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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur neuen MwSt


bArToN
2006-12-12, 21:19:20
Angenommen ich bestelle mir am 28. oder 29. Dezember etwas in einem Onlineshop, aber die Lieferung erfolgt erst im Januar, muss ich dann die 3% MwSt draufzahlen oder nicht?
Also was genau entscheidet darüber? Der Liefertermin, der Abschluss des Kaufvertrages?

Super Grobi
2006-12-12, 21:25:16
Ja,
dann sind 19% fällig. Es gilt nicht das Bestelldatumk, sondern wann das Geschäft zu stande kommt. Also es gilt der Tag, an dem die die Rechnung susdrucken. Das passiert ja normal immer erst direkt vor dem Versand.

SG

Thanatos
2006-12-12, 21:25:56
Du müsstest noch die 16% bezahlen, da in der Buchhaltung das Ganze erfasst wird, wenn ein Beleg vorlegt, was deine Bestellung ist.


€: Das obere müsste eher stimmen....

€2:

Aber einserseits brauchen sie ja etwas um Ihrer Forderungen zu buchen, was ja eigentlich nur die Bestellung sein kann, welche er in dem online shop aufgibt. Erst wenn man dann bezahlt hat können sie ja das Geschäft "fertig" abbuchen, aber vorher ist es ja auch erfasst welches dann mit 16% sein müsste.

Super Grobi
2006-12-12, 21:34:28
Eine reine Bestellung ist nichts und hat auch nichts mit "buchen" zu tun. Was willst du den da buchen? Der Besteller hat noch keinerlei "schulden" dadurch, das er was bestellt hat. In jeder Bestellbestätigung steht auch drin, das der Vertrag erst mit zusendung der Ware zustande kommt.

SG

p.s.
ich gehe aber davon aus, daß die Shops diese Kosten selber überhemen (womöglich haben die eh schon alle mit 19% gerechnet und stecken sich das Geld jetzt erstmal in die eigenen Tasche (16% werden abgeführt und 3% sind zusätzlicher Gewinn)). Ein Shop könnte aber auch tricksen, in dem sie einfach die Rechnung für die bestellte Ware am 31.12.06 drucken (und somit im Jahr 2006 buchen).

Steel
2006-12-12, 21:46:36
Also wenn Du ein Auto bestellst in 2006 und es 2007 geliefert wird musst Du 19% Steuer bezahlen.
Es sei denn Du fügst eine Klausel im Vertrag ein, die Dir 16% garantiert.
Das weis ich zufälligerweise ganz genau, da ich mein Auto am 20. 12. abhole. :D

Butter
2006-12-12, 21:48:50
Es gilt wann die Leistung erbracht wird, du kannst ja jetzt zum Beispiel ein Auto bei VW bestellen, wenn es im Dez noch geliefert wird, die Rechungslegung aber erst im Jan ist, dann wird mit 16% abgerechnet.

Wenn im Jan geliefert wird, dann ist es klar wird auch mit 19% abgerechnet.

Ergo es kommt darauf an wann die Lieferung erfolgt, nicht wann die Rechnung gestellt bzw. fakturiert wird.

@Steel Mist zu spät...:-)

@Super Grobi...Sorry aber dein Ps ist einfach Algengrütze...

Super Grobi
2006-12-12, 21:53:25
Es gilt wann die Leistung erbracht wird, du kannst ja jetzt zum Beispiel ein Auto bei VW bestellen, wenn es im Dez noch geliefert wird, die Rechungslegung aber erst im Jan ist, dann wird mit 16% abgerechnet.

Wenn im Jan geliefert wird, dann ist es klar wird auch mit 19% abgerechnet.

Ergo es kommt darauf an wann die Lieferung erfolgt, nicht wann die Rechnung gestellt bzw. fakturiert wird.

@Steel Mist zu spät...:-)

@Super Grobi...Sorry aber dein Ps ist einfach Algengrütze...

So genau steck ich jetzt nicht in der Materie drin, aber ich könte mir vorstellen, das wenn man das Auto im Dez. schon voll bezahlt, daß dann nur die 16% fällig sind, egal ob das Auto im Jan.07 oder Dez. 2015 geliefert wird. Womöglich darf aber in dem Kaufvertrag nicht stehen, daß das Auto erst 2007 geliefert wird...

Aber wer macht schon so einen dämlichen Kaufvertrag? Da müsste man sich schon morgens mit dem hammer bürsten.

SG

Butter
2006-12-12, 21:57:31
So genau steck ich jetzt nicht in der Materie drin, aber ich könte mir vorstellen, das wenn man das Auto im Dez. schon voll bezahlt, daß dann nur die 16% fällig sind, egal ob das Auto im Jan.07 oder Dez. 2015 geliefert wird. Womöglich darf aber in dem Kaufvertrag nicht stehen, daß das Auto erst 2007 geliefert wird...

Aber wer macht schon so einen dämlichen Kaufvertrag? Da müsste man sich schon morgens mit dem hammer bürsten.

SG

Sorry aber mir als Buchhalter rollen sich da nun mal die Fussnägel hoch.

Und es ist nun mal üblich, wenn es überhaupt geht in so einem Fall, erst nach der Lieferung zu bezahlen.

Thanatos
2006-12-12, 22:27:46
Sorry aber mir als Buchhalter rollen sich da nun mal die Fussnägel hoch.

Und es ist nun mal üblich, wenn es überhaupt geht in so einem Fall, erst nach der Lieferung zu bezahlen.

Ja, das beliebte:

4400 an 2800 :uup:

;(

malibu_shake
2006-12-12, 22:46:37
Wo ist der "Erfüllungsort? Richtig sobald der Verkäufer das Paket an den Versender übergeben hat!

