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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieabwicklung bei Xbox 360 ohne Kaufbeleg, geht das?


Esther Mofet
2006-12-08, 12:23:13
Ne 360 aus nem Gewinnspiel.
Keine Rechnung oder Quittung.
Reicht MS die Daten von der Konsole(hinten vom Sticker mit der SN und dem Datum).Iss von 03.06.
Und wie funktioniert eigentlich genau der Support von MS?

Mfg Esther

MarcWessels
2006-12-08, 12:27:27
Du rufst da an (ja, geht ohne Quittung), die schicken Dir entweder eine Mail zum Paketaufkleberausdrucken (alt. kommen die Aufkleber per UPS) und das fertige Paket gibst Du dann dem UPS-Mann, der die Konsole abholt oder die zweite Möglichkeit ist, dass UPS Dir n vorbereiteten Lehrkarton mitbringt.

SamLombardo
2006-12-08, 12:37:52
Aber woher wollen die denn wissen wann Du deine Konsole gekauft hast? Das kann ja auch deutlich später sein als das Herstellungsdatum. Wie machen die denn das? Ein Jahr garantie ab Herstellungsdatum (wenn man keinen Kassenbeleg mehr hat) ?

Esther Mofet
2006-12-08, 14:05:35
Aber woher wollen die denn wissen wann Du deine Konsole gekauft hast? Das kann ja auch deutlich später sein als das Herstellungsdatum. Wie machen die denn das? Ein Jahr garantie ab Herstellungsdatum (wenn man keinen Kassenbeleg mehr hat) ?
Genau das war meine Überlegung und deshalb die Frage.
Vielleicht ist das dann das Tribut das man zollen muss wenn man keine Rechnung/Quittung hat.Max. Garantiezeit halt blos seit Hersteller Datum.
Kann das noch jemand bestätigen?

Mfg Esther

thiron
2006-12-08, 17:51:38
Im Moment verlangen die keine Rechnungsbelege, aus einem ganz einfachen Grund. Keine 360 kann mehr als 2 Jahre alt sein.

SamLombardo
2006-12-08, 18:29:37
Es gibt also 2 Jahre Garantie? Ich dachte mal was von nur einem Jahr gelesen zu haben...

Casketizer
2006-12-08, 20:38:28
wieder mal die verwechslung von garantie und gewährleistung. ms gibt 2 jahre herstellergarantie. des weiteren melden die offiziellen retailer an ms wann welche 360 verkauft wurde. aber auch nur wann, nicht an wen.

PrefoX
2006-12-08, 21:12:21
Es gibt also 2 Jahre Garantie? Ich dachte mal was von nur einem Jahr gelesen zu haben...in deutschland hast du auf ALLES 2 jahre garantie, egal ob die sagen du hast nur 6 monate oder 12 monate...

das ist scheiss egal ;)

GBWolf
2006-12-08, 21:26:14
in deutschland hast du auf ALLES 2 jahre garantie, egal ob die sagen du hast nur 6 monate oder 12 monate...

das ist scheiss egal ;)

Sicher? dachte 2 Jahre wäre die Gewährleistung....

Casketizer
2006-12-08, 21:32:23
man hat 2 jahre gesetzliche gewährleistung, wobei nach 6 monaten die beweislast auf den kunden übergeht. also praktisch hat man nur 6 monate sichere gewährleistung.
garantien sind FREIWILLIGE leistungen der hersteller.

PrefoX
2006-12-08, 21:53:16
ok ich meinte gewährleistung, in jedemfall wird das produkt 2 jahre lange ersetzt werden müssen, findet zwischendurch ein austausch statt, so beginnt die 2 jahresgewährleistung von vorne.

btw was soll dann der unterschied zwischen garantie und gewährleistung sein? so hatte ich das net auf der höha...

€dit: ok garantie ist freiwillig und gewährleistung staatlich geregelt.

aber bis zu 2 jahren ist garantie=gewährleistung, darüber hinaus wirds zur garantie.

Casketizer
2006-12-08, 22:21:14
daß sich die gesetzliche gewährleistung nach einem austausch verlängert bzw erneuert ist falsch, auch wenn es viele firmen FREIWILLIG so handhaben.
es gibt genug firmen die in gewährleistungsfällen nach dem 6. monat auf den beweis durch den kunden bestehen, da ist dann ohne gutachten nichts zu holen.
man sollte also nicht zu blauäugig davon ausgehen immer 2 jahre volle gewährleistung zu bekommen. nicht umsonst sehen verbraucherschützer die aktuelle regelung (2 jahre mit beweislastumkehr nach 6 monaten) als rückschritt gegenüber der alten (1 jahr ohne wenn und aber) an.

Gast
2006-12-09, 18:20:47
Danke mal für die Antworten,aber wenn ich ehrlich bin,weiss ich jetzt nedd unbedingt mehr. :D
Wie kann ich mich denn an den MS Support wenden,E-Mail oder Tel. ?Hat jemand ne Nummer oder so?

