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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder Hetzkampanie bei Plusminus


DevilX
2006-11-14, 22:46:52
Ich habe gerade auf ARD zufällig in Plus Minus in einen dieser Wundervollen Hetzkampagnen gegen Zocker und USK gesehen..
Ich hätte kotzen können.
Würde mal gerne euren Senf dazu hören.

Gast
2006-11-14, 23:36:21
Ich habe gerade auf ARD zufällig in Plus Minus in einen dieser Wundervollen Hetzkampagnen gegen Zocker und USK gesehen..
Ich hätte kotzen können.
Würde mal gerne euren Senf dazu hören.

Also ich denke unsere meinung haben wir zu solchen hirnverbrannten sendungen schon genug dazu abgegeben. Das sind leute die über games labern und im hinterzimmerchen selbst darkmessiah ungeschnitten spielen.

Ich denke der senf ist schon am verfaulen und die sender wissen nicht mehr was sie senden sollen und machen dann solche sendungen die die leute auf den kanal aufmerksam machen sollen. Das deutsche volk ist ja hörig und fast alle leben ja nach einem schema und alles ausserhalb dieses schemas ist böse...

Jetzt weiss ich wieder warum ich schon sehr lange kein fern mehr schaue, sondern mir meine infos gezielt übers internet hole^^

KinGGoliAth
2006-11-15, 00:03:23
ich rege mich über das ganze ebenfalls nicht mehr auf.
es gibt genau 2 sorten von leuten.
die einen, die sich damit auskennen und die es nicht weiter stört.
und die anderen, die völlig ahnungsfrei gegen etwas meckern wovon sie keine ahnung haben nur damit sie was zum motzen und senden haben.

selbstredend zahl ich auch keine gez für diesen dreck. weder hierfür noch für mutantenstadl und ähnliches.

Bob the Builder
2006-11-15, 00:27:07
ich finde die usk auch beknackt.
warum verwendet ihr deutschen nicht, wie die meisten anderen europäischen staaten auch, das PEGI-system?
ach, typisch deutsches beamtentum ;)
Ö rul0rt
gruß lorelei

looking glass
2006-11-15, 00:49:18
Und warum sollte die USK beknackt sein? Weil PEGI ja ach so bindend ist und ein so tolles Entscheidungsfindungssystem inne hat?

Über die USK gibts nur wirklich einen strittigen Punkt und dieser Punkt ist nur deshalb strittig, weil er, wegen drohender Umsatzeinbussen, die Publisher dazu verführt Selbstzensur zu üben - ansonsten meckern eigentlich eh nur jene, die eh zu jung sind für die Auszeichung der Spiele, die sie zocken (wollen).

Insofern ja, ich halte das USK System für überlegen, woran man arbeiten könnte und sollte ist die Tatsache, das bei ab18 Schluss sein sollte, ab18 ist ab18, Punkt, keine Jugendfreigabe mit Gefahr auf Indizierung ist lächerlich, weil ab18 schon sagt, das es nicht für Jugendliche ist.

Gast
2006-11-15, 02:35:24
Und warum sollte die USK beknackt sein? Weil PEGI ja ach so bindend ist und ein so tolles Entscheidungsfindungssystem inne hat?

Über die USK gibts nur wirklich einen strittigen Punkt und dieser Punkt ist nur deshalb strittig, weil er, wegen drohender Umsatzeinbussen, die Publisher dazu verführt Selbstzensur zu üben - ansonsten meckern eigentlich eh nur jene, die eh zu jung sind für die Auszeichung der Spiele, die sie zocken (wollen).

Insofern ja, ich halte das USK System für überlegen, woran man arbeiten könnte und sollte ist die Tatsache, das bei ab18 Schluss sein sollte, ab18 ist ab18, Punkt, keine Jugendfreigabe mit Gefahr auf Indizierung ist lächerlich, weil ab18 schon sagt, das es nicht für Jugendliche ist.

Ich denke mal das viele net das usk system im ganzen kritisieren, sondern gibt es punkte wo andere menschen meinen für erwachsene 18+ endscheiden zu können was sie spielen dürfen und was nicht. Warum diese einschnitte? Und das wird gekürzt und das wird geschnitten. Ey ich bezahle für das spiel genausoviel wie engländer und sonstwer der sich das spiel kauft und ungekürzt zockt. Warum glauben die zu meinen was man darf und was nicht?! Ich kann nicht wie in anderen ländern in den laden gehen und mir ein spiel einfach so kaufen. Ich muss schön immer im i-net bestellen...

Hauptsächlich geht es nur darum und um nichts anderes!!

Gast
2006-11-15, 03:20:49
Ich kann nicht wie in anderen ländern in den laden gehen und mir ein spiel einfach so kaufen. Ich muss schön immer im i-net bestellen......und dann wird vom Zoll konfisziert, weil es nicht nur indiziert, sondern beschlagnahmt ist. Aber Zensur gibt es ja nur in so scharöcklichen Schurkenstaaten wie China, Nordkorea oder Iran :ulol:
Ja ne, is klar...

mictasm
2006-11-15, 03:29:29
Schlimm ist eigentlich nur, dass von diversen TV-Sendungen und Politikern (die auf den Populismus (http://de.wikipedia.org/wiki/Populismus#Politischer_Begriff)zug aufspringen) die ordentlichen Entscheidungen der USK infrage gestellt und für zu lasch kritisiert werden.

HAL
2006-11-15, 07:47:50
Insofern ja, ich halte das USK System für überlegen, woran man arbeiten könnte und sollte ist die Tatsache, das bei ab18 Schluss sein sollte, ab18 ist ab18, Punkt, keine Jugendfreigabe mit Gefahr auf Indizierung ist lächerlich, weil ab18 schon sagt, das es nicht für Jugendliche ist.
KJ schließt inzwischen eine Indizierung aus, aber Du hast natürlich recht.

