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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorfahrts"rätsel"


Fruli-Tier
2006-12-07, 08:18:29
Also ein Rätsel nach Definition ist es nicht, aber eine interessante Frage, da ich heute in diese Situation gekommen bin und es mich nun doch interessiert, wer denn die Arschkarte - von den Unfallfolgen mal abgesehen - gezogen hätte, wäre es zu einem Unfall gekommen.

Die Situation:
Fahrzeug A kommt von einer Seitenstraße und möchte auf die Bundesstraße fahren. Die Sicht nach links ist so gut, dass man schon vorher einschätzen kann, ob man direkt rausfährt, oder doch lieber anhält. Das Vekehrsschild deutet Vorfahrt achten.

Auf der Bundesstraße selbst wird Fahrzeug B von Fahrzeug C überholt. Wer hat wem die Vorfahrt genommen, wenn es am X zum Crash kommt. C dem A oder A dem C?

captainsangria
2006-12-07, 08:30:40
fahrzeug c darf im kreuzungsbereich nicht überholen.

Dykstra
2006-12-07, 08:36:49
fahrzeug c darf im kreuzungsbereich nicht überholen.

Genauso ist es. Habe ich in der Fahrschule sowohl in der Theorie als auch in der Praxis so gelernt. Auch wenns schon ne Zeitlang her ist, müsste das auch beim jetztigen B-Führerschein zumindest in der Theorie noch immer Unterrichtsstoff sein, oder?

P.S. Lass mich raten, du warst Fahrzeug C? ;)

Dar1gaaz
2006-12-07, 09:04:15
auch wenns eine vorfahrtsstraße ist, dürfen auf ihr fahrende Autos nicht die Gegenspur im Kreuzunggebiet mitbenutzen.


Darf man auf Bundesstraßen überhaupt übeholen?

captainsangria
2006-12-07, 09:05:23
Darf man auf Bundesstraßen überhaupt übeholen?ja

weiters auch: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-5720!2001

Senfgnu
2006-12-07, 09:13:30
Dennoch halte ich auch A für mitschuldig, er hat in beide Richtungen zu schauen.

Fruli-Tier
2006-12-07, 09:13:59
P.S. Lass mich raten, du warst Fahrzeug C? ;)Falsch

Melbourne, FL
2006-12-07, 09:17:33
Also ich würde ja sagen, dass A schuld ist und bilde mir ein, das auch mal so gehört zu haben. Der Grund ist einfach...C ist auf der Vorfahrtsstraße, A dagegen nicht.

Wenn das mit dem Überholverbot im Kreuzungsbereich stimmt, würde es wohl auf Teilschuld für beide hinauslaufen.

Alexander

Fruli-Tier
2006-12-07, 09:19:49
Dennoch halte ich auch A für mitschuldig, er hat in beide Richtungen zu schauen.Das ist es ja. Zumal es auf den ersten Blick auch nicht so leicht erkenntlich ist, dass da - aus Sicht von Fahrzeug B + C - eine Seitenstraße auf die Bundesstraße führt.

In dem Fall, so wie ich ihn grob skizziert habe, hat Meister C ja schon das Überholmanöver begonnen und ist neben B. Da, wenn A reinhobelt, sollte es wohl seine Schuld sein.
Was aber, wenn beide, A + C, quasi gleichzeitig ihre Aktion starten, A also ausfährt, wenn C mit dem Überholen beginnt?

captainsangria
2006-12-07, 09:22:20
A sollte vor dem einfahren links/rechts sehen. außerdem fällt es ihm sicher leichter schneller stehenzubleiben, als dem überholenden C

A 1/4 schuld
C 3/4 schuld

Vertigo
2006-12-07, 09:42:09
A hat C Vorfahrt zu gewähren, weil C auf der Vorfahrtsstraße fährt. Ein Überholverbot ist auch nicht ersichtlich. Allerdings wird im Falle eines Falles wegen "unklarer Verkehrslage" §5 StVO greifen und es auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

_Gast
2006-12-07, 09:42:32
fahrzeug c darf im kreuzungsbereich nicht überholen.Es gibt keine Regel, dass man im Kreuzungsbereich nicht überholen darf. Verboten ist lediglich, bei unklarer Verkehrslage zu überholen, was bei Kreuzungen aber stets zutrifft, da man immer damit rechnen muss, dass z. B. der Vordermann links abbiegt oder aus der Einmündung ein Fahrzeug herausfährt. Die Regel, dass man bei unklarer Verkehrslage nicht überholen darf, führt im Allgemeinen übrigens dazu, dass der Überholer praktisch immer (mit)schuld ist.

Asyan
2006-12-07, 12:49:03
Ja, wenn da kein Schild/durchgezogene Linie ist darf er da natürlich überholen, wäre ja schlimm wenn man an jeder Feldwegeinmündung nicht überholen dürfte. Ergo wäre A schuld, mein Fahrlehrer hatte einen Schüler der ist in der gleichen Situation als A ums Leben gekommen, ein paar Monate nachdem er seinen Führerschein hatte...

Sylver_Paladin
2006-12-07, 13:23:02
Im Normalfall ist bei Einfahrten auf Bundesstraßen außerorts Überholverbot, in der Stadt halt Normale Vorfahrtsstraßen, wo der einfahrende halt scheune mus ob niemand kommt.
Aber selbst wenn kein Überholverbot ist würde ich dem Überholenden die Schuld geben, er überholt halt einfach trotz Gegenverkehr. Die einzie Ausnahme bilden da wohl Feldwege etc.

deekey777
2006-12-07, 13:24:36
A. Selbst wenn der C nicht überholen durfte (C wird dann aber einen Teil der Schuld haben).
Im Normalfall ist bei Einfahrten auf Bundesstraßen außerorts Überholverbot, in der Stadt halt Normale Vorfahrtsstraßen, wo der einfahrende halt scheune mus ob niemand kommt.
Aber selbst wenn kein Überholverbot ist würde ich dem Überholenden die Schuld geben, er überholt halt einfach trotz Gegenverkehr. Die einzie Ausnahme bilden da wohl Feldwege etc.
Was für Gegenverkehr?

Sylver_Paladin
2006-12-07, 13:27:58
A. Selbst wenn der C nicht überholen durfte (C wird dann aber einen Teil der Schuld haben).

Was für Gegenverkehr?
Wenn A auf der Bundesstraße einbiegt ist A der Gegenverkehr von C.
C muss an einer Einmündung genauso mit Gegenverkehr rechnen wie an einer Kurve oder einen Hügel.

Vertigo
2006-12-07, 13:30:57
Wenn A auf der Bundesstraße einbiegt ist A der Gegenverkehr von C.
C muss an einer Einmündung genauso mit Gegenverkehr rechnen wie an einer Kurve oder einen Hügel.
Jeder muss im Straßenverkehr mit Gegenverkehr rechnen. Immer und überall. Es ändert doch nichts daran, dass C und B auf der Vorfahrtsstraße fahren, auf die A einbiegen will und somit A allen darauf fahrenden Fahrzeugen erstmal Vorfahrt zu gewähren hat.

