Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer haftet wenn der Azubi Raupkopien installieren soll ?
Hallo,
mache im Moment eine Ausbildung im IT-Bereich. Da kommt es auch mal vor das Kunden rechner neuinstalliert werden müssen. Und hier und da fehlt dann mal die Lizenz aber die Programme sollen vom Kunden drauf und der Chef will es auch so! Das ein oder andere mal wird dann auch ne CD von uns dafür genommen mit nem Key den man irgendwo findet.
Meine Frage ist nun wer haftet dann dafür ? Werde ich dann auch mit ins Visir genommen ?
Danke im vorraus
Alex31
2006-11-30, 12:55:08
Wenn es vom Chef bzw. Ausbilder angeordnet ist, müsste der Vorgesetzte haften. Wobei ich mir die Frage stelle ob dieses auch gilt der Auszubildende mit Wissen, gegen geltendes Recht verstößt. Wobei es schon eine scheiß Situation ist, wenn du es nicht machst ist es Arbeitsverweigerung und wenn du es installierst verstößt es gegen geltendes Recht.
RaumKraehe
2006-11-30, 13:12:46
Es haften beide. Der Chef weil angeordnet und der Azubi weil er wissentlich eine Straftat begeht. :|
Ist wirklich ne doofe Situation.
Natürlich wirst Du dann auch bestraft!
Du bist nicht dazu gezwungen, die Software zu installieren, tust es aber trotzdem.
Wie man beim Bund normalerweise lernt: Das ausführen eines Befehls (in dem Fall Anweisung), der gegen geltende Gesetze verstößt, muss verweigert werden.
Warum hast du das bisher nicht getan???
Fatality
2006-11-30, 13:28:27
Es haften beide. Der Chef weil angeordnet und der Azubi weil er wissentlich eine Straftat begeht. :|
Ist wirklich ne doofe Situation.
das ist keine Straftat sonder ein Vergehen.
RaumKraehe
2006-11-30, 13:31:16
Egal. Schuld ist Schuld. ;)
Es heisst:
Wer schreibt, der bleibt. Lasse Dir den Auftrag vom Chef schriftlich bestätigen. Dann haftet er. :devil:
Fatality
2006-11-30, 13:42:08
Egal. Schuld ist Schuld. ;)
Richter machen da sehr wohl einen Unterschied, ob du jetzt nur eine kleine Summe zahlen musst oder direkt weggesperrt wirst ist schon wichtig.
Wenn es vom Chef bzw. Ausbilder angeordnet ist, müsste der Vorgesetzte haften. Wobei ich mir die Frage stelle ob dieses auch gilt der Auszubildende mit Wissen, gegen geltendes Recht verstößt. Wobei es schon eine scheiß Situation ist, wenn du es nicht machst ist es Arbeitsverweigerung und wenn du es installierst verstößt es gegen geltendes Recht.
Das ist in der Tat ne scheiss Situation
Es haften beide. Der Chef weil angeordnet und der Azubi weil er wissentlich eine Straftat begeht. :|
Ist wirklich ne doofe Situation.
Nur wie weisst man das dann nach das der Chef es angeordnet hat ?
Es heisst:
Wer schreibt, der bleibt. Lasse Dir den Auftrag vom Chef schriftlich bestätigen. Dann haftet er. :devil:Aha, also wenn ich vom Chef schriftlich die Anweisung erhalte, eine Bank zu überfallen, hafte ich nicht?
Aha, also wenn ich vom Chef schriftlich die Anweisung erhalte, eine Bank zu überfallen, hafte ich nicht?Unrealistisches Beispiel.
Es geht darum, dass ich dem Chef ja indirekt auf seinen Fehler hinweise und seinen Ausführungen nur deswegen nachkomme, damit ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht verliere.
Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder? ;)
Unrealistisches Beispiel.
Es geht darum, dass ich dem Chef ja indirekt auf seinen Fehler hinweise und seinen Ausführungen nur deswegen nachkomme, damit ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht verliere.
Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder? ;)Was soll daran schwer zu verstehen sein?
Für Straftaten, egal ob man sie vorsätzlich, unwissentlich oder auf Anweisung begeht, wird man bestraft. Dass in so einem Fall der Chef eine höhere Strafe erhält als der Auszubildende, ist eine andere Sache.
Oder glaubst du ernsthaft, dass die Verkäuferin, die im Auftrag ihres Chefs Geld unterschlägt, straffrei aussgeht, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz hatte?