Das Dilemma mit dem Index ist IMHO: eigentlich gut gedacht, funktioniert aber nicht. Denn indizierte Spiele können ja trotzdem von jedem über 18 gekauft werden. Sie dürfen nur nicht beworben werden. Aber wie jeder weiss, ist es den meissten 14jährigen ein leichtes, sich USK18-Spiele zu besorgen. Die Theorie sagt nun, "Was er nicht weiss, macht ihn nicht heiß". Also wird das bewerben (und damit öffentliches Ausstellen im Laden) solcher Spiele (durch die Indizierung) verboten, was dazu führen sollte, das die Jugendlichen nix davon wissen und sich die Spiele auch nicht besorgen. Funktioniert nur leider nicht, im Gegentum wird eine Indizierung oft als sowas wie ein Ritterschlag angesehen und macht die Spiele erst interessant.

Ich wäre ebenfalls für eine Abschaffung des Index. Er macht in Zeiten des Internets keinen Sinn mehr und ist eher kontraproduktiv.

Die Entscheidungen von FSK und USK sind manchmal vielleicht etwas strittig, aber im großen und ganzen machen diese Gremien ihre Sache inzwischen IMHO ganz gut.

Wir können uns in der Hinsicht glücklich schätzen, dass wir nicht in GB leben, wo die BBFC nicht nur Einteilungen vornimmt, sondern sogar Kürzungen verlangt!
Das dürfen bei uns weder FSK noch USK. Kürzungen der Spiele- und Filmpublisher sind allein deren Entscheidung und rein kommerzieller Natur.

Andererseits gibt's in GB nicht dieses bescheuerte Versandverbot von allem, was über FSK/USK 16 ist wie hierzulande. :rolleyes:
Was übrigens der Grund für die Konfiszierung diverser Spiele und Filme durch den Zoll ist. Dazu muss ein Medium weder beschlagnahmt noch indiziert sein, es reicht wenn keine Freigabe nach FSK oder USK drauf ist. In der Hinsicht sind die Zöllner meisst noch recht großzügig, denn streng nach dem Buchstaben des Gesetzes dürften die nicht mal ne japanische Bambi-DVD durchlassen...

Tomi
2006-11-15, 08:28:56
Worum ging es denn genau in dem Beitrag?

@HAL

Die USK verlangt indirekt schon Kürzungen. Guck doch "Gears of War" an. Kennzeichnung verweigert. Daraufhin hieß es erst "kommt keine dt. Version". Jetzt sagt Microsoft, man wolle sich mit USK zusammensetzen und rausfinden, wie die Version "markttauglich für Deutschland" gemacht werden kann. Und ich stelle mir vor, dass MS die USK fragen wird..."was muss raus, damit das Spiel hier veröffentlicht werden darf?". Dann wird die USK sagen "das und das" und dann hat natürlich MS noch das letzte Wort, is schon richtig. Aber wenn sie kürzen, dann auf Anweisung der USK. Lächerlich ist nur, dass selbst dt.Versionen von Spielen "ohne Jugendfreigabe" teilweise noch geschnitten sind. Also das rote USK Siegel ist beileibe kein Garant für Unzensiertes. Das bietet nur das amerikanische "M" Siegel ;)..zumindest was den Gore-Gehalt angeht. Verzichten muss man hier dann sexuell anzügliches ;)

Als Erwachsener geht mir das indizieren und beschlagnahmen auch am Popo vorbei. Vor allem, da man seit 2003 bis auf Beschlagnahmtes sogar online alles was man will, in Deutschland bestellen kann, was vor der Änderung des Jugendschutzgesetzes nicht mal ging.

maddawn
2006-11-15, 08:43:47
da war nix von Hetze zu sehen

es wurden lediglich Jugendliche in verschiedene Läden geschickt um zu testen ob sie Spiele bekommen die nicht für ihr Alter freigegeben sind

Ergebniss war das man wie erwartet als Jugendlicher spätestens im 2ten oder 3ten Laden dann das Spiel hat...

Desweiteren wurde vermutet das die USK-Tester von Spielefirmen etc. mehr oder weniger beeinflusst oder gnädig gestimmt werden mit kleinen Zuwendungen usw. wie das halt immer so läuft... um Spiele für geringere Altersklassen freizugeben und/oder nicht sooo genau hinzuschauen wie altersgerecht das jeweilige Spiel ist

ich selber finde das Verbote wenig bringen die meisten ziehen sich ihre Spiele doch eh per Filesharing... oder sie schicken einen älteren Kumpel, Bruder oder gehen in mehrere Läden bis ein Verkäufer nicht Nein sagt

davon ab sollten Kinder und Jugendliche wirklich nur "altersgerechte" Spiele spielen, altersgerechte Filme schauen, dafür können am ehesten noch die Eltern sorgen indem sie ihre Kinder entsprechend erziehen und aufklären

Tomi
2006-11-15, 08:49:37
da war nix von Hetze zu sehen

es wurden lediglich Jugendliche in verschiedene Läden geschickt um zu testen ob sie Spiele bekommen die nicht für ihr Alter freigegeben sind

Ergebniss war das man wie erwartet als Jugendlicher spätestens im 2ten oder 3ten Laden dann das Spiel hat...
Das ist doch positiv ;)

Desweiteren wurde vermutet das die USK-Tester von Spielefirmen etc. mehr oder weniger beeinflusst oder gnädig gestimmt werden mit kleinen Zuwendungen usw. wie das halt immer so läuft... um Spiele für geringere Altersklassen freizugeben und/oder nicht sooo genau hinzuschauen wie altersgerecht das jeweilige Spiel ist
Das ist zwar in der Tat nur eine Vermutung, deckt sich aber mit dem Klagegeschrei der BPJM, die exakt die angebliche "lasche" Bewertungspraxis der USK moniert. Spiele, die die USK noch mit "ab 16" siegelt, würde die BPJM teilweise sofort indizieren wollen.

