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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafe für Fahrer, wenn Beifahrer unangeschnallt?


ax
2006-11-19, 15:31:11
Wir haben bei uns in der Region eine neue Blitzer-Methode. Man wird jetzt mit einer Videokamera vom Straßenrand gefilmt und gleichzeitig wird die Geschwindigkeit ermittelt. Die Polizei kann sich dann das Videomaterial im Nachhinein anschauen und solche Sachen feststellen, wie z.B. nicht angeschnallte Fahrer/Beifahrer, Handy am Ohr etc.

Mich würde jetzt die aktuelle Rechtslage interessieren: Kann ich als Fahrer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Beifahrer nicht angeschallt war? Muss ich eine Strafe bezahlen, obwohl ich ja eigentlich nichts dafür kann? Wie ist das genau?

klumy
2006-11-19, 15:43:26
ich glaube ja, du machst dich strafbar.
ist bei Taxifahrer genauso. Wenn bei denen die Passagiere nicht angeschnallt sind, kriegen sie eine geldstrafe

Lurtz
2006-11-19, 15:44:49
Als Fahrer hast du dafür zu sorgen dass deine Mitfahrer ordnungsmäßig angeschnallt sind. Deshalb würde ich schon sagen dass man dich dafür belangen kann.

KinGGoliAth
2006-11-19, 15:49:23
Als Fahrer hast du dafür zu sorgen dass deine Mitfahrer ordnungsmäßig angeschnallt sind. Deshalb würde ich schon sagen dass man dich dafür belangen kann.

japp. davon ist schwer auszugehen.

darksun
2006-11-19, 15:59:03
Du solltest schon aus eigenem Interesse dafür sorgen das deine Mitfahrer angeschnallt sind.
Bei einem Unfall kann der Fahrer auch für Personenschäden an Personen im eigenen Fahrzeug haftbar gemacht werden. Dafür gibts z.B. auch die Insassenhaftpflicht Versicherung. Wenn du aber nicht dafür sorgst das die Mitfahrer angeschnallt sind kann es teuer werden.

So Nachtrag hab mich mal bischen schlau gemacht.

Jeder Mitfahrer ist für das Anschnallen selbstverantwortlich

Ausnahmen sind Kinder, und nicht zurechnungsfähige Personen( z.B. alkoholisiert)

Fahrer ist kein "Aufpasser“

Interesant ist ein Auszug aus einem Urteil.

Kurzfassung

Für das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist jeder Mitfahrer selber verantwortlich. Wird ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, so kann er vom Fahrer nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil dieser ihn nicht zum Angurten veranlasst hat.

Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Prozesskostenhilfe-Gesuch einer jugendlichen Beifahrerin ab, die den Autofahrer auf Schmerzensgeld verklagen wollte und hierfür staatliche Unterstützung beantragte.


Entscheidung

Das gesetzliche Anschnallgebot richte sich an die Fahrzeuginsassen unmittelbar. Jeder sei deshalb für das Anlegen seines Sicherheitsgurtes selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Vorschrift, wonach der Fahrer die noch nicht angeschnallten Mitfahrer zum Anlegen des Gurtes veranlassen müsse, gebe es nicht. Nur wenn er gegenüber Mitfahrern eine „Garantenstellung“ habe, müsse er für die Einhaltung der Anschnallpflicht sorgen. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Mitfahrer zu eigenverantwortlichem Handeln nicht in der Lage sei (z.B. bei Kleinkindern oder Betrunkenen).

Bei einer 16-Jährigen könne man dagegen voraussetzen, dass sie die Gurtanlegepflicht kennt und die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt. Wenn die Klägerin den Gurt nicht auf Anhieb fand, hätte sie eben ihre Nebenleute oder den Fahrer danach fragen sollen.

Da der Fahrer weder den Reifenplatzer verschuldet hatte noch für das Nichtanlegen des Gurtes verantwortlich war, versprach die beabsichtigte Klage keinen Erfolg. Für eine aussichtslose Klage aber gibt es keine staatliche Unterstützung. Das Gericht lehnte deshalb den Antrag der Verletzten auf Prozesskostenhilfe ab.



Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 2. 7. 1992; Az. 2 0 1958/92

Nicht zuletzt wegen dieser Ungewissheit empfiehlt es sich für jeden Pkw-Fahrer, auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung darauf hinzuwirken, dass seine Mitfahrer angegurtet sind[/B].

Spasstiger
2006-11-19, 16:03:27
Was ist eigentlich, wenn der Beifahrer ins Lenkrad reingreift beim Fahren, Warnblinklicht aus Spass einschaltet und den Fahrer anderweitig nervt (z.B. Musik laut aufdrehen)? Kann der Fahrer bei einem so verursachten Unfall haftbar gemacht werden, weil er den Beifahrer eigentlich so nicht hätte mitnehmen dürfen bzw. ihn hätte aussetzen müssen?

