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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Gewährleistung


alpha-centauri
2006-11-09, 22:54:30
Folgende Sache:

Hersteller verspricht in seinem Produktkatalog zu einem Fahrrad folgendes:

Die ausgeklügelte Geometrie
mit zentraler Sitzposition und
die komplett versenkbare
Sattelstütze sorgen für Fahrspaß

In Realität ist die Sattelstütze nicht komplett versenkbar.

Wie wird das nochmal rechtlich bezeichnet? Produktmangel? Mangelnde Vertragserfüllung? Ich bräucht nur kurz mal die Definition.

Es wird mit dieser "Eigenschaft" geworben, die in der Praxis nicht möglich ist.

Zur Info: Das, was unterm Sattel hängt, nennt man, nein nicht Klöten, sondern Sattelstütze.

mofa84
2006-11-09, 22:56:16
Hast du das Fahrrad etwa über Versandhandel bestellt?

alpha-centauri
2006-11-09, 23:10:47
ich habs vor ort gekauft, und mir per DHL liefern gelassen.

es geht hier nicht um widerruf, sondern einfach, wie man diesen zustand nennt und wie die rechte sind und ob man da überhaupt was machen kann.

mofa84
2006-11-09, 23:14:01
Naja, ich denke mal das wird wieder so ne Auslegungssache sein, wie man dieses "komplett" interpretiert.

Aber hast du das nicht gleich im Laden gesehen?
Ich denke mal Preisnachlass wirste dafür auf jeden Fall nicht kriegen.

Mir stellt sich halt die Frage, ob deine Frage so überhaupt Sinn macht bzw. sinnvoll beantwortet werden kann.

Laut Wikipedia ist es ein Sachmangel (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Sachmangel).

Wenn du aber das Rad im Laden angeschaut hast, und dabei wert auf einen versenkbaren Sattel gelegt hast, stellt sich mir die Frage warum du das nicht gleich überprüft hast, denn schließlich ist das dann ja etwas sofort offensichtliches, nicht so wie im Wiki-Beispiel der Benzinverbrauch.
Wenn ich mir dazu den verlinkten §363 (http://dejure.org/gesetze/BGB/363.html) anschaue, und richtig verstehe bzw. interpretiere (bin ja kein Jurist), müsstest du das ja im Zeweifelsfall erstmal erklären können.

alpha-centauri
2006-11-09, 23:31:07
ne. auf das bin ich erst aufmerksam geworden, als es nicht nur bei mir aufgetreten ist, sondern bei anderen käufern auch. die koennen auch nichts komplett versenken. und widerrum bei wenigen geht es doch.

mofa84
2006-11-09, 23:45:40
Also wie schon gesagt, grundsätzlich ist es ein Sachmangel.

Wie lang haste das Rad denn jetzt schon? (könnteste mal nen Link oder Bezeichnung geben, bin da kein Fachmann und weiß auch nicht so recht was es genau mit der versenkbaren Stütze auf sich hat)

Verstehe ich das korrekt, dass es letztendlich nur darum geht, wie weit der Sattel nach unten gesenkt werden kann?
Um wieviel cm handelt es sich denn? Also um wieviel cm geht es bei den anderen weiter runter? Oder liege ich da komplett falsch?

JFZ
2006-11-10, 09:53:42
Das würd mich dann auch interessieren. Was für Rechte hat man bei einem Sachmangel.

Die selben wie bei einem normalen Mangel, d.h. Nacherfüllung vom Hersteller etc.? Oder darf man dann sofort eine Wandlung durchführen?

alpha-centauri
2006-11-10, 10:49:10
Also, zwischen oberen Rand des Sitzrohrs und Zwischen Ende Sattelstütze sind noch ca 10 cm Platz. Laut beschreibung müsste es aber ganz rein gehen. Bei manchen Benutzern ist es wie bei mir, dass es kaum reingeht. Bei wenigen anderen geht es komplett rein.

https://www.canyon.com/mountainbikes/index.html?b=56

mofa84
2006-11-10, 12:06:57
Also wenn es bei anderen geht dann hast du ein Recht auf Nachbesserung.

Verstehe aber immer noch nicht wieso du diese Eigenschaft nicht gleich im Laden überprüft hast wenn du Wert darauf legst?!

slaughty
2006-11-10, 13:09:56
Verstehe aber immer noch nicht wieso du diese Eigenschaft nicht gleich im Laden überprüft hast wenn du Wert darauf legst?!

Canyon fertigt die Räder erst nach Bestellung. Deshalb kannst du dir im Laden normalerweise auch nur ein Modell angucken, und nicht das Rad was du später bekommst.

OT: Nettes Rad ausgewählt :uup:

mofa84
2006-11-10, 13:38:54
Canyon fertigt die Räder erst nach Bestellung. Deshalb kannst du dir im Laden normalerweise auch nur ein Modell angucken, und nicht das Rad was du später bekommst.

OT: Nettes Rad ausgewählt :uup:dann ist die Sache ja wohl eindeutig! Noch dazu bei dem Preis.

mad_marc
2006-11-10, 17:52:07
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Dann stehe die Möglichkeiten offen:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wobei erstmal Nacherfüllung zu verlangen ist, also Nachlieferung (macht keinen Sinn, dass er das gleiche Fahrrad nochmal bekommt) oder Nachbesserung (möglich?).

Wenn unmöglich: Kaufpreisminderung oder Vertragsrücktritt.

alpha-centauri
2006-11-10, 18:37:13
Also ich sehe da keinen Mangel.
Sattelstützen gibt’s von ca. 25cm bis ca. 50cm in allen möglichen Längen und sind oft auch beliebig kürzbar. Schon mal auf die glorreiche Idee gekommen das deine Stütze einfach zu lang ist ? (bzw. deine Beine zu kurz :D )

Mal auf die Idee gekommen, dass bei den Usern die gleiche Stütze verbaut ist und bei den meisten sie nicht komplett reingeht und bei paar wenigen Ausnahmen es passt? Und nochmal zum Fall: Hersteller verspricht, dass es möglich ist, in realität ist es nicht.