: Nicht lange mit der Flasche rumfuchteln/drohen. Unaufällig aus der Tasche ziehen und draufhalten. Nicht sparen, ordentlich draufhalten. Und dann: Beine in die Hand und nichts wie weg. Keine Spielchen wie Tritte oder Schläge hinterschicken (kann euch vor Gericht alles nachgehalten werden). Polizei informieren.

Passt auf euch auf,
Matthias

VoodooMaster
2006-11-08, 12:51:24
Es gibt da ja diese Pfefferspray-Reizgasmischung die soll einen sofort Kampfunfähig machen, wenn das Zeugs aber in die Augen gerät kann es kritisch werden da ist sofortige Hilfe nötig, die Patronen sind aber recht teuer. Am besten im Waffenladen schlau machen. Ansonsten geht im Ernstfall nix über eine echte scharfe Waffe und einen Beinschuss. Natürlich habe ich keine Waffe, aber wenn ich eine scharfe Waffe hätte und mein Leben bedroht wäre würde ich höchstens auf die Beine zielen.

Auch wenn ich dafür in den Knast kommen würde. Nur versuchter Totschlag ist dann schwer nachzuweisen wenn ich 5 Mann explizit in die Kniescheiben gechossen habe. Nur in so einem Gemängel das Bein zu treffen dürfte schwer werden. Aber ich denke der AHA Effekt ist schon sofort gegeben wenn der erste blutend zu Boden fällt.

Ansonsten bleiben dann noch Importwaffen aus dem Ostblock, Pistolen mit der gleichen Technik wie ein Luftgewehr, also einem Diabologeschoss angetrieben durch einen kleinen Behälter mit Druckluft. In Deutschland gibt es da eine Bestimmung wie viel KJ (http://de.wikipedia.org/wiki/Joule) so eine Waffe haben darf, die Luftwaffen aus dem Osten haben eine 4 mal so hohe KJ Kraft und die Geschosse können in den Körper eindringen oder gar durchschalgen.

Das Importieren ist aber definitiv verboten. Dies gilt als scharfe Waffe bei uns.

eightyfive
2006-11-08, 13:19:12
Ansonsten geht im Ernstfall nix über eine echte scharfe Waffe und einen Beinschuss.

Tja, diese Möglichkeit fällt aber für 99,99% der Bevölkerung raus. Einen Waffenschein zu bekommen ist für den Normalbürger heutzutage schon fast ein Ding der Unmöglichkeit. In diese Gruppe fallen meist nur Sicherheitsunternehmen und evtl. ein paar Juweliere die man schon fast an 2 Händen abzählen kann. Mein Trainer im Schützenverein hat als Waffensachverständiger ebenfalls einen (fährt oft auf Fachmessen und transportiert daher viele Waffen hin und her, d.h. ähnlich wie ein Juwelier), aber den versuchen sie auch jedes Jahr aufs neue davon zu "befreien".

Wenn ich schon daran denke was für ein Krampf mit den Behörden es war bis ich schliesslich meine Sportschützen-WBK ausgestellt bekam (Zur Info: WBK und Waffenschein sind 2 völlig verschiedene Angelegenheiten). Waffenschein: No Way!


Auch wenn ich dafür in den Knast kommen würde. Nur versuchter Totschlag ist dann schwer nachzuweisen wenn ich 5 Mann explizit in die Kniescheiben gechossen habe. Nur in so einem Gemängel das Bein zu treffen dürfte schwer werden. Aber ich denke der AHA Effekt ist schon sofort gegeben wenn der erste blutend zu Boden fällt.

Du schaust zuviele schlechte Filme.



Ansonsten bleiben dann noch Importwaffen aus dem Ostblock, Pistolen mit der gleichen Technik wie ein Luftgewehr, also einem Diabologeschoss angetrieben durch einen kleinen Behälter mit Druckluft. In Deutschland gibt es da eine Bestimmung wie viel KJ (http://de.wikipedia.org/wiki/Joule) so eine Waffe haben darf, die Luftwaffen aus dem Osten haben eine 4 mal so hohe KJ Kraft und die Geschosse können in den Körper eindringen oder gar durchschalgen.