Skullcleaver
2006-11-15, 08:56:09
...und dann wird vom Zoll konfisziert, weil es nicht nur indiziert, sondern beschlagnahmt ist. Aber Zensur gibt es ja nur in so scharöcklichen Schurkenstaaten wie China, Nordkorea oder Iran :ulol:
Ja ne, is klar...

offene Grenzen sind schon was feines...

Ich poste jetzt nicht was ich mir aus Ö schon alles hab rüber schicken lassen (das hier net erhältlich ist) aber es ist nicht wenig ;)

HAL
2006-11-15, 09:59:11
@HAL
Die USK verlangt indirekt schon Kürzungen. Guck doch "Gears of War" an. Kennzeichnung verweigert. Daraufhin hieß es erst "kommt keine dt. Version". Jetzt sagt Microsoft, man wolle sich mit USK zusammensetzen und rausfinden, wie die Version "markttauglich für Deutschland" gemacht werden kann. Und ich stelle mir vor, dass MS die USK fragen wird..."was muss raus, damit das Spiel hier veröffentlicht werden darf?". Dann wird die USK sagen "das und das" und dann hat natürlich MS noch das letzte Wort, is schon richtig. Aber wenn sie kürzen, dann auf Anweisung der USK.
Nein, gekürzt wird nicht auf Anweisung der USK, sondern die USK sagt auf Anweisung des Publishers, welche Stellen zu einer Herabstufung führen würden. Das ist ein großer Unterschied!
Die BBFC sagt dagegen: Das muss raus, wenn ihr es veröffentlichen wollt (übrigens auch bei BBFC18-Titeln).
Die USK bewertet den Ist-Zustand eines Mediums und gibt dementsprechend eine Empfehlung.
In GB darf der Publisher das Medium dann überhaupt nicht ungekürzt veröffentlichen, wenn die BBFC es so beschließt (z.B. musste(!) ein Headbutt in Spider-Man 2 geschnitten werden). In D darf das Medium veröffentlicht werden, auch ohne das die USK ihren Servus druntersetzt.

seahawk
2006-11-15, 10:01:20
Jugendschutz geht vor Konsumtenfreihet.

Die USk.Einstufungen sind lächerlich lasch.
Jedes Spiel, bei dem die Tötung humanoider Figuren einen primären Bestandteil ausmacht gehört für mich auf USK18, 3D Shooter grundsätzlich.

Dafür dann aber bitte dort ohne sinnlose Beschränkungen.

Tomi
2006-11-15, 10:12:44
Nein, gekürzt wird nicht auf Anweisung der USK, sondern die USK sagt auf Anweisung des Publishers, welche Stellen zu einer Herabstufung führen würden. Das ist ein großer Unterschied!

Find ich nicht, wenn der Publisher drauf eingeht ;). Dann kürzt er auf "Empfehlung" der USK..richtig. Aber er kürzt das, was die USK raushaben will. Er kann garnicht einschätzen, ob das so problematisch ist, sondern ist damit der Willkür der USK ausgeliefert.

Dass ein Publisher ein nicht geprüftes Spiel nicht veröffentlichen darf..gut, das unterscheidet GB von Deutschland dann schon erheblich.

Das Versandverbot für "ab 18" und Indiziertes besteht wie schon erwähnt seit 2003 nicht mehr in Deutschland. Guck einfach mal bei "Okaysoft" rein, was es da so nettes im "ab 18" Bereich gibt. Fand ich angesichts der Intention des neuen Jugendschutzgesetzes 2003, was den Schutz noch verschärfen sollte, höchst erstaunlich. Aber....alle diese Shops bewegen sich auf brüchigem Eis. Der Gesetzgeber hat nämlich bisher nicht definiert, was "geeignete Maßnahmen" sind, um Minderjährige beim Versand vor "böser Ware" zu schützen. Die Shops verlangen ja Perso und verschicken "eigenhändig". Mag grundsätzlich ausreichen, aber das ist die Meinung der Shops. Der Gesetzgeber hat sich dazu bisher nicht geäußert. Er kann das auch als "nicht ausreichend" kennzeichnen und dann hat Okaysoft vielleicht auch rückwirkend ein mittelschweres Problem. "Verbreitung von indiziertem Zeug." Da wird der Geschäftsführer wohl einige Jahre seinen Shop nur per Internet aus der Zelle weiterführen können ;)

Im Bereich Porno beißen sich sogar das Strafgesetzbuch und der Jugendschutz. Lt. SGB darf man kein Porno verbreiten, lt. Jugendschutzgesetz darf ich "ab 18" Krempel versenden, wenn sichergestellt ist, dass nur Volljährige das Zeug bekommen. Ist ja praktisch wie in der Videothek vor Ort.

Monger
2006-11-15, 10:35:29
Ganz ehrlich: ich finde die USK klasse. In jeder Hinsicht. Sie arbeitet wissenschaftlich, nachvollziehbar und sehr fair. Sie ist die erste Institution die mal ernstzunehmende Studien in Deutschland auf dem Weg gebracht hat, und Computerspiele nicht als Randphänomen, sondern als neues (aber längst etabliertes) Medium akzeptiert hat.

Und last but not least: sie hat die Computerspiele aus der kriminellen Ecke rausgeholt. Seitdem Einstufungen verbindlich sind und Spiele nicht mehr nachträglich indiziert werden können, weiß wenigstens jeder woran er ist. Die Publisher wissen auf welchen Markt sie zielen können, und die Kunden wissen welches Spiel für sie geeignet ist.