Sylver_Paladin
2006-12-07, 13:35:27
Jeder muss im Straßenverkehr mit Gegenverkehr rechnen. Immer und überall. Es ändert doch nichts daran, dass C und B auf der Vorfahrtsstraße fahren, auf die A einbiegen will und somit A allen darauf fahrenden Fahrzeugen erstmal Vorfahrt zu gewähren hat.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).

... Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage ... (§ 5 StVO).. .

Vertigo
2006-12-07, 13:37:43
.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=5060749#post5060749 ;)

EDIT: und brüll nicht so, wir verstehen dich auch so ...

deekey777
2006-12-07, 13:37:58
Wenn A auf der Bundesstraße einbiegt ist A der Gegenverkehr von C.
C muss an einer Einmündung genauso mit Gegenverkehr rechnen wie an einer Kurve oder einen Hügel.
Lass mal den C aus dem Spiel. A ist der Wartepflichtige und hat jedem Vorfahrt zu gewähren. Ergo: A darf erst dann auf die Vorfahrtstraße, wenn die Fahrzeuge mit Vorfahrt weg sind bzw. nicht behindert werden. Ich glaub kaum, dass du auf die Idee kommst, auf die Vorfahrtstraße rauszufahren, wenn du siehst, dass da einer überholt.
Natürlich hat auch C Pflichten - als Überholender so gar noch mehr, - die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern. Aber er hat Vorfahrt.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=5061403#post5061403
Ach komm, du kennst schon die Vorfahrtsregeln?

Sylver_Paladin
2006-12-07, 13:42:03
Überholen vor Kreuzung trotz Sichthindernis
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Autofahrer, der aufgrund einer Sichtbehinderung vor einer Kreuzung nicht den wartepflichtigen Querverkehr beobachten kann, nicht einfach vor dem Erreichen der Kreuzung zum Überholen ansetzen. Er darf nicht einfach darauf vertrauen, daß diese Fahrzeuge ihn schon sehen und ordnungsgemäß anhalten werden. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall auf der Kreuzung schadenersatzpflichtig.

Bundesgerichtshof (v. 26.09.1995); AZ: VI ZR 151/94

C hat nicht Vorfahrt, weil er gar nicht überholen dürfte, aber ne geringe Teilschuld hat A natürlich auch, er muss auch schauen. Aber die Hauptschuld liegt bei 90% bei C, meiner Meinung nach.

doxy200
2006-12-07, 13:50:01
C hat nicht Vorfahrt, weil er gar nicht überholen dürfte, aber ne geringe Teilschuld hat A natürlich auch, er muss auch schauen. Aber die Hauptschuld liegt bei 90% bei C, meiner Meinung nach.

Wer sagt den,das das eine Kreuzung war,das war eine Einfahrt,also hat A auf den Verkehr zu achten


Doxy:biggrin:

Tesseract
2006-12-07, 13:50:11
also vom hausverstand raus würde ich sagen überholen hat nachrang gegenüber anderen vorfahrtsregeln.

tatächlich ist es wohl teilschuld bzw. situationsabhängig.
entscheidend sind natürlich die genauen positionen von A, B und C.
wenn zB C anfängt zu überholen wenn A schon am einbiegen ist, ist A bereits normaler gegenverkehr. wenn A einbiegt wenn C schon mitten im überholvorgang ist, ist es einfach stupide fahrlässigkeit usw.

Vertigo
2006-12-07, 13:50:25
C hat nicht Vorfahrt, weil er gar nicht überholen dürfte, aber ne geringe Teilschuld hat A natürlich auch, er muss auch schauen. Aber die Hauptschuld liegt bei 90% bei C, meiner Meinung nach.
Nur haben wir hier keine Kreuzung und nach der Skizze auch kein Überholverbot. Ergo hat C Vorfahrt, die ihm A gewähren muss. Das bei Unfällen, die durch Überholen (mit)verursacht werden, praktisch stets §5 StVO greift, steht doch außer Frage.

Sylver_Paladin
2006-12-07, 13:55:35
Was macht es für nen Unterscheid ob Kreuzung oder Einfahrt?
Überhaupt keinen...

Vertigo
2006-12-07, 13:57:40
Was macht es für nen Unterscheid ob Kreuzung oder Einfahrt?
Überhaupt keinen...
Und das hier zwei Fahrzeuge auf einer Vorfahrtsstraße fahren, auf die ein drittes Fahrzeug einbiegen will, wohl auch nicht?

doxy200
2006-12-07, 14:02:06
Jo,macht auch Sinn,auf jedem Fall muss dieser A die Vorfahrt achten.


@Touchdown

geiles Avatar,ich will auch eine Mütze


doxy

Sylver_Paladin
2006-12-07, 14:15:21
Nur muss A nicht mit einem Fahrzeug aus dieser Rechnung auf SEINER Spur rechnen, da es dem anderen verboten ist bei so einer Situation zu überholen. Aber natürlich muss der A auch schauen, keine Frage, es könnte ja auch ein Baum da liegen. Trotzdem bleibe ich bei einer Schuldverteilung 90% zu 10%...
Bei Kreuzungen und Einmündungen überholt man halt einfach nicht.

Vertigo
2006-12-07, 14:23:58
Nur muss A nicht mit einem Fahrzeug aus dieser Rechnung auf SEINER Spur rechnen, da es dem anderen verboten ist bei so einer Situation zu überholen. Aber natürlich muss der A auch schauen, keine Frage, es könnte ja auch ein Baum da liegen. Trotzdem bleibe ich bei einer Schuldverteilung 90% zu 10%...
Bei Kreuzungen und Einmündungen überholt man halt einfach nicht.
Und ob A damit rechnen muss! Eine "SEINE" Spur gibt es nicht, da er auf die Vorfahrtsstraße einbiegt und deswegen Vorfahrt zu gewähren hat. Man hat sehr wohl die Pflicht, die Spur, in die man einbiegen will, vor dem Einbiegen zu überprüfen, (nicht nur) wenn man Vorfahrt zu gewähren hat. Was wäre, wenn ein Stau zufällig genau nach der Einmündung enden würde? Wenn A nur nach links schaut und Vollgas gibt, wäre er dann auch unschuldig am Auffahrunfall ins Stauende?