GBWolf
2006-11-30, 14:12:30
Es heisst:
Wer schreibt, der bleibt. Lasse Dir den Auftrag vom Chef schriftlich bestätigen. Dann haftet er. :devil:
so siehts aus.
Auf anweisung mündlich würde ich das nicht machen, weil dann sagt der Chef nachher, dass er davon nix wusste und du bist der depp.
so siehts aus.Wenn du mit jetzt noch eine Quelle angibst, in der ich nachlesen kann, dass vom Vorgesetzten schriftlich angeordnete Straftaten die Haftung ausschließen, wäre ich dankbar.
peppschmier
2006-11-30, 14:33:09
In der C´t war in diesem Sommer ein Bericht genau über die beschriebene Situation. Wenn du nicht gerade in der Probezeit bist, wird es schwer dir zu kündigen. Da könntest du das schon mal direkt ansprechen. Ansonsten ist die Firma anschwärzen sicher keine gute Idee. Habt ihr eine Azubi Vertretung oder Betriebsrat? Wenn du mit deinem Chef nicht direkt reden kannst/willst ist das vielleicht noch ein Weg.
teh j0ix :>
2006-11-30, 14:36:00
Wenn du mit jetzt noch eine Quelle angibst, in der ich nachlesen kann, dass vom Vorgesetzten schriftlich angeordnete Straftaten die Haftung ausschließen, wäre ich dankbar.
www.google.de
Das kann ja wohl nich so schwer sein sich da irgend nen Paragraphen für zu suchen :rolleyes:
GBWolf
2006-11-30, 14:36:33
Wenn du mit jetzt noch eine Quelle angibst, in der ich nachlesen kann, dass vom Vorgesetzten schriftlich angeordnete Straftaten die Haftung ausschließen, wäre ich dankbar.
hab ich das behauptet?
Wenn es wirklich so ist, anonym bei der betreffenden softwarefirma melden!
auch bei uns war das ne zeitlang so dann gabs nen rüffel (kei ahnung woher) und seit dem ist es einfach schlicht und einfach verboten. hat der kunde keine lizens, gibts keine installation.
ausgenommen software die nachträglich den key erfordert
In der C´t war in diesem Sommer ein Bericht genau über die beschriebene Situation. Wenn du nicht gerade in der Probezeit bist, wird es schwer dir zu kündigen. Da könntest du das schon mal direkt ansprechen. Ansonsten ist die Firma anschwärzen sicher keine gute Idee. Habt ihr eine Azubi Vertretung oder Betriebsrat? Wenn du mit deinem Chef nicht direkt reden kannst/willst ist das vielleicht noch ein Weg.
Nein ist nen kleiner Laden. Mitarbeiter befinden sich im einstelligen Bereich
In der C´t war in diesem Sommer ein Bericht genau über die beschriebene Situation. Wenn du nicht gerade in der Probezeit bist, wird es schwer dir zu kündigen. Da könntest du das schon mal direkt ansprechen. Ansonsten ist die Firma anschwärzen sicher keine gute Idee. Habt ihr eine Azubi Vertretung oder Betriebsrat? Wenn du mit deinem Chef nicht direkt reden kannst/willst ist das vielleicht noch ein Weg.
Welche CT war das ? Weist du das noch ? Nen paar haben wir hier...
BlackArchon
2006-11-30, 15:12:55
Rofl, einige diskutieren hier von ihren Elfenbeintürmen aus und haben keine Ahnung von der Welt da draußen. In der Realität sieht es so aus: du machst, was der Kunde und dein Chef sagt, sonst gibts Ärger. Illegale Software interessiert kein Schwein. Wenn ich Zahlen nennen sollte, auf wie vielen Rechnern ich schon ein illegales Windows installiert habe, dann würde ich ca. 75% sagen (habe einige Jahre bei einem lokalen PC-Händler in der PC-Werkstatt gearbeitet). Das interessiert einfach niemanden. Ebenso nicht die weitere Software, die so mit installiert wurde.
Rofl, einige diskutieren hier von ihren Elfenbeintürmen aus und haben keine Ahnung von der Welt da draußen. In der Realität sieht es so aus: du machst, was der Kunde und dein Chef sagt, sonst gibts Ärger. Illegale Software interessiert kein Schwein. Wenn ich Zahlen nennen sollte, auf wie vielen Rechnern ich schon ein illegales Windows installiert habe, dann würde ich ca. 75% sagen (habe einige Jahre bei einem lokalen PC-Händler in der PC-Werkstatt gearbeitet). Das interessiert einfach niemanden. Ebenso nicht die weitere Software, die so mit installiert wurde.