Auch im internationalen Vergleich ist die USK spitze. Sie urteilt vielleicht eine Spur härter als die Amerikaner oder Briten, aber bisher konnte ich jede Einstufung nachvollziehen.

timtaylor
2006-11-15, 10:43:47
Prinzipiell ist es natürlich sinnvoll, Produkte zu kennzeichen, um eine Orientierungsmöglichkeit zu schaffen, so dass nicht jeder in jedem Alter alles zu sehen bekommt. Ich selbst bin rückblickend auch ganz froh, dass ich beispielsweise mit 12 gewisse Sachen noch nicht gesehen habe, dank der entsprechenden Kennzeichnungen. "Verpasst" habe ich deswegen sicher nichts.

Das Problem ist aber, dass sämtliche Mechanismen des Jugendschutzes ihre Mängel haben und in der Praxis nicht alles so funktioniert, wie es gedacht ist. Weil eine sinnvolle praktische Umsetzung eben oft sehr schwierig ist und an allen möglichen Umständen scheitert, oder auch so mancher Entscheidungsträger die Dinge nicht immer so richtig einzuschätzen weiß. Wobei es auch immer wieder Einiges gibt, das teilweise fast schon ins Lächerliche geht.

Einer meiner "Einwände" bei Filmen wie Spielen: gekürzte 18er Fassungen ... also sorry, ist so ein Titel dann nun "nur für Erwachsene" oder nicht???!! Man kann sich hier schon fragen, was das bitte noch mit Jugendschutz zu tun haben soll? Sollten bei einer 18er wirklich noch Schnitte notwendig sein, dürfte sich das fast nur um strafrechtlich relevante Inhalte handeln, die dann jedoch schon eher auf den Schreibtisch des Staatsanwalts gehören. So stellt sich das in der Praxis aber offensichtlich nicht dar.

Mich "stört" aber auch die Gegenrichtung: denn neben zu strengen Freigaben gibt es meines Erachtens auch immer wieder zu niedrige Freigaben. Wieso müssen so manche Werke (eher Filme, okay) mit heftigen Gewaltszenen zum Beispiel eine 12er Freigabe haben? Historisch wertvoll, heisst es hierzulande dann gelegentlich . Na prima, das interessiert einen 12 Jährigen, der damit vielleicht nicht klar kommt, dann aber sehr ...

Dass die Freigaben an sich und die Indizierung eines Spiels (in der Tat für viele ein "Ritterschlag") nicht immer unbedingt die gewünschte Wirkung haben, ist dann noch einmal eine andere Geschichte, wie wahr.

Wer sich übrigens mal etwas mit einigen Entscheidungen der Kollegen von der britischen BBFC beschäftigt hat, weiß aber, dass man das Spielchen mit der Einstufung noch deutlich strenger betreiben kann, als die FSK oder USK dies tun.

HAL
2006-11-15, 11:12:09
Find ich nicht, wenn der Publisher drauf eingeht ;). Dann kürzt er auf "Empfehlung" der USK..richtig. Aber er kürzt das, was die USK raushaben will. Er kann garnicht einschätzen, ob das so problematisch ist, sondern ist damit der Willkür der USK ausgeliefert.

Also das sehe ich etwas anders.

Zuerst einmal ist das ganze ein grundsätzliches Problem - irgendwer muss ganz einfach letztendlich die Entscheidungsgewalt haben, was für wen geeignet ist. Sollte das etwa der Publisher selbst machen?
Dann hätten wir hier gar keine 18er Titel mehr... ;)

Die Vorgehensweise von FSK/USK kann man nicht mit Zensur vergleichen! Diese Gremien bewerten ihnen vorgelegtes Material, nicht mehr und nicht weniger. Verlangen dürfen sie gar nichts!
Wenn der Publisher(!) fragt, was er denn kürzen müsse um eine bessere Freigabe zu erhalten, fällt das in seinen Verantwortungsbereich. Da kann die FSK/USK nichts für, denn die hätte gar nichts gegen eine Veröffentlichung im aktuellen Zustand.
Soll sie dem Publisher etwa verbieten, sein Eigentum zu verändern?

PS: Gekürzte 18er Fassungen entsehen meisstens, wenn ein Medium in mehreren Ländern veröffentlicht wird. Wenn z.B. die BBFC eine Kürzung verlangt, dann _muss_ der Film für GB gekürzt werden. Oft wird dann die gleiche DVD z.B. auch in D verkauft, auch wenn sie mit und ohne Kürzung hier eine 18er wäre (z.B. Darkman). Auch beispielsweise Spider-Man 2 dürfen wir in Europa wegen der BBFC nur in einer leicht veränderten Variante sehen (es wurde ein Headbutt entfernt).
Außerdem versucht man teilweise Inidizierung und Beschlagnahmung/Verbot zu entgehen. Und manchmal hat es historische Gründe (die begrenzte Länge einer VHS z.B., Kürzungen für's Kino).

Gast
2006-11-15, 11:17:56
Ich finde die haben recht. Ballerspiele machen dumm und aggressiv. Sieht man jeden Tag.

Sumpfmolch
2006-11-15, 11:24:57
nur weil der staat bei der durchsetzung des jugendschutzes völlig versagt bedeutet das nicht, dass die usk schlecht arbeitet. nur hilft auch die beste arbeit nichts wenn 14 jähige stöpsel sich im 2. oder 3. laden dann doch ihr doom 3 kaufen können...

