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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung bei Beinamputation?


Gast
2006-11-07, 23:58:37
Hi,

die Frage ist ernst gemeint und sollte nicht getrashed werden.

Also es geht darum, ein Bekannter sucht ne Ausbildungsstelle als Bürokaufmann oder ähliches. Abschluss hat sie nen mittelmäßigen Berufsfachschulabschluss (gleichwertig Realschule).

Das Problem ist, das die Person halb beinamputiert ist, somit auf Krücken gehen muss.

Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen in denen der Gesetzgeber eine Ausbildungspflicht der Arbeitgeber vorschreibt? Bzw. ist der Staat verpflichtet diese Personen bei Bewerbungen im Beamten/Verwaltungsbereich zu bevorzugen. (Behindertenquote??? Gibts sowas überhaupt?)

Ansonsten, sollte man etwaige Behinderungen bereits in der Bewerbung mit angeben? Dann wären die Chancen ja gleich Null........

Besten Dank für eure Mithilfe ;)

Gast
2006-11-07, 23:59:43
PS: Habe ziemlich schnell getextet..........etwaige Orthographie- und Grammatikfehler sind bitte geheim zu halten ;)

revold
2006-11-08, 00:03:22
Als Bürokaufmann muss man ja kein Marathon laufen. Und es sollte schon in der Bewerbung erwähnt werden.

atlantic
2006-11-08, 00:14:18
bei Beamten: steht oft in den Stellenausschreibungen, das Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Schaut euch mal ein paar Stellenausschreibungen an.

Soweit ich weiß, gibt es auch eine Auflage für Betriebe ab einer bestimmten Größe, Behinderte einzustellen. Anderenfalls fällt eine Ausgleichszahlung an. Ich würde also behaupten, das es, wenn die Behinderung sich nicht mit dem Berufswunsch beißt, keine Probleme geben dürfte.

Phoenix22
2006-11-08, 00:20:41
Aus meiner Mutter weiß ich, wie die Moderatorin auch schon sagte, werden im öffentlichen Bereich bei gleicher Eignung Behinderte eingestellt, allerdings sollte die Behinderung die eigentliche Ausübung nicht hindern könnte.
Hier in dem Fall ist kein Thema.

Man sollt Behinderungen entweder in Bewerbungen reinschreiben (w. o. Bonus) oder erst beim Gespräch (allerspätetens).

Die Firma würde nicht wirklich an Behindertenquote dranhalten, erlebe ich selber viel und bezahlt lieber Ausgleich, als mit Behinderte wirklich umzugehen (da mehr Kosten, Aufwand etc. typische Vorurteile halt)

raschomon
2006-11-08, 00:28:28
bei Beamten: steht oft in den Stellenausschreibungen, das Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Schaut euch mal ein paar Stellenausschreibungen an.

Soweit ich weiß, gibt es auch eine Auflage für Betriebe ab einer bestimmten Größe, Behinderte einzustellen. Anderenfalls fällt eine Ausgleichszahlung an. Ich würde also behaupten, das es, wenn die Behinderung sich nicht mit dem Berufswunsch beißt, keine Probleme geben dürfte.

In welcher Welt lebst Du bitte? Muß sehr schön sein dort. Lädst Du mich ein?

atlantic
2006-11-08, 00:30:37
Aus meiner Mutter weiß ich, wie die Moderatorin auch schon sagte, werden im öffentlichen Bereich bei gleicher Eignung Behinderte eingestellt, allerdings sollte die Behinderung die eigentliche Ausübung nicht hindern könnte.
Hier in dem Fall ist kein Thema.

Man sollt Behinderungen entweder in Bewerbungen reinschreiben (w. o. Bonus) oder erst beim Gespräch (allerspätetens).

Die Firma würde nicht wirklich an Behindertenquote dranhalten, erlebe ich selber viel und bezahlt lieber Ausgleich, als mit Behinderte wirklich umzugehen (da mehr Kosten, Aufwand etc. typische Vorurteile halt)

hast du selber eine Behinderung? Dann weißt du natürlich mehr.
Nicht schlecht, wenn du deine Erfahrungen schreiben würdest. Aber mir leuchtet nicht ein, wieso jemand mit einer Gehbehinderung für eine Firma bei einem Bürojob mehr Aufwand und Kosten verursachen würde. Es ginge da doch eventuell nur um einmalige Anschaffungen wie etwa einen speziellen Bürostuhl etc.
Bauliche Veränderungen sollten ja bei jemandem, der nicht im Rollstuhl sitzt, nicht nötig werden.

atlantic
2006-11-08, 00:40:17
In welcher Welt lebst Du bitte? Muß sehr schön sein dort. Lädst Du mich ein?

komm nach Ulm, da scheints sowas noch zu geben =)

btw.: bist DU behindert oder warum weißt du scheinbar besser bescheid?