Sylver_Paladin
2006-12-07, 15:08:34
Und ob A damit rechnen muss! Eine "SEINE" Spur gibt es nicht, da er auf die Vorfahrtsstraße einbiegt und deswegen Vorfahrt zu gewähren hat. Man hat sehr wohl die Pflicht, die Spur, in die man einbiegen will, vor dem Einbiegen zu überprüfen, (nicht nur) wenn man Vorfahrt zu gewähren hat. Was wäre, wenn ein Stau zufällig genau nach der Einmündung enden würde? Wenn A nur nach links schaut und Vollgas gibt, wäre er dann auch unschuldig am Auffahrunfall ins Stauende?
=>
natürlich muss der A auch schauen, keine Frage, es könnte ja auch ein Baum da liegen.:rolleyes:

_Gast
2006-12-07, 15:14:36
Ich würde gerne mal ein Urteil sehen, bei dem bei einem Überholunfall im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich der Überholer keine Mitschuld tragen musste.

captainsangria
2006-12-07, 15:22:30
Ich würde gerne mal ein Urteil sehen, bei dem bei einem Überholunfall im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich der Überholer keine Mitschuld tragen musste.DAS wirst du nie finden

Vertigo
2006-12-07, 15:35:44
=>
:rolleyes:
Okay, ich fasse nochmal Deine bisherigen Beiträge zusammen:

1. A muss mit auf der Fahrbahn herumliegenden Bäumen rechnen, aber nicht mit fahrenden Autos.

2. Weil C gerade B überholt verschieben sich die Vorfahrtsregeln zu Gunsten von A, der jetzt als Einbieger auf die Vorfahrtsstraße aufgrund des auf "seiner" Fahrspur fahrenden Fahrzeugs Vorrang hat.

Danke fürs Gespräch! :rolleyes:
Ich würde gerne mal ein Urteil sehen, bei dem bei einem Überholunfall im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich der Überholer keine Mitschuld tragen musste.
Was mich mal interessiert: gibt es überhaupt stark befahrene Kreuzungen und Einmündungen, in denen kein Überholverbot herrscht? Ich meine das hier in der Gegend an solchen Stellen stehts durchgezogene Linien auf der Straße wären ...

Filp
2006-12-07, 15:46:44
Beide werden ne Teilschuld bekommen, die gibts sogar wenn man aus der Seitenstrasse kommt (rechts vor links), Vorfahrt hat und einem einer rein faehrt, weil es eben §1 der StVO gibt und man eben nicht aufmerksam genug war um diesen Unfall zu verhindern (mein alter Nachbar hat es so 2 mal erlebt).
In diesem Fall haben da schonmal beide durch unachtsamkeit gegen verstossen.

Was mich mal interessiert: gibt es überhaupt stark befahrene Kreuzungen und Einmündungen, in denen kein Überholverbot herrscht? Ich meine das hier in der Gegend an solchen Stellen stehts durchgezogene Linien auf der Straße wären ...
Anders kenne ich es allerdings auch nicht.

/edit: Wieviel Prozent wer Schuld hat kann man gar nicht sagen, denn das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

AlfredENeumann
2006-12-07, 16:04:25
Wer sagt den,das das eine Kreuzung war,das war eine Einfahrt,also hat A auf den Verkehr zu achten


Doxy:biggrin:

A kommt aus einer Seitenstraße.

PS: Wenn A ein Rettungsfahrzeug gewesen wäre mit Sonderrechten, wäre dan C eurer meinung nach genauso schuldlos?

Filp
2006-12-07, 16:08:44
A kommt aus einer Seitenstraße.

PS: Wenn A ein Rettungsfahrzeug gewesen wäre mit Sonderrechten, wäre dan C eurer meinung nach genauso schuldlos?
Rettungsfahrzeuge haben nicht nur 'Sonderrechte' sondern auch 'Wegerechte' das heisst der Verkehr muss Platz machen und trotzdem darf man auch mit nem Rettungsfahrzeug +Blaulicht +Sirene nur mit Schrittgeschwindigkeit in ne Kreuzung einfahren, sonst bekommt man ne Teilschuld ;)

WedgeAntilles
2006-12-07, 16:19:23
B ist schuld.
Wäre B schneller gefahren hätte C nicht überholt und es hätte mit A kein Problem gegeben :D

StefanV
2006-12-07, 17:09:38
Also ein Rätsel nach Definition ist es nicht, aber eine interessante Frage, da ich heute in diese Situation gekommen bin und es mich nun doch interessiert, wer denn die Arschkarte - von den Unfallfolgen mal abgesehen - gezogen hätte, wäre es zu einem Unfall gekommen.

Die Situation:
Fahrzeug A kommt von einer Seitenstraße und möchte auf die Bundesstraße fahren. Die Sicht nach links ist so gut, dass man schon vorher einschätzen kann, ob man direkt rausfährt, oder doch lieber anhält. Das Vekehrsschild deutet Vorfahrt achten.

Auf der Bundesstraße selbst wird Fahrzeug B von Fahrzeug C überholt. Wer hat wem die Vorfahrt genommen, wenn es am X zum Crash kommt. C dem A oder A dem C?
Eindeutig hat Fahrzeug A Fahrzeug C die Vorfahrt genommen!

Auf welcher Seite jemand auf einer Vorfahrtstraße fäht, ist scheißegal, Vorfahrt hat er dennoch, wenn man auch noch davon ausgehen kann, das C voll gesehen wurde (wie in diesem Falle), hat A voll schuld, PUNKT.

fi.suc
2006-12-07, 17:38:10
B ist schuld.
Wäre B schneller gefahren hätte C nicht überholt und es hätte mit A kein Problem gegeben :D

n1 ;D

so geht das :D

Bandit_SlySnake
2006-12-07, 17:41:36
Ich denke es kommt auch darauf an wie Fahrzeug A bei der Kollision steht, wenn er/sie komplett auf der Vorfahrtsstrasse mit allen vier Rädern steht hat der Fahrer des Fahrzeugs c schlechte Karten, allerdings trägt der Fahrer des Fahrzeugs A eine Teilschuld.

-Sly

GBWolf
2006-12-07, 17:51:13
C überholt bei Gegenverkehr...

sei laut
2006-12-07, 18:16:58
Wie wärs, wenn wir uns einigen, dass es da keine klare pauschale Aussage gibt und es den Richtern überlassen, für jeden Fall das richtige Urteil zu finden?
(bei der Diskussion fiel mir nur eins ein: Typisch deutsch.. wir haben doch so unsere Macken. X-D)

StefanV
2006-12-07, 18:22:58
Ich denke es kommt auch darauf an wie Fahrzeug A bei der Kollision steht, wenn er/sie komplett auf der Vorfahrtsstrasse mit allen vier Rädern steht hat der Fahrer des Fahrzeugs c schlechte Karten, allerdings trägt der Fahrer des Fahrzeugs A eine Teilschuld.

-Sly
2 Fahrzeuglängen, minimum...

Bandit_SlySnake
2006-12-07, 18:32:06
2 Fahrzeuglängen, minimum...
Falsch, eine Bekannte von mir hatte einen öhnlichen Unfall und dort wurde der Fahrer des Wagens, wie hier A, zu einer Teilschuld von 1/3 Verurteilt.

