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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsprobleme T-Online


Dave
2006-11-23, 22:07:51
Hallo Ihr,

ich habe große Probleme mit einer Kündigung meines DSL-Vertrages (Flat+Anschluss) bei T-Online. Und zwar besteht nun Streitigkeiten darüber, wann der Vertrag begonnen hat. *in die Vergangenheit zurückblick* Am 01.08.05 stand ich im T-Punkt und wollte DSL beantragen, weils günstig war (19,99 Grundgebühr + 9,99 Flat Gebühr). Am 12.08.05 bekam ich Bestätigung mit der Angabe, dass mein DSL zum 15.08.05 geschaltet wird. Einen Tag später hatte ich dann auch endlich meine Zugangsdaten und bin dann ins Netz...okay. Vertragslaufzeit war 12 Monate mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Natürlich habe ich mich erst später gekümmert, ab in den T-Punkt um zu kündigen! Ging nicht...geht nur schriftlich. Auf meine Frage bis wann ich kündigen muss lautete es, Tag der Leistungserbringung entscheidend, also dachte ich 13.08.05 (Tag des Erhalts der Zugangsdaten). Kündigung geschrieben am 11.05.06 und gedacht das läuft schon. Nun heißt es aber Kündigung zum 02.08.2007 bestätigt!!! Nach etlichen Hotlinegesprächen hieß es ich solle auf Kulanz hoffen was natürlich nicht passierte...kriege ständig Rechnungen. In den AGB´s der T-Com steht das der Vertrag mit der Leistungserbringung der T-Com zustande kommt. Erbringung der Leistung heißt bei denen Annahmeerklärung der T-Com. Soll die Bestellbestätigung vom 01.08.05 aus dem T-Punkt gleich dieser Annahmeerklärung sein??? Ich hoffe mir kann jemand helfen, sonst bezahle ich die nächsten 12 Monate doppelt, da ich komplett zu Arcor gewechselt bin!

MfG David

Butter
2006-11-23, 22:17:10
Also ich habe gelernt, der Vetrag kommt duch eine Annahme zu stande und nicht erst dann wenn geliefert wurde sprich.

Amazon geht mit dir ja auch dann der Vetrag ein, wenn du bestellt hast und nicht wenn die Lieferung bei dir eintrifft.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

@ Dave Hast du keinen Rechtschutzversicherung, um mal Rat bei einem Anwalt einzuholen?

Dave
2006-11-23, 22:27:33
Also ich habe gelernt, der Vetrag kommt duch eine Annahme zu stande und nicht erst dann wenn geliefert wurde sprich.

Amazon geht mit dir ja auch dann der Vetrag ein, wenn du bestellt hast und nicht wenn die Lieferung bei dir eintrifft.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

@ Dave Hast du keinen Rechtschutzversicherung, um mal Rat bei einem Anwalt einzuholen?

Im Grunde würde ich dir ja zustimmen...nur was wäre denn wenn irgendwas da zwischen gekommen wäre? In ihren AGB´s halten sie sich ja auch eine Ablehnungauch noch offen. Des weiteren schreibt die T-Com in den AGB´s das die Zahlung der Gebühren mit der Erbringung der Leistung beginnt und auf meinen Rechnungen stand immer 13. bis 12.

Das mit den Onlinehändlern stimmt ja so auch nicht, bei vielen steht extra das eine Bestellbestätigung noch kein Vertragsabschluss ist, sondern erst bei Lieferung.
Im Grunde müßte ich zum Anwalt, nur leider kostet das Kohle! Meine Rechtschutzversicherung habe ich erst seit 01.10.06..die wird wohl nicht einspringen.

MfG David

Butter
2006-11-23, 22:31:23
http://www.juraxx.com/

Für eine kurz Auskunft sehr günstig, falls es bei dir in der Nähe ist.