Gast
2006-11-08, 03:25:26
Ich will jetzt niemandem zu nahe treten, mich interessiert das aber jetzt aus reiner Neugier:

Gibt es aufgrund dessen, daß es so eine Behindertenquote gibt, überhaupt Behinderte Langzeitarbeitslose?

Madman123456
2006-11-08, 06:12:35
Ich will jetzt niemandem zu nahe treten, mich interessiert das aber jetzt aus reiner Neugier:

Gibt es aufgrund dessen, daß es so eine Behindertenquote gibt, überhaupt Behinderte Langzeitarbeitslose?

Klar. Die Behinderten werden nun nicht gerade zur Seltenheit auf dem Arbeitsmarkt, es muss auch keine Firma die "Strafgebühr" an den Staat bezahlen weils ihnen absolut nicht möglich ist einen Behinderten für irgendeine Stelle ranzubekommen.

Wenn der Betreib seine Behindertenquote erfüllt hat, wieso sollte er dann noch einen Behinderten einstellen? Es gibt reichlich Nicht-Behinderte die sich um diesselbe Arbeitstelle kloppen und die werden dann für andere Arbeiten die nicht unbedingt berufsbedingt sind aber trotzdem mal anfallen, brauchbarer.

Lokadamus - nixBock
2006-11-08, 07:26:02
Ich will jetzt niemandem zu nahe treten, mich interessiert das aber jetzt aus reiner Neugier:

Gibt es aufgrund dessen, daß es so eine Behindertenquote gibt, überhaupt Behinderte Langzeitarbeitslose?mmm...

Je nach schwere der Behinderung werden diese Leute eingestuft (sie erhalten einen Pass, wo die Stufe angegeben ist) und erhalten so andere, finanzielle Möglichkeiten vom Staat.

gerry7
2006-11-08, 08:04:10
Nicht schlecht, wenn du deine Erfahrungen schreiben würdest.

Also Erfahrungen von mir von vor 12 Jahren(Bei der Bewerbung mit 40% belastet, ziemliches Plastikknie und metallverstärkter Arm:biggrin: also bald Cyborg) Abschluß Technikerschule DV.
Von Personalchefs die mich als Krüppel titulierten, Anfeindungen, bis hin zu netten Gesprächen war alles dabei.

Bin jetzt seit 9 jahren bei einer großen Firma in der IT, werde NICHT als Behinderter behandelt, will das auch garnicht, arbeite den selben Umfang wie alle.

Man muß sich als Mensch mit seinen Stärken zeigen, und nicht auf die "Tränendrüse" gehen. Vor was viele Arbeitgeber Angst, haben das sie einen "Dauerkranken" einstellen, die verwechseln die Behinderung oft mit einer Krankheit. Vorurteilen begegnen, offen gegenübetrtreten.

Und schauen ob es in der Stadt/Umgebung eine Behinderteninitiative/Verein gibt. Die kennen oft Anlaufstellen und können Rat geben.

Es ist - ohne Zweifel - nicht leicht, aber es kann gehen.

Gast
2006-11-08, 08:06:11
bei Beamten: steht oft in den Stellenausschreibungen, das Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfte dieser Passus aber hinfällig sein. Denn danach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Bevorzugt aber auch nicht.

Ich frage mich schon, was wohl passiert, wenn sich eine Frau, ein Schwuler, ein 50-Jähriger, ein Moslem und ein Behinderter für einen Arbeitsplatz bewerben.

atlantic
2006-11-08, 08:35:00
Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfte dieser Passus aber hinfällig sein. Denn danach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Bevorzugt aber auch nicht.

Ich frage mich schon, was wohl passiert, wenn sich eine Frau, ein Schwuler, ein 50-Jähriger, ein Moslem und ein Behinderter für einen Arbeitsplatz bewerben.

hab jetzt nur mal über Uni Ulm die externen Angebote gesichtet. Gleich das erste war ein Treffer. Genau dieser Passus mit Frauen- und Behindertenquote taucht in fast jeder Ausschreibung auf.

http://www.verwaltung.uni-ulm.de/zuv/zuv/info/dez3/stellenausschreibungen/externe-stellen/76-2006-tu-ilmenau.pdf

aber gleich vorweg für die, die sich immer wieder gern an der Bevorzugung von Frauen reiben: DARUM gehts hier nicht. Die werden auch nur aufgefordert, sich zu bewerben. Nicht mehr und nicht weniger. :wink:

DonVitoCorleone
2006-11-08, 08:37:36
Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfte dieser Passus aber hinfällig sein. Denn danach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Bevorzugt aber auch nicht.