Mfg Esther

Skinner
2006-12-09, 19:21:23
ok ich meinte gewährleistung, in jedemfall wird das produkt 2 jahre lange ersetzt werden müssen, findet zwischendurch ein austausch statt, so beginnt die 2 jahresgewährleistung von vorne.

btw was soll dann der unterschied zwischen garantie und gewährleistung sein? so hatte ich das net auf der höha...

€dit: ok garantie ist freiwillig und gewährleistung staatlich geregelt.

aber bis zu 2 jahren ist garantie=gewährleistung, darüber hinaus wirds zur garantie.

Garantie != Gewährleistung

Garantie = Hersteller ist ansprechpartner
Gewährleistung = Händler ist ansprechpartner

Ums mal ganz krass zu sagen: Prinzipiel muss der Händler nach 6 Monaten keinen Finger mehr rühren, sofern der Käufer nicht beweisen kann, das die Ware am Tag der Übergabe frei von Mängeln war. Alles was danach kommt ist Kulanz des Händlers wenn er defekte Ware einschickt. Nur wissen die wenigsten zu schätzen das es Service ist, wenn dieses nicht in rechnung gestellt wird (Wird auch Garantieabwicklung über den Händler genannt)

Gast
2006-12-09, 21:02:27
ok ich meinte gewährleistung, in jedemfall wird das produkt 2 jahre lange ersetzt werden müssen,...Völliger Blödsinn. Aber das haben wir im Forum schon so oft diskutiert, dass ich einfach zu faul bin, einen passenden Thread rauszusuchen.

Naja, vielleicht doch...
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4417204#post4417204

SamLombardo
2006-12-09, 22:51:36
Völliger Blödsinn. Aber das haben wir im Forum schon so oft diskutiert, dass ich einfach zu faul bin, einen passenden Thread rauszusuchen.

Naja, vielleicht doch...
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4417204#post4417204

Was genau heisst das, wenn dir die Box 1 jahr und 11 Monate nach kauf kaputtgeht? Muss MS sie dann noch ersetzen? MS ist ja nicht der Händler und bei Kauf defekt war sie auch nicht...

thiron
2006-12-09, 22:53:34
Große Ketten tauschen die Geräte anstandslos. Also MediaM, Saturn, Karstadt. Wenn sich da ein kleiner Händler vom Schlage Okayoft mal querstellt brauch man sich nicht zu wundern.

Casketizer
2006-12-10, 05:41:41
@Esther
steht in der anleitung
.de
08001812698
.at
0800281360
.ch
0800836667
laut ms geben sie 24 monate volle herstellergarantie.

PrefoX
2006-12-10, 06:00:42
Völliger Blödsinn. Aber das haben wir im Forum schon so oft diskutiert, dass ich einfach zu faul bin, einen passenden Thread rauszusuchen.

Naja, vielleicht doch...
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4417204#post4417204
Wenn die IHK mir dafür keinen Fehler anstreicht werd ich damit leben können :)

btw steht in dem link der gleiche schrott wie hier im thread, aber is ja auch wurscht.

Die Hersteller zicken auch nie innerhalb der 2 Jahre rum, denn man kann als beweis angeben das Produkt nicht geöffnet zu haben, oder irgendwelchen Flüssigkeiten ausgesetzt zu haben.

Casketizer
2006-12-10, 07:17:43
du mußt nach 6 monaten nicht beweisen, daß du das produkt nicht selber beschädigt hast, sondern das es bereits zum kaufzeitpunkt fehlerhaft war. und das es genug firmen gibt die nach 6 monaten diesen nachweis fordern (oder wie du es nennst "rumzicken"), kannst du in jedem verbraucherschutz forum nachlesen.
insbesondere einige handy hersteller sind da inzw sehr streng, da es viele leute gibt, die versuchen handys die sie selbst beschädigt haben, über gewährleistung oder garantie ersetzt zu bekommen.

Gast
2006-12-11, 10:06:04
Wenn die IHK mir dafür keinen Fehler anstreicht werd ich damit leben können :)

btw steht in dem link der gleiche schrott wie hier im thread, aber is ja auch wurscht.Es gibt Autofahrer, die einem hinten drauffahren, weil man an einem haltenden Schulbus mit Warnblinkanlage auf der Gegenfahrbahn mit Schritttempo vorbeifährt. Bei der Verhandlung heulen sie dann rum, dass ihnen die aktuelle Gesetzeslage nicht bekannt war.

Nur weil dir bisher niemand den Fehler aufgezeigt hat, oder du die Aussagen für Schrott hältst, ändert sich nichts daran, dass es sich um die gültige aktuelle Rechtslage handelt. Nachzulesen im BGB. In praktisch jedem Forum kannst du irgendwann eine Geschichte von jemandem lesen, der völlig enttäuscht ist, dass für sein 7 Monate altes Gerät keinen Ersatz bekommt und deswegen gleich vor Gericht gehen will. Hätte er sich 2 Minuten Zeit genommen, nachgedacht und die aktuelle Rechtslage beachtet, hätte er sich auch nicht, wie täglich tausende andere Menschen, blamiert und lächerlich gemacht.

