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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay problem


HolyMoses
2006-12-02, 12:49:06
hab bei ebay vor kurzem einen mda vario 2 verkauft. der käufer hat mir jetzt eine
email mit mit folgendem inhalt geschickt:
Hallo,
heute ist das Handy angekommen. Die anfängliche Begeisterung legte sich nach dem Einschalten mit meiner E-Plus Karte. In ihrer Beschreibung ist nicht erwähnt, dass das Gerät eine Simlock-Sperre hat. Diese kann man bei T-Mobile für 99 Euro abschalten. Im Internet ergab sich dann eine kostengünstiger Lösung für 50 Euro. Diese habe ich dann durchgeführt.
Dieser Schritt war für Nutzung des Gerätes notwendig. Ich bitte daher um Überweisung des Betrages und verbleibe in der Hoffnung eines trotzdem guten Abschlusses.

Mfg
xxxxxx xxxxxxx


ich habe in meiner auktion in diesem feld wirklich nix eingetragen. einfach nur den "-" drinn gelassen, aus dem einfachen grund weil ich es nicht wusste.
d.h ich habe nicht unlocked oder t-mobile geschrieben.
muß ich ihm jetzt die 50€ überweisen oder nicht?
garantie oder gewährleistung sind natürlich ausgeschlossen worden wie ihr in der auktion sehen könnt.
hier die auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=002&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=120055536734&rd=1&rd=1

Chrisch
2006-12-02, 12:53:26
an deiner stelle würd ich mir die Quittung / den Beleg zeigen lassen das er es gemacht
hat und aus Kulanz 50% des Betrages (also 25EUR) rückerstatten...

Denn sogesehen seit ihr beide schuld, du hast es nicht angegeben und der Käufer
hat nicht vorher gefragt.

Gruß
Chris

Crop Circle
2006-12-02, 12:55:54
Wenn das Handy aus einer Vertragsverlängerung stammt, wieso ist es dann gelockt?

HolyMoses
2006-12-02, 13:00:07
keine ahnung:confused:

Melkor
2006-12-02, 13:11:17
Die 50€ musst du nicht überweisen. Sicher hättest du es angeben müssen, oder bei Nichtwissen, eben, dass du nicht weißt inwiefern Simlock vorhanden ist oder nicht.
Der Käufer ist jedoch ziemlich dämlich 50€ zu bezahlen und die jetzt von dir einzufordern. Genauso gut hättest du anbieten können, das Geld zu erstatten und das Handy zurückzunehmen, jedoch jetzt nicht mehr, schließlich hat er ohne vorherige Informationen an dich, die Aktion durchführen lassen. Wenn du mit einer negative Bewertung leben kannst, dann behalte die 50€, wenn nicht, biete ihm an die Hälfte zu erstatten. Selbstverständlich nur, nachdem du die Quittung gesehen hast.

Nighthawk1977
2006-12-02, 13:40:08
Blöde Sache... Es ist sicher schwer zu beweisen, dass du das nicht gewusst hast. Andererseits will ich dir keine Absicht unterstellen.
Fakt ist jedoch, dass der Netlock den Wert schon deutlich einschränken. Ich habe bei Verkauf meines MDA Pro mehr als deutlich darauf hingewiesen.

Aus Kulanzgründen würde ich dem Käufer gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges, ebenfalls 25 EUR erstatten. Du hättest wissen müssen, dass es Netlock hat. Er hätte fragen können, lieber eine Frage zu viel als eine zu wenig.


Gruß
Dominik Marquardt

sun-man
2006-12-02, 16:41:01
Naja, Huhn oder Ei zuerst?

Nur weil Du es nicht weißt kann man nicht davon ausgehen das der Verkäufer sich im klaren sein muß das dort ein Sim-Lock/Net-Lock vorhanden ist. Wenn der andere auch ein Techniknoob gewesen wäre hät der das Gerät eingepackt und unfrei zurückgesendet und sein Geld zurückverlangt - IMHO sogar zurecht.

Das "--" zeigt für MICH an das kein Netlock/Simlock da ist und NICHT das Du es nicht weißt.....darauf hättest Du hinweisen sollen.

Stormtrooper
2006-12-02, 16:49:12
Seh ich auch so wie sun-man ...
Ich denke mal sogar das du ihm den vollen Preis ersetzen mußt, wenn es hart auf hart kommt.

Mr.Postman
2006-12-02, 16:55:59
Warum gleich die 50€ überweisen?