Das Importieren ist aber definitiv verboten. Dies gilt als scharfe Waffe bei uns.

Weder eine "freie" Luftdruckwaffe (<7,5J) noch eine WBK-pflichtige Luftdruckwaffe darfst du ohne einen Waffenschein in Deutschland führen (auch hier wieder zur Info: Führen ungleich Besitz).
Starke Luftdruckwaffen gibt es übrigens nicht nur im Ostblock. Sie dürfen auch hier von berichtigten Personen erworben werden (z.B. für Field-target http://de.wikipedia.org/wiki/Field_Target).

Mal ganz davon abgesehen: Wer sich ernsthaft mit einer Luftdruckwaffe zu verteidigen versucht ist IMHO wahnsinnig. Mit sowas machst du deinen Kontrahenten eher so richtig sauer denn kampfunfähig. Starke Luftdruckwaffen wie du sie beschreibst sind in kompakter Pistolenform zudem nicht wirklich erreichbar. Die gängigen Modelle mit 12g-CO2-Kartuschen erreichen nichtmal die Energie eines freien Luftgewehrs. Stärkere Modelle werden i.d.R. mit 200Bar Pressluftkartuschen betrieben, welche unter dem Lauf eines Gewehres Platz finden.

Fazit: Spinnerei

Bauer
2006-11-08, 13:30:00
Jo, Spinnerei...
Deine Zusammenfassung fand ich sehr Praxisnah und ausgewogen eightyfive!
Kann ich voll unterschreiben.

VoodooMaster
2006-11-08, 13:35:07
Fazit: Spinnerei

Tja du bist hier der Pseudo-Waffenexperte, ich habe in Bezug auf die scharfe Waffe nur von mir gesprochen. Es gibt Luftdruckpistolen die sogar noch mehr Kraft als Luftgewehre haben, diese können tödliche Wunden verursachen.

Aber die Realität sieht doch schon so aus das viele Jugendliche in Problembezirken mit einer scharfen Waffe rumlaufen.

eightyfive
2006-11-08, 13:59:42
Tja du bist hier der Pseudo-Waffenexperte, ich habe in Bezug auf die scharfe Waffe nur von mir gesprochen. Es gibt Luftdruckpistolen die sogar noch mehr Kraft als Luftgewehre haben, diese können tödliche Wunden verursachen.

Das ändert doch trotzdem nichts daran dass deine Ausführungen realitätsfremder Mumpitz sind. Und was haben deine merkwürdigen Phantasien in Notwehr 5 Menschen die Knie kaputtzuschiessen überhaupt mit dem Thema zu tun?
Und wenn du mich schon als Pseudo abstempeln möchtest, zeige mir doch bitte mal ein paar Modelle (und damit meine ich PISTOLEN) die die Mündungsenergie eines Gewehres bei weitem übertreffen. So groß ist der Markt da nämlich nicht. Mir fällt da spontan nur die Weihrauch HW45 ein (http://www.egun.de/market/item.php?id=1099527&PHPSESSID=41449528c2d6a95723334e6d4e77696b), und die ist schon ein echter Brocken.

Btw: Tödlich kann vieles sein. Auch ein freies Luftgewehr kann tödlich sein. Genau wie Nagelscheren, Schraubenzieher oder das Rauchen. Die Frage ist doch wie praktikabel solche Geräte in einer Notwehrsituation sind. Eine Luftdruckwaffe ist es jedenfalls nicht.



Aber die Realität sieht doch schon so aus das viele Jugendliche in Problembezirken mit einer scharfen Waffe rumlaufen.

Ja, das mag sein. Und? Was möchtest du mir damit sagen? Dass man es denen gleichtun sollte und ebenfalls illegal aufrüstet? :crazy2:

EureDudeheit
2006-11-08, 14:19:33
Weder eine "freie" Luftdruckwaffe (<7,5J) noch eine WBK-pflichtige Luftdruckwaffe darfst du ohne einen Waffenschein in Deutschland führen (auch hier wieder zur Info: Führen ungleich Besitz).
Starke Luftdruckwaffen gibt es übrigens nicht nur im Ostblock. Sie dürfen auch hier von berichtigten Personen erworben werden (z.B. für Field-target http://de.wikipedia.org/wiki/Field_Target).



