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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Kündigung/Aufhebungsvertrag


afk|freeZa|aw
2006-12-12, 14:36:05
Moin,

hab da mal eine Frage:

Wie sieht es aus,wenn man mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag über das bestehende Arbeitsverhältnis aufsetzt?

Es geht mir um den Bezug von Arbeitslosengeld.
Soweit ich mich eingelesen habe bekommt man eine Sperre.
Nun ist aber mein Problem,dass ich auf dieses Geld angewiesen bin.
Gibt es also irgend eine Möglichkeit,den Vertag so zu schreiben,dass die Sperre umgangen wird?Oder ist es doch besser sich mit dem Arbeitgeber abzusprechen,dass man dann eben fristgerecht gekündigt wird?


Ich möchte hier jetzt keine moralischen etc. Aspekte ansprechen,also lasst das bitte aussen vor.Danke

Bandit_SlySnake
2006-12-12, 14:47:07
Meines Wissens wird ein Aufhebungsvertrag wie eine Kündigung des Arbeitnehmers im Bezug auf Arbeitslosengeld bearbeitet.
Das hiesse das man eine Sperre bekommt.
Vorteil logischer Weise nur für den Arbeitgeber da er es nicht unter betriebliche Kündigung laufen lassen muss.

-Sly

nn23
2006-12-12, 15:01:41
ja, auf KEINEN fall sonnen aufhebungsvertrag machen!

haben die schon n paar mal inner doku gezeigt, die leute haben danach nix mehr zum leben!

er soll dich kündigen und fertig ist. wenn du kündigst bekommste afaik auch nix^^

afk|freeZa|aw
2006-12-12, 15:05:08
wenn du kündigst bekommste afaik auch nix^^

Das ist mir klar ;)

Hab hier noch was gefunden:
Die Kasseler Richter entschieden, dass die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag einen Arbeitnehmer dann nicht das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen kosten dürfe, wenn er für den Abschluss des Aufhebungsvertrages einen wichtigen Grund gehabt habe. Ein solcher Grund könne durchaus eine drohende Arbeitgeberkündigung sein, erklärte das höchste deutsche Sozialgericht und verwies auf eine seiner früheren Entscheidungen. Danach kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus vorliegen, wenn er mit der vertraglichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nur einer Kündigung durch seinen Arbeitgeber zuvorkommen wolle und sein berufliches Fortkommen nicht erschweren wolle. Ob eine Abfindung gezahlt werde, spiele in dieser Situation keine Rolle, so die Kasseler Richter.

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.09.2004, Aktenzeichen: B 7 AL 18/04

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/aufhebungsvertrag/topnews07353.html#

Das widerlegt wiederum Deine (Bandit_SlySnake) Meinung

das-peppi
2006-12-12, 15:08:27
ich würde sagen das einfachste ist: Arbeitsamt fragen.

Soweit ich das mitbekommen habe sind diese Sperren nur vom ehemaligen Arbeitgeber aus (3Monate meist) ... aber einfach mal die Jungs vom Arbeitsamt anhauen oder einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. ;)

afk|freeZa|aw
2006-12-18, 10:35:33
Nochmal pushen.

Ich war heut bei meinem Arbeitgeber und das einzig sinnige was dabei heraus gekommen ist,ist dass ich fristgerecht kündige.Da er mich nicht kündigen will,weil ich Ihn evtl. später dafür belangen könnte,ebenso sieht es mit einem Aufhebungsvertrag aus.

Nunja,werd das wohl in Kauf nehmen müssen.

DerGute
2006-12-18, 11:05:23
hm... kannst mal paar Hintergründe nennen? Wieso soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, wenn du offensichtlich auf das Geld angewiesen bist?

afk|freeZa|aw
2006-12-18, 11:18:20
Bin nur Übergangsweise auf das Geld angewiesen.

Geht darum: Bin 23 Jahre,keine Ausbildung,nur einen normalen Realschulabschluss.Seit über 2,5 Jahren in einer Zeitarbeit.

Will nächstes Jahr mein Abi nachmachen und danach evtl. studieren.