Ich mach mir ja nur über die Gefahr das was passiert gedanken will nachher nicht der arsch sein der für ne Lehre übertrieben gesagt ins kitchen geht oder sein Leben lang zahlen muss -bewusst übertrieben. Oder irgendwas dann in meiner Polizeiakte steht.
www.google.de
Das kann ja wohl nich so schwer sein sich da irgend nen Paragraphen für zu suchen :rolleyes:Im Gegensatz zu manch anderen Membern hier, bin ich durchaus fähig, Suchmaschinen zu bedienen. Auch bin ich durch meine Ausbildung in der Lage, Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen. Selbstverständlich habe ich zunächst die gängigen Suchmaschinen bemüht, denn als Ausbilder für Fachinformatiker bin ich normalerweise mit den aktuellen Gesetzen vertraut. Ein Gesetz, dass einen Auszubildenden oder Mitarbeiter von der Schuld entbindet, wenn er sich eine schriftliche Bestätigung von seinem Vorgesetzten geben lässt, ist mir unbekannt. Da aber auch ich nicht alles wissen kann und sich die Gesetzeslage vielleicht geändert hat, habe ich zunächst danach gesucht, aber nichts gefunden. Daraufhin habe ich hier nach Quellen für die Behauptung gefragt.
Da offenbar keine zu finden sind, gehe ich aber davon aus, dass sich an den Gesetzen nichts geändert hat. Wer eine Straftat begeht, ist dafür haftbar, auch wenn er auf Anweisung oder unter Druck gehandelt hat. Dass in dem oben geschilderten Fall der Vorgesetzte eventuell wegen Nötigung oder Erpressung bestraft wird, weil er mit dem Arbeitsplatzverlust gedroht hat, ändert nichts daran, dass der Auszubildende eine Straftat begeht und dafür belangt werden kann.
Übrigens sind hier schon Member verwarnt worden, weil sie außer Google nichts Sinnvolles beitragen konnten.
Rofl, einige diskutieren hier von ihren Elfenbeintürmen aus und haben keine Ahnung von der Welt da draußen. In der Realität sieht es so aus: du machst, was der Kunde und dein Chef sagt, sonst gibts Ärger.Wenn ich jetzt aber ein Beispiel wähle, das einfacher zu verstehen ist, wirst du vielleicht nicht so salopp darüber hinweggehen.
Wenn dir dein Vorgesetzter "befiehlt", schneller als erlaubt zu fahren, wer verliert dann den Führerschein? Dein Chef oder du? Eben. Dein Chef ist vielleicht wegen Nötigung dran, aber deine Pappe ist erst mal weg.
Nighthawk1977
2006-11-30, 16:14:19
Rofl, einige diskutieren hier von ihren Elfenbeintürmen aus und haben keine Ahnung von der Welt da draußen. In der Realität sieht es so aus: du machst, was der Kunde und dein Chef sagt, sonst gibts Ärger. Illegale Software interessiert kein Schwein. Wenn ich Zahlen nennen sollte, auf wie vielen Rechnern ich schon ein illegales Windows installiert habe, dann würde ich ca. 75% sagen (habe einige Jahre bei einem lokalen PC-Händler in der PC-Werkstatt gearbeitet). Das interessiert einfach niemanden. Ebenso nicht die weitere Software, die so mit installiert wurde.
Hallo zusammen,
ich habe bislang unter der Hand im Freundes- und Kollegenkreis Rechner zusammengebastelt und mich da bislang auch nicht unbedingt daran gestört.
Nun will ich aber im neuen Jahr das ganze offiziell anbieten, mit Gewerbeschein als Nebengewerbe. Ich hab mir natürlich auch die Frage gestellt: Was mach ich wenn mir eine seine "Sicherheitskopien" hinlegt. Rein rechtlich mach ich mich strafbar und ich muss ihn abweisen. Andererseits verliere ich damit einen zahlenden Kunden. :frown: Dumme Sache das Ganze...
Nicht das man doch irgendwann mal an einen Tester irgendeiner Firma gerät und schwupps nen Problem hat...
