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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Kaeufer (eBay)


Siegfried
2006-12-05, 13:37:38
habe am montag meinen dlt3c bei ebay verkauft
zumindest scheinbar...

heute schreibt der typ mir so ne mail:
Guten Tag,

da ich unter der Ebaysuchfunktion ihre CPU unter falschen Rubrik untergeordnet gefunden habe und sie lediglich einen Athlon xp 1700+ verkaufen, der denoch unter verkehrten Rubriken verkauft wurde, und ich mit dem so genannten fishing auf ihren Trick herreingefallen bin und Sie dies bezüglich wussten, denn unter folgenen Link, http://computer.listings.ebay.de/AMD-Athlon-XP_Bis-2000_W0QQfromZR4QQsacatZ136491QQsocmdZListingItemList ,gibt es keinen Athlon XP 1700+ für 60 Euro zu ersteigern, werde ich die Bezahlung zu diesem Artikeln nicht vornehmen. Sollten sie dennoch Einspruch erheben, werde ich meinen Anwalt zu Rate ziehen, wodurch mehrere Kostenent entstehn werden. Sie sollten stehts wissen, Schwarze Schafe kommen nie unbelangt davon.

Mit freundlichen Grüßen

X


wie siehts rechtlich aus?
imo fragwuerdig aber korrekt von mir die auktion


edit: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160059161382

Siegfried
2006-12-05, 14:01:06
Außerdem ist der Artikel wirklich in der falschen Kategorie. Auch wenn der Käufer nicht richtig gelesen hat, den 1700+ in der Kategorie "ab 3100+" einzuordnen, nur weil er übertaktet ist, ist auch nicht ganz sauber. Auch im Auktionstitel steht nichts von 1700+. sondern nur 3200.
also meiner meinung nach ist er in der richtigen kategorie
es ist ja nicht definiert ob der per default oder uebertaktet einem 3200 entsprechen muss
bei ebay und gewissen shops die pretested cpus verkaufen werden die auch mit @ xxxx verkauft

und in der ersten zeile der beschreibung steht gleich eindeutig dass ich einen xp 1700 verkaufe
ich denke der kaeufer muss bei unklarheiten vor dem kauf fragen
nicht einfach sofortkauf und danach mal lesen

Mr.Fency Pants
2006-12-05, 14:06:31
Aber es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass du durch die Darstellung deiner Auktion Missverständnisse erzeugen wolltest, um den Preis hochzujubeln, oder ist das nur Zufall?

Jetzt werden viele sagen, selbst Schuld, wenn der Käufer nicht lesen kann, aber du darfst dich nicht wundern, wenns Leute gibt wie der Käufer, die das nicht einfach hinnehmen. Da es bei dir aber noch im Rahmen ist, muss der Käufer die CPU eigentlich abnehmen.

Siegfried
2006-12-05, 14:11:11
ok ich haette wissen koennen das manche leute nicht wissen was das @ bedeutet
aber ich wollte niemand bewusst taeuschen
@ 3200 sieht nur besser aus als 1700 @ 3200



aber wie auch immer
wenn der jetzt nicht zahlen will
kann ich ihn irgendwie dazu zwingen?
wir haben ja einen kaufvertrag
und das ganze kostet mich auch ebay-gebuehren

Yups
2006-12-05, 14:17:45
"und das ganze kostet mich auch ebay-gebuehren"

Die kannste wiederbekommen wenn du Ebay sagst du hättest kein Geld erhalten.

Siegfried
2006-12-05, 14:23:35
hm das klingt schonmal sehr gut
aber ich versuch erstmal von ihm das geld zu bekommen
der ist immerhin ziemlich unverschaemt

Vertigo
2006-12-05, 14:26:09
hm das klingt schonmal sehr gut
aber ich versuch erstmal von ihm das geld zu bekommen
der ist immerhin ziemlich unverschaemt
Du bist ziemlich unverschämt. Du bist mit deiner Bauernfänger-Nummer ausnahmsweise mal nicht auf einen gutgläubigen eBay-Lemming gestoßen - verbuche es unter "Lehrgeld". ;)

Siegfried
2006-12-05, 14:44:54
habe ihm jetzt geantwortet
Hallo kuh_ille,

mein Artikel stand nicht in der falschen Kategorie.
Die Entscheidung ob man die CPU nach Standard-P-Rating oder nach P-Rating bei Uebertaktung in die jeweilige Kategorie einstellt bleibt einem selbst ueberlassen..
Durch eBay ist das nicht vordefiniert.