"Professor Pfeiffer sieht eine starke Nähe der USK zu den Herstellerfirmen, die ja schließlich die Tester mit ihren Gebühren bezahlten."

verstehe ich das richtig, was der gute professor da von sich gibt ? die usk hat eine starke nähe zu den herstellern, weil diese bei der usk ZWANGSWEISE eine gebühr für die usk freigabe (und damit der erlaubnis zum verkauf) entrichten ?

super..ich brauch nächstes jahr wieder einen neuen pass...ob beamten mir dann auch einen gefallen schuldig sind sobald ich dort zwangsweise geld gelassen habe ? ;D

Gast
2006-11-15, 11:27:03
Die Vorgehensweise von FSK/USK kann man nicht mit Zensur vergleichen!Dem würde ich zustimmen, wenn die USK/FSK nicht auch öfters eine Freigabe ab 18 verweigern würde, als Steilvorlage für BPJM und Staatsanwälte. Ansonsten entsteht Zensur in Deutschland hauptsächlich (aber nicht nur, siehe z.B. den beschlagnahmten Film "Braindead") durch den bescheuerten Umgang mit "verfassungsfeindlichen" Symbolen. Wie kann ein Symbol verfassungsfeindlich sein? Eine Person oder Partei kann das, wenn sie das Grundgesetz missachtet, und damit meine ich neben den linken und rechten Splittergruppen vor allem unsere ach-so-gesetzestreuen Volksparteien.

HAL
2006-11-15, 11:40:12
Dem würde ich zustimmen, wenn die USK/FSK nicht auch öfters eine Freigabe ab 18 verweigern würde, als Steilvorlage für BPJM und Staatsanwälte.
Naja, da gibt's ja dann noch die SPIO mit der man sich rechtlich einigermaßen absichern kann.
Aber ich gebe Dir recht, da herrscht sicherlich noch etwas Handlungsbedarf. Wie ich schon sagte halte ich z.B. den Index größtenteils nicht für zielführend und zeitgemäß.

PS: Man muss auch erwähnen, dass in der Vergangenheit gerade die FSK gerne über die Stränge schlug und teils vollkommen unverständliche Einstufungen abgeliefert hat, auch mit Verboten war man früher schnell bei der Sache (siehe Braindead, Wobei die Verbote ja nicht durch die FSK durchgeführt werden). Aber in den letzten Jahren machen die Insitutionen ihre Sache IMHO im Allgemeinen gut (eine Ausnahme stellt da IMHO die BPJM da). Manche Filme müsste man wahrscheinlich einfach nur zur Neuprüfung vorlegen (Stirb Langsam hat durch die Neuprüfung auch eine 16er gekriegt).

Gast
2006-11-15, 12:22:47
Naja, da gibt's ja dann noch die SPIO mit der man sich rechtlich einigermaßen absichern kann.
Aber ich gebe Dir recht, da herrscht sicherlich noch etwas Handlungsbedarf. Wie ich schon sagte halte ich z.B. den Index größtenteils nicht für zielführend und zeitgemäß.

PS: Man muss auch erwähnen, dass in der Vergangenheit gerade die FSK gerne über die Stränge schlug und teils vollkommen unverständliche Einstufungen abgeliefert hat, auch mit Verboten war man früher schnell bei der Sache (siehe Braindead, Wobei die Verbote ja nicht durch die FSK durchgeführt werden). Aber in den letzten Jahren machen die Insitutionen ihre Sache IMHO im Allgemeinen gut (eine Ausnahme stellt da IMHO die BPJM da). Manche Filme müsste man wahrscheinlich einfach nur zur Neuprüfung vorlegen (Stirb Langsam hat durch die Neuprüfung auch eine 16er gekriegt).

Full Ack, wenn ich mir einige Zombie-Filme anschaue die Beschlagnahmt sind, die würden eine heutige Prüfung normal locker bestehen, weil sie einfach nur Albern sind. Nur sind die Verlage nicht bereit, eine Neu-Prüfung zu bezahlen, weil das Risiko eben doch zu groß ist, das die Filme nicht durch die Prüfung kommen.

Ano

Gast
2006-11-16, 03:36:56
Ich finde die haben recht. Ballerspiele machen dumm und aggressiv. Sieht man jeden Tag.

Hmmm wenn man deinen satz so liest müssten die amies ja nur noch vor dem rechner hängen, vorallem bush junior. Der zockt wohl von morgens bis abends cod2 usw.^^

Gast
2006-11-16, 03:39:51
Das wirkliche übel ist wirklich die bpjm die usk der vielen spiele sind schon berechtigt. Wenn ddrauf steht das spiel ist nur für ab 18 jährige zugelassen isses schon okey. Was die bpjm mit ihrer einmischerei macht ist dann wiederrum das dümmste was es gibt. Ich verstehe immernoch net wie die meinen entscheidungen für +18 leute zu treffen. Ich brauche keine hirnis die meinen mich zu bevormunden und ich will mit meinen 24 zocken was ich will und net das was die vorschreiben...!

Hvoralek
2006-11-16, 21:37:35
...und dann wird vom Zoll konfisziert, weil es nicht nur indiziert, sondern beschlagnahmt ist. Aber Zensur gibt es ja nur in so scharöcklichen Schurkenstaaten wie China, Nordkorea oder Iran :ulol:
Ja ne, is klar...Es gibt da ein paar nette Dealerstaaten wie GB oder A, bei denen das idR kein Problem ist.