Gruß
Dominik Marquardt
Was mach ich wenn mir eine seine "Sicherheitskopien" hinlegt. Rein rechtlich mach ich mich strafbar und ich muss ihn abweisen.Warum das? Wenn er dir die Kopien hinlegt und installiert haben will, ist es doch nicht deine Aufgabe zu prüfen ob diese Kopien rechtsmäßig sind. Solange du selbst keine illegalen Kopien weitergibst, sehe ich da kein Problem.
Warum das? Wenn er dir die Kopien hinlegt und installiert haben will, ist es doch nicht deine Aufgabe zu prüfen ob diese Kopien rechtsmäßig sind. Solange du selbst keine illegalen Kopien weitergibst, sehe ich da kein Problem.Das denke ich auch. Wenn du nicht erkennen konntest, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, dann hast du nichts zu befürchten. Wenn dir der Kunde aber eine selbstgebrannte CD gibt, einen Key auf einem Schmierzettel oder das Windows auf mehreren Rechnern installiert haben will, dann sieht das wieder anders aus. Selbst ein Laie, geschweige denn du als Fachmann, kann erkennen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
sir stevie
2006-11-30, 16:59:06
Es heisst:
Wer schreibt, der bleibt. Lasse Dir den Auftrag vom Chef schriftlich bestätigen. Dann haftet er. :devil:
ja so ist es richtig wer schreibt der bleibt,schrieftlich geben lassen und eine kopie in deine tasche!:tongue:
ja so ist es richtig wer schreibt der bleibt,schrieftlich geben lassen und eine kopie in deine tasche!:tongue:Ich warte immer noch auf eine Quelle für diese "Volksweisheit".
EureDudeheit
2006-11-30, 17:11:23
das ist keine Straftat sonder ein Vergehen.
Ein Vergehen ist auch eine Straftat, das Wort das du suchst, heißt Verbrechen.
also afaik ist das so das wenn wir im betrieb nicht genug lizenzen haben, also irgendwas illegal einsetzen (office 2003 -100 mal installiert aber nur 10 lizenzen) haften nicht wir, sondern unsere vorgesetzten
bei uns ist die führungsetag dafür verantwortlich. uns kann nix passieren.
hab jetzt keinen gesetzestext parat, aber wurde mir immer so kommuniziert.
also ich weiss ja ned wie des bei den hinterwald pc schreuberbuden aussieht aber bei nem normalen pc schrauber heisst es nunmal...
keine lizens, keine install. weil strafbar macht sich der der es tut.
Fertig, Punkt, Ende.
Ob er sich nun darauf einlässt oder nicht is sein Bier. Er ist rechtlich als erstes dran, nicht der Kunde , nicht der Chef.
Wenn er ein Problem damit hat kann er
A. mit dem Chef reden
B. sich Zeugen suchen und das ganze Verweigern. Arbeitsgericht usw is immer noch ein Weg wenn man Zeugen hat.
C. er kann das auf der Polizei Anzeigen (Anonym, nach ner Kontrolle oder nem Schrieb überlegt sich so mancher Chef sowas nopchmal).
D. Er kann das Anonym der Softwarefirma melden (haben wir auch gemacht als wir ein Kunde hatten welcher uns fragte ob das oki ist dass sein Händler ihm ne Bruned XP mit EddingKey zum Komplett PC legte).
Microsoft hat sich da richtig gefreut.
Wie gesagt, strafbar isses, ob ers macht is sei Bier.
Gibt/Kann ärger geben aber Frau und Kind werden ned auf der Straße zum Geburtstag singen müssen (so schlimm isses dann doch nicht).
also afaik ist das so das wenn wir im betrieb nicht genug lizenzen haben, also irgendwas illegal einsetzen (office 2003 -100 mal installiert aber nur 10 lizenzen) haften nicht wir, sondern unsere vorgesetzten
bei uns ist die führungsetag dafür verantwortlich. uns kann nix passieren.
hab jetzt keinen gesetzestext parat, aber wurde mir immer so kommuniziert.Ja, bei uns auch. Unsere Führungsetage haftet sogar für Fremdfirmen, die für uns arbeiten.
Gibt/Kann ärger geben aber Frau und Kind werden ned auf der Straße zum Geburtstag singen müssen (so schlimm isses dann doch nicht).
doch werden sie, nämlich sobald der chef den lehrling aus einem fadenscheinigen grund auf die strasse setzt!