Ich frage mich schon, was wohl passiert, wenn sich eine Frau, ein Schwuler, ein 50-Jähriger, ein Moslem und ein Behinderter für einen Arbeitsplatz bewerben.

Die Stelle wird gekürzt :P

Nein, im Ernst: Es gibt wie schon gesagt Behindertenquoten, die von vielen Firmen auch zumindest Teilweise erfüllt werden. Das Behinderte deswegen aber Vorteile haben, bezweifle ich. Ich kenn selber ein paar, die nach (guter) abgeschloßener Lehre nichts bekommen haben. Arbeitsmarkt bleibt Arbeitsmarkt.

Ach und ich würd eine größere Behinderung, wie es eine Beinamputation ja zweifelsohne ist, schon in der Bewerbung erwähnen. Aber dann auch klarmachen (wenns stimmt), dass es eben keine Krankheit ist und man dadurch nicht zwangsläufig den Krankenstand nach oben treibt.
Wenn ein Personaler im Bewerbungsschreiben damit nicht umgehen kann, wird ers beim Vorstellungsgespräch noch viel weniger.

Gast
2006-11-08, 08:43:21
http://www.verwaltung.uni-ulm.de/zuv/zuv/info/dez3/stellenausschreibungen/externe-stellen/76-2006-tu-ilmenau.pdf
Bei diesem PassusSchwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der
Einstellung.würde ich als Schwuler, Frau oder Moslem sofort klagen.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
...
Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig...

Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/)

Im gesamten Gesetzestext kann ich keine Stelle finden, die es erlaubt, bestimmte Personengruppen zu bevorzugen.

DonVitoCorleone
2006-11-08, 08:44:06
...
http://www.verwaltung.uni-ulm.de/zuv/zuv/info/dez3/stellenausschreibungen/externe-stellen/76-2006-tu-ilmenau.pdf



Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der
Einstellung

Ich mein, nicht dass ich mich daran stören würde. Ist ja eher zu unterstützen! Aber es würde mich echt mal interessieren, wie ein Arbeitsrechtler diesen Passus nach dem neuen Gleichberechtigungsgesetz sieht.
Ich habe dieses zwar nicht komplett im Kopf, kann mich aber nicht erinnern, dass es eine Ausschlußklausel für Behinderte Menschen gibt. :confused:

Haarmann
2006-11-08, 08:46:48
Ich würde es auf alle Fälle erwähnen. Gerade in einem Büro mit vielen Akten etc. muss man diese oft holen gehen - und wenns nur von einem hohen Regal ist. Wenn einem diese Fähigkeit abgeht, dann ist man in diesem Betrieb nicht ideal untergebracht -> erstens angeben, was man genau hat und zweitens unbedingt angeben, was man dadurch nicht mehr hinkriegt. Verpackt man das Ganze noch klug, dann ergibt das eine motiviert wirkende Anfrage, was wiederum ein Vorteil darstellt.

atlantic
2006-11-08, 09:06:04
Bei diesem PassusSchwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der
Einstellung.würde ich als Schwuler, Frau oder Moslem sofort klagen.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
...
Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig...

Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/)

Im gesamten Gesetzestext kann ich keine Stelle finden, die es erlaubt, bestimmte Personengruppen zu bevorzugen.

in der Tat ist das bedenklich. Ich frage mich gerade, was die Rechtsabteilungen der Verwaltungen hindert, die Ausschreibungstexte den aktuellen Gesetzen anzupassen.

was bei bestehender Behinderung sicher nicht ratsam wäre, ist, diese zu verschweigen. Wenn es für die HAUPTtätigkeit nicht von Belang ist, sondern sich z.B. nur darauf beschränkt, eben NICHT einmal am Tag nen Ordner vom oberen Regalboden per Leiter holen zu können, würde ich mich wundern, wenn sich deshalb jemand gegen einen Behinderten entscheidet. Da er für 99,5 % der anfallenden Tätigkeiten genauso gut geeignet ist. Ich sehe natürlich nur, wie es in meinem persönlichen Umfeld läuft.