Des weiteren geht aus meiner Beschreibung eindeutig hervor dass ich einen AMD XP 1700 verkaufe.
Ich zitiere aus der ersten Zeile der Beschreibung: "Verkaufe meinen AMD XP 1700 DLT3C".

Ich koennte jetzt noch einige Gruende aufzaehlen aber es sieht so aus dass Sie bei Unklarheiten VOR dem Kauf bei mir haetten nachfragen muessen.
Da mir nun schon eBay-Gebuehren entstanden sind und Sie mir sofort mit solch unverschaemten Anschuldigen daherkommen bestehe ich auf auf unseren Handel.
Wir haben einen gueltigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Natuerlich koennen Sie gernen einen Anwalt zu Rate ziehen.

Meine Bankverbindung:
X

Dann bis auf weiteres...

MfG
4nime0taku
;D

KinGGoliAth
2006-12-05, 15:02:57
na da bist du ja an einen scheißkopp geraten. ;D

"Verkaufe meinen AMD XP 1700 DLT3C"

sagt doch alles?!

wahrscheinlich war er nur zu blöde zum lesen und versucht sich jetzt darum zu drücken. besteh auf die abwicklung, wenn du ein netter mensch bist besteh nur auf die erstattung der ebay gebühren, sonst melde einen nicht bezahlten artikel und würg ihm ne schön fette negative bewertung rein. :cool:

Unfug
2006-12-05, 15:05:48
Ich würd sagen: Du bist unverschämt.

Du stellst deine CPU in die 3000+ Kategorie und als Überschrift auch noch


AMD Athlon XP @ 3200 (DLT3C)


Was eindeutig heisst: 3200mhz.

Erst in der Artikelbeschreibung schreibst du:

Verkaufe meinen AMD XP 1700 DLT3C
Mit seiner Standard-Spannung von nur 1,5V schafft er beachtliche 2200Mhz
Das entspricht dem Takt eines XP 3200 bei deutlich weniger Spannung.
quelle (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160059161382)


Das ist irreführend und ich denke "ER" wird recht kriegen (was auch richtig ist).Ich wünsch IHM Glück...echt solche Auktionen sind schuld daran, dass Ebay verkommen ist.

edit: Man muss beachten, daß auf Ebay viele Leute sind die nicht das fachchinesisch verstehen. Für die ist eine 3200 mhz schnelle CPU vielleicht auch ein XP 1700 . Das eine ist der Takt, das anderer nur der Modelname.

edit2: bin aber trotzdem gespannt wie das ausgeht :-)

AlfredENeumann
2006-12-05, 17:10:43
Was eindeutig heisst: 3200mhz.



Seit wann wurden die Athlon XP CPUs mit dem reelen CPU-Takt beworben? Nie, oder? Immer nur mit dem Rating.

Fadl
2006-12-05, 17:21:46
Du hättest ihn unter der richtigen Rubrik einstellen sollen. Also bis 2000+ Rating.
Lass den Käufer in Ruhe. Wegen 50€ lohnt es sich nicht einen Anwalt zu nehmen. Zudem würde der Käufer vor Gericht evtl. eh Recht bekommen. Die Gebühren bekommst du von Ebay eh wieder.

Black-Scorpion
2006-12-05, 17:51:58
Das schlimme ist ja das er bei Meldung "Käufer hat nicht gezahlt" das Geld von Ebay wiederbekommt.
Und der Käufer der auf den Trick, das war Absicht, zwar spät aber nicht zu spät reingefallen ist auch noch eine Verwarnung von Ebay.

'edit'
Der erste Absatz in der Antwortmail kann nur als schlechter Scherz gemeint sein.
Die Kategorien gibt es nicht damit jeder jeden bescheißen kann wie er gerade Lust hat.

tatarus
2006-12-05, 18:41:27
Du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Somit haftest du 2 Jahre für eventuelle Schäden an der CPU und für Schäden, die durch sie verursacht werden. In den ersten 6 Monaten bist du außerdem noch beweispflichtig.

Sei lieber froh, wenn er den nicht kauft und schließe in Zukunft die Gewährleistung aus.