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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenversicherung: Antrag auf Kontenklärung


Kennung Eins
2006-11-26, 19:19:18
Am Wochenende kam so ein Schreiben vom "Deutsche Rentenversicherung Bund" mit dem Titel Klärung Ihres Versicherungskontos - und da hab ich eine Frage:

Es gibt da so ein Formular V100 "Antrag auf Kontenklärung". Hier schreibt u.A. man rein, wo man wann gearbeitet hat.

Jetzt habe ich eine Frage: Ich bin seit Jahren freiberuflich als Promoter tätig - gehört das mit in das Feld "Beitrags- oder Beschäftigungszeiten"? Beschäftigt war bzw bin ich immerhin, aber habe sicherlich keine Beiträge gezahlt (weil freiberuflich). Ist es korrekt, dass das dann da auch nicht aufgeführt werden muss?

Ich frage deswegen, weil da als Beispiel (s.u.) auch steht "Selbstständiger" - und als Freiberufler bin ich ja selbstständig / auf eigene Rechnung tätig.

Kann mir dabei zufällig jemand helfen, ich blicks leider echt nicht ... :redface:

Hier der Text, der über dem Feld steht:
Haben Sie Beitrags- oder Beschäftigungszeiten zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht aufgeführt sind (z.B. als Lehrling, Angestellter, Arbeiter, Beschäftigter im Bergbau, Seemann, Selbstständiger, Künstler, Wehr- oder Zivildienstleistender, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Pflegeperson ab 01.04.1995, geringfügig entlohnter Beschäftigter ab 01.04.1999)?

Blackland
2006-11-27, 20:06:42
Es gibt da so ein Formular V100 "Antrag auf Kontenklärung". Hier schreibt u.A. man rein, wo man wann gearbeitet hat.

Jetzt habe ich eine Frage: Ich bin seit Jahren freiberuflich als Promoter tätig - gehört das mit in das Feld "Beitrags- oder Beschäftigungszeiten"?
Eigentlich nicht, da ja nur die rentenrechtlichen Zeiten bedacht werden. Niemand reißt Dir den Kopf ab, wenn Du es trotzdem reinschreibst. Passiert ja nix - und so pfiffig sind die im Amt auch, um Fehler zu erkennen ;).

Hauptsächlich geht es ja um Zeiten, die dort nicht erfasst sind, also VOR den Meldepflichten des AG, QUerverweisen des Finanzamt usw. - das dürfte so vor 1992 gewesen sein. Wichtig ist eben der lückenlose Nachweis OHNE fehlende Tage....

Kennung Eins
2006-11-27, 20:17:44
Ha! Ich liebe 3dc.

Ich danke dir! :)