Günther
2006-11-19, 16:07:26
In Österreich ist es so, wenn ein Beifahrer nicht angeschnallt, zahlt auch der Beifahrer die Strafe (iirc 35€), nur wenn einer der beifahrer unter 14 ist, haftet der Fahrer, ich denke das wird in deutschland ähnlich sein oder? ;(

Gnafoo
2006-11-19, 16:07:41
Ich hab in der Fahrschule zumindest gelernt, dass man sicherstellen muss, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. Imho auch richtig so.

Urion
2006-11-19, 16:17:43
Sehr schön, wieder n paar Posts wo alle ihr solides Halbwissen wiedergeben.
Leider alles falsch :D

Man muss als Fahrer natürlich nicht das VG zahlen wenn der Beifahrer nicht angegurtet ist.
Das zahlt der Beifahrer schön selber.

Ausnahme: Der Fahrer hat Garantenpflicht gegenüber dem Beifahrer zB Kind.

Morgaine
2006-11-19, 16:27:35
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

Im Bussgeldkatalog steht allerdings nichts davon das man auch für die Mitfahrer zahlen muss .
Nur bei Kindern wirds teuer:

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind 30,- EUR
bei mehreren Kindern 35,- EUR

Laz-Y
2006-11-19, 16:30:50
Wir haben bei uns in der Region eine neue Blitzer-Methode. Man wird jetzt mit einer Videokamera vom Straßenrand gefilmt und gleichzeitig wird die Geschwindigkeit ermittelt. Die Polizei kann sich dann das Videomaterial im Nachhinein anschauen und solche Sachen feststellen, wie z.B. nicht angeschnallte Fahrer/Beifahrer, Handy am Ohr etc.
...

mich interessiert da eher was anderes. kann die polizei grundsätzlich mal jeden aufnehmen und dann schauen, ob was verdächtiges zu sehen ist?

klumy
2006-11-19, 16:37:30
wieso sollte sie das nicht dürfen. ist doch die polizei.
die halten einen auch nur an, wenn man nicht angeschnallt ist. ansosnten hast du nichts zu befürchten

DeusExMachina
2006-11-19, 23:19:38
ich empfinde ein Video, das von mir ohne bestehenden Verdacht gemacht wird, aber schon als Angriff auf meine Privatsphäre. Ich weiß, daß es leider legal ist, doch ist es in meinem Augen bedenklich. Ansich geht es ja niemanden etwas an, wann ich mit wem wohin in einem Auto saß; das hat mich auch schon an Blitzern immer ein wenig gestört, doch sind es da wenigstens nur Momentaufnahmen. In Griechenland sind meines Wissens genau deshalb Blitzer verboten; und so kann man nur bei einer direkten Kontrolle belangt werden. Das wiederum hat aber eben negative Auswirkungen auf das gängige Fahrverhalten ;)

Cuk
2006-11-20, 00:31:44
In Österreich ist es so, wenn ein Beifahrer nicht angeschnallt, zahlt auch der Beifahrer die Strafe (iirc 35€), nur wenn einer der beifahrer unter 14 ist, haftet der Fahrer, ich denke das wird in deutschland ähnlich sein oder? ;(

In Slowenien haben iwr es genauso, was Imho ganz in ordnung ist.

Xmas
2006-11-20, 01:02:40
ich empfinde ein Video, das von mir ohne bestehenden Verdacht gemacht wird, aber schon als Angriff auf meine Privatsphäre. Ich weiß, daß es leider legal ist, doch ist es in meinem Augen bedenklich. Ansich geht es ja niemanden etwas an, wann ich mit wem wohin in einem Auto saß; das hat mich auch schon an Blitzern immer ein wenig gestört, doch sind es da wenigstens nur Momentaufnahmen. In Griechenland sind meines Wissens genau deshalb Blitzer verboten; und so kann man nur bei einer direkten Kontrolle belangt werden. Das wiederum hat aber eben negative Auswirkungen auf das gängige Fahrverhalten ;)
Zumindest bei Blitzern kann ich dieser Argumentation nicht folgen, denn hier liegt ja bereits die Geschwindigkeitsmessung vor bevor überhaupt ein Foto geschossen wird. Warum sollten dafür immer Polizisten anwesend sein müssen?