Nighthawk1977
2006-11-30, 17:36:04
Also ich werde es so halten, dass ich Leute ohne Lizenz nach Hause schicke oder ihnen entsprechende Lizenzen verkaufe. Lieber einen zahlenden Kunden weniger als ein juristisches Problem am Hals.
Gruß
Dominik Marquardt
Mr.Magic
2006-11-30, 20:40:48
Hallo zusammen,
ich habe bislang unter der Hand im Freundes- und Kollegenkreis Rechner zusammengebastelt und mich da bislang auch nicht unbedingt daran gestört.
Nun will ich aber im neuen Jahr das ganze offiziell anbieten, mit Gewerbeschein als Nebengewerbe. Ich hab mir natürlich auch die Frage gestellt: Was mach ich wenn mir eine seine "Sicherheitskopien" hinlegt. Rein rechtlich mach ich mich strafbar und ich muss ihn abweisen. Andererseits verliere ich damit einen zahlenden Kunden. :frown: Dumme Sache das Ganze...
Nicht das man doch irgendwann mal an einen Tester irgendeiner Firma gerät und schwupps nen Problem hat...
Gruß
Dominik Marquardt
Die einfachste Absicherung ist ein Vermerk in der Servicedokumentation (auf der Rechnung); Software Blah installiert: Kunde gab nur eine Kopie ab (Key:XXX).
Du kannst nicht nachweisen, dass es keine Sicherheitskopie des zuhause liegenden Originals ist, und es muss Dich auch nicht interessieren. Sollte ein Key fehlen bittet man den Kunden höflich den zu übermitteln (Telefon, Fax, sonstwie), da eine Installation sonst nicht möglich ist.
edit:
Bevor mir jemand etwas erzählen will, die Firma für die ich arbeitete hatte über 150 Filialen. Dort wurde das so gehandhabt.
doch werden sie, nämlich sobald der chef den lehrling aus einem fadenscheinigen grund auf die strasse setzt!
war mehr ne anspielung auf nen gewissen spot
Mr.Soapdown
2006-11-30, 23:39:44
Die einfachste Absicherung ist ein Vermerk in der Servicedokumentation (auf der Rechnung); Software Blah installiert: Kunde gab nur eine Kopie ab (Key:XXX).
Du kannst nicht nachweisen, dass es keine Sicherheitskopie des zuhause liegenden Originals ist, und es muss Dich auch nicht interessieren. Sollte ein Key fehlen bittet man den Kunden höflich den zu übermitteln (Telefon, Fax, sonstwie), da eine Installation sonst nicht möglich ist.
edit:
Bevor mir jemand etwas erzählen will, die Firma für die ich arbeitete hatte über 150 Filialen. Dort wurde das so gehandhabt.
Wenn schon die Sicherheitskopie (oder was auch immer) will ich das Original sehen ..... muss ja nicht benutzt werden (weil der laser sonst die Rillen flachbrennt - iss klar).
Auf der Rechnung dann sowas noch zu vermerken, auweia, daß es eigentlich nur eine Kopie ist. Dann lass ich mir lieber sagen: Ich hab das Original gerade nicht zur HAnd, nehmen sie meine Sicherheistkopie. Da ist wenigstens Aussage gegen Aussage.
Mögen die Richter ein Urteil sprechen - Recht gibts in den seltenen Fällen :biggrin:
Mellops
2006-12-01, 08:08:25
Ist es nicht am Ende das Problem des Kunden, wenn er Software einsetzt, ohne die Lizenzen dafür zu besitzen.
Muss man nicht wie das Rechtssystem auch, von der Unschuldsvermutung ausgehen, das heißt wenn dir der Kunde oder dein Chef eine Sicherheitkopie mit handgeschriebenen Key in die Hand drückt, kannst (musst) du davon ausgehen, dass die gültige Lizenz sicher im Safe verwart wird.
Ich selber benutze meine Orignalen auch nicht zur Installation, die Anwendungen liegen gemeinsam inklusive Updates und Keys auf einer handelsüblichen DVD+R, mein Windows installiere ich von CD-R, da ich SP4 und UR1 nachträglich integriert habe. Die Originalen liegen in einem Karton auf einem Schrank.
Ist es nicht am Ende das Problem des Kunden, wenn er Software einsetzt, ohne die Lizenzen dafür zu besitzen.