-Sly

cartman5214
2006-12-07, 22:35:30
Den Vorfahrtbereich bildet die gesamte Kreuzungsfläche in ganzer Fahrbahnbreite (BGH NJW 74 749; BGH VR 75 38 und zahlreiche andere obergerrichtliche Urteile/Beschlüsse).
Selbst verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt grundsätzlich nicht (BGH VRS 22 135 u.a.).
Er verliert sie auch nicht dadurch, dass er zu weit links fährt (OLG Jena DAR 00 570) oder links von einer Fahrstreifenbegrenzung (OLG Oldenburg DAR 64 142).

Der wartepflichtige Rechtseinbieger muß, wenn auf der bevorrechtigten Straße von rechts mehrere Fahrzeuge hintereinander herannahen, damit rechnen, daß eins der genannten Fahrzeuge unter Inanspruchnahme seiner Gegenfahrbahn, also der Fahrbahn, in welche der Rechtseinbieger gerade einbiegen will, überholen will.
OLG Düsseldorf, 20.10.1980, 1 U 37/80, VRS 81, Bd. 60, 416


Jemand hier der mehr Kompetenzen hat als die zitierten Richter des OLG?

The_Strip
2006-12-08, 02:28:06
Jemand hier der mehr Kompetenzen hat als die zitierten Richter des OLG?Das dürften wohl so ziemlich Totschlagargumente sein! Selbst schon das Problem gehabt oder Jurastudent? :tongue:

StefanV
2006-12-08, 03:14:57
Falsch, eine Bekannte von mir hatte einen öhnlichen Unfall und dort wurde der Fahrer des Wagens, wie hier A, zu einer Teilschuld von 1/3 Verurteilt.

-Sly
Mit Gerichtsurteil?! :|

Bandit_SlySnake
2006-12-08, 07:03:26
Mit Gerichtsurteil?! :|

Ja.

-Sly

Sylver_Paladin
2006-12-08, 07:49:52
Der wartepflichtige Rechtseinbieger muß, wenn auf der bevorrechtigten Straße von rechts mehrere Fahrzeuge hintereinander herannahen, damit rechnen, daß eins der genannten Fahrzeuge unter Inanspruchnahme seiner Gegenfahrbahn, also der Fahrbahn, in welche der Rechtseinbieger gerade einbiegen will, überholen will.
OLG Düsseldorf, 20.10.1980, 1 U 37/80, VRS 81, Bd. 60, 416


Jemand hier der mehr Kompetenzen hat als die zitierten Richter des OLG?
ja der Richter des Bundesgerichtshofes:P :
Überholen vor Kreuzung trotz Sichthindernis
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Autofahrer, der aufgrund einer Sichtbehinderung vor einer Kreuzung nicht den wartepflichtigen Querverkehr beobachten kann, nicht einfach vor dem Erreichen der Kreuzung zum Überholen ansetzen. Er darf nicht einfach darauf vertrauen, daß diese Fahrzeuge ihn schon sehen und ordnungsgemäß anhalten werden. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall auf der Kreuzung schadenersatzpflichtig.

Bundesgerichtshof (v. 26.09.1995); AZ: VI ZR 151/94
Ist außerdem viel aktueller....

cartman5214
2006-12-09, 01:22:15
der aufgrund einer Sichtbehinderung vor einer

Von der Sichtbehinderung war noch nie die Rede. Das verstösst auch gegen das elementare Sichtfahrgebot (jederzeit innerhalb der Sichtweite, bei evtl. auftretendem Gegenverkehr in halber Sichtweite anhalten zu können)
Insofern schönes Urteil, hier aber nicht anwendbar...

noid
2006-12-09, 08:41:25
C ist zwar frei von jeglicher Schuld, aber dennoch würde ich als A dem C gehörig die Fresse polieren.
C ist nämlich ein egoistisches Arsch, welcher es verdient hat. (Das Regelwrek StVO sollte bei dem Überholen überholt werden).

Die meisten Leute würden doch selbst mit Überholverbot überholen, weil sie auch nicht blinken, keine Fahrtrichtungspfeile beachten, in Einbahnstraßen rückwärts 3 km fahren, rauchen, telefonieren, denken sie sind so stark und können sich nach einenm Unfall ohne Gurt abstützen, etc.
Da kommt einem täglich das Kotzen.

Stormtrooper
2006-12-09, 09:48:56
C ist zwar frei von jeglicher Schuld, aber dennoch würde ich als A dem C gehörig die Fresse polieren.


Mit dieser Aussage hast dich klar disqualifiziert.
Hier hast du grad bewiesen, daß du gar nicht die nötige Reife hast ein Fahrzeug zu führen.

noid
2006-12-09, 14:01:01
Mit dieser Aussage hast dich klar disqualifiziert.
Hier hast du grad bewiesen, daß du gar nicht die nötige Reife hast ein Fahrzeug zu führen.

du hast da noch Korinten am Boden hinterlassen. :|
Nicht zufällig Taxifahrer, nein?

cartman5214
2006-12-09, 15:26:57
du hast da noch Korinten am Boden hinterlassen.
Nicht zufällig Taxifahrer, nein?
Anderen Schläge androhen weil einem deren richtiges Verhalten nicht gefallen hat?
Anwendung körperlicher Gewalt als Reaktion auf eigenes Versagen im Strassenverkehr?
Üblicherweise ein Grund für ne sofortige Einziehung der FE mit anschließender MPU. Und das ist vollkommen richtig so...

superdash
2006-12-09, 15:53:35
Mal abgesehen von der rechtlichen Lage muss ich schon sagen, dass der Fahrer C ziemlich lebensmüde ist. Bei einer Einmündung zu überholen zeugt schon von hoher Intelligenz. Er gefährdet sich selbst und andere in höchstem Maße. Je Nach Richter bekommt C mindestens 1/3 Teilschuld - und das ist meinem Empfinden nach auch richtig so. Wer überholt muss in besonderem Maße darauf achten andere Verkehrsteilnehmen nicht zu gefährden.

gruß

P.S. Zusätzlich kommt es natürlich darauf an, wie weit A und C sind. Ist A schon halb auf der Straße wenn C zum überholen ansetzt, dann wird C wohl die volle Schuld tragen müssen. Diese ganze Situation ist also wirklich noch von mehreren Faktoren abhängig und so nicht eindeutig zu klären.

StefanV
2006-12-09, 16:23:03
Mal abgesehen von der rechtlichen Lage muss ich schon sagen, dass der Fahrer C ziemlich lebensmüde ist. Bei einer Einmündung zu überholen zeugt schon von hoher Intelligenz. Er gefährdet sich selbst und andere in höchstem Maße. Je Nach Richter bekommt C mindestens 1/3 Teilschuld - und das ist meinem Empfinden nach auch richtig so. Wer überholt muss in besonderem Maße darauf achten andere Verkehrsteilnehmen nicht zu gefährden.
Ersteinmal kann ich dir 'ne Straße zeigen, innerorts, wo das öfter Vorkommt und das garnicht anders geht.
Zum anderen, warum sollte C 'ne Schuld bekommen, wenn er schon rausgezogen ist und schon lange auf der linken Spur ist (und halb neben B), wenn A auf die VORFAHRTSTRASSE fährt?!
Vorausgesetzt, die Sichtverhältnisse sind gut (was sie bei solchen Kreuzungen sind).