Blackland
2006-11-20, 12:02:35
Kann ich als Fahrer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Beifahrer nicht angeschallt war? Muss ich eine Strafe bezahlen, obwohl ich ja eigentlich nichts dafür kann? Wie ist das genau?
Wie hier schon richtig erwähnt wurde: NEIN, der Fahrer wird dafür nicht belangt. Ich habs nämlich gerade hinter mir ;)

mofa84
2006-11-20, 12:23:39
Was ist eigentlich, wenn der Beifahrer ins Lenkrad reingreift beim Fahren, Warnblinklicht aus Spass einschaltet und den Fahrer anderweitig nervt (z.B. Musik laut aufdrehen)? Kann der Fahrer bei einem so verursachten Unfall haftbar gemacht werden, weil er den Beifahrer eigentlich so nicht hätte mitnehmen dürfen bzw. ihn hätte aussetzen müssen?Ich weiß nicht ob es da eine generelle Regelung gibt, je nachdem bekommt auf jeden Fall der Beifahrer eine Teilschuld. Aber ich glaube alkoholisierte Personen sollte man z.B. lieber hinten als auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Wenn das jetzt kein Besoffener, sondern zurechnungsfähiger Mensch war, und der Fahrer ihn bereits ermahnt hat, derjenige aber trotzdem weiter macht, kann ich mir gut vorstellen, dass der Beifahrer die komplette Schuld bekommt.
Muss man natürlich wieder erst mal beweisen können.

rotkäppchen
2006-11-20, 19:26:17
ich habe in der fs gelernt, dass man nicht losfahren darf, wenn nicht alle insassen angeschnallt sind.

wenn man einen selbstverschuldeten unfall hat und der mitfahrer hat bleibende schäden, biste am posche. obwohl, ob es die versicherung auch macht, wenn der mitfahrer quasi an den verletzungen doch selbst schuld ist da nicht angeschnallt? glaube dann eher doch wieder nicht. ;)

ich fahre eh nie los, bevor nicht alle angeschnallt sind,... und wenn die sich nicht anschnallen wollen, müssen die halt wieder aussteigen.
ich glaube nämlich auch, dass wenn du angehalten wirst und der mitfahrer ist ohne gurt anzufinden, dass der fahrer zahlen muss, da dieser für die sicherheit zuständig ist....

Bubba2k3
2006-11-20, 19:36:36
Zu diesem Thema steht gerade heute ein Artikel bei uns in der Zeitung.

Der Fahrer eines Autos sollte generell darauf achten, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. Er ist allerdings gesetzlich nicht dazu verpflichtet, das zu überprüfen. Nimmt er einen Nachbarn oder Arbeitskollegen mit und gerät in eine Verkehrskontrolle , muss nicht der Fahrer das Bußgeld zahlen. "Das muß derjenige übernehmen, der sich nicht angeschnallt hat", sagte ein Rechtsanwalt beim Auto Club Europa (ACE).
Das stehe allerdings nicht ausdrücklich im Gesetz. "Und es ist auch nicht durch entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofes geklärt." ... Bei Fahrten im Taxi gilt das gleiche: "Der Fahrgast ist selbstverantwortlich", ...

KinGGoliAth
2006-11-20, 19:42:27
Der Fahrer eines Autos sollte generell darauf achten, dass alle Mitfahrer abgeschnallt sind.

:ulol:
naja, hauptsache man weiß, was gemeint ist. ;)

Bubba2k3
2006-11-20, 19:55:04
:ulol:
naja, hauptsache man weiß, was gemeint ist. ;)

Uups. :whistle: Danke für den Hinweis, ist auch schon geändert.

ax
2006-11-20, 20:20:28
Das klingt für mich ja schon noch einer "Gesetzesfreiheit" für Polizisten.
Auf Deutsch: Die Polizisten können bei einer Verkehrskontrolle immer aus dem Bauch heraus entscheiden, vom wem sie jetzt Geld einholen ... vom Beifahrer und am besten auch gleich noch was vom Fahrer, damit es sich lohnt!
Gesichtskontrolle machts möglich ;-)

Es ist eigentlich eine Sauerei, dass das in Deutschland nicht eindeutig geklärt ist.

mofa84
2006-11-20, 20:35:14
Das klingt für mich ja schon noch einer "Gesetzesfreiheit" für Polizisten.
Auf Deutsch: Die Polizisten können bei einer Verkehrskontrolle immer aus dem Bauch heraus entscheiden, vom wem sie jetzt Geld einholen ... vom Beifahrer und am besten auch gleich noch was vom Fahrer, damit es sich lohnt!
Gesichtskontrolle machts möglich ;-)

Es ist eigentlich eine Sauerei, dass das in Deutschland nicht eindeutig geklärt ist.Wieso? Wenn du jetzt als Fahrer zahlen müsstest obwohl dein Beifahrer nicht angeschnallt ist wieso holst du dir das Geld dann nicht einfach zurück?