Plutos
2006-11-08, 09:22:03
Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfte dieser Passus aber hinfällig sein. Denn danach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Bevorzugt aber auch nicht.

Ich frage mich schon, was wohl passiert, wenn sich eine Frau, ein Schwuler, ein 50-Jähriger, ein Moslem und ein Behinderter für einen Arbeitsplatz bewerben.

You made my day X-D.

@ Topic: It depends...leicht haben wird er es in der Realität nicht, unmöglich sollte es auch nicht sein.

bleipumpe
2006-11-08, 17:07:04
@Threadstarter

Wieso hat dein Bekannter keine Prothese? Welcher Unterschenkelamputierte muss denn heute noch mit "Krücken" rumlaufen?
Ich kenne selbst Menschen mit Unterschenkel- und Oberschenkelamputationen und bei vielen merkt man nicht einmal, dass sie eine Prothese haben.

mfg b.

GBWolf
2006-11-08, 17:09:51
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen in denen der Gesetzgeber eine Ausbildungspflicht der Arbeitgeber vorschreibt? Bzw. ist der Staat verpflichtet diese Personen bei Bewerbungen im Beamten/Verwaltungsbereich zu bevorzugen. (Behindertenquote??? Gibts sowas überhaupt?)


ja gibt es.

Behinderte und Frauen werden bei gleicher Eignung immer bevorzugt!

und das ist kein Scherz!

Skusi
2006-11-08, 22:31:36
Wieso Scherz?!?-.-

Ihr solltet euch mal vor Augen halten, dass für Behinderte (wobei ich als selbst Betroffener schon bei der Verallgemeinerung "Behinderter" die Krätze kriege...) nur ein kleiner, wenn nicht verschwindent kleiner Prozentsatz der freien Arbeitsplätze überhaupt zugänglich ist. Das solche Menschen mit der einen oder anderen körperlichen/geistigen Einschränkung dann bevorzugt behandelt werden, sollte in einer modernen, sozial eingestellten Gesellschaft wohl selbstverständlich sein.
Ich persönlich kenne einige Behinderte, die über exorbitant gute Qualifikationen verfügen, aber trotzdem nur in der Behörde in der Telefonzentrale arbeiten. Ich persönlich habe zwar einen Job, aber den würd ich eher als Staatsfinanzierte Beschäftigungstherapie bezeichnen. Trotz meiner guten Beruflichen Qualifikation und eigentlich recht guter PC Kenntnisse ist es für mich praktisch unmöglich in der "freien" Wirtschaft eine vernünftige Arbeit zu finden. Das Ausredepotential der Arbeitgeber ist wirklich immens.

Es ist natürlich schwierig in Zeiten von 5 Millionen Arbeitslosen, als Behinderter auf sein Recht auf Arbeit zu pochen, Millionen nicht Behinderte tuen das auch ohne Erfolg
Aber das es Lebensbereiche gibt, in denen Behinderte bevorzugt werden, finde ich absolut Ok, meine Benachteiligung nehme ich ja auch jeden Tag mit und da fragt keiner ob das Ok ist.;)

gerry7
2006-11-09, 09:17:45
wobei ich als selbst Betroffener schon bei der Verallgemeinerung "Behinderter" die Krätze kriege...

Same here ............

TheGamer
2006-11-09, 09:22:41
Hi,

die Frage ist ernst gemeint und sollte nicht getrashed werden.

Also es geht darum, ein Bekannter sucht ne Ausbildungsstelle als Bürokaufmann oder ähliches. Abschluss hat sie nen mittelmäßigen Berufsfachschulabschluss (gleichwertig Realschule).

Das Problem ist, das die Person halb beinamputiert ist, somit auf Krücken gehen muss.

Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen in denen der Gesetzgeber eine Ausbildungspflicht der Arbeitgeber vorschreibt? Bzw. ist der Staat verpflichtet diese Personen bei Bewerbungen im Beamten/Verwaltungsbereich zu bevorzugen. (Behindertenquote??? Gibts sowas überhaupt?)

Ansonsten, sollte man etwaige Behinderungen bereits in der Bewerbung mit angeben? Dann wären die Chancen ja gleich Null........