Ergo: A gehört in den Knast wegen vorsätzlicher versuchter Tötung bzw schwerer Körperverletzung.

Filp
2006-12-09, 16:52:52
Ergo: A gehört in den Knast wegen vorsätzlicher versuchter Tötung bzw schwerer Körperverletzung.
Danke das ich mal wieder so nen Muell lesen durfte. Ich liebe dieses Forum mit seinen Leuten, traegt es doch taeglich zu meiner Belustigung zu ;)

3dzocker
2006-12-09, 17:19:07
hab jetzt nicht alles gelesen, aber da ich selbst mal A war, kann ich euch sagen dass A zu 100% Schuld hätte. C ist auf Vorfahrtsstraße, egal ob er da überholt oder nicht. Zu den Bullen meinte ich damals, dass man im Kreuzungsbereich nicht überholen darf... dei meinten nur, dass ich doch klagen solle und schauen was passiert.

tschau

cartman5214
2006-12-09, 17:24:23
Vorsätzlich würde heißen das A mit der Absicht C zu verletzen/zu töten den Unfall verursacht.
In diesem Fall wird gegen A ermittelt werden wegen fahrlässiger Körperverletzung, evtl. gibt es auch noch ne Strafe.
Egal wie es einigen hier gefällt: A hat die Vorfahrt aller Verkehrsteilnehmer auf der Strasse mit Vorrang zu beachten, kommen sie nun von links, rechts, oben oder unten. Auf seinerSpur, auf der Gegenspur oder auf dem Standstreifen.
C darf an der Stelle überholen und darf auf seine Vorfahrt gegenüber A vertrauen, insbesondere wenn dieser bei Beginn des Überholmanövers sichtbar an der Einmündung steht und wartet.

noid
2006-12-09, 18:10:58
Anderen Schläge androhen weil einem deren richtiges Verhalten nicht gefallen hat?
Anwendung körperlicher Gewalt als Reaktion auf eigenes Versagen im Strassenverkehr?
Üblicherweise ein Grund für ne sofortige Einziehung der FE mit anschließender MPU. Und das ist vollkommen richtig so...

Achja, Überholen in Kreuzungen ist ja auch vollkommen notwendig und kann nicht auf 10meter weiter nach hinten verlegt werden. Auch wenn du Recht hättest, trotzdem macht die Regel 0 Sinn.

superdash
2006-12-09, 19:23:51
Wer vernünftig ist überholt in einer solchen Situation einfach nicht - man kann sich als überholender ja nicht darauf verlassen, dass der andere nicht einbiegt.

Das war eigentlich die Aussage meines letzten Posts. Wer an solchen Stellen überholt provoziert Unfälle. Und je nach Ortslage und Situation bekommt A oder C Schuld. Das muss ein Richter klären und ist hier nicht so einfach zu sagen. Hier ist ein Sachverständiger von Nöten, der klärt wer zuerst da war. Beginnt der Überhohlvorgang erst, wenn der andere schon eingebogen ist, dann ist es ein normales entgegenkommendes Fahrzeug.

cartman5214
2006-12-09, 19:59:42
Nochmal: C darf dort überholen. C kann dort überholen. C hat dort überholt und war im Recht.
A hat Vorfahrt zu gewähren. A hat den Verkehr und die Situation auf der vorrangigen Straße zu bewerten und gegebenenfalls mit einem Überholmanöver zu rechnen. A hat dies nicht getan und damit einen Unfall verursacht.
Und ja, C darf sich darauf verlassen das ihm das andere Fahrzeug die Vorfahrt gewährt. Bremst du bei jedem Auto ab welches dir evtl. die Vorfahrt nehmen könnte?
Ausnahmen sind wie bereits erwähnt Sichthindernisse welche C die Sicht auf A nehmen.

Zeig mir bitte auch nur eine Stelle in der aktuellen StVO oder ein Urteil welches hier die Schuld für den Unfall von A zu C verlagert. Gib mir eine feste Begründung die C das überholen untersagt.
Und bitte mehr als nur ein "Da überholt man halt nicht"

Tesseract
2006-12-09, 20:15:30
Nochmal: C darf dort überholen. C kann dort überholen. C hat dort überholt und war im Recht.

bringt dir nur herzlich wenig im recht gewesen zu sein wenn du tot bist. man muss nicht alles machen was man darf nur weil man es darf.
überholen hat generell in den meisten situationen schon keinen wirklichen nutzen. (bei einer einstündigen fahrt durch 15 überholmanöver 2 minuten rauszukitzeln ist nichtmal das mehr an spritkosten durch die beschleunigungen wert :| )
und genau deswegen überholt man an einer stelle die - unabhängig von der genauen rechtslage - zumindest für einen großen teil der leute unklar ist - einfach nicht. plain and simple.

Stormtrooper
2006-12-09, 20:27:47
Wieso unklare Verkehrslage?
Ist doch klar wie Fenster.
Er ist auf der Vorfahrtsstraße und das ändert nichts dran ob er 50 oder 150 fährt und auch nicht auf welcher Spur er fährt, selbst wenns im Überholverbot mit durchgezogener Linie ist.
Gerichte haben sogar entschieden, wenn ein Fahrradfahrer Amok fährt, selbst dann verliert er sein Vorfahrtsrecht NICHT!

_Gast
2006-12-09, 20:46:43
Und ja, C darf sich darauf verlassen das ihm das andere Fahrzeug die Vorfahrt gewährt. Bremst du bei jedem Auto ab welches dir evtl. die Vorfahrt nehmen könnte?In welcher Fahrschule warst du denn?

Ich finde auf die Schnelle im Google Dutzende von Urteilen, in denen jemand eine Schuld zugesprochen kam, weil er seine Vorfahrt erzwingen wollte. Genauso viele Urteile finde ich beim Überholen im Kreuzungsbereich.

Irgendwie scheinen manche zu vergessen, dass der allererste Paragraph der Straßenverkehrsordung (die sogenannte Grundregel) für alle gilt:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Wie ich schon vor ein paar Seiten hier im Forum gefragt habe: Zeig mir ein Urteil, bei dem jemand beim Überholen im Kreuzungsbereich von jeglicher Schuld freigesprochen wurde, und ich revidiere meine Meinung.

Filp
2006-12-09, 20:59:49
...verliert er sein Vorfahrtsrecht NICHT!
Vorfahrtsgebot und wer es erzwingt oder auch durch Unachtsamkeit einen Unfall verursacht, bekommt trotzdem eine Teilschuld.