DerGute
2006-12-18, 11:25:18
und was spricht dann dagegen, bis zum Beginn des Abi-Nachmachens noch in der Firma zu arbeiten?

afk|freeZa|aw
2006-12-18, 11:37:51
Hab einiges nachzuholen und muss mich halt gut darauf vorbereiten.

DerGute
2006-12-18, 11:43:41
mit "nachholen" meinst du schulische Dinge nehme ich an oder? Erklär das mal dem Typ vom Arbeitsamt, u.U. lässt er das ja als wichtigen Grund durchgehen und du bekommst keine Sperrzeit.
Wobei ich persönlich denke, dass die Chancen relativ gering sind (gesetzt dem Falle, deine Schule fängt im September an) - ist ja immerhin ein dreiviertel Jahr bis zum Beginn. Was anderes wäre es, wenn du in der Zwischenzeit eine Abendschule o.ä. zur Vorbereitung besuchst, da dürften deine Chancen ungleich besser stehen, ohne Sperrzeit davon zu kommen.

afk|freeZa|aw
2006-12-18, 11:45:54
Ja ich meine schulische Dinge mit "nachholen".An eine Abendschule habe ich auch schon gedacht,muss halt mal schauen,was so angeboten wird.

Symptom
2006-12-18, 12:35:12
Also, das Arbeitsamt ist da zur Zeit in seinen Entscheidungen sehr unflexibel, wie ich aus einigen Erfahrungen der letzten Zeit im Verwandten- und Bekanntenkreis weiß, und Entscheidungen vom Bundessozialgericht sind zwar schön, jedoch hindern diese die Agentur für Arbeit nicht daran, doch erstmal gegen den Antragsteller zu entscheiden, weil längst nicht alle Antragsteller bei dem Bescheid einer Sperrfrist ein Widerspruchsverfahren in Gang setzen.
Darüber hinaus gilt auch im Moment die Divise, dass ein bestehendes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis absoluten Vorrang vor allen geplanten Fort- und Weiterbildungsmassnahmen hat.
Wer also vorhat, sein Abi nachzumachen oder zu studieren, und aus diesem Grunde sein Arbeitsverhältnis kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund (z.B. drohende Kündigung durch den AG) eingeht, der wird mit einer Sperrfrist von ca. 12 Wochen leben müssen. Oder er schliesst von vornherein nur einen befristeten Arbeitsvertrag ab, da hat man das Theater nicht.
Ich habe (fast) den gleichen Fall erst vor 2 Wochen bei meiner Schwester durchgekaut.

afk|freeZa|aw
2006-12-18, 23:45:21
Bei mir liegt das Problem darin,dass ich in einer Sklaventreiberfirma (Zeitarbeit) stecke.

Diese lässt mich nicht gehen,da ich ja beim Kunden noch gebraucht werde.
Und somit lassen die mir keine Chance,"ordentlich" zu gehen.

Da ich aber seit Monaten Schlaf-Konzentrations- und Essstörungen (etwaige Depressionen mal ausgenommen) habe,werde ich mir von meinem Arzt Schichtunfähigkeit bestätigen lassen.

Denn ich kann einfach nicht mehr.Ich MUSS da raus.Klar,ich könnt morgen hingehen und sofort fristlos kündigen.Aber das geht nicht.

Oder ist es normal,in einer Frühschichtwoche maximal 6 Stunden zu schlafen,ist es normal,maximal einmal am Tag sich etwas zu essen reinzuzwingen?Ist es normal,dass mir jemand was sagt,ich aber im nächsten Moment nicht mehr weiss,was der Gegenüber gesagt hat?

Das alles hatte ich vorher nicht,also finde ich,ist mein baldiger Gang zum Arzt sogar berechtigt.

wuschel12
2006-12-18, 23:55:43
Bei mir liegt das Problem darin,dass ich in einer Sklaventreiberfirma (Zeitarbeit) stecke.

Diese lässt mich nicht gehen,da ich ja beim Kunden noch gebraucht werde.
Und somit lassen die mir keine Chance,"ordentlich" zu gehen.