Besten Dank für eure Mithilfe ;)

Das sollte schon gehen. Er wünscht ja eine Bürotätigkeit und da ist es meines erachtens egal ob man einen Fuss hat oder nicht. Der Berufswunsch Kellner wäre hier wieder was anderes

GBWolf
2006-11-09, 10:28:20
Wieso Scherz?!?-.-



bezog sich mehr drauf dass Frauen ebenfalls bevorzugt werden ;)

Skusi
2006-11-09, 12:08:38
Lol ok da haste recht.:eek:

Gast
2006-11-09, 22:54:35
@Threadstarter

Wieso hat dein Bekannter keine Prothese? Welcher Unterschenkelamputierte muss denn heute noch mit "Krücken" rumlaufen?
Ich kenne selbst Menschen mit Unterschenkel- und Oberschenkelamputationen und bei vielen merkt man nicht einmal, dass sie eine Prothese haben.

mfg b.

Er verfügt sehr wohl über ein Prothese, von außen sieht man ihm auch nichts an, jedoch muss er trotzdem mit einer Krücke als Stützhilfe laufen.

atlantic
2006-11-09, 23:32:03
bezog sich mehr drauf dass Frauen ebenfalls bevorzugt werden ;)

und? wo liegt der Grund? Weil der Staat sein Gleichstellungsgesetz selbst noch nicht hinreichend umsetzen konnte. Um diesen Umstand zu ändern, gibt es im Moment noch diesen Passus. Oder wie erklärst du dir die Tatsache, das immer noch Männer die zahlenmäßig stärkste Gruppe bei den Beamten sind?

Das Ei, das ich lege, muß ich auch ausbrüten.

GBWolf
2006-11-10, 00:10:33
und? wo liegt der Grund? Weil der Staat sein Gleichstellungsgesetz selbst noch nicht hinreichend umsetzen konnte. Um diesen Umstand zu ändern, gibt es im Moment noch diesen Passus. Oder wie erklärst du dir die Tatsache, das immer noch Männer die zahlenmäßig stärkste Gruppe bei den Beamten sind?

Das Ei, das ich lege, muß ich auch ausbrüten.

ka wo der Grund liegt.

trotzdem find ich den passus etwas daneben ;)

Hvoralek
2006-11-12, 01:02:16
Das AGG ist eine privatrechtliche Regelung, damit dürften die Stellenausschreibungen von Behörden ohnehin nichts zu tun zu haben. Die sind dafür an die Grundrechte, hier insbesondere Art. 3 GG (http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html) gebunden.

Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfte dieser Passus aber hinfällig sein. Denn danach darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Bevorzugt aber auch nicht.Wo wird eine Bevorzugung verboten?

Tigerchen
2006-11-12, 08:04:11
in der Tat ist das bedenklich. Ich frage mich gerade, was die Rechtsabteilungen der Verwaltungen hindert, die Ausschreibungstexte den aktuellen Gesetzen anzupassen.

was bei bestehender Behinderung sicher nicht ratsam wäre, ist, diese zu verschweigen. Wenn es für die HAUPTtätigkeit nicht von Belang ist, sondern sich z.B. nur darauf beschränkt, eben NICHT einmal am Tag nen Ordner vom oberen Regalboden per Leiter holen zu können, würde ich mich wundern, wenn sich deshalb jemand gegen einen Behinderten entscheidet. Da er für 99,5 % der anfallenden Tätigkeiten genauso gut geeignet ist. Ich sehe natürlich nur, wie es in meinem persönlichen Umfeld läuft.

Behinderte werden in der Privatwirtschaft nur sehr ungern eingestellt. Denn wenn ein Behinderter erstmal fest eingestellt ist wird man ihn unter keinerlei Umständen mehr los. Dann muß ich als Chef in einer Krise eventuell Leistungsträger entlassen. Der Behinderte muß dann bleiben. Beim Kampf ums Überleben, gerade in kleineren Betrieben, ein echtes Problem. Das ist das Denken in den Chefetagen. Du magst das ablehnen aber es ist Realität. Wohlmeinende Gesetze haben dieses Problem erst erzeugt. Darum bin ich der Meinung Behinderte oder andere Gruppen dürfen unter keinen Umständen Sonderrechte eingeräumt werden. Der Schuß ging und geht immer nach hinten los.

Haarmann
2006-11-12, 08:25:34
Tigerchen

Absolut Deiner Meinung. In den USA treibt sowas witzige Blüten. Da werden Firmen liquidiert um gleich wieder neu gebildet zu werden. Dies nur, damit man unliebsame Gäste loswerden kann.

RMA
2006-11-12, 13:07:15
Das Gleichberechtigungsgesetz wird insbesondere im öffentlichen Dienst noch lustige Blüten treiben. Gelinde ausgedrückt.