Stormtrooper
2006-12-09, 21:11:05
Frei von Schuld nicht .. aber der Autofahrer der aus ner Strasse oder Parkplatz kommt und nietet nen Amokfahrradfahrer um bekommt die Hauptschuld, der Radler nur 1/4 - 1/3 Teilschuld.

StefanV
2006-12-09, 21:13:37
Achja, Überholen in Kreuzungen ist ja auch vollkommen notwendig und kann nicht auf 10meter weiter nach hinten verlegt werden. Auch wenn du Recht hättest, trotzdem macht die Regel 0 Sinn.
Teilweise gehts nicht anders, ja...
bringt dir nur herzlich wenig im recht gewesen zu sein wenn du tot bist. man muss nicht alles machen was man darf nur weil man es darf.
überholen hat generell in den meisten situationen schon keinen wirklichen nutzen. (bei einer einstündigen fahrt durch 15 überholmanöver 2 minuten rauszukitzeln ist nichtmal das mehr an spritkosten durch die beschleunigungen wert :| )
und genau deswegen überholt man an einer stelle die - unabhängig von der genauen rechtslage - zumindest für einen großen teil der leute unklar ist - einfach nicht. plain and simple.
1. Hab ich schonmal mehr als 2min rausgeholt, bei einer kürzeren Strecke, teilweise konnt ich mein Auto parken, aussteigen und verriegeln, bevor der den ich überholte vorbei war (das war nur ~1km, ok, der überholte war nicht ortskundig und fuhr ~30km/h, obwohl 50 möglich gewesen wäre).
2. Ersteinmal wissen wir nicht, wie schnell der überholte war, zum anderen steht hier nichts von schlechter Sicht ergo spricht rein garnichts dagegen, an dieser Stelle zu überholen...

cyjoe
2006-12-09, 21:13:52
B ist schuld.
Wäre B schneller gefahren hätte C nicht überholt und es hätte mit A kein Problem gegeben :D

Endlich. Meine Meinung! Die Schleicher gefährden durch ihr egoistisches Verhalten den Verkehr.

_Gast
2006-12-09, 21:23:22
1. Hab ich schonmal mehr als 2min rausgeholt, ...Wow! Bin zutiefst beeindruckt. Wieviel Zeit hättest du verloren, wenn du (vielleicht sogar unschuldig) einen Unfall gehabt hättest? 2 Stunden vor Ort? 4 Stunden durch die Verhandlung? 3 Stunden durch den Papierkram? Drei Tage durch Werkstattbesuche, Reparaturen, Leihwagen usw?...teilweise konnt ich mein Auto parken, aussteigen und verriegeln, bevor der den ich überholte vorbei war...Wie gesagt, ich bin zutiefst beeindruckt. Mein Held.

Tesseract
2006-12-09, 21:38:44
1. Hab ich schonmal mehr als 2min rausgeholt, bei einer kürzeren Strecke, teilweise konnt ich mein Auto parken, aussteigen und verriegeln, bevor der den ich überholte vorbei war (das war nur ~1km, ok, der überholte war nicht ortskundig und fuhr ~30km/h, obwohl 50 möglich gewesen wäre).

mit 30km/h fährt man einen kilometer in genau 2 minuten ab. wenn du auf der strecke mehr als 2 minuten gut gemachst hast, hast du dich mit überlichtgeschwindigkeit bewegt. glaub ich dir aufs wort...

noid
2006-12-09, 21:52:57
Wieso unklare Verkehrslage?
Ist doch klar wie Fenster.
Er ist auf der Vorfahrtsstraße und das ändert nichts dran ob er 50 oder 150 fährt und auch nicht auf welcher Spur er fährt, selbst wenns im Überholverbot mit durchgezogener Linie ist.
Gerichte haben sogar entschieden, wenn ein Fahrradfahrer Amok fährt, selbst dann verliert er sein Vorfahrtsrecht NICHT!

Damit disqualifiziert sich der Oberdisqualifiziertmeister selbst. Aua. Vorfahrt erzwingen X-D

Wahrscheinlich würdest du C auch recht geben, wenn A rechts abbiegt und B links abbiegen will und C B hinten rein fährt - klar, Vorfahrt :ugly:

superdash
2006-12-09, 23:38:12
Scheinen einige recht unreife Autofahrer hier zu sein. Im Straßenverkehr geht es nur darum sicher von A nach B zu kommen. Der Sinn der StVO ist es dies zu ermöglichen.

Allerdings ist die StVO nicht dazu gedacht, dass man sein Gehirn im Straßenverkehr ausschält und immer auf sein Recht pocht. Ein erfahrener und rücksichtsvoller Autofahrer handelt so, dass er keinem anderen Schaden zufügt.

Ich könnte mir es wohl nie verzeihen, wenn ich in einem solchen Einmündungsbereich überholen würde und dabei käme ein Mensch zu Schaden oder ums Leben. Da hilft es mir reichlich wenig das vom Staat definierte "Recht" zu haben. Mit der Schuld muss man dann ein Leben lang leben.

gruß

superdash

P.S. Fahrt mit Verstand und denkt auch mal an die anderen...

cartman5214
2006-12-10, 02:55:12
Damit disqualifiziert sich der Oberdisqualifiziertmeister selbst. Aua. Vorfahrt erzwingen

Ich finde auf die Schnelle im Google Dutzende von Urteilen, in denen jemand eine Schuld zugesprochen kam, weil er seine Vorfahrt erzwingen wollte. Genauso viele Urteile finde ich beim Überholen im Kreuzungsbereich.

Nochmal: Es geht hier nicht um das Erzwingen der Vorfahrt sondern um das nehmen einer solchen.
Erzwingen der Vorfahrt ist wenn ich weiß das mir der andere die Vorfahrt nehmen wird und ich sehenden Auges und ohne Reaktion weiterfahre. Wenn ich also erkenne das A hier abbiegen wird/ bereits abbiegt und trotzdem den Überholvorgang nicht abbreche oder ihn dann erst starte, dann wäre es ein Erzwingen der Vorfahrt. Klar falsch und auch mit deutlicher Schuldverteilung zu meinen Lasten.
Starte ich den Überholvorgang und A entscheidet sich mitten drin abzubiegen, fährt also in den Anhaltebereich von C, so liegt die Schuld eindeutig und gerichtlich bestätigt bei A.
Sinnvoll dort zu überholen? Wahrscheinlich nicht. Die 100m warten würden einen nicht umbringen. Erlaubt ist und bleibt es trotzdem.




Wie ich schon vor ein paar Seiten hier im Forum gefragt habe: Zeig mir ein Urteil, bei dem jemand beim Überholen im Kreuzungsbereich von jeglicher Schuld freigesprochen wurde, und ich revidiere meine Meinung.