Fazit: Spinnerei

Hmm jetzt weiß ich auch warum, warum der Polizist mich damals greifen wollte als ich mit dem Luftgewehr im Wald rumgeballert habe. Naja älter als 12 war ich damals auch nicht. Aber so ein 45J Polizist ist doch ein wenig langsamer als ich auf Adrenalin.

VoodooMaster
2006-11-08, 14:40:20
@ eightyfive : ich werde hier bestimmt keine Links posten die meine Meinung untermauern denn erstens sind diese Links nicht in deutscher Sprache und zweitens kann man auf diesen Seiten, diese hier verbotenen Gewehre und Pistolen mit 17-25 joule auch bestellen.

Zu meiner Schilderung, ich habe nur gechrieben, wenn auch etwas unglücklich, das ich wenn ich eine Waffe hätte und in einer Lebesbedrohlichen Situation wäre ich diese benutzen würde, aber auf keinen Fall im Bereich der Lebesnwichtigen Organe.

Soviel von meiner Seite. Man kann jeden Satz umformulieren und verdrehen oder diesen so Auslegen wie einem danach ist. Ich tue dies nicht und werde dieses nicht tun!

eightyfive
2006-11-08, 15:23:23
@ eightyfive : ich werde hier bestimmt keine Links posten die meine Meinung untermauern denn erstens sind diese Links nicht in deutscher Sprache und zweitens kann man auf diesen Seiten, diese hier verbotenen Gewehre und Pistolen mit 17-25 joule auch bestellen.

Ja und? Links zu Online-Shops sind nicht verboten. Auch auf eGun werden EBW-pflichtige Waffen angeboten.

Verboten sind diese Waffen hier übrigens auch nicht - nur berechtigungspflichtig.

btw: 17-25 Joule sind für Waffen mit vorkomprimierter Pressluft kein Kunststück (es gibt sog. Windbüchsen mit Schussenergie jenseits der 100J). Nur deine Behauptung mit einer kompakten Pistole die gleiche Leistung wie diese Gewehre erreichen zu können ist so nicht richtig.
Bei Pistolen mit manueller Kompression oder Federdruck ist schon bei 7,5J Schluss (siehe HW45).

Davon abgesehen: Selbst 25J sind ein lächerlicher Furz um jemanden in einer akuten Notwehrsituation auszuschalten. Selbst wenn du jemanden unglücklich triffst und er wenig später an einem Lungenödem stirbt: Genug Zeit dich abzustechen o.Ä. hat er allemal.


Zu meiner Schilderung, ich habe nur gechrieben, wenn auch etwas unglücklich, das ich wenn ich eine Waffe hätte und in einer Lebesbedrohlichen Situation wäre ich diese benutzen würde, aber auf keinen Fall im Bereich der Lebesnwichtigen Organe.

Kann man so sagen, wenn man davon spricht mit seiner (legalen?) Waffe 5 Menschen explizit die Kniescheiben wegzuschiessen (Wäre bestimmt ein Bild für die Götter: "So, jetzt bitte mal alle ruhig stehen bleiben, ich will euch ja nur die Kniescheiben wegschiessen! Verflixt, bei Max Payne sah das alles so einfach aus ...":rolleyes: ) und dafür gerne in den Knast zu wandern. Mal davon abgesehen wie schnell ein Mensch verbluten kann ohne erste Hilfe, auch bei einem Beinschuss.. Aber Hauptsache kein Totschlag :ucrazy:

eightyfive
2006-11-08, 15:58:20
Zu meiner Schilderung, ich habe nur gechrieben, wenn auch etwas unglücklich, das ich wenn ich eine Waffe hätte und in einer Lebesbedrohlichen Situation wäre ich diese benutzen würde, aber auf keinen Fall im Bereich der Lebesnwichtigen Organe.