Als erstes kontaktiert man den Verkäufer, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht und lässt nicht für angeblich 50€ am Kaufobjekt rumpfuschen. Würde mich nicht wundern wenn der Käufer den Simlock selbst entfernt hat und nun noch ein wenig Geld einstreichen möchte. ;)

Duran05
2006-12-02, 17:31:37
Auf keinen Fall irgendwelches Geld überweisen!

Der Käufer ist ziemlich dreißt. Er hätte sich vorher absprechen müssen und nicht einfach irgendwelche Kosten verursachen dürfen, die jemand anderes zu tragen hat.

Wenn es stimmt, was er sagt (wäre nachzuprüfen), dann sollte man sich auf jeden Fall einen Beweis für diese Aktion zuschicken lassen und prüfen, ob es nicht noch billigere Methoden gegeben hätte.

Wenn der Käufer Recht hatte, dann sollte überprüft werden, wieviel die günstigste Variante gekostet hätte und nur dieses Geld zurückerstattet werden. Alles was darüber hinaus geht, ist der Käufer selbst schuld und muss er selbst tragen!

KinGGoliAth
2006-12-02, 18:27:48
Naja, Huhn oder Ei zuerst?


ei! warum stirbt dieser dumme spruch nicht endlich aus...;)


wenn du weder locked noch unlocked in die artikelbeschreibung verbindlich reingeschrieben hast bist du auf der sicheren seite. :biggrin:
er hätte schließlich auch nachfragen können, wenn was unklar ist.
einfach kaufen, weil man denkt, dass es schon passen wird und dann nachforderungen stellen, weil es nicht so ist wie zusammenphantasiert ist ziemlich billig.

ich würde nix zahlen. bist du wohl an den falsdchen geraten hm? hat er schon irgendwelche bewertungen, die darauf hindeutet, dass er sowas öfters macht?

sun-man
2006-12-02, 18:37:20
Hehe...ne, der stirbt nicht http://i66.photobucket.com/albums/h276/DianneOnly/tease.gif

Das "Problem" an sich ist aber in dem Fall auch die Tatsache das man bei Ebay schön in den Masken alles mögliche auswählen kann und ein "--" KANN in dem dem Fall von "nicht bekann" bis "nicht vorhanden" gedeutet werden. Wenn ich meine X850Pro verkauft hätte und bei "Anschluß" "--" eingebe...was ist das dann? Ermessensache?

Der Käufer selber hat sich jedoch ohne Einverständniss den Net-Lock entfernen lassen. Hier würde ich als normaler Kunde, ohne das ich Ihn anpissen möchte, ganz vernünftig darauf hinweisen das ich das Handy sofort zurückgenommen hätte wenn diese Information so wichtig gewesen ist. Es ist ja kein Problem Fehler zuzugeben ! Wenn ich einen mache, und dazu gehört für mich auch so ne Angabe wie Sim/Netlock, dann nehm ich das Gerät ungefragt zurück und mache ne neue Auktion auf.
Desweweitern ist das entfernen des Netlocks doch (vorsicht, gefährliches Halbwissen) illegal oder zumindest mit einem Garantieverlust verbunden?

HolyMoses
2006-12-02, 18:52:38
ich habe ihm jetzt mal geschrieben das ich nicht wusste das es gelockt ist. und das mit den "--" als nicht bekannt gewertet wird. ausserdem hab ich ihm auch noch geschrieben das er sich vorher mit mir in verbindung hätte setzen sollen um miteinander eine lösung zu finden, und mich nicht einfach vor vollendete tatsachen stellen.
ich halte euch auf den laufenden:wink:




ei! warum stirbt dieser dumme spruch nicht endlich aus...;)


wenn du weder locked noch unlocked in die artikelbeschreibung verbindlich reingeschrieben hast bist du auf der sicheren seite. :biggrin:
er hätte schließlich auch nachfragen können, wenn was unklar ist.
einfach kaufen, weil man denkt, dass es schon passen wird und dann nachforderungen stellen, weil es nicht so ist wie zusammenphantasiert ist ziemlich billig.

ich würde nix zahlen. bist du wohl an den falsdchen geraten hm? hat er schon irgendwelche bewertungen, die darauf hindeutet, dass er sowas öfters macht?

genau so sehe ich es auch, bewertungen hat er nur 13.