Den Vorfahrtbereich bildet die gesamte Kreuzungsfläche in ganzer Fahrbahnbreite (BGH NJW 74 749; BGH VR 75 38 und zahlreiche andere obergerrichtliche Urteile/Beschlüsse).
Selbst verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt grundsätzlich nicht (BGH VRS 22 135 u.a.).
Er verliert sie auch nicht dadurch, dass er zu weit links fährt (OLG Jena DAR 00 570) oder links von einer Fahrstreifenbegrenzung (OLG Oldenburg DAR 64 142).

Der wartepflichtige Rechtseinbieger muß, wenn auf der bevorrechtigten Straße von rechts mehrere Fahrzeuge hintereinander herannahen, damit rechnen, daß eins der genannten Fahrzeuge unter Inanspruchnahme seiner Gegenfahrbahn, also der Fahrbahn, in welche der Rechtseinbieger gerade einbiegen will, überholen will.
OLG Düsseldorf, 20.10.1980, 1 U 37/80, VRS 81, Bd. 60, 416

Zusätzlich noch:

Eine bestehende Vorfahrtsregelung wird nicht dadurch berührt, dass ein Kraftfahrer eine für ihn gesperrte Vorfahrtsstraße benutzt. Ein aus einer untergeordneten Straße kommender Autofahrer bleibt wartepflichtig. (...) haftet laut Urteil vollständig für den Schaden, da die Verletzung der Vorfahrt eine besonders schwerwiegende Regelwidrigkeit ist.

Urteil des OLG Celle vom 14.06.2001; Az.: 14 U 263/00


A hat C die Vorfahrt genommen. Aus welchen Gründen C an der Stelle war ist vollkommen unerheblich. C hat auf dieser Strasse Vorrang, A hat zu warten.

Filp
2006-12-10, 04:43:36
Nochmal: Es geht hier nicht um das Erzwingen der Vorfahrt sondern um das nehmen einer solchen.
Erzwingen der Vorfahrt ist wenn ich weiß das mir der andere die Vorfahrt nehmen wird und ich sehenden Auges und ohne Reaktion weiterfahre. Wenn ich also erkenne das A hier abbiegen wird/ bereits abbiegt und trotzdem den Überholvorgang nicht abbreche oder ihn dann erst starte, dann wäre es ein Erzwingen der Vorfahrt. Klar falsch und auch mit deutlicher Schuldverteilung zu meinen Lasten.
Starte ich den Überholvorgang und A entscheidet sich mitten drin abzubiegen, fährt also in den Anhaltebereich von C, so liegt die Schuld eindeutig und gerichtlich bestätigt bei A.
Sinnvoll dort zu überholen? Wahrscheinlich nicht. Die 100m warten würden einen nicht umbringen. Erlaubt ist und bleibt es trotzdem.
Trotzdem muss C so fahren, das er noch rechtzeitig auf das Fehlverhalten von A reagieren kann, denn genau das steht nunmal in dem hier schon oefter zitierten §1 der STVO.

StefanV
2006-12-10, 04:50:38
Trotzdem muss C so fahren, das er noch rechtzeitig auf das Fehlverhalten von A reagieren kann, denn genau das steht nunmal in dem hier schon oefter zitierten §1 der STVO.
Nein, muss er nicht!
Nach deiner Argumentation muss jeder damit rechnen, das irgendwo ein Auto herkommt, das einem die Vorfahrt nimmt...

Und wie schon gesagt wurde:
Vorfahrt ist vorfahrt!!
Wenn C schon neben B war, hat A die Vorfahrt von C zu achten!

Denn die Vorfahrt betrifft die GESAMTE Straße, in diesem Falle 2 Spuren, hier ists auch völlig unerheblich ob man nun 'deutsch' oder 'englisch' fährt, wie es hier C nunmal tut, Vorfahrt hat er dennoch...

Filp
2006-12-10, 07:46:29
Nein, muss er nicht!
Nach deiner Argumentation muss jeder damit rechnen, das irgendwo ein Auto herkommt, das einem die Vorfahrt nimmt...

Und wie schon gesagt wurde:
Vorfahrt ist vorfahrt!!
Wenn C schon neben B war, hat A die Vorfahrt von C zu achten!

Denn die Vorfahrt betrifft die GESAMTE Straße, in diesem Falle 2 Spuren, hier ists auch völlig unerheblich ob man nun 'deutsch' oder 'englisch' fährt, wie es hier C nunmal tut, Vorfahrt hat er dennoch...
Zum Glueck denkt nicht jeder wie du, sonst wuerde ja zwangslaeufig jedes Fehlverhalten zu einem Unfall fuehren ;)

Stormtrooper
2006-12-10, 09:11:10
Damit disqualifiziert sich der Oberdisqualifiziertmeister selbst. Aua. Vorfahrt erzwingen X-D

Wahrscheinlich würdest du C auch recht geben, wenn A rechts abbiegt und B links abbiegen will und C B hinten rein fährt - klar, Vorfahrt :ugly:

Wo hab ich denn was von erzwingen geschrieben?
Ließt du überhaupt was andere schreiben oder schreibst du einfach nur irgend ein Bu**Sh**?

the_MAD_one
2006-12-10, 10:34:36
Was regt Ihr euch denn so darüber auf, die Lösung ist doch total simpel. A und B müssen lediglich jeweils ganz rechts fahren, dann kann C in de Mitte zwischen beiden durch. Alle fahren unbeschadet weiter und sind glücklich X-D (bei der Breite die die meisten Bundesstrassen haben bekommt man sogar vier Autos nebeneinander.)

Filp
2006-12-10, 10:54:28
Was regt Ihr euch denn so darüber auf, die Lösung ist doch total simpel. A und B müssen lediglich jeweils ganz rechts fahren, dann kann C in de Mitte zwischen beiden durch. Alle fahren unbeschadet weiter und sind glücklich X-D (bei der Breite die die meisten Bundesstrassen haben bekommt man sogar vier Autos nebeneinander.)
Vier Autos passen sicher an einigen Stellen, macht das Fahren aber nicht gerade sicherer. Bei uns im Landkreis gibts ne Strecke wo das ohne Probleme geht und trotzdem passieren da jedes Jahr toedliche Unfaelle, weil die beiden 'Aeusseren' eben nicht ganz rechts waren und die beiden 'Inneren' sich verschaetzt haben und frontal aufeinander gekracht sind.

superdash
2006-12-10, 11:32:42
Nein, muss er nicht!
Nach deiner Argumentation muss jeder damit rechnen, das irgendwo ein Auto herkommt, das einem die Vorfahrt nimmt...