Wäre ich einer LEBENSBEDROHLICHEN Situation (und damit meine ich lebensbedrohlich, keine Kneipen/Discoschlägerei oder anderer Blödsinn), d.h. ich habe keine Möglichkeit zur Flucht, meine Kontrahenten sind bewaffnet und wollen mir ans Leder:
Ich würde da keine wertvolle Millisekunde verschwenden um an das Wohl meines potenziellen Mörders zu denken. Geschweige denn irgendwelche Zielübungen auf (sich womöglich schnell auf mich zubewegende) Kniescheiben.
Da stände bei mir nur die schnelle und konsequente Erfassung und Ausschaltung der Bedrohung im Vordergrund, was im Endeffekt bedeutet: Eine Doublette in den Torso.


Wie gut nur dass ich wohl (hoffentlich) nie in meinem Leben in so eine Situation kommen werde und mir auch eigentlich gar keine Gedanken darüber machen muss/möchte.


Und jetzt schlage ich mal vor wir machen die Actionfilm-Schublade zu und widmen uns wieder dem eigentlichen Thema, was da heisst: Gaswaffen.

l.derki
2009-01-09, 16:50:58
hallo ihr,

vor ein paar tagen haben die polizei bei mir in der wohnung eine gaswaffe gefunden,
und daher haben sie gegen mir ein anzeige gemacht, da ich eine gaswaffe besitzer,
obwohl sie habe ich bereits gekauft vor diesem waffengesetz (seit etwa 3 jahren),

die frage jetzt lautet: bekomme ich irgendein strafe?
und wenn ja was für einen?

lg

Kladderadatsch
2009-01-09, 17:23:20
(-__-)[];4961663']
Hatte auch nie ein Messer, wozu? Ich will niemanden verletzten, oder abstechen.
messer ist auch noch mal ein anderes kaliber als eine gaspistole. wenn man da nicht weiß, wo man hinsticht, kann der andere gleich hops gehen, bzw. verbluten.

alpha-centauri
2009-01-09, 17:33:45
hallo ihr,

vor ein paar tagen haben die polizei bei mir in der wohnung eine gaswaffe gefunden,

lg

die frage sollte er sein, aus welchen gründen sie in deine wohnung kamen..

l.derki
2009-01-09, 18:07:58
die frage sollte er sein, aus welchen gründen sie in deine wohnung kamen..

da ich mit meine freundin uns geschrieten haben( aber die gaswaffe natürlich habe ich nicht benutzt)

Undertaker
2009-01-09, 18:11:35
Du kaufst dir wegen eines Streites mit deiner Freundin eine Waffe? Dazu fällt mir nicht mehr viel ein...

Grey
2009-01-09, 18:14:32
Du kaufst dir wegen eines Streites mit deiner Freundin eine Waffe? Dazu fällt mir nicht mehr viel ein...

Die Grünmuckel, nicht die Waffe...

der_roadrunner
2009-01-09, 18:14:40
Du kaufst dir wegen eines Streites mit deiner Freundin eine Waffe? Dazu fällt mir nicht mehr viel ein...

Ich glaube er meint, dass die Polizei wegen des Streites (zu laut?) in die Wohnung kam. Die Gaswaffe hat er schon länger.

der roadrunner

Undertaker
2009-01-09, 18:23:18
Ups, hab statt "kamen" "kam" gelesen ;) Also Kommando zurück.

l.derki
2009-01-09, 18:25:00
richtig das meinte ich
die polizei hat sie meiner freundin gerufen weil wir uns geschrieten haben
aber ein polizist hatte sie (gaswaffe) entdeckt als er meinen schublade geöffnet hatte

DryLand
2009-01-09, 18:39:00
Hm...seit wann darf man denn dann in Schubladen schauen?

Brauchen die nicht einen Durchsuchungsbefehl? Oder ist der hinfällig bei dringendem "Tatverdacht", bzw wenn die Polizisten, die sich den Streit vor Ort anschauen, meinen, da ist noch mehr zu finden, oder man hat noch mehr auf dem Kerbholz?

