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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : admin-c


Gast
2006-11-28, 12:24:48
Hi!

Ich weiß nicht, ob das hier da richtige unterforum ist, aber in die anderen komm ich nicht rein...

Was läuft denn falsch, wenn folgendes passiert ist:

inhaber hat kk-Auftrag gestellt
neuer Provider ok
alter provider: admin-C verweigert Unterschrift/Zustimmung

WAS GENAU muß denn gemacht werden?

PS: die denic-hompage kenn ich ... ;)

darph
2006-11-28, 13:04:24
Den admin-c überreden. X-D

Bzw ihn fragen, warum er das net mag. Und wieso ist der Inhaber nicht admin-c?

Gast
2006-11-28, 15:16:01
tolle antwort ... yeah!

Inhaber = Firma
admin-C = Provider

Warum? .. keine Ahnung!

und nun ?

darph
2006-11-28, 15:21:12
tolle antwort ... yeah!
- Mein Auto ist kaputt.
- Was ist denn kaputt?
- Ja es ist halt kaputt! Mach was!

:usad:


Inhaber = Firma
admin-C = ProviderJa siehst du, das ist doch mal Information, mit der man arbeiten kann. Ich kenne das bis jetzt nur so, daß der Inhaber auch der admin-c ist.

Weiß der alte Provider denn überhaupt, daß gewechselt werden soll? Ist der Vertrag beim alten Provider gekündigt?

Ansonsten liegt nahe, daß sich der alte Betreiber gedacht hat "hey, da kommt irgendwer und will die Domain übernehmen".

Ergo: Sofern noch nicht geschehen, dem alten Betreiber anzeigen, daß man kündigen möchte und sich das bestätigen lassen. Wenn die Bestätigung da ist, den neuen Betreiber bitten, den KK nochmals durchführen zu lassen.

Sofern doch schon geschehen, Kundenbetreuer beim alten Betreiber anrufen und fragen, was das soll.


€dit:

Wie läuft ein KK ab?

Beim Wechsel des Providers wird die Zustimmung des Domain-Eigentümers benötigt. Leider gibt es immer wieder Unterschiede in der Handhabung von KK-Anträgen[highlight] bei den unterschiedlichen Providern, aus Sicht der Registrierungsstelle ("Network Information Center", kurz NIC) jedoch läuft ein KK immer in folgenden Schritten ab:

Anmeldung beim neuen Provider

Der neue Provider teilt den Wunsch auf KK dem NIC mit
Das NIC bittet den alten Provider um Zustimmung zum KK
Bei Erfolgter Zustimmung werden die Nameserver des neuen Providers als Zuständig für die Domain eingetragen.
Diese Änderung wird dann von allen Providern automatisch aktualisiert, sodass Kunden aller Provider auf die Server des neuen Providers umgeleitet werden.




Wie wird sichergestellt, dass nur der Eigentümer einen KK veranlassen kann?

Diese Sicherheit ist Aufgabe des jeweiligen (alten) Providers. Deshalb wird im Falle eines KK-Antrags meist schon vor dem wirklichen Start des KK der alte Provider benachrichtigt, zu welchem neuen Provider und eventuell zu welchem neuen Eigentümer die Domain übertragen werden soll.
Damit ist dieser auf den KK vorbereitet und gibt seine Zustimmung wenn die Daten des KK-Antrag denen der vorigen Benachrichtigung entsprechen.
Um Sicherzustellen dass nur der wirkliche Eigentümer diese Zustimmung geben kann, gehen die unterschiedlichen Provider nach verschiedenen Verfahren vor. Sehen Sie dazu auch die nachfolgenden Fragen.




Was passiert, wenn der alte Provider den KK ablehnt?

Da es Aufgabe des alten Providers ist, Ihre Domain freizugeben, kann es vorkommen, dass dem KK nicht zugestimmt wird. [highlight]Dies passiert zum Beispiel wenn Ihre Benachrichtigung noch nicht bearbeitet wurde ist oder wenn der Provider noch nicht sicher ist, dass die Kündigung wirklich von Ihnen kommt.
Im Falle von .de-Domains kann der alte Provider noch bis zu 12 Monate später einen sogenannten "LateACK" einleiten, dann wird der KK einfach dann vollzogen, wenn die Zustimmung eintrifft.
Im Falle von ausländischen oder .com/.net/.org-Domains ist dies in der Regel nicht möglich, hier muss der KK von unserer Seite neu gestartet werden wenn der alte Provider informiert wurde.


http://faq.canhost.de/faqsystem.php?B=17

The_Invisible
2006-11-28, 17:44:05
Providerwechselformular vom neuen Provider holen -> Inhaber unterschreibt -> Zur Vergabestelle und alten Provider senden -> passt

bei .at domains ist es sogar so das der alte provider bei korrektem providerwechselformular sowieso nix mehr zu melden hat

mfg