Das Dilemma mit dem Index ist IMHO: eigentlich gut gedacht, funktioniert aber nicht. Denn indizierte Spiele können ja trotzdem von jedem über 18 gekauft werden. Sie dürfen nur nicht beworben werden. Aber wie jeder weiss, ist es den meissten 14jährigen ein leichtes, sich USK18-Spiele zu besorgen. Die Theorie sagt nun, "Was er nicht weiss, macht ihn nicht heiß". Also wird das bewerben (und damit öffentliches Ausstellen im Laden) solcher Spiele (durch die Indizierung) verboten, was dazu führen sollte, das die Jugendlichen nix davon wissen und sich die Spiele auch nicht besorgen. Funktioniert nur leider nicht, im Gegentum wird eine Indizierung oft als sowas wie ein Ritterschlag angesehen und macht die Spiele erst interessant.Der springende Punkt bei diesem Werbeverbot ist mMn, dass die entsprechenden Sachen nicht mehr offen im Regal liegen dürfen (ausgenommen spezielle ab- 18- Bereiche). Es besteht also keine Gefahr mehr, dass jemand so etwas versehentlich kauft. Wenn man sich für solche Sachen interessiert, ist ein Werbeverbot aber weitgehend unabhängig vom Alter herzlich nutzlos (Inet ahoi), zumal eine Indizierung erst nach Veröffentlichung erfolgen kann. Ich bin auch skeptisch, ob die Verkaufsbeschränkungen der durchschlagende Erfolg sind. Die werden bei Indizierungen zwar vom Handel anscheinend halbwegs ernst genommen, aber wenn ich daran denke, was früher in der Schule ohne Weiteres zu bekommen war...

Ich erkläre mir den (Fort-) Bestand des Index dennoch über die "Was er nicht weiss, macht ihn nicht heiß"- Regel. Allerdings nicht bezogen auf die armen schützenswerten Minderjährigen, sondern eher auf die selbsterklärten Moralapostel, die von diesen Spielen nicht mehr im Supermarkt belästigt werden. Was man nicht auf den ersten Blick sieht, scheint in der öffentlichen Meinung verboten und damit aus der Welt geschafft zu sein. Mir fällt auch auf, dass viele Politiker von "Verboten" sprechen, aber Indizierungen meinen - darunter auch Fr. v.d. Leyen, die es nun wirklich wissen müsste.

Wir können uns in der Hinsicht glücklich schätzen, dass wir nicht in GB leben, wo die BBFC nicht nur Einteilungen vornimmt, sondern sogar Kürzungen verlangt!Kennst Du einen konkreten Fall bei einem Spiel?

Andererseits gibt's in GB nicht dieses bescheuerte Versandverbot von allem, was über FSK/USK 16 ist wie hierzulande. :rolleyes:
Was übrigens der Grund für die Konfiszierung diverser Spiele und Filme durch den Zoll ist. Dazu muss ein Medium weder beschlagnahmt noch indiziert sein, es reicht wenn keine Freigabe nach FSK oder USK drauf ist. In der Hinsicht sind die Zöllner meisst noch recht großzügig, denn streng nach dem Buchstaben des Gesetzes dürften die nicht mal ne japanische Bambi-DVD durchlassen...Anscheinend sind die Zölnner da manchmal auch einfach dusselig. Vielfach wird wohl einfach geguckt, was für ein Stempel da drauf ist und alles mit einer "18" einbehalten. ZB werden wohl gelegentlich engl. Pulp- Fiction- Versionen kassiert, weil das in UK ab 18 ist :rolleyes:

Das Versandverbot für "ab 18" und Indiziertes besteht wie schon erwähnt seit 2003 nicht mehr in Deutschland. Guck einfach mal bei "Okaysoft" rein, was es da so nettes im "ab 18" Bereich gibt. Fand ich angesichts der Intention des neuen Jugendschutzgesetzes 2003, was den Schutz noch verschärfen sollte, höchst erstaunlich. Aber....alle diese Shops bewegen sich auf brüchigem Eis. Der Gesetzgeber hat nämlich bisher nicht definiert, was "geeignete Maßnahmen" sind, um Minderjährige beim Versand vor "böser Ware" zu schützen. Die Shops verlangen ja Perso und verschicken "eigenhändig". Mag grundsätzlich ausreichen, aber das ist die Meinung der Shops. Der Gesetzgeber hat sich dazu bisher nicht geäußert. Er kann das auch als "nicht ausreichend" kennzeichnen und dann hat Okaysoft vielleicht auch rückwirkend ein mittelschweres Problem. "Verbreitung von indiziertem Zeug." Da wird der Geschäftsführer wohl einige Jahre seinen Shop nur per Internet aus der Zelle weiterführen können ;)Die Definition davon, was in dem Fall ausreicht, übernimmt schon die Gerichte. MW sind hat sich bei den Shops inzwischen die Kombination aus Ausweiskopie + eigenhändig durchgesetzt. Ich vermute, dass das von der ständigen Rspr als ausreichend angesehen wird.

Was sollte man noch zusätzlich machen? Post- Ident?

Im Bereich Porno beißen sich sogar das Strafgesetzbuch und der Jugendschutz. Lt. SGB darf man kein Porno verbreiten, lt. Jugendschutzgesetz darf ich "ab 18" Krempel versenden, wenn sichergestellt ist, dass nur Volljährige das Zeug bekommen. Ist ja praktisch wie in der Videothek vor Ort.Laut Wortlaut des StGB dürfte man keine Pornos per Versandhandel anbieten (§ 184 I Nr.3 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__184.html)). MW wird das einschränkend ausgelegt: Versandhandel ist zulässig, wenn eine Bestellung durch Minderjährige ausgeschlossen ist. Also ähnlich wie § 184 I Nr.2 und im Einklang mit dem JuSchG. Ich müsste im Zweifel noch in Kommentaren nachschlagen, aber wenn das JuSchG Versandhandel von Pornos grds erlaubt, geht das eigentlich gar nicht anders. Etwas, das von einem Gesetz erlaubt wird, kann nicht ein anderes verbieten oder gar unter Strafe stellen.