Denn ich denke nicht, dass die einfach so mal in Schubladen schauen dürfen, wenn dort ein lauter Streit ist.

l.derki
2009-01-09, 18:43:04
leider
die dürfen eigntlich das nicht ohne eine durchsuchungsbefehl
aber ist ja so halt

meine frage ob ich wegen so was ins gefängnis komme oder nicht?
und wenn nicht was denn?

lg

sw0rdfish
2009-01-09, 18:52:18
Das wird die der Anwalt deine Vertrauens sagen. Wenn du dir keinen leisten kannst, kannst du imho übers Amtsgericht auch an eine kostenlose Beratung herankommen. Ins Gefängnis muss du denke ich nicht, es sei denn du hast Bewährung oder so^^ Da wird nicht viel passieren.


messer ist auch noch mal ein anderes kaliber als eine gaspistole. wenn man da nicht weiß, wo man hinsticht, kann der andere gleich hops gehen, bzw. verbluten.


Richtig, aber wie soll man bitte in einem Kampf jemandem mit einem Messer überhaut so präzise treffen, dass er "nur" ausgeschaltet ist und nichts schlimmeres passiert. :| Das geht wohl kaum. Ergo ist das Mitführen eines entsprechenden Messers immer sehr fragwürdig imho!

lg

drexsack
2009-01-09, 18:58:18
Richtig, aber wie soll man bitte in einem Kampf jemandem mit einem Messer überhaut so präzise treffen, dass er "nur" ausgeschaltet ist und nichts schlimmeres passiert. :| Das geht wohl kaum. Ergo ist das Mitführen eines entsprechenden Messers immer sehr fragwürdig imho!

lg

Das geht doch selbst an einem ruhenden Gegner nicht wirklich, falls man nicht mit dem Griff zuschlägt.

Kladderadatsch
2009-01-09, 19:00:28
Richtig, aber wie soll man bitte in einem Kampf jemandem mit einem Messer überhaut so präzise treffen, dass er "nur" ausgeschaltet ist und nichts schlimmeres passiert. :| Das geht wohl kaum. Ergo ist das Mitführen eines entsprechenden Messers immer sehr fragwürdig imho!

äh, muss man die "fragwürdigkeit" da noch extra betonen? alles größere als ein taschenmesser gehört in der öffentlichkeit imho sogar verboten, bzw. z.b. so gehandhabt wie ein luftgewehr.

(del)
2009-01-09, 19:05:47
leider
die dürfen eigntlich das nicht ohne eine durchsuchungsbefehl
aber ist ja so halt

meine frage ob ich wegen so was ins gefängnis komme oder nicht?
und wenn nicht was denn?

lg
Gefängnis gibt es für sowas i.d.R. nicht. Hast du schon Vorstrafen oder eine Bewährungsstrafe, die noch läuft?

Wenn du bisher eine weiße Weste hast, dann wird nach meinem Rechtsempfinden eine Ermahnung und eine kleine Geldbuße fällig, mehr nicht.

Aber ohne Gewähr die Aussage.

sw0rdfish
2009-01-09, 19:12:12
äh, muss man die "fragwürdigkeit" da noch extra betonen? alles größere als ein taschenmesser gehört in der öffentlichkeit imho sogar verboten, bzw. z.b. so gehandhabt wie ein luftgewehr.

Wir sind doch eigentlich einer Meinung. :) Nein, betonen muss man das hier wohl nicht unbedingt.

lg

1337
2009-01-09, 19:16:38
Gefängnis gibt es für sowas i.d.R. nicht. Hast du schon Vorstrafen oder eine Bewährungsstrafe, die noch läuft?

Wenn du bisher eine weiße Weste hast, dann wird nach meinem Rechtsempfinden eine Ermahnung und eine kleine Geldbuße fällig, mehr nicht.

Aber ohne Gewähr die Aussage.


Welcher Tatbestand liegt denn vor?
Wenn er über 18 ist, sollte er die legal besitzen dürfen, oder habe ich da jetzt was nicht richtig verstanden?

Guckes
2009-01-09, 19:27:33
sehe ich genauso. wenn man 18 jahre alt ist darf man in seinen eigenen 4 wänden eine gaswaffe haben. für das mitführen auserhalb benötigt man ja den sogenannten kleinen waffenschein. aber nur weil das teil in deiner schublade lag solltest du eigentlich keinerlei probleme haben.wie gesagt vorausgesetzt das du 18 bist, was ich aber mal annehme wenn du ne eigene wohnung hast.