Ganz genau so ist es aber. Das steht im Paragraph 1 der StVo:

"§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Der Paragraph heißt nicht umsonst Grundregeln. Auch im Fall dieses Überholvorganges an einer Einmündung kann dir ein Richter eine Teilschuld geben. Da ist nichts daran zu rütteln. Jeder weiß, dass im Kreuzungsbereich ein besonderer Gefahrenbereich herrscht. Also ist "ständige Vorsicht" angebracht. Wenn du also mit Fehlern anderer rechnen kannst, musst du dich nach Absatz 2 auch so verhalten, dass der andere nicht geschädigt wird, selbst wenn du im Recht bist. Andernfalls bekommst du auch eine Teilschuld - und das zu Recht.

mfg

P.S. Wer sich nicht mal an §1 hält, sollte lieber gleich den Lappen abgeben...

cartman5214
2006-12-10, 14:00:37
Ständige Vorsicht =! kompletter Vertrauensverlust
Deswegen auch die kleine aber feine Unterscheidung von Vorhin: stand A oder fuhr A auf die Kreuzung zu?
Stehend heißt ich kann darauf vertrauen das er seine Pflichten erfüllt. Fahrend bedeutet automatisch das mit einem Versagen seiner Aufmerksamkeit rechnen muss.
Auch dazu gibt es Urteile.
Und nun zum dritten mal: mehrere OLG´s haben den hier vorliegenden Fall (Abbieger kollidiert mit Fzg auf "falscher" Fahrspur, keine Sichtbehinderungen für die Beteiligten) bereits beurteilt und 100%:0% die Schuld verteilt.
Einschränkungen sind Sachen wie Sichthindernisse (hier nicht vorhanden) sowie unklare Verkehrslage (und an die wird mehr Anforderung gestellt als "nur" ne Kreuzung). Dann kommt es zu ner Schuldteilung.

Wie handhabt ihr denn das an einer RvL Kreuzung im Innenstadtbereich? haltet ihr dort auch immer an wenn ein anderes Fzg sichtbar ist und wartet bis es eindeutig ist das der euch durchlässt?
Immerhin könnte der ja auch die Vorfahrt mißachten...
§1StVO ist kein Freifahrtschein für Regelverstöße!

Filp
2006-12-10, 14:32:26
Wie handhabt ihr denn das an einer RvL Kreuzung im Innenstadtbereich? haltet ihr dort auch immer an wenn ein anderes Fzg sichtbar ist und wartet bis es eindeutig ist das der euch durchlässt?
Immerhin könnte der ja auch die Vorfahrt mißachten...
§1StVO ist kein Freifahrtschein für Regelverstöße!
Wenn das Fahrzeug noch in Bewegung ist, ist mein Fuss auf jeden Fall ueber der Bremse, bis ich sicher bin das er auch wirklich anhaelt.

superdash
2006-12-10, 14:42:46
§1StVO ist kein Freifahrtschein für Regelverstöße!

Natürlich ist das kein Freifahrtschein für Regelverstöße. Aber mit den Fehlern anderer muss man immer rechnen. §1 ist keine Legitimation von Fehlern sondern genau anderst herum gedacht: Selbst wenn mal jemand Fehler macht - was menschlich ist - soll dadurch nicht gleich jmd. zu schaden kommen. Und so versuche ich auch zu fahren. Wenn ich immer auf mein Recht bestanden hätte, dann hätte ich in meinem "Autoleben" mit Sicherheit mehr als 5 Unfälle pro Jahr. Zum Glück hatte ich bis jetzt noch keinen einzigen.

gruß

Urion
2006-12-10, 17:18:22
Auf der Bundesstraße selbst wird Fahrzeug B von Fahrzeug C überholt. Wer hat wem die Vorfahrt genommen, wenn es am X zum Crash kommt. C dem A oder A dem C?

A dem C und zwar ohne jeden Zweifel.

DryLand
2006-12-10, 20:07:48
A dem C und zwar ohne jeden Zweifel.


Und das wirklich absolut ohne jeden Zweifel.

Habe das gerade mal meinem Onkel angepriesen und der als doch recht bekannter Anwalt in Berlin bestätigte das.

Aber man hat ja schon Urteile gesehen, die komplett unterschiedlich sind.
Siehe Revisionen. Hier Freispruch, dort Verurteilung.

Habe auch schon davon gehört, dass auf einem Parkplatz eines Supermarktes bei rechts vor links ein Unfall passiert ist. Der geschädigte hat sich auf das Schild " Auf diesem Parkplatz gilt die STVO " berufen. Dieses Schild hat den Verkehrsrichter absolut mal gar nicht interessiert. Er sagte was von gegenseitiger Rücksicht auf Parkplätzen und so bekam auch der "Vorfahrtsberechtigte" eine Teilschuld.

Stormtrooper
2006-12-10, 20:12:00
Habe auch schon davon gehört, dass auf einem Parkplatz eines Supermarktes bei rechts vor links ein Unfall passiert ist. Der geschädigte hat sich auf das Schild " Auf diesem Parkplatz gilt die STVO " berufen. Dieses Schild hat den Verkehrsrichter absolut mal gar nicht interessiert. Er sagte was von gegenseitiger Rücksicht auf Parkplätzen und so bekam auch der "Vorfahrtsberechtigte" eine Teilschuld.

Das ist normal .. auf Parkplätzen gilt eigentlich immer 50:50.
Das Zeichen hier gilt die STVO hat keinerlei Relevanz genauso wenig die Rechts vor Links Regelung.

ZilD
2006-12-10, 21:35:57
ach , fahr wie du willst, so sch.. gesetze gibts auch nur bei uns in mitteleuropa.
-> http://video.google.de/videoplay?docid=-2063667852598904740 ....... wer hat da vorfahrt?;D

_Gast
2006-12-11, 10:52:15
Zum Glueck denkt nicht jeder wie du, sonst wuerde ja zwangslaeufig jedes Fehlverhalten zu einem Unfall fuehren ;)Naja, wenn man die Posts von StefanV der letzten Jahre verfolgt hat, kann man eigentlich froh sein, dass praktisch niemand so denkt.

Aber egal, sicher wird man Gerichte finden, die in die eine oder andere Richtung entschieden haben. Die Frage ist nur, wem ist damit gedient, wenn man in solchen Situationen den Verstand ausschaltet und auf sein vermeintliches Recht pocht?

Man kann die Grabsteininschrift ja um den Satz "Aber er war im Recht" ergänzen.

superdash
2006-12-11, 13:57:03
Aber egal, sicher wird man Gerichte finden, die in die eine oder andere Richtung entschieden haben. Die Frage ist nur, wem ist damit gedient, wenn man in solchen Situationen den Verstand ausschaltet und auf sein vermeintliches Recht pocht?

Ganz genau meine Meinung. Es gibt ja jetzt auch eine Projektstadt (Drachten) ganz ohne Verkehrszeichen und Straßenbemalung. Auch Gehweg und Straße werden dort nicht mehr getrennt. In einer NL Stadt funktioniert das anstandslos. Grund des Ganzen: Viele Verkehrspsychologen kritisieren die Regelungswut. Da alles geregelt ist, schalten viele Fahrer einfach ihr Hirn aus und dadurch entstehen viele Unfälle - schwere Unfälle.

gruß