Muss man nicht wie das Rechtssystem auch, von der Unschuldsvermutung ausgehen, das heißt wenn dir der Kunde oder dein Chef eine Sicherheitkopie mit handgeschriebenen Key in die Hand drückt, kannst (musst) du davon ausgehen, dass die gültige Lizenz sicher im Safe verwart wird.Die Frage ist, ob dir das ein Richter abkaufen würde. Stell dir vor, du reparierst ein gebrauchtes Fahrzeug, der Kunde legt dir aber nur eine Kopie des Fahrzeugscheins vor, in dem auch noch ein anderer Name eingetragen ist. Glaubst du wirklich ein Richter würde davon ausgehen, dass du nicht erkennen konntest, dass hier irgend etwas nicht mit rechten Dingen zuging?
Ich gehe davon aus, dass in dem vom Threadstarter geschilderten Fall nicht die Auszubildenden, sondern die Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen würden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich der Auszubildende strafbar gemacht hat.
Mellops
2006-12-01, 08:41:47
Die Frage ist, ob dir das ein Richter abkaufen würde. Stell dir vor, du reparierst ein gebrauchtes Fahrzeug, der Kunde legt dir aber nur eine Kopie des Fahrzeugscheins vor, in dem auch noch ein anderer Name eingetragen ist. Glaubst du wirklich ein Richter würde davon ausgehen, dass du nicht erkennen konntest, dass hier irgend etwas nicht mit rechten Dingen zuging?
Ich gehe davon aus, dass in dem vom Threadstarter geschilderten Fall nicht die Auszubildenden, sondern die Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen würden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich der Auszubildende strafbar gemacht hat.
Das halte ich nicht für vergleichbar, da du nach §24 StVZO, den Original Fahrzeugschein dabei haben musst, wenn du das Fahrzeug führst.
Edit:Noch etwas mehr als ein Einzeiler.
Wegen des Paragraphen ist die Kopie des Fahrzeugscheines schon verdächtig.
Bei einer Kopie eines Programms ist das meiner Meinung nach nicht so, da sie im Gegensatz zum Originaldatenträger persönliche Einstellungen enthalten kann (z.B. bei Windows vorkonfigurierte Dienste) oder neuere Versionen (SP bei Windows, Nero Updates kommen immer als Vollversion daher), deshalb hab ich keinen Grund daran zu zweifeln, dass der Auftraggeber die nötigen Lizenzen besitzt.
Nighthawk1977
2006-12-01, 10:07:37
Trotzdem, alles sehr schwammig das ganze. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkommt. Höchstens wenn der Kunde einem dafür unterschreibt, dass die Programme (Einzelauflistung mit Seriennummer) zu Hause liegen hat. Welcher Kunde wird das dann machen, wohlwissentlich, dass das gar nicht wahr ist.
Gruß
Dominik Marquardt
Fatality
2006-12-01, 10:09:58
Der azubi hat nichts zu befürchten da er seinem ausbilder unterstellt ist, welcher für alles was er tut verantwortlich ist. demnach würde der ausbilder und der chef den ärger haben.
Mellops
2006-12-01, 10:25:26
Du musst ja nur im Besitz der Lizenzen sein, wenn du mit dem Laptop zur Arbeit oder Uni gehst hast du auch keinen Rucksack mit den Lizenzen dabei, sollte es nötig sein diese vorzulegen, müssen dich die Ordnungshüter nach Hause begleiten, dann legst du sie vor.
Kommt der Angestellte in die Situation die Lizenzen für die Software die er grad installiert vorzulegen, verweist er die Ornungshüter an seinen Chef, der ihm den Auftrag erteilt hat und dieser verweist sie an den Kunden.
Wenn man sicher gehen will, führt man jedes Programm das installiert werden soll im Auftrag auf, die Nachfrage bezüglich vorhandener Lizenzen kann man sich dann sparen.
Mr.Magic
2006-12-01, 17:47:13
Wenn schon die Sicherheitskopie (oder was auch immer) will ich das Original sehen ..... muss ja nicht benutzt werden (weil der laser sonst die Rillen flachbrennt - iss klar).
Auf der Rechnung dann sowas noch zu vermerken, auweia, daß es eigentlich nur eine Kopie ist. Dann lass ich mir lieber sagen: Ich hab das Original gerade nicht zur HAnd, nehmen sie meine Sicherheistkopie. Da ist wenigstens Aussage gegen Aussage.