Das kann ich sagen, weil ich selber im öffentlichen Dienst in einer Personalabteilung tätig bin und alleine jetzt schon den Aufwand sehe, der durch die Bewerberadministration erzeugt wird. Alleine vor dem Hintergrund der Gleichberechtigungsgesetzte (Mann/Frau) und dem SGB IX. Wenn da jetzt noch zig Faktoren wie Religion, Hautfarbe etc. dazukommen, gute Nacht. :hammer:

Ansonsten kann ich nur die vorige Empfehlung bestätigen, eine Stelle im ÖD suchen, als Bürokaufmann ist das sowieso noch am ehesten aussichtsreich. Zumal die SB-Quoten im ÖD üblicherweise so hoch über normal liegen (oft zwischen 15 - 20 %), dass man als Behinderter auch nicht sonderlich schief angesehen wird. Wie es vielleicht in der Privatwirtschaft mit ihren niedrigeren Quoten der Fall wäre.

Hvoralek
2006-11-12, 13:08:49
Das Gleichberechtigungsgesetz wird insbesondere im öffentlichen Dienst noch lustige Blüten treiben. Gelinde ausgedrückt.

Das kann ich sagen, weil ich selber im öffentlichen Dienst in einer Personalabteilung tätig bin und alleine jetzt schon den Aufwand sehe, der alleine durch die Bewerberadministration verschlungen wird. Alleine vor dem Hintergrund der Gleichberechtigungsgesetzte (Mann/Frau) und dem SGB IX. Wenn da jetzt noch zig Faktoren wie Religion, Hautfarbe etc. dazukommen, gute Nacht. :hammer:Gilt das AGG für den öff. Dienst überhaupt?

RMA
2006-11-12, 13:14:31
Gilt das AGG für den öff. Dienst überhaupt?

Ich muss gestehen, (noch) keine Ahnung. Aber es würde mich wundern wenn nicht. Gilt für den ÖD doch eigentlich der Grundsatz, bei der Anwendung von neuen Gesetzen der Leuchtturm in der Dunkelheit zu sein. ;)

Evil E-Lex
2006-11-12, 20:33:14
Behinderte werden in der Privatwirtschaft nur sehr ungern eingestellt. Denn wenn ein Behinderter erstmal fest eingestellt ist wird man ihn unter keinerlei Umständen mehr los.

Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden kann. Diese wird der Kündigung im Normalfall auch wiedersprechen. Wenn aber bereits im Vorraus der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat wird die Hauptfürsorgestelle dieser Entscheidung folgen. Hab ich selbst mitbekommen.

Lokadamus
2006-11-12, 21:07:10
Bei diesem PassusSchwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der
Einstellung.würde ich als Schwuler, Frau oder Moslem sofort klagen.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
...
Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig...

Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/)

Im gesamten Gesetzestext kann ich keine Stelle finden, die es erlaubt, bestimmte Personengruppen zu bevorzugen.mmm...

Und was würdest du als schwuler, 50- jähriger Moslem machen? X-(

Das nächste Problem wäre, dass es zig andere Gründe gibt, warum jemand anderes besser geeignet wäre. Das fängt bei solchen Sachen an wie "er passt nicht ins Team", geht über "überqualifiziert" und ähnlichen Späßen weiter.Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden kann. Diese wird der Kündigung im Normalfall auch wiedersprechen. Wenn aber bereits im Vorraus der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat wird die Hauptfürsorgestelle dieser Entscheidung folgen. Hab ich selbst mitbekommen.Im Klartext noch mehr Verwaltungsaufwand, noch mehr Unklarheiten usw.
Mit Pech endet sowas vorm Gericht wegen "unzulässiger Kündigung" ... alles Sachen, auf die niemand Lust hat.

Tigerchen
2006-11-13, 15:19:42
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden kann. Diese wird der Kündigung im Normalfall auch wiedersprechen. Wenn aber bereits im Vorraus der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat wird die Hauptfürsorgestelle dieser Entscheidung folgen. Hab ich selbst mitbekommen.

Ich habe viel mit Vertretern, auch Selbstständigen, zu tun die viel rumkommen. Da ist Arbeitslosigkeit, Einstellungen usw. immer wieder ein Thema wo ich gern mal höre wie das in anderen Betrieben läuft. Du darfst mir ruhig glauben wenn ich dir sage daß die meisten Chefs lieber ihre Schwerbehindertenabgabe bezahlen.