(del)
2009-01-09, 19:35:56
Kann sein, kenne die hiesige Rechtslage nicht. Ich wollte dem jungen Mann nur etwas Must machen, da er ja schon befürchtet hat, ins Gefängnis zu kommen. Wenn er komplett straffrei ausgeht, umso besser für ihn.

Arcanoxer
2009-01-09, 19:55:53
Die 9mm Gaspistolen (Schreckschuss) bringen es einfach nicht und mit den 6mm kann man sich auch gleich selber ins Gesicht schiessen.
Weiter als 2m kommt man damit nämlich nicht.

Urion
2009-01-09, 20:16:26
Mitfuehren von Gaswaffen ist erlaubt, allerdings nicht auf Veranstalltungen, Versammlungen usw.
Das Benutzen oder Drohen stellt aber schon ne Straftat dar, wenn keine Notwehrsituation gegeben ist und Notwehrsituation ist es nur dann, wenn es notwendig ist diese Waffe zur Abwehr eines Angriffes einzusetzen. Das ist schon etwas schwieriger, denn nicht jede 'bedrohliche' Situation ist eine Notwehrsituation und dann kanns echte Probleme geben, ganz besonders dann wenn jemand verletzt wird.


WRONG!

§32 sagt

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

im Kommentar (Kühl, Kristian, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 2002, Vahlen, §7 Rdn. 4)
zum StGB dazu steht:

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.



Weiss kaum einer ist aber so....

Solche Kalauer wie Einbrecher verklagt Hausbesitzer wegen zB Knochenbruch nach Einsatz eines Besenstieles sind absolut dämliche Ammenmärchen aus dem Reich der Schwätzer..

barracuda
2009-01-09, 22:01:42
So, dann mal zur Beantwortung der Frage:
die dürfen eigntlich das nicht ohne eine durchsuchungsbefehl
aber ist ja so halt
Doch, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist allerdings Ermessenssache der Beamten.

meine frage ob ich wegen so was ins gefängnis komme oder nicht?
und wenn nicht was denn?
Der so genannte kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein#Kleiner_Waffenschein

Da sich die Waffe in der Wohnung befand, ist alles paletti solange sie ein PTB-Prüfzeichen besitzt. Das Datum ihres Erwerbs spielt keine Rolle.

alpha-centauri
2009-01-09, 22:25:14
Ich glaube er meint, dass die Polizei wegen des Streites (zu laut?) in die Wohnung kam. Die Gaswaffe hat er schon länger.

der roadrunner

dürfen die das überhaupt?

Xanatos
2009-01-09, 22:30:41
ja, s.o.

Simon Moon
2009-01-09, 22:42:08
meine frage ob ich wegen so was ins gefängnis komme oder nicht?
und wenn nicht was denn?


Also die Anzeige müssen die Beamten aufgeben, jetzt sollten sie aber ermitteln, ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt oder ob deine Aussage, die Waffe legal erstanden zu haben (bevor ein betreffendes Gesetz in kraft trat), überhaupt stimmt. Sollten sie das nicht feststellen, kannst du die Strafe entweder akzeptieren oder einen Einspruch auf das Urteil erheben.

l.derki
2009-01-10, 00:52:20
Der so genannte kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.
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das heißt in meinen eigenen 4 wänden darf ich eine gaspistole zu besetzen ohne
kleinen waffenschein?
oder habe ich da nicht richtig verstanden?

barracuda
2009-01-10, 01:11:47
Das hast du richtig verstanden. Wenn die Pistole kein PTB-Zeichen gehabt hätte, wäre sie gleich beschlagnahmt worden.

Der langen Rede kurzer Sinn: du musst dir keine Sorgen wegen der Pistole machen solange sie in deinen eigenen 4 Wänden bleibt bzw. nach den Bestimmungen des Waffengesetzes transportiert wird.

ShadowXX
2009-01-10, 01:38:39
Doch, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist allerdings Ermessenssache der Beamten.

Und wer das so ins Gesetz geschrieben hat gehört hinter Gitter.

Rate mal wie 99,9% der "Beamten" da im Rausch der Macht entscheiden......