Dem würde ich zustimmen, wenn die USK/FSK nicht auch öfters eine Freigabe ab 18 verweigern würde, als Steilvorlage für BPJM und Staatsanwälte. Ansonsten entsteht Zensur in Deutschland hauptsächlich (aber nicht nur, siehe z.B. den beschlagnahmten Film "Braindead") durch den bescheuerten Umgang mit "verfassungsfeindlichen" Symbolen. Wie kann ein Symbol verfassungsfeindlich sein? Eine Person oder Partei kann das, wenn sie das Grundgesetz missachtet, und damit meine ich neben den linken und rechten Splittergruppen vor allem unsere ach-so-gesetzestreuen Volksparteien.Es ist ja auch die Rede von "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html) :wink:

Sumpfmolch
2006-11-17, 12:24:25
"Professor Pfeiffer sieht eine starke Nähe der USK zu den Herstellerfirmen, die ja schließlich die Tester mit ihren Gebühren bezahlten."


wie das zu verstehen ist habe ich vor tagen bei plusminus mit ner e-mail mal nachgefragt...glaube auf eine antwort brauche ich nicht hoffen, hm ?

ShadowXX
2006-11-18, 12:54:05
Also das sehe ich etwas anders.

Zuerst einmal ist das ganze ein grundsätzliches Problem - irgendwer muss ganz einfach letztendlich die Entscheidungsgewalt haben, was für wen geeignet ist. Sollte das etwa der Publisher selbst machen?
Dann hätten wir hier gar keine 18er Titel mehr... ;)

Die Vorgehensweise von FSK/USK kann man nicht mit Zensur vergleichen! Diese Gremien bewerten ihnen vorgelegtes Material, nicht mehr und nicht weniger. Verlangen dürfen sie gar nichts!
Wenn der Publisher(!) fragt, was er denn kürzen müsse um eine bessere Freigabe zu erhalten, fällt das in seinen Verantwortungsbereich. Da kann die FSK/USK nichts für, denn die hätte gar nichts gegen eine Veröffentlichung im aktuellen Zustand.
Soll sie dem Publisher etwa verbieten, sein Eigentum zu verändern?

Aha....für dich sind also geschnittene "Ab18" Games keine Zensur??

Na dann gute Nacht....noch einen bei dem Sie es geschafft haben Ihn "anzupassen" und "Bild-tauglich" zu machen.

Ach ja: Natürlich können Sie etwas fordern. Die FSK hat bei Punisher gefordert das gewisse sachen geschnitten werden, sonst hätten Sie den Film nicht hier in die Kinos bringen dürfen.

Und genau das gleiche macht die USK: "Wenn Ihr nicht hier und hier schneidet, bekommt das Game nicht mal den "Ab18"-Sticker".

Das ist Zensur...nichts anderes. Wofür gibt es eigentlich diesen "KJ"-Sticker, wenn die Sachen (egal ob Film oder Game) dann doch geschnitten sind.

Iceman346
2006-11-18, 13:14:39
Ach ja: Natürlich können Sie etwas fordern. Die FSK hat bei Punisher gefordert das gewisse sachen geschnitten werden, sonst hätten Sie den Film nicht hier in die Kinos bringen dürfen.

Und genau das gleiche macht die USK: "Wenn Ihr nicht hier und hier schneidet, bekommt das Game nicht mal den "Ab18"-Sticker".

Das ist Zensur...nichts anderes. Wofür gibt es eigentlich diesen "KJ"-Sticker, wenn die Sachen (egal ob Film oder Game) dann doch geschnitten sind.

Das ist nicht richtig. Sowohl bei Filmen als auch bei Spielen besteht die Möglichkeit diese ungeprüft ins Kino/in den Handel zu bringen. Aber ungeprüfte Kinofilme werden von den meisten Kinos garnicht erst bestellt und ungeprüfte Spiele sind oft innerhalb weniger Tage oder Wochen indiziert. Beides bedeutet für die Hersteller massiven Einnahmeverlust.

IMO ist das auch eine Art der Zensur, aber das perfide daran ist ja, dass die theoretische Möglichkeit besteht auch ungeprüfte Medien entsprechend zu vermarkten, nur oftmals dann unter erheblichem Einnahmeverlust. So kann sich der deutsche Jugendschutz darauf stützen, dass sie ja nicht selbst zensieren und somit die Aussage im Grundgesetz, dass keine Zensur stattfindet, weiterhin gültig ist obwohl man eigentlich nur darüber lachen kann.

MarcWessels
2006-11-18, 13:39:57
Die USk.Einstufungen sind lächerlich lasch.
Jedes Spiel, bei dem die Tötung humanoider Figuren einen primären Bestandteil ausmacht gehört für mich auf USK18, 3D Shooter grundsätzlich.Begründung? :confused:

HAL
2006-11-18, 17:33:40
Ach ja: Natürlich können Sie etwas fordern. Die FSK hat bei Punisher gefordert das gewisse sachen geschnitten werden, sonst hätten Sie den Film nicht hier in die Kinos bringen dürfen.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Das ist nicht richtig. Sowohl bei Filmen als auch bei Spielen besteht die Möglichkeit diese ungeprüft ins Kino/in den Handel zu bringen.
So ist es. Die FSK/USK darf nichts verlangen, und es ist kein Problem einen Film auch ungeprüft in die Kinos/auf DVD zu bringen.

Ein Beispiel ist Starship Troopers. Hat keine Freigabe, lief aber ungeschnitten im Kino und kam ebenfalls ungeschnitten auf DVD raus.

Das einzige was dann oft droht, ist oft die Indizierung. Und was ich von der halte habe ich ja schon ausgeführt.

Punisher hätte im Kino problemlos gezeigt werden können. Aus kommerziellen Gründen wurde der Film aber vom Verleiher geschnitten um eine KJ zu kriegen.