Da ich aber seit Monaten Schlaf-Konzentrations- und Essstörungen (etwaige Depressionen mal ausgenommen) habe,werde ich mir von meinem Arzt Schichtunfähigkeit bestätigen lassen.

Denn ich kann einfach nicht mehr.Ich MUSS da raus.Klar,ich könnt morgen hingehen und sofort fristlos kündigen.Aber das geht nicht.

Oder ist es normal,in einer Frühschichtwoche maximal 6 Stunden zu schlafen,ist es normal,maximal einmal am Tag sich etwas zu essen reinzuzwingen?Ist es normal,dass mir jemand was sagt,ich aber im nächsten Moment nicht mehr weiss,was der Gegenüber gesagt hat?

Das alles hatte ich vorher nicht,also finde ich,ist mein baldiger Gang zum Arzt sogar berechtigt.

Und dann willst Du mit 23 Jahren das Abi nachholen und dann noch studieren? Kommst jetzt noch nicht mal mit dem Stress auf Deiner Arbeit klar, aber denkst, dass ein Studium mit Abschluss bei Dir drin wäre...

afk|freeZa|aw
2006-12-19, 00:00:02
Ja,denn da bin ich nicht 12 Stunden am Tag unterwegs und auf Schicht.Das sollte man alles differenzieren.

wuschel12
2006-12-19, 00:06:38
Ja,denn da bin ich nicht 12 Stunden am Tag unterwegs und auf Schicht.Das sollte man alles differenzieren.

Tja, Studium ist ähnlich, eher noch schlimmer. Versuche mal, Deine Tageszeit zu planen und ggf. eine Abendschule bzw. Selbststudium durchzuziehen.Ich war neben dem Studium auch auf Schicht und man muss halt da durch und eine selbstdisziplin entwickeln. Aber jetzt schon vorher Angst haben, dass man neben dem normalen Leben (also Arbeit) nicht mehr in der freien Zeit lernen kann, ist falsch!!! Setzt Dich jeden Tag mal 1-2 Stunden hin und lerne was für das Abitur.

afk|freeZa|aw
2006-12-19, 00:14:49
Ich bin froh,wenn ich zu Hause bin und mich einfach nur hinlegen kann.Und ich habe Selbstdisziplin.

Ausserdem kann ich nicht viel planen,wenn ich die eine Woche erst um 16 Uhr,die nächste erst um 08 Uhr und die drauffolgende Woche um 24 Uhr zu Hause bin.

Ich bin einfach durchgehend im Arsch.Ich hab keine Lust mehr auch nur nach gegenüber zum Supermarkt zu gehen und Kippen oder sontiges zu kaufen.

Dazu kommt noch die Scheinheiligkeit vieler "Kollegen" die mich einfach nur ankotzt.

Und Freitag Nacht hatte ich eine Schlüsselsituation.Ich war drauf und dran einem stinkfaulen,intriganten und hinterfozigen "Kollegen" eine rein zu hauen.
Und das ist für mich der entscheidende Punkt im Endeffekt.Bevor ich fristlos auf der Strasse sitze und womöglich noch eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals zu habe,mache ich den Schritt und gehe zum Arzt.

knuglifix
2006-12-19, 04:56:18
ach ja die tolle zeitarbeit, vom arbeitsamt und diversen anderen gruppierungen immer schön geredet. und wenn man schön fleissig ist wird man auch noch übernommen bla bla.

ich war 20 monate bei einer zeitarbeitsfirma, es gab gute und schlechte einsätze. und in der letzten zeit war das bei mir auch so, keine energie mehr grossartig was zu machen. zuhause angekommen und kaum noch die finger gerührt.

wer einen einfachen job hat kann das wohl nicht nachvollziehen, aber leute die richtig ranklotzen müssen das von der ersten minute an mit schichtbeginn bei denen ist irgendwann die luft raus.

lemonsoda
2006-12-19, 15:25:12
Schlaf-Konzentrations- und Essstörungen (etwaige Depressionen mal ausgenommen) = regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, augrund dessen die bisher ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung ausgeübt werden kann = Arbeitsunfähigkeit. Mit andern Worten: lass dich krankschreiben.