Wieviel Streit mit Händlern und Herstellern könnte man vermeiden, wenn man sich auch nur ansatzweise mit den geltenden Regeln vertraut machen würde?

PrefoX
2006-12-11, 19:17:24
Gäste...

Naja http://www.be-quiet.net/be-quiet.net/

unten steht bei denen auch

3 Jahre Garantie - 1 Jahr mehr als gesetzlich vorgeschrieben

also hat ich wohl nich so unrecht mit dem allgemeinen gedanken ;>

solang es bis 2 Jahre geht ist die Garantie=Gewährleistung weils aufs gleiche hinausläuft.

-Miles_Prower-
2006-12-11, 20:02:20
solang es bis 2 Jahre geht ist die Garantie=Gewährleistung weils aufs gleiche hinausläuft.
Es läuft aber nicht auf das gleiche hinaus Garantie hast du gegenüber dem Hersteller und Gewährleistung beim Händler wo du das Produkt gekauft hast. Des Weiteren tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, bei Garantie hingegen nicht. Toshiba bietet z. Bsp. keine Garantie auf ihre LCD-TVs an, wenn du ein Problem mit einem ihrer Geräte hast kannst du dich nur an den Händler aber nicht an den Hersteller wenden. Zur Beweisleistumkehr kannst du dir den letzten Post von Casketizer noch mal durchlesen.

Gast
2006-12-12, 08:52:53
Es läuft aber nicht auf das gleiche hinaus Garantie hast du gegenüber dem Hersteller und Gewährleistung beim Händler wo du das Produkt gekauft hast.Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie dieses doch eigentlich so einfache Thema immer wieder zu Verwirrungen führt. Es sind doch nur zwei Begriffe, deren Definition eindeutig ist.

Gast
2006-12-12, 10:35:11
@TE:

Du benötigst wohl erst nach einem Jahr einen Rechnungsbeleg.

Meine Box ging genau nach 1 Jahr und 4 Tagen in die Ewigen Jagdgründe. Bei dem tollen MS Support angerufen und was wurde mir mitgeteilt?
Genau ich muss die Rechnungskopie mitschicken, ansonsten muss ich wohl die Reparatur selbst bezahlen.

Ein zweites mal dort angerufen und nochmal Nachgefragt, bei einem anderen Mitarbeiter und auch er sagte ich "muß" die Kopie der Rechnung beilegen, ansonsten muß ich für die Reparatur bezahlen.

Davon mal abgesehen, das ich jetzt seit 6 Tagen auf den Schein warte um die Konsole wegzuschicken bin ich mittlerweile bedient von MS.
Achja, bei mir kommt niemand von UPS und bringt oder holt das Teil ab, ich darf zur Post gehen.

Ich bin ein Freund der Xbox360 und eigentlich mit allem zufrieden, nur mit dem was die Letzten Tage abgelaufen ist, so gar nicht zufrieden.

Naja, rufe ich heute halt noch einmal an und schaue was mir der nächste Mitarbeiter erzählt.;)

malibu_shake
2006-12-13, 22:06:40
Da hier viel über Recht geschrieben wird und nicht mal die hälfte stimmt noch mal..

Das Gesetz schreibt bei gewerblichen und privaten Verkäufen, auch gebrauchten Dingen, 2 Jahre Gewährleistung vor.

Der Gewerbetreibende MUSS 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware geben, nur bei gebrauchter Ware hat er die Möglichkeit die Gewährleistung auf 1 Jahr zu kürzen. Dies muss er aber in dem Vertrag als Klausel schreiben ansonsten gelten 2 Jahre Gewährleistung auf das Produkt da hier das Gesetz dann regelt.
Der Privatmann gibt auch Gewährleistung wenn er diese nicht ausschliesst, er kann sie komplett ausschliessen.

So der Hauptunterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung besteht darin das Garantie eine freiwillige Leistung vom Hersteller ist und er sie nicht geben muss. Da er aber in Deutswchland sowieso 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben muss, gibt er logischerweise auch 2 Jahre Garantie das ist aber in diesem Fall mehr ein Werbezweck und soll suggerieren das was er verkauft ist Qualität.

Da man sowieso meistens 2 Jahre Garantie hat besteht die Beweispflicht auch nach 6 Monate nicht für den Käufer.
Ansonsten liegt die Beweispflicht beim Käufer allerdings gilt hier auch (w.u.) das Zeugen hier vor Gericht meistens bestehen.

So und nun was zu dem Thema Rechnungen, wenn man einen Zeugen hat wann und wo man das Gerät erworben hat so ist dies genauso aussagend wie eine Rechnung vom Händler.
Ob sich der Händler darauf e9inlässt ist die andere Frage allerdings vor Gericht hat es in der Regel bestand wenn man einen Zeugen hat.


Dies ist nur eine grobe Veranschaulichung des Gesetzes es kommt natürlich auf den Einzelfall an.

Gruß