Nochmal, das hat nichts, aber auch gar nichts mit Zensur zu tun! Zensur ist eine staatlich angeordnete, politisch motivierte Änderung an künstlerischen Werken. Willst Du unserer FSK/USK wirklich mit z.B. den chinesischen Behörden vergleichen?

PS: Der Grund, warum Punisher die Freigabe verweigert wurde, war übrigens die in diesem Film propagierte Selbstjustiz, bei Starship Troopers der zur Schau gestellte Faschismus.

timtaylor
2006-11-18, 17:55:28
PS: Der Grund, warum Punisher die Freigabe verweigert wurde, war übrigens die in diesem Film propagierte Selbstjustiz, bei Starship Troopers der zur Schau gestellte Faschismus.

Das stimmt aber nicht so ganz ... bei Starship Troopers war dies der Grund für die Indizierung, von der FSK hatte er zuvor (in ungeschnittener Fassung) eine FSK18 Freigabe erhalten (was damals aber noch nicht vor einer Indizierung "schützte").

HAL
2006-11-19, 15:15:57
Das stimmt aber nicht so ganz ... bei Starship Troopers war dies der Grund für die Indizierung, von der FSK hatte er zuvor (in ungeschnittener Fassung) eine FSK18 Freigabe erhalten (was damals aber noch nicht vor einer Indizierung "schützte").
Du hast recht, das hatte ich falsch in Erinnerung.

sloth9
2006-11-23, 10:44:13
[...]

Nochmal, das hat nichts, aber auch gar nichts mit Zensur zu tun! Zensur ist eine staatlich angeordnete, politisch motivierte Änderung an künstlerischen Werken. Willst Du unserer FSK/USK wirklich mit z.B. den chinesischen Behörden vergleichen?

[...]



Das nennt man vorauseilende Zensur. Oder Selbstzensur. Das Standardsystem der DDR, übrigens. Dort waren die Kunstschaffenden/Reporter etc. so eingespielt, das eine direkte, stattliche Zensur kaum nötig war.

Ansonsten, es mal mit Dieter Nuhr halten?

ShadowXX
2006-11-23, 12:10:47
Nochmal, das hat nichts, aber auch gar nichts mit Zensur zu tun! Zensur ist eine staatlich angeordnete, politisch motivierte Änderung an künstlerischen Werken. Willst Du unserer FSK/USK wirklich mit z.B. den chinesischen Behörden vergleichen?

Ja....und das mit voller Inbrunst.

Das ganze wird nur Geschickt versteckt.....es ist Zensur und wenn du es 200x wiederholst das es keine ist.


PS: Der Grund, warum Punisher die Freigabe verweigert wurde, war übrigens die in diesem Film propagierte Selbstjustiz, bei Starship Troopers der zur Schau gestellte Faschismus.
Wie viele Filme, die sogar teilweise ab 16 Freigegeben sind, handeln von Selbstjustiz?
Und wo gibt es bei ST zur schau gestellten Faschismus?

r00t
2006-11-23, 19:45:55
was ich noch viel bescheuerter in den TV-beiträgen finde das die ausgerechnet immer so kleine 12 jährige kiddies befragen!

zum kotzen^^

Gast
2006-11-23, 20:37:13
Jugendschutz geht vor Konsumtenfreihet.

Die USk.Einstufungen sind lächerlich lasch.
Jedes Spiel, bei dem die Tötung humanoider Figuren einen primären Bestandteil ausmacht gehört für mich auf USK18, 3D Shooter grundsätzlich.


Was machst Du dann mit Kindern, die auf der Straße bspw. Räuber & Gendarm spielen? Wegen Gefährdung der Jugend einsperren?

Sumpfmolch
2006-11-25, 15:17:09
"Professor Pfeiffer sieht eine starke Nähe der USK zu den Herstellerfirmen, die ja schließlich die Tester mit ihren Gebühren bezahlten."


wie das zu verstehen ist habe ich vor tagen bei plusminus mit ner e-mail mal nachgefragt...glaube auf eine antwort brauche ich nicht hoffen, hm ?


oha..daumen hoch für plusminus, ich erhielt in der tat eine antwort:

"Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Sendung Plusminus vom 14.11.2006 und
dem Beitrag "PC-Spiele".

Zur Erläuterung: Das Zitat Professor Pfeiffers verkürzt die Problematik der
USK. Seine Kritik richtet sich darauf, dass die bezahlten Tester die Spiele
aufgrund der hohen Zulassungsanträge nur in Teilen sichten können und dem
Gutachtergremium (das über die Zulassung entscheidet) nur ausgewählte
Szenen präsentieren. Würde die USK strenge Richtlinien anlegen und viele
Spiele nicht freigeben, könnte dies natürlich auch auf die Bereitschaft der
Hersteller Einfluß haben, die Spiele zertifizieren zu lassen (es gibt
bereits jetzt Hersteller, die best. Spiele auf dem deutschen Markt nicht
vertreiben). Denn wer gibt schon gerne Geld aus, wenn er erwartet, das
Spiel nicht "durchzukriegen".

Bezüglich der Alterskontrolle seitens des Handels, können wir Ihre
Ausführungen nur unterstützen. Es liegt uns keine Zahl über Verfahren zu -
das ist aber auch kein Wunder. Denn häufig scheitert dies an der Beweislast
(die Verkäufer behaupten das Spiel sei von einem älteren Kind gekauft
worden). Nur wenn solche Tests/Stichproben wie unsere durchgeführt werden,
lassen sich solche Vergehen auch beweisen. Doch das machen Behörden leider
nicht.

Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und würden uns freuen, Sie
weiterhin als Plusminuszuschauer begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

**** *****

SWR-Wirtschaftsredaktion"