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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schmerzensgeld


Lurtz
2006-11-30, 17:18:36
Heute morgen hat's mich das erste Mal erwischt:
Verkehrsunfall mit Personenschaden :(

Bei mir im Dorf an einer Kreuzung hat mir eine Autofahrerin am Stopschild die Vorfahrt genommen. Situation war so dass sie schon in der Kreuzung stand, also dachte ich sie bleibt stehen und will mich vorbei fahren lassen. Leider hat sie mich wohl doch nicht gesehen und ist mir dann ins Rad gefahren.
Jetzt habe ich eine Schürfwunde am linken Knie, einen leichten Bruch im linken Unterarm. Gehirnerschütterung wurde (noch) nicht diagnostiziert.

Wie sieht das in dem Fall mit Schmerzensgeldforderungen aus?
Wie werden diese gestellt? Mit wieviel kann man in so einem Fall rechnen?

mad_marc
2006-11-30, 17:25:56
du unschuldig -> anwalt auf kosten der frau?

ich würde auf max. 2000 euro tippen.
muss, soweit ich weiß, bei einem zivilprozess geltend gemacht werden.

Stormtrooper
2006-11-30, 17:58:34
Was ist denn ein leichter Bruch?
Bist krank geschrieben?

Filp
2006-11-30, 18:19:44
Was ist denn ein leichter Bruch?
Das wuerd ich auch gerne wissen *g*
Auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, denn sonst passiert schonmal gar nichts.

rotkäppchen
2006-11-30, 19:56:59
es gibt keinen elichten bruch,... entweder der knochen ist gebrochen oder nicht. ;)

zum thema: bei uns damals (1994) lief das alles über den anwalt, bzw. der hat sich mit der versicherung des unfallverursachers (auch die vorfahrt genommen) in verbindung gesetzt.
da haben wir dann eben geld von der versicherung bekommen,... das ging dann von der versicherung des gegners zu unserer und die hat uns das geld überwiesen damals, glaube ich.... war aber auch nicht viel,...
außer kopfprellung und rippenprellung hatten wir ja nichts und den schock.
glaube wir haben jeweils nur knapp 100 - 200 mark bekommen.

Thanatos
2006-11-30, 20:23:09
du unschuldig -> anwalt auf kosten der frau?

ich würde auf max. 2000 euro tippen.
muss, soweit ich weiß, bei einem zivilprozess geltend gemacht werden.

2000€ das bekommste nichtmal wenn du du von einem krankenhausreif verschlagen wirst. X-D

Müsste so 400€ nach den bisherigen Rechtsprechungen geben, aber ich könnte vielleicht auch mal morgen in einem Personenschadensbuch nachschauen.



Ablauf:

-Du wendest dich an den Anwalt, dem du das ganze nochmal erklärst (Schuldfrage wird geklärt) und dann füllst du noch den "Fragebogen für Anspruchsteller" sowie eine Vollmacht für den Anwalt aus, damit dieser dich vertreten kann. Auch braucht dann noch der dich behandelnde Arzt eine "Verschwiegenheitsentbindungserklärung" von dir, damit er der Versicherung erzählen darf, was für Verletzungen du hattest. Dieser bekommt dann nämlich einen Fragebogen von der Versicherung.

- Anwalt schreibt die gegnerische Versicherung an

-Zahlt die Versicherung, bekommt der Anwalt von dieser sein Geld und du das Schmerzensgeld

- Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann man seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Das heist dann im konkreten Falle, dass die gegnerische Versicherung und der Fahrer des Fahrzeugs verklagt wird, damit dieser nicht von der Versicherung als zeuge berufen werden kann.


- Unterstützendes:

Wenn du nur geringverdienend bist, kannst du Prozesskostenbeihilfe bezahlen, wodurch dann bei einem verlorenen Prozess, dein Anwalt vom Staat bezahlt wird. Den gegnerischen musst du dann aber bezahlen. Gehalt richtet sich immer nach dem Streitwert und nicht nach dem Aufwand. Wenn er wegen einer <350 € Sache 2000 Briefe schreibt bekommt er trotzdem nur etwa 48€.

Beim Amtsgericht kann man sich auch einen "Beratungsgutschein" für den Anwalt geben lassen.

RMC
2006-11-30, 21:17:41
es gibt keinen elichten bruch,... entweder der knochen ist gebrochen oder nicht. ;)

Vielleicht meint er mit einem "leichten Bruch" einen "einfachen", keinen "mehrfachen" oder "Splitterbruch" oder was auch immer.

Woodmaniac
2006-11-30, 22:05:10
Der nächste der mir ins Auto fährt bekommt von mir Schmerzensgeld,- Wenn ich mit ihm fertig bin ;D

Hoffe mal das dein Rad Verkehrstauglich war, denn bei nem Geilen Mountainbike so ohne Licht und Reflektoren kann der Schuss schnell mal nach hinten losgehen..:wink:

Thanatos
2006-12-01, 19:02:59
So, ich habe nochmal nachgeschaut.

Du könntest vielleicht mit einem sehr guten Anwalt und einem sehr grpßzügigen Richter bis zu 1000€ bekommen, was aber unwahrscheinlich ist. Eher so die 400€.

wuschel12
2006-12-01, 19:12:19
Maximal sind 20 Tagessätze vom Verursacher drin. Ist sie alleine und hat gutes brutto, dann ist es einiges, hat sie aber Familie etc, bleibt eigentlich kaum was übrig. Aber meistens wird das Verfahren eingestellt. Wenn die Frau Punktfrei etc ist, wirst Du wohl leer ausgehen.

War es ein Unfall auf dem Weg zu rabeit oder zurück? Wenn ja, dann kannst Du dies von der Steuer absetzen.

Thanatos
2006-12-01, 19:25:45
Nein, man verklagt immer grundsätzlich die gegnerische Versicherung auf Zahlung, da gerade diese IMMER Geld hat, nicht wie so oft der Fahrer.