KinGGoliAth
2006-12-02, 18:56:21
genau so sehe ich es auch, bewertungen hat er nur 13.

also wahrscheinlich nen n00b.
bietet wohl sicher auch gerade 500 euro und mehr auf verpackungen von hardware. ;D

HolyMoses
2006-12-02, 20:09:05
kamm gerade an:
Hallo,

grundsätzlich haben Sie natürlich Recht mit dem gemeinsamen Vorgehen. Ich wollte an dieser Stelle auch sagen, dass ich mit dem Gerät und dem Zubehör auch mehr als zufrieden bin und auch die bisherige Kaufabwicklung überdurchschnittlich gut war.
Allerdings ist eine Löschung des Simlocks in jedem Fall mit Kosten verbunden. Diese habe ich durch die Recherche im Internet schon versucht gering zu halten. Daher kam mein eigenmächtiges Handeln.
Da natürlich auch ich an einem positiven Ausgang interessiert bin, wäre es nett, wenn Sie sich mit 30 Euro an den Unkosten beteiligen könnten.
Ich hoffe, dass dies für beide Seiten eine tragbare Lösung ist.

Trotz allem mit freundlichen Grüßen

xxxxxx xxxxxxxxx



jetzt geht er schon runter mit dem preis:rolleyes:
er ist sich also nicht mehr so sicher........

slaughty
2006-12-02, 20:14:21
Dann würde ich jetzt aber auch so fair sein und gegen Quittungs-Vorlage die 30€ überweisen. Dann ist Ruhe und alle sind glücklich.

sun-man
2006-12-02, 22:25:37
Dann würde ich jetzt aber auch so fair sein und gegen Quittungs-Vorlage die 30€ überweisen. Dann ist Ruhe und alle sind glücklich.

dem würde ich mich anschließen....

HolyMoses
2006-12-04, 16:01:26
Hallo,

ich habe gerade die Bewertung für die Transaktion abgegeben. Meine Freundin meinte, dass ich bei dem günstigen Preis mit der Sache zufrieden sein sollte. Daher betrachte ich die Sache als erledigt und bedanke mich nochmal.

Mfg

tja, hat sich wohl erledigt:rolleyes:

Gunaldo
2006-12-04, 18:07:44
na also :)
der weiß wohl nicht so recht was er will :D

NiCoSt
2006-12-04, 18:23:30
Dann würde ich jetzt aber auch so fair sein und gegen Quittungs-Vorlage die 30€ überweisen. Dann ist Ruhe und alle sind glücklich.

lol, ihr schmeißt wohl alle mit geld um euch?

bei sowas generell: nicht überweisen! Es kann doch nicht angehen das jemand mit seinem erstandenen Eigentum sonstwas anstellt und dem verkäufer so zwingen will, kosten aufzudrücken, zumal der verkäufer dieses vorgehen niemals bestätigt hat oder geschweigedenn vorher davon informiert wurde. Er wurde schlicht vor vollendete tatsachen gestellt, so kanns ja wohl nicht angehen. Ich kann ja auch nicht mit ne Grafigkarte bestellen und dem verkäufer dann mein neues NT in rechnung stellen. Schließlich ist ja nichtmal der genaue verwendungszweck des Käufers dem Verkäufer bekannt gewesen und und und

irgendwie finde ich das immer seltsam, dass jugendliche heutzutage mit sowas extrem "flapsig" umgehen...genauso wie jm, der einfach keinen wiederspruch gehen den abgelehnten Bafögbescheid einlegen wollte, der wegen kleinigkeiten und schlamperei der behörde wegen abgelehnt wurde.... solche geschichten hör ich in letzter zeit immer öfter. Oder hätt ich einmal gegend ie Telekom keinen Wiederspruch eingelegt, wär ich ~100€ ärmer, ich kenne menschen, die das hingenommen hätten...

Black-Scorpion
2006-12-04, 18:24:27
Afaik haben alle Neugräte von T-Mobile einen Netlock.
Auch ein Grund bei Ebay einen großen Bogen um solche Auktionen zu machen wenn man ein anderes Netz hat.

Major J
2006-12-04, 18:57:27
Es gibt bei T-Mobile nur sehr wenig Geräte die keinen Simlock haben. Aber T-Mobile schreibt das bei der Auswahl dazu. Mein Vater hat sich nun ein 6230i bei der Vertragsverlängerung geben lassen, da es eines der wenigen war die keinen Simlock hatten. Meine O2-Karte und eine E-Plus Karte liefen auch wunderbar. Also Vorsicht ;)

joe kongo
2006-12-04, 18:59:35
Eventuell biete im an das Handy zurückzunehmen, aber nur im Originalzustand :wink:. Die neg. Bewertung kannst du auch entsprechend kommentieren. In dem Fall hab ich Null Verständnis für den Käufer, er hätte
es vorher mit dir abmachen müssen.