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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chefin tot - was dann?


Gast
2006-12-10, 22:42:32
Ich arbeite als Gärtner und Haustechniker auf dem Anwesen einer alten Dame. Mittlerweile mache ich mir größere Sorgen um meine Chefin, sie scheint gesundheitlich stark abzubauen. Sie ist zwar noch gut auf den Beinen, aber sie vergisst häufig vieles, kommt mit ihrem Geld nicht mehr klar (gibt mir 500 € um ein paar Brötchen zu kaufen und will dann auf 50 € abrechnen, auf der anderen Seite schickt sie mich mit 50 € zur Inspektion bei BMW und meint, dass das doch reichen müsse...

Kurz: ich habe Angst, dass sie bald stirbt und wollte mal hören, ob dann von jetzt auf gleich das Arbeitsverhältnis beendet ist oder wie sowas generell aussieht. Ansprechen möchte ich sie darauf nur sehr ungern und im Vertrag steht nichts zum Tod des Arbeitgebers.

HyperX
2006-12-10, 22:54:13
Ich denke das das Arbeitsverhältnis nach dem versterben deines Arbeitgebers
erstmal beendet ist. Allerdings stellt sich dann noch die frage ob die Erben oder die neuen (zukunftigen) besitzer des Anwesens dich nicht auch weiterhin übernehmen.

Wenn du dir so große sorgen um die alte Dame und natürlich auch um deine Arbeit machst, denn das ist immerhin deine zukunft (es ist ja nicht so toll von heute auf morgen "auf der straße zu sitzen") solltest du vieleicht einen anderen ansprech partner suchen (Verwante deines Chefs - je nach dem wie es mit dem verhältnis ausieht) ansonnsten würde ich an deiner stelle rechtzeiteig beginnen
einen "notfallplan" zu erstellen, schonmal auf Job suche gehn damit du was in der Hinterhand hast falls der fall eintritt auch wenn man es nicht erhofft.

Wenn es dir nicht all zu unangenehm ist könntest du die Alte Dame vorsichtig
darauf ansprechen, es ist zu wichtig als das man es aus scharm oder der gleichen nicht ansprechen sollte... (aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen... Im sinne von: Ach ja Boss wenn sie abkratzen was ist dan mit mir)

atlantic
2006-12-11, 00:35:52
ich finde dazu anderes (http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/BeendigungdesAV/baa5.htm)

und

Der Tod des Arbeitgebers berührt den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht; die Erben rücken in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein.

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Beendigung_eines_Arbeitsverh%C3%A4ltnisses

Gast
2006-12-11, 08:17:47
wenn nicht gemacht, am besten einen schriftlichen arbeitsvertrag der ein konkretes arbeitsverhältnis klarstellt wenn du auch danach noch dort arbeiten möchtest. die erben könnten bei einem mündlichen vertrag in versuchung kommen und sagen das es nur gefälligkeitsarbeiten oder auftragsarbeiten waren oder der gleichen, aber eben kein arbeitsverhältnis. bei einem vertrag und der gewollten nicht beschäftigung müssten die sich dann an den arbeitsvertrag halten und damit die kündigungsfristen einhalten.