Super Grobi
2006-12-12, 22:49:18
Sorry aber mir als Buchhalter rollen sich da nun mal die Fussnägel hoch.

Und es ist nun mal üblich, wenn es überhaupt geht in so einem Fall, erst nach der Lieferung zu bezahlen.

Hab auch nicht behauptet, das es üblich oder schlau ist ist ;) Wollte nur einen Weg zeigen, mit dem man EVT. tricksen kann. Aber das steht da ja auch so. Muss man nur lesen und erkennen können.

SG

Edit:

Ja, das beliebte:

4400 an 2800 :uup:

;(

An den Rotz will ich garnicht mehr denken. Das lernt man auch wirklich nur für die IHK

Edit2: Wo ist der "Erfüllungsort? Richtig sobald der Verkäufer das Paket an den Versender übergeben hat!

Sicher? Bei einem Privatverkauf ---> Ja, aber bei gewerblich auch? Da könnte ich mir vorstellen, das es erst an bei der Übergabe an den Käufer durch den Paketdienst der Fall ist.

p.s.
bei mir ist die Prüfung schon über 8 Jahre her, daher weiss ich das alles garnicht mehr...

malibu_shake
2006-12-12, 23:05:24
Ich bin mirauch nicht so sicher aber ich weiss das sobald der Verkäufer das Paket dme Postman gegeben hat hat er auch alle Rechte dran abgetreten oder so ^^

Super Grobi
2006-12-12, 23:07:21
Ich bin mirauch nicht so sicher aber ich weiss das sobald der Verkäufer das Paket dme Postman gegeben hat hat er auch alle Rechte dran abgetreten oder so ^^

Ne, eben nicht. Beim Privatverkäufer ja, da trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei einem Händler trägt der VERkäufer, das Versandrisiko.

SG

malibu_shake
2006-12-12, 23:09:13
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das bedeutet doch das dann quasi der Erfüllungsort da ist wo die Ware dem Postboten gegeben wurde oder?

[](-__-)[]
2006-12-13, 04:58:33
Kommt drauf an, ob die Bezahlung vor dem 01.01.07 erfolgte, oder nicht.

_Gast
2006-12-13, 08:21:08
Das bedeutet doch das dann quasi der Erfüllungsort da ist wo die Ware dem Postboten gegeben wurde oder?Nö. Du musst schon das ganze Gesetz lesen:

§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.

Seit 2002 trägt der Verkäufer allein das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Käufer.

malibu_shake
2006-12-13, 10:09:26
Ja aber die Übergabe an den Käufer liegt doch dann vor sobald er die Ware losschickt daher ist ja auch der Erfüllungsort in den AGB mit dem Sitz der Firma oder des Unternehmens angegeben.

_Gast
2006-12-13, 10:16:54
Ja aber die Übergabe an den Käufer liegt doch dann vor sobald er die Ware losschickt daher ist ja auch der Erfüllungsort in den AGB mit dem Sitz der Firma oder des Unternehmens angegeben.Wie schon geschrieben, das hat sich am 01.01.2002 geändert. Nachzulesen u. a. hier:
http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=35

Zitat:
Seit dem 01.01.2002 haben sich die Dinge jedoch für Verbraucher (siehe gesetzliche Definition Verbraucher), also Kunden, die zu privaten Zwecken bestellen, grundlegend geändert, denn es gelten die neuen Verbrauchsgüterkaufbestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wenn der Besteller ein Verbraucher ist, dann ist der Verlust jetzt Risiko des Händlers und ist dann auch weiter in der Lieferpflicht. Das verloren gegangene Teil muss erneut geliefert werden. Und wenn der Händler dem nicht nachkommt, ist er im Lieferverzug.

Ajax
2006-12-13, 10:23:30
(-__-)[]']Kommt drauf an, ob die Bezahlung vor dem 01.01.07 erfolgte, oder nicht.Eigetnlich ist das egal. Es gilt bei der Umsatzsteuer der Tag der Lieferung oder der Dienstleistung. In dem Fall, dass der Online-Shop seine Vorkasse bereits erhalten hat, müsste er bei späterer Lieferung für die Differenz selber aufkommen. Denn der Händler ist verpflichtet die Steuer abzuführen, die der Kunde trägt. Allerdings kann er ja nachträglich den bestehenden Kaufvertrag nicht dahingehend anpassen, dir eine Nachforderung zu zustellen...;)

edit:
Um es zu verdeutlichen. Schaue auf die Rechnung. Steht dort... inkl. MwSt. dann muss der Händler für die zusätzlichen 3% aufkommen. Steht auf der Rechung... plus MwSt., dann darf der Händler Dir nachträglich den Preis erhöhen.

desert
2006-12-13, 15:56:16
Um es zu verdeutlichen. Schaue auf die Rechnung. Steht dort... inkl. MwSt. dann muss der Händler für die zusätzlichen 3% aufkommen. Steht auf der Rechung... plus MwSt., dann darf der Händler Dir nachträglich den Preis erhöhen.[/QUOTE]

wenn da steht inkl 16% Mwst, dann muss der Käufer die 19% Mwst auch bezahlen, wenn die lieferung später als 1.1.2007 erfolgt. Genauso beim Hausbau, gibt ja kluge die vorher die rechnung bezahlt haben um ein bischen geld zu bezahlen. Tja angeschissen, wenn 20 % des Hauses in 06 fertig dann wird dafür 16% mwst fällig und für die anderen 80 % 19 % mwst.

Wichtig ist halt wirklich der erbringungszeitraum der ware oder der diensteistung.