Mögen die Richter ein Urteil sprechen - Recht gibts in den seltenen Fällen :biggrin:
Bei uns war die Anmerkung (Kunde...Kopie etc.) z.B. nur sicherheitshalber (für den Kunden sichtbar) auf Rechnung. Und zwar für den Fall, dass es sich um eine illegale Kopie handelt, und der Kunde uns dafür die Schuld in die Schuhe schieben hätte wollen. Die Idee stammte übrigens vom damaligen Gebietsleiter, einem ehemaligen Juristen. Wenn es da mal Ärger gegeben hätte wäre das sowieso an die Rechtsabteilung gegangen...
Die Frage ist, ob dir das ein Richter abkaufen würde. Stell dir vor, du reparierst ein gebrauchtes Fahrzeug, der Kunde legt dir aber nur eine Kopie des Fahrzeugscheins vor, in dem auch noch ein anderer Name eingetragen ist. Glaubst du wirklich ein Richter würde davon ausgehen, dass du nicht erkennen konntest, dass hier irgend etwas nicht mit rechten Dingen zuging?
Ich gehe davon aus, dass in dem vom Threadstarter geschilderten Fall nicht die Auszubildenden, sondern die Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen würden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich der Auszubildende strafbar gemacht hat.
Interessante Idee. Wenn ich mein Auto in die Werkstatt brachte wollte bisher keiner den Fahrzeugschein sehen. Nächste Idee!
@Mellops
Genau! Im Ernstfall haftet der Kunde.
Lawmachine79
2006-12-01, 17:52:10
Natürlich wirst Du dann auch bestraft!
Du bist nicht dazu gezwungen, die Software zu installieren, tust es aber trotzdem.
Wie man beim Bund normalerweise lernt: Das ausführen eines Befehls (in dem Fall Anweisung), der gegen geltende Gesetze verstößt, muss verweigert werden.
Warum hast du das bisher nicht getan???
Falsch. Nur wenn es sich um eine Straftat und aufwärts handelt. Bei Ordnungswidrigkeiten, die ja auch Gesetzlich geregelt sind, musst Du den Befehl ausführen. Er ist dann rechtswidrig und verbindlich. Du kannst Dich aber hinterher dagegen beschweren und musst für die Folgen keine Verantwortung übernehmen.
pancho
2006-12-01, 19:31:05
Das halte ich nicht für vergleichbar, da du nach §24 StVZO, den Original Fahrzeugschein dabei haben musst, wenn du das Fahrzeug führst.
Der Malteser Hilfsdienst (zumindest dort, wo ich Zivi war) gibt nur eine Kopie des Fahrzeugscheins raus. War angeblich mit der lokalen Polizei abgesprochen.
Zum Thema Original und Kopie:
Ich verwende gerade eine vollkommen legale Version von WindowsXP, habe aber weder einen originalen Datenträger, noch einen dieser Lizenzaufkleber. Dazu hab ich noch die Lizenzen für 10 Win2000 Professional Installationen. Die 2 (!) Keys hab ich einmal mit Kugelschreiber Auf dem Inlay und einmal mit Edding auf der CD stehen. MSDN AA. Visio, Project und andere Sachen gehören auch noch dazu. Vollkommen legal. Nachweisen kann das nur Winzigweich indem sie die Echtheit der online generierten Keys bestätigen. Wieso sollte man mir die Dienstleistung des Installierens verweigern?
Mr.Magic
2006-12-01, 20:29:08
Der Malteser Hilfsdienst (zumindest dort, wo ich Zivi war) gibt nur eine Kopie des Fahrzeugscheins raus. War angeblich mit der lokalen Polizei abgesprochen.
Zum Thema Original und Kopie:
Ich verwende gerade eine vollkommen legale Version von WindowsXP, habe aber weder einen originalen Datenträger, noch einen dieser Lizenzaufkleber. Dazu hab ich noch die Lizenzen für 10 Win2000 Professional Installationen. Die 2 (!) Keys hab ich einmal mit Kugelschreiber Auf dem Inlay und einmal mit Edding auf der CD stehen. MSDN AA. Visio, Project und andere Sachen gehören auch noch dazu. Vollkommen legal. Nachweisen kann das nur Winzigweich indem sie die Echtheit der online generierten Keys bestätigen. Wieso sollte man mir die Dienstleistung des Installierens verweigern?
Zumal Dir Microsoft nachweisen müsste, dass es sich um eine illegale Version handelt, und nicht umgekehrt.
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